Schiffsfond wo in Steuererklärung Elster-Online-Portal eintragen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.02.15 21:34:01 von
neuester Beitrag 25.02.15 14:04:17 von
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Hallo zusammen,
ich muss erstmalig in meiner Steuererklärung meinen Schiffsfond angeben.
Leider weiß ich trotz Internet-Recherche nicht, wo ich diesen im Elster-Online-Portal angeben soll.
Laut einer Quelle in der Anlage G. Aber welche Felder wären dann zu füllen?
Vorschlag des Emissionshauses:
Grundsätzlich würde das für die Schifffahrtsgesellschaft zuständige Finanzamt automatisch den steuerlichen Gewinn an die Wohnsitzfinanzämter der Gesellschafter melden. Daher sei einfach das Finanzamt ergänzend zur Online-Steuererklärung schriftlich auf den Firmennamen der Gesellschaft hinzuweisen und zu beantragen, dass der steuerliche Gewinn von amts wegen ermittelt wird.
Wäre das nicht eine Holzhammer-Methode? Oder ein gangbarer Betrag?
Oder weiß jemand, welche Angaben im Elster-Portal wo zu machen sind?
Vielen Dank im Voraus für Anregungen!
Christian
ich muss erstmalig in meiner Steuererklärung meinen Schiffsfond angeben.
Leider weiß ich trotz Internet-Recherche nicht, wo ich diesen im Elster-Online-Portal angeben soll.
Laut einer Quelle in der Anlage G. Aber welche Felder wären dann zu füllen?
Vorschlag des Emissionshauses:
Grundsätzlich würde das für die Schifffahrtsgesellschaft zuständige Finanzamt automatisch den steuerlichen Gewinn an die Wohnsitzfinanzämter der Gesellschafter melden. Daher sei einfach das Finanzamt ergänzend zur Online-Steuererklärung schriftlich auf den Firmennamen der Gesellschaft hinzuweisen und zu beantragen, dass der steuerliche Gewinn von amts wegen ermittelt wird.
Wäre das nicht eine Holzhammer-Methode? Oder ein gangbarer Betrag?
Oder weiß jemand, welche Angaben im Elster-Portal wo zu machen sind?
Vielen Dank im Voraus für Anregungen!
Christian
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.165.217 von cyberbasket am 24.02.15 21:34:01
Das ist eigentlich auch der korrekte Weg, meistens ist es so, dass Du Deine Steuer viel früher machst als die Schifffahrtsgesellschaft die ihre. Ich würde einfach irgendwo einen Kommentar schreiben: "Bitte auch Meldung der Schifffahrtsgesellschaft beachten". Du hast ja sicherlich Steuernummer & Finanzamt an die Schifffahrtsgesellschaft bei Beitritt gemeldet.
Ich hab letzte Woche erst einen Steuerbescheid 2009 (!) bekommen wo ich 1,23 nachzahlen muss, weil irgendsoeine Gesellschaft geprüft wurde und da sich was geändert hat. Das ist ganz normal bei dieser Anlageform.
Zitat von cyberbasket: Grundsätzlich würde das für die Schifffahrtsgesellschaft zuständige Finanzamt automatisch den steuerlichen Gewinn an die Wohnsitzfinanzämter der Gesellschafter melden.
Das ist eigentlich auch der korrekte Weg, meistens ist es so, dass Du Deine Steuer viel früher machst als die Schifffahrtsgesellschaft die ihre. Ich würde einfach irgendwo einen Kommentar schreiben: "Bitte auch Meldung der Schifffahrtsgesellschaft beachten". Du hast ja sicherlich Steuernummer & Finanzamt an die Schifffahrtsgesellschaft bei Beitritt gemeldet.
Ich hab letzte Woche erst einen Steuerbescheid 2009 (!) bekommen wo ich 1,23 nachzahlen muss, weil irgendsoeine Gesellschaft geprüft wurde und da sich was geändert hat. Das ist ganz normal bei dieser Anlageform.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 49.165.745 von Bunte17 am 24.02.15 22:27:27bzw darunter... als Mitunternehmer
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.165.217 von cyberbasket am 24.02.15 21:34:01Man kann die Erträge vorab (soweit sie verliegen bzw. geschätzt werden können) in der Anlage G Gewerbetrieb (ziemlich oben) eintragen (Mitunternehmer).
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