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    Steuerliche Behandlung bei "Ausbuchung wegen Wertlosigkeit" und Restkurswert unter Ordergebühr - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.03.15 11:10:56 von
    neuester Beitrag 04.08.16 13:25:06 von
    Beiträge: 19
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      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:10:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Morgen! Es geht um § 20 Absatz 2 EStG

      Habe mit riesigem Verlust gestern einen DAX OS verkauft. Restkurswert aller OS lag bei 5 EUR, 5 EUR Ordergebühren wurden berechnet und steht nun auf meinem Beleg. 0,00 EUR Rest. Nun ist der Verlust nicht meinem Depot zugeschrieben, wie kann das sein?????

      Aber es kann doch wohl nicht sein, dass wenn 1 lächerlicher Cent übrigbleibt, dann der Verlust gebucht werden kann?!

      Wer hat hier auch bereits Erfahrungen gesammelt? Genauso wegen "Ausbuchung wegen Wertlosigkeit" Es ist ja wohl eine Frechheit, wenn man nachweislich einen Verlust gemacht hat, dass dieser nicht wenigstens in den Verrechnungstopf gebucht wird. Welchen Sinn hat das???

      Danke
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:14:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich habe nun bereits 3 Positionen mit Totalverlust, die nicht angerechnet werden, da Kurswert minus Ordergebühr exakt 0,00 EUR ergibt. Kann ich diese 3 Positionen in meiner Steuererklärung abgeben, wenn ich Kauf- und Verkaufsbelege mit den nachweislichen Verlusten beifüge??
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:25:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.427.897 von 1888 am 26.03.15 11:14:24Das ist vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt. Es muß zumindest ein cent Verkaufserlös gutgeschrieben werden damit die Verluste steuerlich anerkannt werden. Als Reaktion haben manche Banken mit einer Neuabrechnung mit verminderter Ordergebühr reagiert. Dies wurde nun auch verboten. Ist politisch gewollt, ja wieso schließt Du auch keine Riesterente ab :mad:
      8 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:30:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Also Banken dürfen noch nicht einmal 1 Cent übrig lassen? Aber theoretisch darf doch eine Bank Ihre Dienstleistung so berechnen wie sie will. Gibt es also keine einzige Depotbank mehr, wo die letzte Ordergebühr einfach 1 Cent unter dem Kurswert liegt?

      Wieso will das der Gesetzgeber? Verlust ist doch nachweislich Verlust ob 10.000 EUR oder 10.000,01 EUR ?! Das versteh ich nicht, sorry
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 11:44:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.428.089 von Mondbewohner am 26.03.15 11:25:21
      Zitat von Mondbewohner: Das ist vom Gesetzgeber tatsächlich so gewollt. Es muß zumindest ein cent Verkaufserlös gutgeschrieben werden damit die Verluste steuerlich anerkannt werden. Als Reaktion haben manche Banken mit einer Neuabrechnung mit verminderter Ordergebühr reagiert. Dies wurde nun auch verboten. Ist politisch gewollt, ja wieso schließt Du auch keine Riesterente ab :mad:


      heftig.

      dass hieße ja, dass bei K.o oder wertlosen Scheinen mindestens einige tausend Scheine vorhanden sein müssten, damit es steuerlich relevant ist. Ach, nun muss ich mal in meine alten Abrechnungen nachschauen. Bin bei comdirect und bin davon ausgegangen, dass unter 20Euro Ordervolumen keine Provision genommen wird. :eek:
      7 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 26.03.15 12:10:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.428.410 von Makumba am 26.03.15 11:44:01Ich bin bei der Ing Diba und da kostet eine günstige Order bereits über 10 EUR... Wie gesagt, der letzte Verkauf gestern brachte 5 EUR und 5 EUR haben die als Gebühr genommen. Wieso dürfen die dann nicht einfach 4,99 EUR berechnen und alles ist gut????

      Verlust ist doch Verlust.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 12:12:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.428.410 von Makumba am 26.03.15 11:44:01Ich bin bei der Ing Diba und da kostet eine günstige Order bereits über 10 EUR... Wie gesagt, der letzte Verkauf gestern brachte 5 EUR und 5 EUR haben die als Gebühr genommen. Wieso dürfen die dann nicht einfach 4,99 EUR berechnen und alles ist gut????

      Verlust ist doch Verlust.

      Alles echt sch........ :mad::mad::mad::mad:

      Man hat schon einen riesen Verlust und wird wegen einem beschissenen Cent nochmals beschissen
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 14:23:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.428.812 von 1888 am 26.03.15 12:12:07Hierzu sind bereits Verfahren anhängig. Man sollte also versuchen, die entpsrechende Veranlagung solange wie möglich offen zu halten.

      Gruß
      Taxadvisor
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 15:14:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.430.360 von Taxadvisor am 26.03.15 14:23:30Wie meinst du das? Die Veranlagung offen zu halten?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 15:18:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.430.978 von 1888 am 26.03.15 15:14:36
      Zitat von 1888: Wie meinst du das? Die Veranlagung offen zu halten?


      In der Steuererklärung 2015 angeben und gegen einen ablehnenden Bescheid Einspruch einlegen und Ruhen des Verfahren beantragen.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 15:24:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.431.017 von Taxadvisor am 26.03.15 15:18:27Super. Vielen Dank!

      Habe mir alle Belege (Kauf- und Verkaufsvorgang) gespeichert und gebe alles meinem Steuerberater.

      Dank dir!
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 17:42:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      es gibt zwei verrechnungstöpfe, einer für aktien und einer für sonstiges. möglicherweise ist der verlust nur in dem anderen topf drin. war bei meinen knock-outs zumindest so.
      abgerechnet wurden die platten scheine mit 0,001. also ergibt sich automatisch ein verlust. bin bei cortal consors. gebühren wurden keine abgerechnet.
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 19:09:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      man darf die fast wertlosen Scheine nicht verkaufen sondern muss die am Ende der Laufzeit einfach ausbuchen lassen.
      Die Onvistabank hat mir dabei keinerlei Gebühren berechnet und der Restwert wurde komplett gut geschrieben. Der Verlust ist dann im Verlusttopf aufgetaucht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.03.15 21:32:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.433.567 von mimar am 26.03.15 19:09:11@oiram: Die kapitalrueckzahlung (0,001) gibt es nur bei Zertifikaten und nicht bei Optionsscheinen. Der Verlust taucht daher nicht in den verrechnungstoepfen auf. Die einzige Möglichkeit hat tax ja bereits aufgezeigt.
      @mimar: bei Optionsscheinen wird nach Laufzeitende nur ausgebucht ... Aber das zahlt nicht als Verkauf oder rueckzahlung.
      Rene
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 11:11:14
      Beitrag Nr. 15 ()
      Also sollen Privatanleger davon abgehalten werden, in solche Produkte zu investieren?
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 22:04:52
      Beitrag Nr. 16 ()
      1888,
      naja, für den Staat ist es doch ganz schön, wenn Gewinne versteuert werden und Verluste nicht anerkannt werden.

      Es ist schon Wortklauberei, sich an dem Wörtchen "Verkauf" aufzuhängen. Die Spitze ist dann, einen Verkauf unter bestimmten Umständen nicht als Verkauf gelten zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.16 17:48:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.431.017 von Taxadvisor am 26.03.15 15:18:27Hallo,

      interessante Info. Ich hatte diesen quasi Totalverlust bei Fire River Gold, war froh, die Aktien in Canada noch für "n Appel und n Ei" loszuwerden und habe dann aus Schmerzen gelernt, dass bei Verkauf unter Transaktionsgebühr kein Eintrag in den Verlustverrechnungstopf gemacht wird.

      Das FA hat meinen Antrag auf Verlustvortrag, wie bereits hier im Forum erwähnt, abgelehnt (Begründung: Verkauf kleiner als Transaktion = kein Verkauf/kein Verlust).

      Mich würde interessieren, da ich auch vorhabe, hier Einspruch einzulegen, unter welchem Aktenzeichen die Verfahren, welche da gerade laufen, geführt werden.

      Off-Topic: Hat jemand eine Ahnung, wie man die Kapitalrückzahlung von Altona Mining, es waren 12 AUD Cent pro Aktie Kapitalrückzahlung und 3 Cent Dividende ausgewiesen, steuerlich angeht? Es wäre ja schon prima, hier wenigstens nicht auf die Kapitalrückzahlung die Abgeltungssteuer in Deutschland bezahlen zu müssen.

      Danke für etwaige Rückmeldungen
      Avatar
      schrieb am 04.08.16 10:36:18
      Beitrag Nr. 18 ()
      Also am besten minimum 12.000 Stücke OS kaufen. Bei Totalverlust bekomm ich dann 12 EUR (12 k x 0,001) und das ist das ein Tick mehr als die Ordergebühr ---- also habe ich einen Verlust der in den Verrechnungstopf kommt.

      Aber wie schon erwähnt: Meine Frage war ja, warum denn die Banken nicht einfach Ihre Abschlussgebühr 1 Cent niedriger wie der Verkaufserlös staffeln. Dann wären doch die Probleme vom Tisch! Bei meiner Ing DibA liegt der Rest bei sagen wir genau 5 EUR und die Gebühr ebenfalls bei 5 EUR. Würde die nur 4,99 EUR Verkaufsgebühr nehmen, wäre doch alles im Lot. Oder habe ich einen Denkfehler??
      Avatar
      schrieb am 04.08.16 13:25:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      1888,
      „Meine Frage war ja, warum denn die Banken nicht einfach Ihre Abschlussgebühr 1 Cent niedriger wie der Verkaufserlös staffeln.“

      Das würde nichts nützen. Nach der verqueren Argumentation des FA hat ein Verkauf nur dann stattgefunden, wenn die normale und keine ermäßigte Ordergebühr erhoben wurde. Die Diba richtet sich nach dieser verqueren Argumentation.

      „Bei meiner Ing DibA liegt der Rest bei sagen wir genau 5 EUR und die Gebühr ebenfalls bei 5 EUR. Würde die nur 4,99 EUR Verkaufsgebühr nehmen, wäre doch alles im Lot.“

      Nein, siehe oben. Aus Kulanz nimmt die Diba eine Gebühr, die den Verkaufserlös nicht übersteigt. Die Diba könnte zB auch den halben Verkaufserlös als Gebühr nehmen. So kulant ist sie dann aber doch wieder nicht.


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