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    Inanspruchnahme des Freibetrags - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.02.15 11:21:14 von
    neuester Beitrag 05.03.15 18:01:31 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.208.135
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      Avatar
      schrieb am 23.02.15 11:21:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      habe folgende Frage zur Inanspruchnahme des Freibetrags:

      Ich habe bei meiner Bank einen Freistellungsauftrag gestellt
      und Verluste aus dem Verkauf von Aktienfonds erzielt.
      Wenn ich nun Gewinne aus Zinsen erziele, was wird als erstes
      in Anspruch genommen, um die Abführung der Abgeltungssteuer aus
      dem Zinsgewinn zu verrechnen?

      Ich dachte bisher erst die Verluste aus dem Verkauf der Aktienfonds
      und dann erst der Freibetrag.

      Nach Bankauskunft soll es genau umgekehrt sein.
      Stimmt das wirklich?

      Danke für jede Antwort!
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 12:01:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Ich dachte bisher erst die Verluste aus dem Verkauf der Aktienfonds
      und dann erst der Freibetrag.
      Ja, so ist es auch.

      Nach Bankauskunft soll es genau umgekehrt sein.
      Schön wäre das ja, aber nein der Freibetrag kommt - ähnlich wie der Grundfreibetrag - erst ganz zum Schluss.

      Ich kann aber natürlich nicht sagen, ob die Bank es wirklich korrekt macht. Da die Auskunft aber vermutlich nicht von den Steuerexperten kam würde ich darauf eher nicht vertrauen (außer du hast es schriftlich, dann könnten sich Schadenersatzansprüche ergeben;-).

      Wenn du den Sparer-Pauschbetrag retten willst, solltest du die Gewinne beispielsweise bei einer anderen Bank realisieren (sprich: Depotübertrag).

      Stefan
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 23.02.15 19:20:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.146.563 von reckoner am 23.02.15 12:01:56Vielen Dank für die prompte Auskunft!
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 16:22:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.146.563 von reckoner am 23.02.15 12:01:56
      Zitat von reckoner: Wenn du den Sparer-Pauschbetrag retten willst, solltest du die Gewinne beispielsweise bei einer anderen Bank realisieren (sprich: Depotübertrag).

      Stefan


      Hallo,
      ich habe ein ähnliches Problem.
      Gibt es noch eine andere Möglichkeit? Ich habe bei der Bank, bei der ich einen Verlust erlitten habe, feste Zinsanlage, die nicht aufgelöst werden können.
      Kann ich mir den Verlust bescheninigen lassen, den Topf auf Null stellen lassen und das Schriftstück dann wieder reinreichen, wenn über dem Sparpauschbetrag liege?
      Ob ich den Sparerpauschbetrag dieses Jahr überschreite kann ich noch nicht sagen..
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 18:05:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo jack90,

      >>>Kann ich mir den Verlust bescheninigen lassen, ...

      Ja. Aber wenn im gleichen Jahr auch Zinsen vereinnahmt werden*, dann geht die Verrechnung mit diesen vor (außer es waren Verluste mit Aktien, die laufen separat).

      *ist das bei deiner festen Zinsanlage der Fall?


      >>>und das Schriftstück dann wieder reinreichen, wenn über dem Sparpauschbetrag liege?

      Die Verlustbescheinigung gehört zu dem jeweiligen Jahr, einfach zu Hause liegen lassen und erst bei Bedarf einreichen geht nicht.


      >>>Ob ich den Sparerpauschbetrag dieses Jahr überschreite kann ich noch nicht sagen.

      Das lässt sich schon etwas steuern. Beispielsweise könntest du Aktien mit sehr hoher Dividende kaufen. Die Ausschüttung wäre dann im Jahr der Zahlung zu versteuern, der Kursverlust (Stichwort: Dividendenabschlag) hingegen erst beim Verkauf. Aber Achtung: Das sind dann Aktienverluste. Wenn du die nicht möchtest (weil du voraussichtlich auch keine solchen Gewinne haben wirst), dann kannst du alternativ auch Genussschein nehmen (gibt aber leider nicht mehr so viele davon - ich möchte mal nicht ganz uneigennützig die Bertelsmann WKN 522994 empfehlen, bringen knapp 5%).
      Und wie immer: Investments nur für die Steuer gehen oft schief, es sollte schon noch ein richtiges Motiv dazukommen ("In diese Branche wollte ich schon länger investieren", "Die Aktie ist außergewöhnlich günstig" etc.).

      Stefan
      3 Antworten

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      schrieb am 25.02.15 19:45:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.174.391 von reckoner am 25.02.15 18:05:01danke für deine Antworten :)

      Dann hab ich leider Pech gehabt. Schade
      Ich habe neulich durch einen Turbo 130€ Verlust gemacht.

      Bisher bin ich eher im Bereich Fonds unterwegs, Aktien sind eher die Ausnahme.
      Je nachdem, ob ich mich zum Halten oder verkaufen bestimmter Positionen entscheide, hängt es davon, dass ich die 801€ bzw 931 (801+130)überschreite oder nicht.

      Zinseinnahmen werden dieses Jahr auf jeden Fall noch fließen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.03.15 17:19:15
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.175.600 von jack90 am 25.02.15 19:45:34Hallo noch einmal,
      habe zu dem Thema noch zwei Fragen, die ihr sicher leicht beantworten könnt:

      1. lassen sich Verluste auch von Bank zu Bank übertragen oder geht eine
      Verrechnung grundsätzlich nur über die Steuererklärung ?

      2. wenn es nur über die Steuererklärung geht, was ich vermute, besteht dann
      vielleicht die Möglichkeit sich nur einen Teil der Verluste von der
      entsprechenden Bank für die Steuer bescheinigen zu lassen ?

      Vielen Dank für eure Antworten !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.15 18:04:05
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      1. lassen sich Verluste auch von Bank zu Bank übertragen oder geht eine
      Verrechnung grundsätzlich nur über die Steuererklärung ?
      Von Bank zu Bank geht imho nur, wenn du das gesamte Konto überträgst (alle Wertpapiere, altes Konto wird aufgelöst).

      2. wenn es nur über die Steuererklärung geht, was ich vermute, besteht dann
      vielleicht die Möglichkeit sich nur einen Teil der Verluste von der
      entsprechenden Bank für die Steuer bescheinigen zu lassen ?
      Nein, das geht grundsätzlich nicht, alles oder nichts.
      Einzelne Wertpapiere - in denen der Gewinn oder Verlust ja gebunden ist - kann man aber sehr einfach übertragen. Das geht aber natürlich zwangsläufig nicht mehr nach dem Verkauf oder wenn die Wertpapiere ausgelaufen sind.

      Da du aber noch viel Zeit hast (knapp 10 Monate) könntest du dir genau passende Verluste basteln (in einem Depot) und nur diese Bescheinigen lassen. Alles andere lässt du bei einer anderen Bank stehen (ACHTUNG: Es muss wirklich eine andere Bank sein, daher Vorsicht bei der biw-Bank, die arbeitet für mehrere Broker, ist aber nur eine Bank und es wird zusammengerechnet).
      Je nach dem was du im Depot hast kann das beispielsweise mit Übertrag im Verlust stehender oder auch mit im Gewinn stehender Wertpapiere geschehen (einmal in die eine und einmal in die andere Richtung).

      Wichtig ist immer, dass man bei der Beantragung einer Verlustbescheinigung erstens die Frist bis zum 15. Dezember beachten muss, und zweitens es kein Zurück mehr gibt, beantragt ist beantragt (vielleicht geht vor dem Jahresende noch was, müsste man ggf. mit der Bank sprechen).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 09:02:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.240.205 von reckoner am 04.03.15 18:04:05Hallo Stefan,
      vielen Dank für die guten Hinweise!
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 14:28:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.239.608 von axelhau am 04.03.15 17:19:15
      Zitat von axelhau: Hallo noch einmal,
      habe zu dem Thema noch zwei Fragen, die ihr sicher leicht beantworten könnt:

      1. lassen sich Verluste auch von Bank zu Bank übertragen oder geht eine
      Verrechnung grundsätzlich nur über die Steuererklärung ?

      2. wenn es nur über die Steuererklärung geht, was ich vermute, besteht dann
      vielleicht die Möglichkeit sich nur einen Teil der Verluste von der
      entsprechenden Bank für die Steuer bescheinigen zu lassen ?

      Vielen Dank für eure Antworten !


      Wie mein Vorredner bereits geschrieben hat, geht das (mittels Depotübertrag) ganz einfach von Bank zu Bank!!
      Dieser ist generell kostenlos und dazu genügt auch "eine Fake-Aktie".
      Um die Verluste zu übertragen, muss das gesamte Depot übertragen werden, allerdings muss es NICHT aufgelöst werden.

      LG
      Avatar
      schrieb am 05.03.15 18:01:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      allerdings muss es NICHT aufgelöst werden.
      Danke für die Ergänzung.

      Mir fällt dann doch noch eine Lösung für 1. ein: Gesamtes Depot übertragen (mit den Verusten), anschließend die Wertpapiere einzeln wieder zurückübertragen (ohne die Verluste). Im Endeffekt ist es dann das gewünschte. Und es kostet nichts (außer etwas Zeit).

      Stefan


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