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    Verluste steuerlich geltend machen – geht da noch was? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.02.15 10:17:43 von
    neuester Beitrag 04.03.15 13:20:37 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.208.216
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      schrieb am 24.02.15 10:17:43
      Beitrag Nr. 1 ()
      Erst der Kurseinbruch und dann der plötzlich Stopp des Börsenhandels, noch wertlose Aktien im Depot und keine Verkaufsmöglichkeit? Vielleicht doch.

      Wer’s zusammen mit mir versuchen möchte, bitte um Bordmail.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.02.15 11:42:48
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.156.841 von c2lhu am 24.02.15 10:17:43Kannst versuchen bei L&S zu verkaufen ... die handeln wohl noch ein paar karteileichen.

      Der private verkauf geht zwar auch ist aber nicht sicher ob er von deinem Finanzamt anerkannt wird.
      Avatar
      schrieb am 24.02.15 11:45:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.156.841 von c2lhu am 24.02.15 10:17:43Oder natürlich Schnigge per telefonhandel .... habe aber keine ahnung ob man da seinen müll los bekommt. Ist aber meiner meinung nach der sicherste weg um fürs Finanzamt tauglich zu verkaufen ;)

      https://www.schnigge.de/quote-center/telefonhandel-kurse.htm…
      2 Antworten
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      schrieb am 24.02.15 14:01:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.157.945 von ZockerFreak am 24.02.15 11:45:26L&S ist kein schlechter Tipp. Da bin ich mal ein paar Sino Forrest losgeworden, kurz bevor die bei Anderen wertlos ausgebucht wurden. Glück gehabt.

      Schnigge kannte ich gar nicht. Aber da gibt's ja tatsächlich noch Aktien, die früher mal bei der Valora Effektenhandel AG gehandelt wurde. Interessant. Viele davon waren noch nie börsennotiert.

      Leider nicht meine D1 Oils (resp. Neos Ressources), Aqua Society, US Microbics, Cobracrest, Russoil oder Thielert.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.02.15 14:20:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.159.685 von c2lhu am 24.02.15 14:01:54Thielert könntest noch am OTC verkaufen: http://www.onvista.de/aktien/THIELERT-AG-Aktie-DE0006052079

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      schrieb am 24.02.15 20:34:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wo kann man die gute alte elexis (WKN 508500) handeln?
      Avatar
      schrieb am 25.02.15 12:09:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hat denn jemand konkrete Erfahrungen zur steuerrechtlichen Behandlung bei der Übertragung von Aktien "auf das Konto eines Dritten aufgrund von sonstigen Gründen"?

      Habe das gerade bei einem vietnamesischen Papier storniert, weil ich sonst 30% des Anschaffungspreises als Steuer hätte zahlen müssen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.03.15 13:21:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.156.841 von c2lhu am 24.02.15 10:17:43Achtung! Ein Verkauf von solchen fast wertlosen Papieren ist nicht immer hilfreich. Wenn die Transaktionskosten den Verkaufserlös übersteigen, dann ist das steuerlich gleichzusetzen mit einer “wertlosen Ausbuchung“. In meinem Fall hatte ich eine Aktienposition mit 6.000 EUR Verlust an der Börse München verkauft. Die Transaktionskosten betrugen insgesamt 3,25 EUR, der Erlös 3,00 EUR. Damit tauchte der Verlust nicht in meiner Jahressteuerbescheinigung auf; es fand keine Verrechnung mit Gewinnen anderer Vorgänge statt. Für mich ein steuerlicher Schaden von rund 1.500 EUR. Hätte meine Bank auf 25 Cent Gebühren verzichtet, wäre mir das erspart geblieben. Dienst am Kunden – Fehlanzeige.

      Die Bank bezieht sich dabei auf ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 09.10.2012, Randziffer 59.

      Diese Bank empfiehlt ohnehin ganz allgemein, solche hoffnungslosen Wertpapiere wertlos ausbuchen zu lassen anstatt sie zu verkaufen. Kein Wort über die steuerlichen Nachteile. Man könnte meinen, sie stecke mit den Finanzbehörden unter einer Decke.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.03.15 18:58:04
      Beitrag Nr. 9 ()
      Wenn ich ein Wertpapier kaufe, und es wird wertlos, dann habe ich mit diesem Papier Verlust gemacht. Könnte man denken.

      Aber nein, der Finanzminister sagt: „Nur bei Verkauf des Papiers macht man Verlust.“ Na gut, dann verkauf ich das Papier. Habe ich zusätzlich noch die Verkaufsgebühren an der Backe.

      Aber wieder nein. Wenn die Verkaufsgebühren höher sind als der Erlös, war das kein Verkauf. Wieso? Randziffer 59. Die Prozeßaussichten dürften gut sein.
      Avatar
      schrieb am 03.03.15 15:24:57
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.170.017 von c2lhu am 25.02.15 12:09:11Hab folgende Steuerinfo bei der Deutschen Bank gefunden:

      Welche steuerlichen Folgen ergeben sich bei einem Depot- bzw. Wertpapierübertrag mit Gläubigerwechsel?

      Für Zwecke der Abgeltungsteuer gilt ein Depotübertrag mit Gläubigerwechsel beim abgebenden Depotinhaber grundsätzlich als Veräußerung und beim aufnehmenden Depotinhaber als Anschaffung der Wertpapiere (entgeltlicher Depotübertrag). Diese Überträge sind kapitalertragsteuerlich „echten“ Veräußerungen bzw. Anschaffungen gleichgestellt, so dass für den Steuerabzug die entsprechenden Folgen zu ziehen sind: Der Übertrag führt beim abgebenden Depotinhaber zu einer Realisierung von Veräußerungsgewinnen oder Verlusten aus den übertragenen Wertpapieren. Er kann somit auch eine Belastung mit Kapitalertragsteuer (einschließlich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) auslösen. Die Bewertung im Rahmen der fiktiven Veräußerung hat mit dem niedrigsten Börsenpreis vom Vortag der Übertragung (zuzüglich ggf.Stückzinsen) zu erfolgen. In dieser Höhe liegen beim aufnehmenden Depotinhaber zugleich Anschaffungskosten der Wertpapiere vor; berechnete Stückzinsen oder Zwischengewinne sind – wie beim „echten“ Kauf – in den Verlusttopf einzustellen.

      Das Problem bei den vietnamesischen Papieren war, dass es keinen Vortageswert gab.
      Avatar
      schrieb am 03.03.15 16:54:08
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.208.507 von hittheroadjack am 01.03.15 13:21:33
      Zitat von hittheroadjack: Für mich ein steuerlicher Schaden von rund 1.500 EUR. Hätte meine Bank auf 25 Cent Gebühren verzichtet, wäre mir das erspart geblieben. Dienst am Kunden – Fehlanzeige.

      Diese Bank empfiehlt ohnehin ganz allgemein, solche hoffnungslosen Wertpapiere wertlos ausbuchen zu lassen anstatt sie zu verkaufen. Kein Wort über die steuerlichen Nachteile. Man könnte meinen, sie stecke mit den Finanzbehörden unter einer Decke.


      Hast Du Einspruch eingelegt? Hierzu sind ja bereits erfahren anhängig.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.15 17:26:39
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.208.507 von hittheroadjack am 01.03.15 13:21:33Ich hatte im letzten Jahr u.a. 2 Verkäufe. Beide male über Consorsbank. Beide male außerbörslich. Beide male waren die Aktien nur noch Centbeträge wert. In beiden Fällen ist mir die Consorsbank soweit entgegengekommen, dass die Transaktionskosten soweit reduziert wurden, dass mir in beiden Fällen je 1 Cent gutgeschrieben wurde. In beiden Fällen ging der Verlust in den Verlustverrechnungstopf.

      In diesen Jahr hatte ich 2 Wertpapierüberträge (Ausbuchung) und 1 Einbuchung. Dies wurde in allen 3 Fällen kostenlos durchgeführt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.15 13:15:48
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.228.982 von c2lhu am 03.03.15 17:26:39In diesem Fall ist Consors wohl kundenfreundlicher als Comdirect. Comdirect hatte nur ausweichend geantwortet: Die eingehenden Orders würden maschinell bearbeitet und man habe keinen Einfluss auf Peisgestaltungen, die vom Leistungs- und Preisverzeichnis abweichen. Ich solle bei meiner Steuererklärung die Einzelabrechnungen vorlegen und meine Ansprüche dort geltend machen.

      Hatte schon mehrere Fälle, bei denen es um ungerechtfertigte Steuern ging, bei Comdirect. Bisher konnte ich tatsächlich in meiner Steuerveranlagung immer wieder alles erfolgreich zurück fordern. Das zeigt auch, dass Comdirect stets im Unrecht war. Comdirect steht immer auf Seiten des Finanzamts. Das ist richtig ärgerlich.
      Avatar
      schrieb am 04.03.15 13:20:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.228.427 von Taxadvisor am 03.03.15 16:54:08Danke für den Tipp. Ich habe natürlich bei Comdirect reklamiert. Erfolglos. Ich solle bei meiner Steuererklärung mittels der Einzelabrechnungen den Verlust separat nachweisen. Wär gut, wenn ich da ein Aktenzeichen oder ähnliches zu einem anhängenden Verfahren hätte, auf das ich mich beziehen kann.

      Das ist übrigens kein Einzelfall, bei dem Comdirect seine Kunden unvorteilhaft behandelt. Bei Steuerunklarheiten stehen die immer auf der Seite des Finanzamts. "In dubio pro fiscus" - das haben die mir wörtlich so am Telefon gesagt.


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