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    Unvertändnis mit Steuerverrechungstöpfen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.15 07:16:05 von
    neuester Beitrag 07.01.15 01:32:59 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.205.267
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      Avatar
      schrieb am 06.01.15 07:16:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wenn man zuerst beipielweise 4000 Euro Gewinn mit Optionscheinen realisiert, dann wurde doch biher nicht unterscheiden ,womit diese Gewinne gemacht wurden, es wurde als "allgemeine Gewinne" verbucht. Wenn man erst zeitlich danach z.b 500 Euro Verlust mit Aktien gemacht hat, so wurde dieser Verlust dann mit den 4000 Eurovorherigem Gewinn verrechnet, so dass ingesamt auf 3500 Euro Gewinne Steuern zu entrichten war. Hat sich dass jetzt geändert? Oder ist es ein Bamkfehler, wenn dann trotzdem der Aktienverlusttopf aufgefüllt wird, und die Aktienverluste somit nicht sofort mit den vorherigen Optionsscheingewinnen(allgemeine Gewinne) verrechnet wird?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.15 10:46:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.702.659 von superdaytrader am 06.01.15 07:16:05Aktienverluste wurden noch nie mit allgemeinen Gewinnen verrechnet. Hier ist nur eine Verrechnung mit Aktiengewinnen möglich.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 06.01.15 13:45:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.704.399 von Taxadvisor am 06.01.15 10:46:32
      Zitat von Taxadvisor: Aktienverluste wurden noch nie mit allgemeinen Gewinnen verrechnet. Hier ist nur eine Verrechnung mit Aktiengewinnen möglich.

      Gruß
      Taxadvisor


      Falsch, meine Bank hat einen Fehler gemacht,und es zugegeben, und korrogiert.

      superdaytrader
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 06.01.15 14:11:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.706.031 von superdaytrader am 06.01.15 13:45:39Hallo,
      grundsätzlich wurden/werden Aktienverluste nicht mit anderen Gewinnen verrechnet (sondern nur mit Aktiengewinnen).

      Dazu braucht es eine spezielle Konstellation:
      1. Du realisierst Aktiengewinne und diese werden mit dem allgemeinen Verlustverrechnungstopf verrechnet.
      2. Du realisierst anschließend andere Gewinne und zahlst darauf Abgeltungssteuer.
      3. Du realisierst Aktienverluste - der Aktiengewinn aus Nr. 1 wird dann mit diesen Verlusten verrechnet und Du bekommst die in Nr. 2 bezahlte Abgeltungssteuer wieder zurück (da ja dann der Verlustverrechnungstopf aus 1 wieder frei wird).

      Und das alles im selben Kalenderjahr ...

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.01.15 01:32:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      Wenn man zuerst beipielweise 4000 Euro Gewinn mit Optionscheinen realisiert, dann wurde doch biher nicht unterscheiden ,womit diese Gewinne gemacht wurden
      Doch, es wird natürlich unterschieden, Optionsscheine sind immer Sonstige Geschäfte, niemals Aktiengeschäfte (selbst wenn es Optionsscheine auf Aktien sind).

      Falsch, meine Bank hat einen Fehler gemacht,und es zugegeben, und korrogiert.
      Nein, die Antwort von Taxadvisor war ganz sicher nicht falsch (hätte mich auch sehr gewundert).
      Entweder hat deine Bank es nun falsch korrigiert, oder du hast in deinem ersten Beitrag etwas verdreht (beispielsweise könnten es Aktiengewinne und Verluste aus Optionsscheinen gewesen sein, also andersherum - dann sieht es auch gleich ganz anders aus).

      Stefan


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