Gezielt Verluste zum Umgehen der Abgeltungssteuer realisieren - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 30.11.14 16:36:51 von
neuester Beitrag 16.01.15 22:10:12 von
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Hi,
zum Thema Abgesltungssteuer ist mir heute Nacht ein Gedanke aufgekommen. Ich hatte bereits einen ähnlichen Thread gefunden, in welchem ich jedoch nicht mehr posten konnte. Daher nun hier meine Gedanken/Fragen;
1. Mal angenommen, ich möchte meinen Bestand an Aktien A im Wert von 10.000€ umschichten auf Aktie B. Dazu müsste ich ja zunächst die Aktien A verkaufen und entsprechend Abgeltungssteuer zahlen. Hätte ich nun eine Aktie C im Depot, welche sich derzeit in Summe mit 10.000€ im Minus befindet, und würde sie verkaufen, um sie sofort wieder zurückzukaufen, dann würde (unabhängig von meinem Freibetrag) keine Abgeltungssteuer fällig werden, oder?
2. Muss ich Aktie C zuerst verkaufen, damit ein Verlustvortrag generiert wird, oder kann ich sie auch nach dem Verkauf von Aktie A kaufen und zurückkaufen? Also ist die Reihenfolge von Bedeutung, weil von der Bank erst ein Verlusttopf aufgemacht werden muss?
Ich denke, dass die erste Frage von sehr großer Bedeutung für Leute ist, welche hochfrequent handeln (z. B. Day-Trader).
Danke
Jan
zum Thema Abgesltungssteuer ist mir heute Nacht ein Gedanke aufgekommen. Ich hatte bereits einen ähnlichen Thread gefunden, in welchem ich jedoch nicht mehr posten konnte. Daher nun hier meine Gedanken/Fragen;
1. Mal angenommen, ich möchte meinen Bestand an Aktien A im Wert von 10.000€ umschichten auf Aktie B. Dazu müsste ich ja zunächst die Aktien A verkaufen und entsprechend Abgeltungssteuer zahlen. Hätte ich nun eine Aktie C im Depot, welche sich derzeit in Summe mit 10.000€ im Minus befindet, und würde sie verkaufen, um sie sofort wieder zurückzukaufen, dann würde (unabhängig von meinem Freibetrag) keine Abgeltungssteuer fällig werden, oder?
2. Muss ich Aktie C zuerst verkaufen, damit ein Verlustvortrag generiert wird, oder kann ich sie auch nach dem Verkauf von Aktie A kaufen und zurückkaufen? Also ist die Reihenfolge von Bedeutung, weil von der Bank erst ein Verlusttopf aufgemacht werden muss?
Ich denke, dass die erste Frage von sehr großer Bedeutung für Leute ist, welche hochfrequent handeln (z. B. Day-Trader).
Danke
Jan
Moin, moin!
Die anfängliche Frage/Problematik ist etwas falsch gestellt. Aktien im Wert von 10.000 Euro befinden sich idR nicht mit 10.000 Euro im Gewinn, so dass nicht Verluste iHv 10.000 Euro generiert werden müssten, um die Steuerlast auf 0 zu drücken.
Die Reihenfolge des Verkaufs ist egal.
Entweder erfolgt zunächst die Verlustrealisierung; dann wird der anschließende Gewinn sofort in Höhe des Verlustes verrechnet und freigestellt
oder
es wird zunächst der Gewinn realisiert mit Steuerbelastung und dann der Verlust. Die Banken (zumindest meine ING) führen in regelmäßigen Abständen eine interne Verlustverrechnung durch, wobei die einbehaltene Steuer erstattet wird.
Am Ende also nur eine Frage der temporären Liquidität bis zur Rückerstattung.
Die anfängliche Frage/Problematik ist etwas falsch gestellt. Aktien im Wert von 10.000 Euro befinden sich idR nicht mit 10.000 Euro im Gewinn, so dass nicht Verluste iHv 10.000 Euro generiert werden müssten, um die Steuerlast auf 0 zu drücken.
Die Reihenfolge des Verkaufs ist egal.
Entweder erfolgt zunächst die Verlustrealisierung; dann wird der anschließende Gewinn sofort in Höhe des Verlustes verrechnet und freigestellt
oder
es wird zunächst der Gewinn realisiert mit Steuerbelastung und dann der Verlust. Die Banken (zumindest meine ING) führen in regelmäßigen Abständen eine interne Verlustverrechnung durch, wobei die einbehaltene Steuer erstattet wird.
Am Ende also nur eine Frage der temporären Liquidität bis zur Rückerstattung.
superjany,
sagen wir mal, mit Aktie A im Wert von 10.000,- realisierst du einen Gewinn von 2.000,- . Wenn du im selben(!) Jahr noch einen Verlust von 2.000,- mit Aktie C realisierst, zahlst du keine Steuern. Ordergebühr ist vom Gewinn schon abgezogen bzw steckt schon im Verlust.
Die Reihenfolge ist egal. Verkaufst du zuerst A, zahlst du Abgst. Verkaufst du danach C, wird dir die Abgst wieder erstattet. Verkaufst du zuerst C, füllt sich dein Aktienverlust-Topf. Verkaufst du danach A, zahlst du keine Abgst und dein Aktienverlust-Topf leert sich.
Eine Folge dieser Aktion ist allerdings, daß C mit einem niedrigeren Einkaufskurs in deinem Depot steht. Das erhöht die Steuern beim Verkauf von C. Das ganze ist also eine Steuerstundung gegen Ordergebühr.
sagen wir mal, mit Aktie A im Wert von 10.000,- realisierst du einen Gewinn von 2.000,- . Wenn du im selben(!) Jahr noch einen Verlust von 2.000,- mit Aktie C realisierst, zahlst du keine Steuern. Ordergebühr ist vom Gewinn schon abgezogen bzw steckt schon im Verlust.
Die Reihenfolge ist egal. Verkaufst du zuerst A, zahlst du Abgst. Verkaufst du danach C, wird dir die Abgst wieder erstattet. Verkaufst du zuerst C, füllt sich dein Aktienverlust-Topf. Verkaufst du danach A, zahlst du keine Abgst und dein Aktienverlust-Topf leert sich.
Eine Folge dieser Aktion ist allerdings, daß C mit einem niedrigeren Einkaufskurs in deinem Depot steht. Das erhöht die Steuern beim Verkauf von C. Das ganze ist also eine Steuerstundung gegen Ordergebühr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.455.849 von alzwo am 30.11.14 18:16:10
Die Reihenfolge ist nur dann egal, wenn sich keine Verluste im Verrechnungstopf für sonstige Kapitalerträge befinden. Man kann zwar Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen, aber Aktiengewinne werden auch mit sonstigen Verlusten (dazu gehören z.B. auch gezahlte Stückzinsen) verrechnet.
Zitat von alzwo: Die Reihenfolge ist egal. Verkaufst du zuerst A, zahlst du Abgst. Verkaufst du danach C, wird dir die Abgst wieder erstattet. Verkaufst du zuerst C, füllt sich dein Aktienverlust-Topf. Verkaufst du danach A, zahlst du keine Abgst und dein Aktienverlust-Topf leert sich.
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Die Reihenfolge ist nur dann egal, wenn sich keine Verluste im Verrechnungstopf für sonstige Kapitalerträge befinden. Man kann zwar Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen, aber Aktiengewinne werden auch mit sonstigen Verlusten (dazu gehören z.B. auch gezahlte Stückzinsen) verrechnet.
Danke für die Antworten
Vielen Dank für eure Antworten. Mir geht es vor allem darum, beim Umschichten über das Jahr keine Steuern abführen zu müssen, da dies die Entwicklung des Kapitals auf Dauer doch negativ beeinflusst Dass die Steuern irgendwann fällig werden, ist natürlich klar. Außer irgendwann erfolgt doch wieder die Anrechnung auf das Einkommen. Da kann ich im Rentenalter absahnen
Hallo,
Die Banken führen dazu entweder einen gesonderten Aktiengewinntopf, oder es wird komplett neu kalkuliert (u.U. erst am Jahresende, das kann sein).
Ich kann natürlich nicht für alle Banken sprechen, aber so sollte(!) es sein.
Stefan
Die Reihenfolge ist nur dann egal, wenn sich keine Verluste im Verrechnungstopf für sonstige Kapitalerträge befinden. Man kann zwar Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen verrechnen, aber Aktiengewinne werden auch mit sonstigen Verlusten (dazu gehören z.B. auch gezahlte Stückzinsen) verrechnet.Das ist falsch, auch bereits durch sonstige Verluste getilgte Aktiengewinne laufen ggf. später wieder gegen wirkliche Aktienverluste.
Die Banken führen dazu entweder einen gesonderten Aktiengewinntopf, oder es wird komplett neu kalkuliert (u.U. erst am Jahresende, das kann sein).
Ich kann natürlich nicht für alle Banken sprechen, aber so sollte(!) es sein.
Stefan
„auch bereits durch sonstige Verluste getilgte Aktiengewinne laufen ggf. später wieder gegen wirkliche Aktienverluste „
Das ist steuerlich ja geradezu fair, irgendwie aber auch etwas unübersichtlich. Diese Bemerkung richtet sich nicht an reckoner sondern an meinen Abgeordneten. Angeblich liest der auch w:o.
Das ist steuerlich ja geradezu fair, irgendwie aber auch etwas unübersichtlich. Diese Bemerkung richtet sich nicht an reckoner sondern an meinen Abgeordneten. Angeblich liest der auch w:o.
noch eine kurze Anmerkung. Die Aussage zur Diba kann ich bestätigen, wenn der Verlust nach dem Gewinn erzielt wird, bekommt man die zu viel gezahlte Steuer wieder gut geschrieben.
Bitte beachtet aber noch den Sparerpauschbetrag. U.U. reicht es einen Verlust von 1200 EUR gegen 2000 EUR Gewinn zu setzen um steuerneutral zu sein. Je nachdem, was sonst noch an Zinsen / Dividenden da ist.
Bitte beachtet aber noch den Sparerpauschbetrag. U.U. reicht es einen Verlust von 1200 EUR gegen 2000 EUR Gewinn zu setzen um steuerneutral zu sein. Je nachdem, was sonst noch an Zinsen / Dividenden da ist.
Ist es nicht eigentlich am besten Aktien, die Dividende zahlen, ueber laengere Zeit zu halten und mit leichtem Verlust zu verkaufen? Dann zahlt man zwar Steuer auf Dividende aber wenigstens nicht fuer Kursgewinne. Hehe
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.792.641 von Conger am 16.01.15 02:35:59
Was soll DAS denn für eine Strategie sein?
Wenn ich Aktien lange halte, möchte ich möglichst hohe Kursgewinne sehen. Daß dafür Steuern anfallen, ist dann halt so. Gezielte Kursverluste als Strategie ist dagegen eher suboptimal...
Zitat von Conger: Ist es nicht eigentlich am besten Aktien, die Dividende zahlen, ueber laengere Zeit zu halten und mit leichtem Verlust zu verkaufen? Dann zahlt man zwar Steuer auf Dividende aber wenigstens nicht fuer Kursgewinne. Hehe
Was soll DAS denn für eine Strategie sein?
Wenn ich Aktien lange halte, möchte ich möglichst hohe Kursgewinne sehen. Daß dafür Steuern anfallen, ist dann halt so. Gezielte Kursverluste als Strategie ist dagegen eher suboptimal...
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.803.309 von JuliaPapa am 16.01.15 21:33:59Mit "Hehe" zum Schluss ist gemeint, dass hier Ironie im Spiel ist.
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