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    Steuern beim Aktienübertrag auf Kinder ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.04.15 09:13:35 von
    neuester Beitrag 01.04.15 11:17:16 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.210.508
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      schrieb am 01.04.15 09:13:35
      Beitrag Nr. 1 ()
      Wer kann mir Auskunft geben.
      Angenommen ein Aktienposten im Wert von 30.000 €, Kaufpreis 20.000 €, wird an Kinder vererbt oder verschenkt.
      Werden dann für 10.000 € sofort Steuern fällig ? Beim Geber oder beim Empfänger ?
      Oder werden 20.000 € als Erwerbskosten für den Empfänger angesetzt, so dass Steuern erst beim Verkauf anfallen?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.04.15 09:58:58
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.471.550 von Joker56 am 01.04.15 09:13:35Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von Schenkung

      Bei einem Übertrag an Dritte aufgrund von Schenkung ist das abgebende Institut ver­pflichtet, für Wert­papiere, welche kapital­steuerrechtlich relevant sind, eine Meldung über die unentgeltliche Übertragung den zuständigen Finanz­behörden an­zuzeigen. Die Anschaffungskosten werden mit übertragen; wenn die Kinder die Wertpapiere irgendwann verkaufen, müssen sie einen Kursgewinn versteuern.

      Übertrag auf ein Depot eines Dritten aufgrund von sonstigen Gründen

      Bei einem Übertrag an Dritte, welcher nicht aufgrund von Schenkung vorgenommen wird, ist das abgebende Institut ver­pflichtet, diesen steuerrechtlich wie einen Verkauf zu behandeln. Hinsichtlich kapital­steuerrechtlich relevanter Wert­papiere muss das abgebende Institut im Falle von hieraus resultierenden Veräußerungsgewinnen abzuführende Steuern (Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) belasten.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.04.15 10:01:25
      Beitrag Nr. 3 ()
      Kurz ausgedrückt gilt im konkreten Fall:

      Bei einer Schenkung werden 20.000 € als Erwerbskosten für den Empfänger angesetzt, so dass Steuern erst beim Verkauf anfallen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.04.15 10:26:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.472.171 von Dean_Martini am 01.04.15 09:58:58Vielen Dank
      Avatar
      schrieb am 01.04.15 11:17:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.472.195 von Dean_Martini am 01.04.15 10:01:25
      Zitat von Dean_Martini: Kurz ausgedrückt gilt im konkreten Fall:

      Bei einer Schenkung werden 20.000 € als Erwerbskosten für den Empfänger angesetzt, so dass Steuern erst beim Verkauf anfallen.


      Ergänzung: Beim Depotüberrag muss dem KI mitgeteilt werden, dass es sich um einen unentgeltlichen Übertrag handelt.

      Gruß
      Taxdvisor


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