Kauf über Makler ohne ausgewiesene Maklergebühr - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.02.15 12:33:04 von
neuester Beitrag 03.02.15 17:24:19 von
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Hallo,
mal eine Frage, was ist der Hintergrund, wenn eine Wohnung über Makler
verkauft wird, jedoch keine Maklergebühr separat ausgewiesen wird. Makler
sagt das steckt im Geamtkaufpreis drin und würde er direkt mit dem Verkäufer machen. Risiken bzw. Nachteile für den Käufer?
Viele Grüße
nearshore04
mal eine Frage, was ist der Hintergrund, wenn eine Wohnung über Makler
verkauft wird, jedoch keine Maklergebühr separat ausgewiesen wird. Makler
sagt das steckt im Geamtkaufpreis drin und würde er direkt mit dem Verkäufer machen. Risiken bzw. Nachteile für den Käufer?
Viele Grüße
nearshore04
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.962.444 von nearshore04 am 03.02.15 12:33:04Was ein Makler sagt...sind doch Schlitzohren
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.962.504 von oscarello am 03.02.15 12:37:31.. und ? Was bedeutet das für den Käufer? Was sind die Nachteile?
Maklergebühren sind ja bekanntlich Teil der AK und deshalb nicht sofort abzugsfähig..
Besser: nAufteilung,z.B.2% für Vermittlung des Objekts und 1% für Finanzierungsberatung.
Die Gebühren für Finanzierungsberatung sind dann als Geldbeschaffungskosten
im Jahr der Zahlung in vollder Höhe als WK abzugsfähig
Besser: nAufteilung,z.B.2% für Vermittlung des Objekts und 1% für Finanzierungsberatung.
Die Gebühren für Finanzierungsberatung sind dann als Geldbeschaffungskosten
im Jahr der Zahlung in vollder Höhe als WK abzugsfähig
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.962.825 von oscarello am 03.02.15 13:00:12
Sorry, aber was sind AK und WK was?
Und was in einfachen Worten bedeutet es für den Käufer?
Zitat von oscarello: Maklergebühren sind ja bekanntlich Teil der AK und deshalb nicht sofort abzugsfähig..
Besser: nAufteilung,z.B.2% für Vermittlung des Objekts und 1% für Finanzierungsberatung.
Die Gebühren für Finanzierungsberatung sind dann als Geldbeschaffungskosten
im Jahr der Zahlung in vollder Höhe als WK abzugsfähig
Sorry, aber was sind AK und WK was?
Und was in einfachen Worten bedeutet es für den Käufer?
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.962.939 von nearshore04 am 03.02.15 13:10:05AK = Anschaffungskosten
WK = Werbungskosten
WK = Werbungskosten
nearshore04,
wenn du mit dem Makler keinen Vertrag abschließt, sehe ich kein Risiko. Tritt der Makler nur als Bevollmächtigter des Verkäufers auf, ist das doch wie vom Verkäufer direkt gekauft.
Soll die ETW vermietet werden?
Wenn es darum geht, irgendwie ein paar hundert Euro zu sparen, könnte die Einbauküche separat erworben werden. Im Notarvertrag festhalten. Das senkt die Grunderwerbssteuer.
wenn du mit dem Makler keinen Vertrag abschließt, sehe ich kein Risiko. Tritt der Makler nur als Bevollmächtigter des Verkäufers auf, ist das doch wie vom Verkäufer direkt gekauft.
Soll die ETW vermietet werden?
Wenn es darum geht, irgendwie ein paar hundert Euro zu sparen, könnte die Einbauküche separat erworben werden. Im Notarvertrag festhalten. Das senkt die Grunderwerbssteuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.965.345 von alzwo am 03.02.15 15:51:44
Senkt es nicht ebenso die Grunderwerbssteuer, wenn der Maklergebühren vom Käufer direkt an den Makler gezahlt werden statt eine einzige Summe an den Verkäufer (der dann davon den Makler bezahlt)?
Zitat von alzwo: nearshore04,
wenn du mit dem Makler keinen Vertrag abschließt, sehe ich kein Risiko. Tritt der Makler nur als Bevollmächtigter des Verkäufers auf, ist das doch wie vom Verkäufer direkt gekauft.
Soll die ETW vermietet werden?
Wenn es darum geht, irgendwie ein paar hundert Euro zu sparen, könnte die Einbauküche separat erworben werden. Im Notarvertrag festhalten. Das senkt die Grunderwerbssteuer.
Senkt es nicht ebenso die Grunderwerbssteuer, wenn der Maklergebühren vom Käufer direkt an den Makler gezahlt werden statt eine einzige Summe an den Verkäufer (der dann davon den Makler bezahlt)?
Senkt es nicht ebenso die Grunderwerbssteuer, wenn der Maklergebühren vom Käufer direkt an den Makler gezahlt werden statt eine einzige Summe an den Verkäufer (der dann davon den Makler bezahlt)?
Natürlich. Sagen wir Maklerkosten € 6.000,- . Die vom Kaufpreis runter, erspart € 300,- bei 5% Grunderwerbssteuer. Vielleicht erhält der Makler seine Provision vom Verkäufer schwarz. Das erspart ihm 19% und ist nicht legal. Auch andere Gründe sind möglich, fallen mir im Moment aber nicht ein.
Natürlich. Sagen wir Maklerkosten € 6.000,- . Die vom Kaufpreis runter, erspart € 300,- bei 5% Grunderwerbssteuer. Vielleicht erhält der Makler seine Provision vom Verkäufer schwarz. Das erspart ihm 19% und ist nicht legal. Auch andere Gründe sind möglich, fallen mir im Moment aber nicht ein.
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