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    Kann man Verluste aus 2009 geltend machen. rückwirkend - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.02.15 23:19:53 von
    neuester Beitrag 04.02.15 14:19:00 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.207.082
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      Avatar
      schrieb am 03.02.15 23:19:53
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann man Verluste aus einem Aktienverkauf aus dem Jahr 2009 rückwirkend mit Gewinnen aus Aktiengeschäften aus dem Jahr 2013 verrechnen,wenn man vergessen hat,die Verluste in der Steuererklärung für das Jahr 2009 anzugeben?

      Vielen Dank für sachkundige Hinweise im Voraus!

      Gruß

      bolro
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.15 06:43:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.970.463 von bolro am 03.02.15 23:19:53Nein, die Verluste hätten bis Ende 31.12.2013 festgestellt werden müssen.
      M.E. nach nicht mehr möglich, da Festsetzungsfrist abgelaufen
      Avatar
      schrieb am 04.02.15 14:19:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      >>>M.E. nach nicht mehr möglich, da Festsetzungsfrist abgelaufen

      Eigentlich ist es noch schlimmer, denn ich vermute, dass für 2009 eine Steuererklärung abgegeben wurde (womöglich sogar mit Anlage KAP), und dann ist der Bescheid schon lange rechtsräftig.

      Stefan


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