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    Geschäftsunfähigkeit bei Börsenspekulation - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.15 11:50:42 von
    neuester Beitrag 12.02.15 18:43:35 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.207.499
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      schrieb am 12.02.15 11:50:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag an alle freundlichen Leser,

      ich habe eine allgemeine Frage, da ich mich mit der Thematik leider nicht auskenne. Mein Bruder hat aufgrund psychischer Erkrankungen seitens seines Psychiaters ein Attest auf Geschäftsunfähigkeit. Er hat jedoch in der lezten Woche einen hohen Betrag bei einem Onlinebroker "verzockt". Pathologische Spielsucht ist eines seiner Probleme. Dies erfolgte nicht mit seinem Geld und er war natürlich nicht rational handlungsfähig. Deswegen meine folgende Frage. Ist es möglich bei einer bestehenden Geschäftsunfähigkeit die eingegangenen Vertäge zu annulieren und somit die eingesezte Summe erstattet zu bekommen.

      Ich bedanke mich für euer Feedback und wünsche viel Erfolg beim Handeln.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 12:05:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.048.910 von riedelson am 12.02.15 11:50:42Hallo,

      gegoogelt nach "Verträge mit Geschäftsunfähigen?" und auf die Schnelle:

      Nach allgemeinen Rechtsgrundsätzen sind Verträge mit Geschäftsunfähigen von Anfang an nichtig, was eine Rückabwicklung von bereits erbrachten Leistungen zur Folge hätte.

      Ab zum Fachanwalt mein Tipp und pass auf Deinen Bruder auf. :(
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 12:09:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.048.910 von riedelson am 12.02.15 11:50:42Frage noch: wie kam er an einen hohen Betrag fremden Geldes?
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 12:21:58
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.048.910 von riedelson am 12.02.15 11:50:42Ein Attest auf Geschäftsunfähigkeit ist noch keine
      im Sinne des BGB
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 12:37:05
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.049.120 von Chives am 12.02.15 12:05:03Vielen Dank für das schnelle Feedback.
      Die gesetzliche Grundlage für "Verträge mit Geschäftsunfähigen" ist uns (Angehörige) bekannt, jedoch konnte uns heute bisher kein Anwalt eine Auskunft zu diesem speziellem Thema geben. Wir müssen somit alle Unterlagen einreichen und auf eine Antwort warten. Da dies ein auf Börsengeschäfte spezialisiertes Forum ist, hoffe ich das Erfahrungswerte bzgl. dieses Themas existieren und diese mehr Klarheit schaffen.

      Vielen Dank an alle.

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      schrieb am 12.02.15 12:48:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.049.168 von Chives am 12.02.15 12:09:10Er hat Schmuck und Wertgegnstände aus dem Familenbesitz verpfändet.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 12:53:43
      Beitrag Nr. 7 ()
      Beim durchlesen sind mir einige Schreibfehler aufgefallen. Ich bin sehr aufgewühlt und habe die Sorgfalt des korrekten Schreibens vernachlässigt.
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 13:02:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.049.774 von riedelson am 12.02.15 12:48:49
      Zitat von riedelson: Er hat Schmuck und Wertgegnstände aus dem Familenbesitz verpfändet.


      Hätte man da nicht früher agieren sollen, anstatt zu warten ob er Gewinne oder Verluste macht?
      Bei Erfolg, hättet ihr die Gewinne auch zurückgegeben ?

      hört sich strange an.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 13:04:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.049.774 von riedelson am 12.02.15 12:48:49Autsch... :O

      Ich hoffe ja, mit "Erfahrungswerten" kann hier keiner dienen aber es kommen bestimmt noch qualifizierte rechtliche Tipps und Meinungen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 13:12:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.049.918 von Makumba am 12.02.15 13:02:22Seine Börsenaktivitäten waren uns aktuell nicht bekannt. Wir waren im Urlaub und haben den Schaden erst nacher mitbekommen. Und natürlich hätte er im Falle eines Gewinns alles zurückgezahlt/ ausgelößt. Aber wem hilft das. Er hat ein Aktiendepot, bei dem es noch nie zu einer Auszahlung kam. Die Daten liegen uns mittlerweile vor.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 14:42:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.050.047 von riedelson am 12.02.15 13:12:06Hallo,
      da bist Du (und Deine Familie) einer schwierigen Lage ...

      Erstmal muss die Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen werden (partiell oder ständig).

      Dann muss dem Geschäftspartner die Geschäftsunfähigkeit bekannt gewesen sein oder für ihn erkennbar sein - das wird im Online-Handel schwierig.

      Wann hat er das Depot eröffnet - dazu musste er wahrscheinlich das Post-Ident-Verfahren durchlaufen - war er da schon geschäftsunfähig und war das für den legitimierenden Post-Angestellten erkennbar?

      Wenn es um grosse Beträge geht, dann wird kein Weg an einem Fachanwalt vorbei führen ... und selbst dann ist es m.E. fraglich, ob Ihr Euer Recht umsetzen könnt.

      Viel Glück!

      Rene
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 15:36:49
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.051.190 von ReneBanker am 12.02.15 14:42:59Hallo Rene,

      mit dieser Antwort haben wir leider gerechnet, da sie auch Sinn macht. Er hat das Depot seit mehreren Jahren und dem Anbieter ist neben der hohen Verlusthäufigkeit keine Schuldunfähigkeit bekannt. Da die Ordergebühren erst am nächsten Tag abgerechnet werden, wurde er schon zahlreich wegen hohen Nachzahlungen angemahnt. Diese hat er dann immer wieder mit Verzögerung gezahlt. Hätte in diesem Fall nicht der Broker (deutsche online Bank), irgendwann eine Sperre erwirken müssen. Ich habe mir seine Abrechnungen der letzten Jahre angesehen und es gab keinen Gewinntag. Immer wenn Geld auf dem Konto war, hat er am selben Tag alles "verzockt" und darüber hinaus 100 bis 300 EUR an fälligen Ordergebühren hinterlassen. Haben Broker bei so einer Auffälligkeit hier keine Verantwortung. Leider scheint dies so zu sein. Ich habe in mehr als 12 verschiedenen Vorgängen betreffende Mahnschreiben gefunden, da sollte man doch vorher eingreifen. Oder sehe ich das nur so?

      Großen Dank für das schnelle Feedback.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 16:41:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.051.742 von riedelson am 12.02.15 15:36:49Hallo,
      jeder hat das Recht, sein Geld zu verlieren ... hier sehe ich bei einem Online-Broker keine Fürsorge-Pflicht.

      Die "Spielsucht" als Argument anzubringen, dürfte wahrscheinlich einen Präzedenzfall darstellen ... mit hoher Unsicherheit, Kosten und Risiko für Euch.

      Für die Zukunft könnte man das nur verhindern, wenn man dem Broker mitteilt, dass Dein Bruder nicht geschäftsfähig ist (mit Nachweis). Dann würde dieser wohl das Depot löschen ... ob das allerdings dann ein rechtlicher Nachteil bei einer späteren Klage sein könnte ... ???

      Rene
      Avatar
      schrieb am 12.02.15 18:43:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      Für die Bank wird erstmal nur wichtig sei, dass das Geld fliesst (sprich die Gebühren bezahlt werden) Ist das der Fall hat eine Bank wohl kaum eine Möglichkeit auf einen Kunden einzuwirken. Das ist ja erstmal ein freies Land und das beinhaltet auch, ein ganzes Vermögen zu verjubeln. Die Umstände kennt die Bank ja nicht und ehrlich gesagt, geht sie das auch nicht's an.

      Ob dein Angehöriger von Rechtswegen geschäftsunfähig ist, könnte allerdings, nach deinen Schilderungen hier, wohl angezweifelt werden. So weit ich weiss, muss einer Person die Geschäftsfähigkeit gerichtlich entzogen werden. Immerhin handelt es sich hierbei um ein hohes Rechtsgut (oder wie man sowas nennt). Dann braucht dein Angehöriger einen Betreuer, der in seinem Namen Rechtsgeschäfte übernehmen kann. Das scheint auch nicht der Fall zu sein, soweit ich das hier rauslese.

      Letztlich stellt sich wohl auch die Frage, ob die Bank davon ausgehen musste, ein Geschäft mit einem Geschäftsunfähigen einzugehen. Du schreibst ja, dass dieses Depot schon mehrere Jahre existiert, also aus einer Zeit stammt, in der die Person evtl. noch gesund war?

      Dennoch würde ich dir raten, Hilfe bei Fachanwälten und Organisationen zu suchen, die sich mit solchen Fällen auskennen. Auch solltet ihr euch mit allen Beteiligten zusammensetzen und offen sagen wie sich die Lage darstellt.

      Eventuell, nur so ein Gedanke von mir, war ja auch die Verpfändung der Gegenstände rechtsunwirksam, was dazu führen würde, dass das Pfandhaus alles wieder rausrücken muss.

      Hier noch einige Links, die vielleicht weiterhelfen:

      http://www.bundesanzeiger-verlag.de/betreuung/wiki/Gesch%C3%…

      http://www.spielsucht-therapie.de/beratungsstellen/

      Ausserdem solltet ihr euch mit für euch zuständigen Betreuungsgericht in Verbindung setzen. Vielleicht kann man euch da auch noch weiterhelfen.


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