Steuerbescheinigung von Banken - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.03.15 13:26:34 von
neuester Beitrag 21.03.15 14:48:06 von
neuester Beitrag 21.03.15 14:48:06 von
Beiträge: 2
ID: 1.209.848
ID: 1.209.848
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.442
Gesamt: 1.442
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
gestern 12:15 | 828 | |
20.04.24, 12:11 | 505 | |
gestern 23:15 | 439 | |
06.03.17, 11:10 | 310 | |
heute 03:00 | 263 | |
22.04.08, 12:27 | 241 | |
15.05.11, 11:34 | 241 | |
heute 01:20 | 231 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.031,50 | +0,09 | 194 | |||
2. | 2. | 9,7500 | +0,62 | 188 | |||
3. | 3. | 162,13 | +12,06 | 143 | |||
4. | 4. | 0,1940 | +1,57 | 72 | |||
5. | 5. | 6,7150 | +0,09 | 31 | |||
6. | 6. | 0,0211 | -32,59 | 29 | |||
7. | 7. | 1,3500 | -0,74 | 29 | |||
8. | 15. | 2,3380 | -3,07 | 26 |
Guten Tag,
müssen bei der Aufstellung des Gewinns aus Aktien und anderen Spekulationsgeschäften die Anschaffungs- und Veräusserungskosten direkt abgezogen werden.
Beispiel: Aktiengewinn in Steuerbescheinigung 100 Euro.
Ist diese Meldung korrekt , wenn Anschaffungskosten von 10 Euro und Veräüßerungskosten von 10 Euro nicht berücksichtigt wurden und der Nettogewinn eigentlcih nur 80 Euro beträgt ?
Ich habe festgestellt, dass Banken das unterschiedlich handhaben.
Danke im Voraus für eine Antwort.
müssen bei der Aufstellung des Gewinns aus Aktien und anderen Spekulationsgeschäften die Anschaffungs- und Veräusserungskosten direkt abgezogen werden.
Beispiel: Aktiengewinn in Steuerbescheinigung 100 Euro.
Ist diese Meldung korrekt , wenn Anschaffungskosten von 10 Euro und Veräüßerungskosten von 10 Euro nicht berücksichtigt wurden und der Nettogewinn eigentlcih nur 80 Euro beträgt ?
Ich habe festgestellt, dass Banken das unterschiedlich handhaben.
Danke im Voraus für eine Antwort.
Natürlich müssen die Nebenkosten berücksichtigt werden. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: Wenn Du 100 Euro Kursgewinn hast und jeweils 10 Euronen Spesen gezahlt hast, muß Dir die Bank 80 Euro Gewinn ausweisen. Wenn Dir die Bank aber einen Gewinn von 100 ausweist, könnten das auch 120 Euro minus Spesen sein.
Das ist gesetzlich geregelt, und da kann es keine unterschiedliche Behandlung geben.
Das ist gesetzlich geregelt, und da kann es keine unterschiedliche Behandlung geben.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
203 | ||
190 | ||
147 | ||
69 | ||
31 | ||
29 | ||
29 | ||
25 | ||
25 | ||
25 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
24 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
21 | ||
21 | ||
20 | ||
20 |