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    Ein Abblendlicht fällt bei Dunkelheit während der Fahrt aus. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.03.15 18:03:55 von
    neuester Beitrag 13.08.15 18:45:42 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.210.271
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      schrieb am 27.03.15 18:03:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sind dafür 20 Euro Verwarnungsgeld gerechtfertigt ?

      Herr Polizeioberwachtmeister meint er muß dafür 20 Euro abkassieren

      Begründung:
      folgende Ordnungswidrigkeit wurde lt Verwarnungzettel begangen,
      Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Beleuchtungseinrichtung nicht betriebsbereit waren

      Tatbestandskonkretisierung: Abblendlicht vorne rechts

      Ps

      Fahren nur mit Standlicht kostet nur 10 €
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 18:23:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.442.645 von Kurierdienst am 27.03.15 18:03:55Alter und Dienstgrad des Polizisten?
      Eventuell will er ja noch ein wenig Fahrrad fahren - nach oben greifen, nach unten treten. Nur so kommt man auf der Karriereleiter nach oben.

      Kannte es bisher nur, dass man eine Mängelkarte bekommt (kostenfrei) und innerhalb einer Woche das reparierte Wägelchen wieder vorführen muss.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 18:26:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.442.819 von AktienKlaus am 27.03.15 18:23:24lt Heimatdienststelle ist er noch Praktikant
      lernt also noch !
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 18:39:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ist der Verwarnungsblock immer voll
      findet der Dienstherr in ganz toll !
      Avatar
      schrieb am 27.03.15 18:39:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ist der Verwarnungsblock immer voll
      findet der Dienstherr ihn ganz toll !

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      Avatar
      schrieb am 27.03.15 18:46:05
      Beitrag Nr. 6 ()
      Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

      I. Allgemeine Verkehrsregeln

      §17 Beleuchtung

      (1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen. Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.

      (2) Mit Begrenzungsleuchten (Standlicht) allein darf nicht gefahren werden. Auf Straßen mit durchgehender, ausreichender Beleuchtung darf auch nicht mit Fernlicht gefahren werden. Es ist rechtzeitig abzublenden, wenn ein Fahrzeug entgegenkommt oder mit geringem Abstand vorausfährt oder wenn es sonst die Sicherheit des Verkehrs auf oder neben der Straße erfordert. Wenn nötig ist entsprechend langsamer zu fahren.


      (2a) Wer ein Kraftrad führt, muss auch am Tag mit Abblendlicht oder eingeschalteten Tagfahrleuchten fahren. Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, ist Abblendlicht einzuschalten.

      (3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

      (4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht. Auf der Fahrbahn haltende Fahrzeuge, ausgenommen Personenkraftwagen, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und Anhänger sind innerhalb geschlossener Ortschaften stets mit eigener Lichtquelle zu beleuchten oder durch andere zugelassene lichttechnische Einrichtungen kenntlich zu machen. Fahrzeuge, die ohne Schwierigkeiten von der Fahrbahn entfernt werden können, wie Krafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor, Fahrräder, Krankenfahrstühle, einachsige Zugmaschinen, einachsige Anhänger, Handfahrzeuge oder unbespannte Fuhrwerke, dürfen bei Dunkelheit dort nicht unbeleuchtet stehen gelassen werden.

      (4a) Soweit bei Militärfahrzeugen von den allgemeinen Beleuchtungsvorschriften abgewichen wird, sind gelb-rote retroreflektierende Warntafeln oder gleichwertige Absicherungsmittel zu verwenden. Im Übrigen können sie an diesen Fahrzeugen zusätzlich verwendet werden.

      (5) Wer zu Fuß geht und einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen an Holmen oder Handfahrzeuge mitführt, hat mindestens eine nach vorn und hinten gut sichtbare, nicht blendende Leuchte mit weißem Licht auf der linken Seite anzubringen oder zu tragen.

      (6) Suchscheinwerfer dürfen nur kurz und nicht zum Beleuchten der Fahrbahn benutzt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 08:46:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Der sollte doch mal Radfahrer abkassieren, die im Dunkeln ohne Licht rumfahren.
      Da hat er seinen Block schneller voll.
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 17:28:07
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ein Tipp: Meistens gehen die Birnchen etwa gleichzeitig kaputt, weil sie ja gleiche Betriebsdauer haben, also gleich das linke Scheinwerferbirnchen in Reserve halten, um es bei Bedarf sofort auszuwechseln, bevor der Arm des Gesetzes erneut zulangt.

      Und Vorsicht, wenn man sich einmal auf die schiefe Bahn der Ordnungswidrigkeiten begeben hat, schnell umkehren, bevor man Gefallen daran findet!
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 17:30:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.442.645 von Kurierdienst am 27.03.15 18:03:55Wenn das gerade erst in der Nacht ausgefallen ist, sattes Pech.

      Wenn es schon vorher kaputt war ... selber schuld ... repariere es halt oder zahl die Strafe!

      Rene :confused:
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 19:38:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.442.951 von Kurierdienst am 27.03.15 18:46:05ich glaube es braucht hier keiner darüber belehrt werden dass er bei Nacht mit funktionierenden Licht unterwegs sein muß. In manchen ist es deshalb Pflicht Ersatzbirnen im Auto dabei zu haben.

      Was soll man machen wenn man mitten in der Nacht unterwegs ist und eine Birne geht kaputt, und die geht nur kaputt wenn sie benützt wird, nie wenn sie aus ist. Deshalb macht auch die Vorschrift der Kontrolle vor Abfahrt nur deshalb Sinn weil man nicht weiß ob bei der letzten Fahrt was kaputt gegangen ist. Man kann beim TÜV ohne Mängel raus fahren und nach 100m fällt die Birne aus, wenn man meint man müsse bei Tag das Licht anhaben, und bei Tag merkt man das eben nicht.
      Also was tun wenn das Licht auf der Autobahn ausgeht? Laut Vorschrift ist weitefahren verboten, also auch wenn nur 2 Spuren ohne Pannenspur da sind, ADAC anrufen und warten. Jedenfalls würde ich das so einem klugschweißenden Bullen sagen. Und mitten im Wald auf unübersichtlichen Strecke ist es auch nicht besser.

      Mir ist am Motorrad das Rücklicht bei einer Autobahnfahrt ausgefallen, da hat man halt nur eines, das ist schlimmer, und wie soll man das merken, alle paar 100m anhalten und nachsehen?

      Ich würde mit so einem Strafzettel zum Rechtsanwalt gehen, aus Prinzip, nicht weil mir die 20 EUR weh tun würden, der Anwalt wäre sowieso teurer, und den Bullen etwas beschäftigen damit er von der Str weg ist.
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 19:39:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Einem Profi "Kurierdienst" darf sowas eigentlich gar nicht passieren. Der hat ein Lampenkästchen mit Ersatzlampen für alle Gelegenheiten dabei und schickt gelegentlich sogar noch den Beifahrer hinter, um das Bremslicht zu kontrollieren.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 20:03:11
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.447.538 von honigbaer am 28.03.15 19:39:48und wer kontrolliert das Bremslicht des hinterher fahrenden Kollegen?:confused:
      Ach, ich weiß schon, Kamera hinten dran die das Livebild direkt in die Zentrale schickt und die rufen dann den Fahrer an wenn ein Licht ausgeht.:p
      Avatar
      schrieb am 28.03.15 23:23:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Wie Du siehst, alles nur eine Frage der Organisation! :laugh:
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 13:56:39
      Beitrag Nr. 14 ()
      was passiert eigentlich wenn die Autos mal autark fahren und eine Birne fällt aus. DAs muß dann wohl sofort stehen bleiben, egal wann und wo, auch wenn man auf dem Weg zur Arbeit ist und nur noch 2 Km vor sich hat, oder man ist mitten in der Nacht auf dem Heimweg und bleibt irgendwo kurz bevor man zu Hause ist irgendwo im Wald stehen nur weil eine Birne ausfält.
      Soviel zu dem Blödsinn von selbst fahrenden Autos, was ich mir sowieso nicht vorstellen kann dass das kommt.
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 15:07:40
      Beitrag Nr. 15 ()
      Die Selbstlenker fahren doch schon testweise:
      http://www.stern.de/auto/selbstfahrende-autos-tempo-130-ohne…
      Und auf der A9 soll eine offizielle Teststrecke eingerichtet werden.

      Bei kaputten Birnchen wird sofort eine Notbremsung eingeleitet und dann kommt der ebenfalls selbstfahrende ADAC Abschleppwagen?!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.15 15:54:38
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.449.782 von honigbaer am 29.03.15 15:07:40natürlich geht das schon, ich halte es aber trotzdem für Wahnsinn und hoffe dass ein paar Politiker genug im Hirn haben um das zu verhindern. Obwohl, das dachte ich bei der Autobahn Maut auch, aber die wird nicht kommen weil die EU es nicht zu lässt.
      Wann wird eigentlich eine Parkgebühr für Ausländer eingeführt, schließlich nehmen die uns den Platz weg.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 13.08.15 10:07:09
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.447.538 von honigbaer am 28.03.15 19:39:48Verfahren wurde eingestellt !
      Herr Polizeioberwachtmeister muß noch viel lernen !:keks::laugh::laugh::laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.08.15 18:45:42
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.391.411 von Kurierdienst am 13.08.15 10:07:09und das alles ohne Rechtsanwalt !:laugh::laugh::laugh:


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