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    BGH gibt Ebay-Bieter recht - Auto, Elektronik und mehr für 1 Euro - Auktion nie abbrechen! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.14 14:51:55 von
    neuester Beitrag 19.09.15 19:23:12 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.202.410
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      schrieb am 12.11.14 14:51:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Auto für einen Euro? Darüber kann sich jetzt ein Bieter bei der Online-Auktionsplattform eBay freuen. Zwar ist das Auto bereits weg, aber der Bieter bekommt die Differenz zwischen seinem Gebot (1 Euro) und dem Wert des Wagens. Das hat jetzt der Bundesgerichtshof höchstrichterlich entschieden.

      eBay-Auktion nie abbrechen!

      Der Fall: Anbieter stellte sein Auto ins Internet mit dem Startangebot von einem Euro und einer Sofort-Kauf-Option von 4.200 Euro. Zwischenzeitlich findet er außerhalb von eBay einen Käufer und bricht die Auktion ab. Dumm nur ,dass bereits ein potenzieller eBay-Käufer einen Euro geboten hat. Damit kam der Vertrag laut BGH rechtsgültig zustande.

      Mittlerweile hat sich dies aber auch als Masche rumgesprochen - z.B. auch bei hochwertiger Elektronik. Vermeintliche Käufer bieten einen Euro auf nahezu alles, was von Wert ist, warten dann ab und ziehen vor Gericht, wenn die Auktion abgebrochen wird. Ansonsten haben sie halt nur einen geringen Verlust von ein paar Euro. Das kann man zum Beispiel an den (auch wechselnden) eBay-Nutzerprofilen sehen. Da kommt eBay so schnell nicht hinterher - oder hat nicht das Interesse daran.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 15:37:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      int. info, danke. :)
      Avatar
      schrieb am 13.11.14 23:29:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.298.246 von Valetta am 12.11.14 14:51:55Schließe mich Effektis Dank an! Gut, daß diesen 1-Euro-Wichsern, die nie überhaupt vorhatten, etwas zu "mindestens 1,-€", bzw. überhaupt, zu versteigern, endlich ein Riegel vorgeschoben wird!

      Hab mich vor paar Monaten auch mal mit nem Bike-Händler aus xxx (na gut, lass ich mal...) gestritten: E-Bike, Ausstellungsstück, 'türlich nich 1€-Sache, aber ich ehrlich und bis zu nem sehr gutem Preis (15-1600 sowas..?) mitgeboten u. dann Auktion ne Minute vor Schluß einfach beenden und sagen: ätschdätsch, verarscht, hättst halt mind. die UVP (rd. 2500) bieten müssen...; war stinksauer, allein für die Zeit u. Erwartung/Spannung). Dann soll er doch einfach gleich sagen, was er für das Teil haben will... :mad:

      Vllt. künftig doch mal wieder auf diese Plattform gucken... :D
      Avatar
      schrieb am 18.09.15 10:35:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Tja und wenn der online gestellte Artikel plötzlich kaputt geht oder gestohlen wird !?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.09.15 10:48:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.652.519 von ClausSch am 18.09.15 10:35:32Oh ja, ein Klassiker auch das Kind hat damit gepielt und jetzt kaputt, der Hund hats gefressen ect. pp. :rolleyes:

      Also wenn ein VK mit Diebstahl kommt hat er das doch sicher zur Anzeige gebracht und kann dies belegen. Wenn nicht kannst Du Deckungskauf fordern - allerdings eine zivilrechtliche Sache denn ebay hält sich da raus.

      Ob einem das Objekt der Begierde den Stress Wert ist steht auf einem anderen Blatt.

      Die andere Seite ist: es gibt professionelle Abbruchjäger die gerade im Elektronik/Smarthone-Bereich nur auf sowas lauern also im Zweifelsfall eine Kumpel fragen ob er ein Gebot abgibt damit beim Abbruch kein anderer Forderungen stellen kann.
      2 Antworten

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      schrieb am 18.09.15 10:52:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.652.669 von Corine am 18.09.15 10:48:16Thread ist ja schon älter also @ClausSch - hast Du den Fall und der VK rückt das Schnäppchen nicht raus?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.15 19:23:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.652.750 von Corine am 18.09.15 10:52:36
      Zitat von Corine: Thread ist ja schon älter also @ClausSch - hast Du den Fall und der VK rückt das Schnäppchen nicht raus?


      Nein Corine, ist nicht der Fall.

      Ich kann mir aber auch kaum vorstellen, dass es oft vorkommt, dass Artikel sehr stark unter Wert weggehen.

      Ich habe vielmehr die Erfahrung gemacht, dass z. B. ein gewerblicher VK einen Artikel zur Sofortkauf und zeitgleich über eine Auktion mit einem Startpreis von einem Euro anbietet.

      Es scheint bei Ebay dann bei solchen Auktion sehr oft vorzukommen, dass die sich soweit überbieten, dass sie am Ende mehr bezahlen, als hätten sie den Artikel beim selben Verkäufer zum Sofortpreis gekauft.

      Da frage ich micht schon manchmal ... Wie kann man nur so ... :laugh:


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