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    Negativzinsen als Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.05.15 16:28:27 von
    neuester Beitrag 28.05.15 10:27:21 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 27.05.15 16:28:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Da ist das BMF doch mal schnell: BMF-Schreiben vom 27. Mai 2015 IV C 1 - S 2210/15/10001:

      Negativ-Zinsen sind nicht als Kapitalertrag zu erfassen sondern stellen Werbungskosten dar. Auch für Negativzinsen gilt natürlich das Werbungskostenabzugsverbot bzw. der Sparer-Pauschbetrag...

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.05.15 19:57:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.858.072 von Taxadvisor am 27.05.15 16:28:27Schade, ich habe meine Dispozinsen immer gegengerechnet. Hat aber bisher keiner ernsthaft beantstandet. Ich denke wenn da mal 50 € im Arbeitsblatt versteckt sind, liegt der Aufwand für das FA zu hoch da zu reagieren und ggf. nachzufragen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.05.15 23:44:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.859.800 von sausebraus2000 am 27.05.15 19:57:23
      Zitat von sausebraus2000: Schade, ich habe meine Dispozinsen immer gegengerechnet. Hat aber bisher keiner ernsthaft beantstandet. Ich denke wenn da mal 50 € im Arbeitsblatt versteckt sind, liegt der Aufwand für das FA zu hoch da zu reagieren und ggf. nachzufragen.


      Dispozinsen konnten schon seit 2009 nicht gegengerechnet werden... Hier geht es um negative Habenzinsen aufgrund des gesunkenen Zinsniveaus.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.05.15 10:27:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Voraussetzung für Werbungskosten wäre, daß sie irgendwie für die Erzielung von Einkünften förderlich sind. Welche Einkünfte sollen das sein auf einem Konto mit Negativzinsen?


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