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    Frage zum Listing an einer Börse & Verwahrung ausländischer Aktien - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.12.14 15:18:46 von
    neuester Beitrag 05.12.14 15:21:37 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.203.683
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      schrieb am 04.12.14 15:18:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ist vllt eine blöde Frage und ich stehe auf dem Schlauch, aber egal.

      1. Bsp: Nokia, http://company.nokia.com/en/investors/stock-information
      Nokia ist laut der Website in Stockholm und New York gelistet.
      Das Listing z.B. in Frankfurt wurde aufgegeben.

      Bedeutet Listing nicht, dass die Aktie an einer bestimmten Börse zum Handel zugelassen ist?
      Wieso ist dann ein Handel an allen deutschen Börsen möglich?

      2. Muss ich bei ausländischen Aktien (= eine ISIN, die nicht mit DE beginnt?) etwas bezüglich der Verwahrung in meinem Depot beachten?
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 14:41:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      jack90,
      vermutlich gibt es zwei Arten von Listing. Eines, für das die gelistete AG bezahlt, und eines, das die Börse von sich aus macht. Im Bezahl-Fall MUSS die Börse die Aktien handeln, sonst KANN die Börse auch weitere Aktien handeln. Wird sie bei Hoffnung auf Umsatz schon machen. Eine Streichung (delisting) kündigt die Börse vorher an.

      Mir fällt nichts ein, was man bei ausländischen Aktien im Depot beachten müßte.
      Avatar
      schrieb am 05.12.14 15:21:37
      Beitrag Nr. 3 ()
      2. Im allgemeinen Nein.

      1. Ist eine Aktie an einer Börse gelistet, geschieht dies auf Veranlassung des entsprechenden Unternehmens un wird aus von diesem finanziert. Mit diesem Listing akzeptiert man auch gleichzeitig die entsprechenden Börsenvorschriften, was sich z.B. in der Veröffentlichung von Meldungen, Finanzberichten usw. auswirken kann.

      Dies kann man umgehen, indem man eine Aktie nicht wirklich an einer Börse listet, sondern nur über einen Wertpapierhändler einführt oder aber der Händler macht dies aus eigenem Antrieb.
      Das kann aber auch bedeuten, dass dieser Aktie einzelne Handelssegmente an dieser Börse verwehrt sind.

      Für den Privatanleger hat dies erstmal keine gravierenden Auswirkungen, für institutionelle schon. So dürfen viele US-Fonds keine Aktien erwerben, wenn sie nicht in den USA gelistet sind.
      In Deutschland sind solche Aktien, die nicht "gelistet" sind, meist im Freiverkehr zu finden. Da diese nicht nach deutschen Börsenvorschriften berichten müssen, ist hier auch eine höhere Vorsicht geboten.


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