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    Kleinanlegerschutzgesetz ....und nun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.14 11:39:40 von
    neuester Beitrag 26.11.14 09:51:09 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.202.818
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      Avatar
      schrieb am 19.11.14 11:39:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Gemeinde,
      ich bin seit 4 Jahren mit 30.000,- EUR bei einem kleinen soliden Handwerksunternehmen beteiligt und erhalte eine Rendite von 5,5% p.a.
      Das Unternehmen kenne ich quasi von Anfang an und ich habe ein sehr gutes Verhältnis zu dem Firmeninhaber.
      Die Firma wächst und gedeiht langsam, aber solide.
      Der Firmeninhaber plant sogar eine Vergrößerung durch den Ankauf einer neuen Lagerhalle.
      Nun läuft im nächsten Jahr meine Anlage aus und ich weiss jetzt nicht, wie es weitergehen soll.
      Laut geplantem Kleinanlegerschutzgesetz dürfte ich dann nur noch 10.000,- EUR investieren??
      Das kann doch wohl nicht wahr sein...oder doch?
      Bin ich zukünftig gezwungen, mein Geld bei der Bank für lächerliche 1,4% anzulegen?
      Ich möchte aber nicht "geschützt" werden, da ich schon groß bin und mich selber schützen kann.

      Vielleicht kann mir da von Euch Profis jemand weiterhelfen?
      Schon einmal vielen Dank für Eure Antworten.

      Liebe Grüsse
      Michael
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.14 12:38:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      kauf Dir ein paar Daxcalls und -puts, möglichst mit Knockout und grossem Hebel und Dein Problem hat sich in kurzer Zeit erledigt

      :cool:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.11.14 12:57:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.358.195 von Soylent am 19.11.14 11:39:40
      Spesenfrei !
      Warum denn nicht das Kapital beim Handwerker drin lassen?

      Solche privaten Kredite/Beteiligungen lohnen oft besser als bei der Bank.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.11.14 15:50:34
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.358.804 von Amanita_Muscaria am 19.11.14 12:38:31Ich kann diesen Optionsscheinen oder Aktien leider nichts abgewinnen.
      Avatar
      schrieb am 19.11.14 15:54:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.359.026 von Erdman am 19.11.14 12:57:17Das wird ohne entsprechenden Vetrag nicht gehen.
      Und ich weiß nicht, ob die alten Veträge überhaupt noch einmal gemacht oder verlängert werden können.
      Der Unternehmer wollte sich da aber noch mal genau informieren wie das jetzt geht.
      Er sagte irgendwas von "unerlaubtem Anlagegeschäft" und das würde wohl so nicht mehr gehen. Keine Ahnung.
      Schade wärs jedenfalls schon.
      1 Antwort

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      schrieb am 26.11.14 09:51:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.360.988 von Soylent am 19.11.14 15:54:16
      Privatkredit und Stille Beteiligung
      Ich bin zwar auch kein Experte, doch glaube ich, dass man als Privatperson noch Freiheit hat. Der Staat darf doch nicht zu einer Gouvernante werden!

      Bei Wikipedia findet man dazu auch einiges:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Stille_Gesellschaft#Partiarisch…

      http://de.wikipedia.org/wiki/Privatkredit

      Damit ich sowas machen würde, müsste der Kreditnehmer mir aber gut bekannt sein und mein volles Vertrauen besitzen.


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