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    Steuerbescheinigung von Banken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.03.15 13:26:34 von
    neuester Beitrag 21.03.15 14:48:06 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.209.848
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      schrieb am 21.03.15 13:26:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      müssen bei der Aufstellung des Gewinns aus Aktien und anderen Spekulationsgeschäften die Anschaffungs- und Veräusserungskosten direkt abgezogen werden.

      Beispiel: Aktiengewinn in Steuerbescheinigung 100 Euro.
      Ist diese Meldung korrekt , wenn Anschaffungskosten von 10 Euro und Veräüßerungskosten von 10 Euro nicht berücksichtigt wurden und der Nettogewinn eigentlcih nur 80 Euro beträgt ?

      Ich habe festgestellt, dass Banken das unterschiedlich handhaben.

      Danke im Voraus für eine Antwort.
      Avatar
      schrieb am 21.03.15 14:48:06
      Beitrag Nr. 2 ()
      Natürlich müssen die Nebenkosten berücksichtigt werden. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Wenn Du 100 Euro Kursgewinn hast und jeweils 10 Euronen Spesen gezahlt hast, muß Dir die Bank 80 Euro Gewinn ausweisen. Wenn Dir die Bank aber einen Gewinn von 100 ausweist, könnten das auch 120 Euro minus Spesen sein.

      Das ist gesetzlich geregelt, und da kann es keine unterschiedliche Behandlung geben.


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