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    Frage zur Deutschen Bank Aktie - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.12.14 17:23:24 von
    neuester Beitrag 17.12.14 21:55:33 von
    Beiträge: 26
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      Avatar
      schrieb am 15.12.14 17:23:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo liebe Community,

      ich arbeite derzeit im Rahmen meines Studiums an einer Hausarbeit zum Thema Kapitalerhöhung. Als Beispiel hierfür untersuche ich derzeit die Kapitalerhöhung der Deutschen Bank im Frühjahr/Sommer diesen Jahres.

      Ich versuche derzeit rechnerisch auf die Werte des Bezugsrechts zu kommen. In der Theorie gibt es dazu eine klassische Bezugsrechtformel die den Wert eines Bezugsrecht ermittelt (natürlich unter der Annahme von Marktvollkommenheiten).

      B = (K(1)-K(E)/(m/n)) = (K(0)-K(E)/(m/n+1)

      wobei:

      K(1) = Kurs nach Durchführung der Kapitalerhöhung)
      K(0) = Kurs nach Ankündigung aber vor Durchführung der Kapitalerhöhung
      K(E) = Emissionskurs = 22,50€
      m/n = Bezugsrechtsverhältnis = 18:5

      Folgender Link enthält die Entwicklung des Bezugsrechtwertes: https://www.boerse-duesseldorf.de/aktien/wkn/A11QV1/historis…

      Ich habe derzeit Probleme annähernd auf die Werte eines Bezugsrechts zu gelangen. Die Theorie besagt, dass das Bezugsrecht ja genau der Wertdifferenz vor und nach der Kapitalerhöhung entsprechen muss. Ob jemand hier evtl, mehr drüber weiß?

      Vielen Dank im Voraus!
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 20:55:35
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wie Du schon sagst: In der Theorie ist es so...

      In der Praxis werden die Kurse vom Markt gemacht. Ich habe über http://www.finanzen.net/historische-kurse/Deutsche_Bank die alten Kurse abgefragt. Vom Eröffnungskurs 27,69 vom ersten Handelstag ausgehend ergibt sich nach Deiner korrekten Formel:

      (27,69 - 22,50) / (18/5) = 5,19/3,6 = EUR 1,44 als rechnerischer Wert

      Der erste Kurs in Düsseldorf laut Deinem Link war 1,45.

      Was passt da nicht?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 21:51:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.578.315 von JuliaPapa am 15.12.14 20:55:35Cool danke! Von welchem Datum ist der Kurs genau?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 21:56:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Seiten habe ich nicht mehr offen. Es war der erste Handelstag, ich glaube der 6.6.
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 21:59:35
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.578.918 von julian_175 am 15.12.14 21:51:19ach ich habs ;) welchen Kurs müsste ich denn dann für K(0) d.h. vor Durchführung der Kapitalerhöhung wählen? Hätte zuerst gedacht, dass K(1) sich erst nach dem 25.06 ergibt (ab dem Tag war die Aktie ex Bezugsrechte handelbar).

      Für K(1) gibt es z.B. die Mischkursformel: (K(0)*m+K(E)*n)/(m+n)

      wobei:

      m = Anzahl der Altaktien
      n = Anzahl der Neuaktien

      hab dann für K(0) den Kurs vom 25.06 genommen (26,64) und komme dann auf folgendes:

      K(1) = (26,64*1.019,5+22,50*299,8)/(1.019,5+299,8) = 25,70

      Dieser Wert erreichte der Kurs auch am 30.06 ungefähr:

      http://www.finanzen.net/historische-kurse/Deutsche_Bank

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      Avatar
      schrieb am 15.12.14 22:36:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Es gibt ja bei Kapitalerhöhungen immer einen Trenntag und einen Ex-Tag.

      Der Trenntag ist immer der Tag, an dem die Aktie zum letzten Mal mit Bezugsrecht gehandelt wird. Einen Tag später ist der Ex-Tag, dort wird die Aktie ex Bezugsrecht (also ohne BZR) gehandelt.

      K(0) ist also der letzte Kurs der Aktie am Trenntag vor der Kapitalerhöhung.

      K(1) ist dementsprechend der erste Kurs der Aktie am Ex-Tag.

      Natürlich kannst Du die Formel auch früher (z.B. eine Woche vor dem Ex-Tag) anwenden. Oder auch später, wenn der Handel schon eine Woche läuft.

      Aber in Deiner Ursprungsfrage ging es ja u einen "falschen" Kurs der Rechte. Um das klarzustellen mußte ich dann natürlich vergleichbare Kurse nehmen, z.B. den Eröffnungskurs von Aktie und BZR am 6.6.

      Am 25.06. war die Kapitalerhöhung ja durch. Aber K(1) ist in der Tat der Kurs am Ex-Tag und nicht erst nach dem Ende der Bezugsfrist. Und der Kurs der Aktie - der wird ja nie errechnet. Der wird ja stets an der Börse nach Marktlage ermittelt.

      Natürlich kannst Du den Kurs K(1) rechnerisch ermitteln, ebenso wie den rechnerischen BZR-Wert. Das würdest Du ja vor Beginn der Bezugsfrist machen. Mit der Formel (K(0)-Bezugspreis)/(BZR-Verhältnis+1) kannst Du BZR-Wert ja errechnen und erhältst dann den rechnerischen Wert von K(1) = K(0) - BZR-Wert.

      Alles klar?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 23:36:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      JuliaPapa,

      Alles klar?

      Ja, erst berechnet man den theoretischen Wert des BR aus dem Kurs vor dem ex-Tag. Kann man machen, bringt aber nichts.

      Dann berechnet man den theoretischen Wert des BR aus dem Kurs nach dem ex-Tag. Das macht Sinn, wenn man überlegt, ob man statt Aktien lieber BR kauft. Deshalb wird sich das BR nie weit vom theoretischen Wert entfernen.
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 23:38:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.579.284 von JuliaPapa am 15.12.14 22:36:49Danke nochmal für die Antwort.

      Ja genau, also die theoretische Berechnung ist mir klar, es geht jetzt nur um die Berechnung mit Werten.

      Wenn wir beim Beispiel 06.06.14 bleiben

      K(1) = 27,69
      K(E) = 22,50
      m/n = 3,6

      B = (27,69-22,50)/3,6 = 1,44 -> haut gut hin.

      Wenn du B jetzt anstatt mit K(1) mit K(0) berechnen würdest, welchen Wert würdest du dann nehmen?
      Die Abitragefreiheitsbedinung sagt ja K(1) = K(0) + B -> somit K(0) = 27,69-1,44 = 26,25. Dieser Wert macht für mich aber kein Sinn wenn ich ihn mit den tatsächlichen Börsenwerten vergleiche. K(0) ist ja der Kurs vor der Durchführung der Kapitalerhöhung. Frage also: Wenn das Bezugsrecht am 06.06. 1,44 beträgt, was wäre dann K(0) bzw wo finde ich den Wert annähernd wieder?

      Zum Thema Mischkurs:
      Bezugsrechte werden ja u.a. gewählt um mögliche Kursverluste aufgrund der Kapitalverwässerung aufgrund der Kapitalerhöhung gewährt da der Emissionskurs unter dem Börsenkurs liegen muss. Da K(E) = 22,5 bildest sich nach der Durchführung der Kapitalerhöhung ein neuer, niedriger Kurs, der Mischkurs. Ist es richtig das dieser Effekt nach dem 25.06 d.h. ex Bezugsrechte beobachtbar ist? Oder müsste sich der Effekt bereits mit Beginn des Bezugsrechthandels erkennen lassen (Einbruch von 05.06 auf 06.06 ebenfalls zu beobachten).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 23:49:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.579.653 von julian_175 am 15.12.14 23:38:22nochmal Mischkurs: K(1) = (K(0)*m+K(E)*n)/(m+n).
      Avatar
      schrieb am 15.12.14 23:55:26
      Beitrag Nr. 10 ()
      julian,
      der Kurs der Aktie vor dem ex-Tag ist Schnee von gestern. Am und nach dem ex-Tag wird nur noch der neue Kurs zur Berechnung des Wertes des BR herangezogen. Die Gleichung ist etwas irreführend. Besser wären zwei Gleichungen mit jeweils BR (vor) = ..... und BR (nach) = ..... .
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 00:13:37
      Beitrag Nr. 11 ()
      julian,
      den ersten Kurs vom ex-Tag habe ich jetzt nicht im Kopf. Der BR-Abschlag steckt sicher drin. Überlagert wird dieser Kurs aber von Angebot und Nachfrage, die über Nacht stattgefunden hat.
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 06:40:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ein Beispiel klärt vieles:

      Xetra Schlußkurs Aktie cum BR am 5.6.14 ….............27,25
      Xetra Eröffnungskurs Aktie ex BR am 6.6.14..............27,55

      Obwohl eigentlich ein BR-Abschlag zu erwarten gewesen wäre, hat sich über Nacht eine derartige Nachfrage ergeben, daß die Aktie ex BR sogar 30 Cent über dem Vortagesschlußkurs eröffnet hat. Aus dem Kurs cum BR kann man das BR nach der ersten Formel berechnen, aus dem Kurs ex BR kann man das BR nach der zweiten Formel berechnen. Zu mehr sind die beiden Formeln nicht da. Wir rechnen:

      BR (5.6.) = (27,25 - 22,50) / 4,6 = 1,03
      BR (6.6.) = (27,55 – 22,50) / 3,6 = 1,40

      Was wäre, wenn die Aktie am 9.6.14 bei 22,86 notiert? Natürlich wird die Formel ex BR angewandt, denn eine Notierung cum BR gibt es nicht mehr. Wir rechnen:

      BR (9.6.) = (22,86 – 22,50) / 3,6 = 0,10

      Die Aktie wird übrigens sofort am Morgen des Bezugsrechthandels ex BR gehandelt. Aktien cum BR gibt es nicht mehr. Die BR erhalten eine eigene WKN und erscheinen im Depot. Entweder verkauft man BR in der Handelsfrist (meist 10 Tage) oder man bezieht neue Aktien zu 22,50. Dauert ein Weilchen (1 bis 2 Wochen), dann werden die neuen Aktien ins Depot gebucht. Meist sind sie von dann an den alten Aktien gleichgestellt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 12:44:26
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.580.163 von alzwo am 16.12.14 06:40:40danke für die Beispielsrechnung. Aber ab dem 06.06 fing der Handel mit Bezugsrechten erst an d.h. ab 06.06 ist doch dann cum BZR oder?!
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 13:27:29
      Beitrag Nr. 14 ()
      Die Aktie wird sofort am Morgen des Bezugsrechthandels ex BR gehandelt. Ex ist das Gegenteil von cum.

      Vom 6.6.14 bis 25.6.14 gab es Kurse für das BR. Mit der Formel B = K(1) - ..... kannst du überprüfen, ob das BR marktgerecht gehandelt wurde. Wurde es bestimmt.

      Leicht mißverständlich ist die Formulierung: "nach Durchführung der KE". Genau genommen ist die KE während des BR-Handels noch gar nicht durchgeführt. Der Kaufpreis für die neuen Aktien ist ja in der AG noch nicht angekommen. Trotzdem wird zur Berechnung des BR nach Abtrennung die Formel B = (K1) - ..... angewandt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 15:40:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.584.237 von alzwo am 16.12.14 13:27:29bist du dir da sicher? JuliaPapa schrieb ja das der Tag nach dem letzten Handelstag mit Bezugsrechte (25.06) dann ex-Bezugsrechte heißt.

      Ich bin nämlich der Meinung, dass die Zeitspanne 06.06 - 24.06 als Handel cum Bezugsrechte bezeichnet wird und danach dann als ex Bezugsrechte.
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 17:01:06
      Beitrag Nr. 16 ()
      oh man Verwirrung....

      05.06.14: Handel cum Bezugsrechte, da BZR noch nicht separat gehandelt wird.

      06.06.14: Ex-Tag: Handel ex Bezugsrechte, ab hier wird dann das BZR separat gehandelt
      ...
      25.06.14: ex Bezugsrecht

      26.06.14: ex Bezugsrecht

      so richtig?
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 18:19:10
      Beitrag Nr. 17 ()
      Julian,
      JuliaPapa nannte den 5.6. als letzten Handelstag cum BR. Cum und ex bezieht sich auf den Aktienkurs. Vor dem BR-Handel eben cum BR, nach Beginn des BR-Handels ex BR. Cum BR wird die Aktie nie mehr gehandelt, es sei denn, die nächste Kapitalerhöhung steht bevor.

      Cum BR und ex BR ist ein Kurszusatz (kleine Info), ähnlich wie ex div. Da man Kursinformationen kurz halten will, läßt man diese Zusätze meist weg. Die Zeit vom 6.6. bis 25.6 nennt man BR-Handel – mehr nicht. Die Aktie wird ab dem 6.6. und über den 25.6. hinaus natürlich weiter ex BR gehandelt. #16 ist insofern richtig.
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 18:59:05
      Beitrag Nr. 18 ()
      sehr gut vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Haben mir sehr geholfen. Eine Frage habe ich noch bzgl. des Mischkurses.

      Da der Emissionskurs K(E) = 22,5 unter dem Niveau des Börsenkurses in der Zeit lag, müsste sich theoretisch ein neuer Mischkurs nach dem Handel mit Bezugsrechten einpendeln.

      Einfaches Beispiel (ohne Bezugsrechte):

      t = 0: m=100 mit K(0) = 27,00
      t = 1: n=50 neue Aktien werden mit K(E) = 22,5 emittiert. Gesamtbestand an Aktien => m+n = 150
      der neue Mischkurs K(1) würde dann theoretisch sich auf (100*27+50*22,5)/150 = 25,5

      Bei der Deutschen Bank wurden 299,8 Mio. neue Aktien emittiert (zuvor nochmals 60 im Rahmen einer Bezugsrechtauschlussemission so wie ich das gelesen habe). Der Bestand an Altaktien betrug 1019,5 Mio. Stück.

      Könnte man das absinken des Kurses nach ende der Bezugsfrist (25.06) mit der Bildung eines neuen Mischkurses aufgrund der Kapitalerhöhung begründen?

      (26,64∙1.019,5+22,5∙299,8)/(1.019,5+299,8)=25,70 -> Der Wert wird ein paar Tage später annähernd erreicht
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 19:48:26
      Beitrag Nr. 19 ()
      http://www.deraktionaer.de/aktie/deutsche-bank-aktie-wieder-…

      "Wie die Deutsche Bank am Donnerstag mitteilte, kann jeder Aktionär für 18 alte Aktien 5 neue zu einem Preis von jeweils 22,50 Euro beziehen. Aus diesen Bedingungen und dem Schlusskurs von 28,58 Euro errechnet sich ein Wert für ein Bezugsrecht von 1,37 Euro. Ex-Bezugsrecht ergibt sich somit ein Aktienkurs von 27,21 Euro."

      Verwenden die eine andere Formel? Weil das müsste ja theoretisch dann sein:

      (28,50-22,5)/((18:5)+1) = 1,3044
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 21:38:07
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.587.984 von julian_175 am 16.12.14 18:59:05
      Zitat von julian_175: sehr gut vielen Dank für die zahlreichen Beiträge. Haben mir sehr geholfen. Eine Frage habe ich noch bzgl. des Mischkurses.

      Da der Emissionskurs K(E) = 22,5 unter dem Niveau des Börsenkurses in der Zeit lag, müsste sich theoretisch ein neuer Mischkurs nach dem Handel mit Bezugsrechten einpendeln.

      Einfaches Beispiel (ohne Bezugsrechte):

      t = 0: m=100 mit K(0) = 27,00
      t = 1: n=50 neue Aktien werden mit K(E) = 22,5 emittiert. Gesamtbestand an Aktien => m+n = 150
      der neue Mischkurs K(1) würde dann theoretisch sich auf (100*27+50*22,5)/150 = 25,5

      Bei der Deutschen Bank wurden 299,8 Mio. neue Aktien emittiert (zuvor nochmals 60 im Rahmen einer Bezugsrechtauschlussemission so wie ich das gelesen habe). Der Bestand an Altaktien betrug 1019,5 Mio. Stück.

      Könnte man das absinken des Kurses nach ende der Bezugsfrist (25.06) mit der Bildung eines neuen Mischkurses aufgrund der Kapitalerhöhung begründen?

      (26,64∙1.019,5+22,5∙299,8)/(1.019,5+299,8)=25,70 -> Der Wert wird ein paar Tage später annähernd erreicht



      Nein, kann man definitiv nicht. Der Kursabschlag findet am Ex-Tag statt. An diesem Tag findet der Handel der alten Aktie erstmals ohne das Bezugsrecht (ex BZR) statt. Und nur an diesem Tag gibt es den Abschlag, weil an diesem Tag die Aktie eben ohne das Recht und damit weniger wert ist.

      Das Ende der Bezugsfrist hat damit nichts mehr zu tun. Natürlich kann es sein, daß nach dem Ende der Frist verstärkt Aktien auf den Markt kommen. Das muß aber nicht sein. Das sind dann eben die normalen Kursbewegungen, die uns jeden Tag beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 21:53:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.588.551 von julian_175 am 16.12.14 19:48:26
      Zitat von julian_175: http://www.deraktionaer.de/aktie/deutsche-bank-aktie-wieder-…

      "Wie die Deutsche Bank am Donnerstag mitteilte, kann jeder Aktionär für 18 alte Aktien 5 neue zu einem Preis von jeweils 22,50 Euro beziehen. Aus diesen Bedingungen und dem Schlusskurs von 28,58 Euro errechnet sich ein Wert für ein Bezugsrecht von 1,37 Euro. Ex-Bezugsrecht ergibt sich somit ein Aktienkurs von 27,21 Euro."

      Verwenden die eine andere Formel? Weil das müsste ja theoretisch dann sein:

      (28,50-22,5)/((18:5)+1) = 1,3044



      Du kannst auch anders rechnen:

      Vorher: 18 Aktien zu 28,58 = EUR 514,44
      Dazu: 5 Aktien zu 22,50 = EUR 112,50
      Gesamt: 23 Aktien = EUR 626,94

      EUR 626,94 / 23 = EUR 27,25 neuer Kurs pro Aktie

      Und der Unterschied zwischen alt und neu ist: 28,58 - 27,25 = EUR 1,33

      Mit der Formel ergibt sich rechnerisch EUR 1,32. Das haken wir mal als Rundungsdifferenz ab. Warum die Zeitung oben auf einen BZR-Wert von 1,37 kommt, weiß ich auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 16.12.14 22:31:13
      Beitrag Nr. 22 ()
      julian,
      der erste Teil von #18 ist richtig. Natürlich sinkt der Mischkurs wegen der billig zu beziehenden neuen Aktien. Wenn der Kurs bei 26,64 (war`s nicht 27,25?) steht, und es kommen neue Aktien zu 22,50 dazu, sollte der Gesamtkurs 25,70 betragen.

      (26,64∙1.019,5+22,5∙299,8)/(1.019,5+299,8)=25,70

      Der Markt (Angebot und Nachfrage) weiß das. Der Markt ändert aber mit der Zeit seine Meinung. Am Beginn des BR-Handels meinte der Markt, daß ein Mischkurs von 27,55 angemessen ist. 25,70 sind out. Ab Beginn des BR-Handels notiert die Aktie (Aktienhandel) mit dem Mischkurs. Wenn dieser Mischkurs im Laufe der Zeit mal 25,70 erreicht, liegt das an der Meinung des Marktes, nicht an der KE. Die KE hat der Markt am 6.6.14 in den Kurs der Aktie eingepreist.

      Den Wert des BR berechnet die dt Bank zwar aus 28,58, aber auch dann ist das BR 1,32 wert. Kleine Rechenfehler lassen wir der dt Bank durchgehen. Eine andere Formel verwendet sie bestimmt nicht.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 07:42:58
      Beitrag Nr. 23 ()
      Perfekt, danke!
      Hat jemand vl. eine Ahnung wo ich die historischen Werte des Bezugsrecht von XETRA finde? Habe bisher nur Werte von der Frankfurter und Düsseldorfer Börse gefunden.

      Was mich hier etwas wundert ist der Eröffnungskurs am 20.06:
      Frankfurter Börse: 1,15
      Düsseldorfer Börse: 1,425
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 14:59:47
      Beitrag Nr. 24 ()
      julian,
      schon erstaunlich, daß du diese beiden Werte gefunden hast. Der Unterschied ist bei kleinen Börsen gut möglich. Der Eröffnungskurs müßte vom 6.6.14 sein. Historische Xetra BR-Kurse für DB? Vielleicht Mail an Boerse Frankfurt.
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 19:24:18
      Beitrag Nr. 25 ()
      hab heute in Frankfurt angerufen, bekomme die Zahlen per Mail :)
      Avatar
      schrieb am 17.12.14 21:55:33
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.590.861 von julian_175 am 17.12.14 07:42:58Ich bin beruflich im Bereich Kapitalmaßnahmen tätig, daher weiß ich etwas, was Ihr vermutlich nicht wißt :cool:

      Die Frankfurter Börse hat bei Bezugsrechten eine Besonderheit. Bis heute wird dort nämlich "klassisch" wie vor 50 Jahren gehandelt: Es gibt am Tag einen einzigen Kurs zur Kasse. An allen anderen Börsen werden BZR fortlaufend gehandelt.

      Deswegen ist es so, daß der Düsseldorfer Kurs von morgens zur Börseneröffnung ist, der Frankfurter Kurs aber nur einmalig zur Kasse gegen 12:30 Uhr festgestellt wird. Das könnte die Abweichung erklären (wobei ich jetzt nicht weiß, wie der Kurs in XETRA oder Ddf zu dem Zeitpunkt war).


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