Steuerbescheinigung der Banken - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.06.15 11:10:14 von
neuester Beitrag 11.06.15 12:26:39 von
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Guten Tag ,
leider über google nix gefunden , vielleicht weiss es aber ein Banker.
Darf die Bank pro Jahr nur 1 Steuerbescheinigung ausstellen und die nicht mehr korrigieren , auch wenn Sie unvollständig oder falsch ist ?
Danke vorab für Antworten
leider über google nix gefunden , vielleicht weiss es aber ein Banker.
Darf die Bank pro Jahr nur 1 Steuerbescheinigung ausstellen und die nicht mehr korrigieren , auch wenn Sie unvollständig oder falsch ist ?
Danke vorab für Antworten
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.946.259 von leckerkoelsch am 10.06.15 11:10:14
Grundsätzlich ja, da sie für die Steuer haftet. Sie kann aber eine Ersatzbescheinigung erstellen (mi Verlusterklärung und Kennzeichnung)oder eine Ergänzungsbescheinigung mit den Differenzen erstellen. Für eine Korrektur wäre die Rückgabe der falschen Bescheinigung notwendig. Die Korrektur kann aber als Delta-Korrektur auch im Folgejahr vorgenommen werden, wenn der Stichtag (31.01. Folgejahr??) vorbei ist.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von leckerkoelsch: Guten Tag ,
leider über google nix gefunden , vielleicht weiss es aber ein Banker.
Darf die Bank pro Jahr nur 1 Steuerbescheinigung ausstellen und die nicht mehr korrigieren , auch wenn Sie unvollständig oder falsch ist ?
Danke vorab für Antworten
Grundsätzlich ja, da sie für die Steuer haftet. Sie kann aber eine Ersatzbescheinigung erstellen (mi Verlusterklärung und Kennzeichnung)oder eine Ergänzungsbescheinigung mit den Differenzen erstellen. Für eine Korrektur wäre die Rückgabe der falschen Bescheinigung notwendig. Die Korrektur kann aber als Delta-Korrektur auch im Folgejahr vorgenommen werden, wenn der Stichtag (31.01. Folgejahr??) vorbei ist.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.946.754 von Taxadvisor am 10.06.15 12:05:31Danke für die Antwort,
eine Frage habe ich aber noch. Da die Banken haften , werden Sie in der Regel zunächst mal eine für das Finanzamt günstige und für den Kunden ungünstige Bescheinigung erstellen.
Stichworte hier : 6 % Strafbesteuerung , obwohl im Bundesanzeiger Null Erträge ausgeworfen sind
oder nicht berücksichtigte gezahlte Steuern von ausländischen Thesaurierern.
Wie kann / muß die Bank hier vorgehen ?
Ersatzfinanzamtsbescheinigung oder irgentwelche Hinweise in nachträglich verschickten Erträgnisaufstellungen ?
eine Frage habe ich aber noch. Da die Banken haften , werden Sie in der Regel zunächst mal eine für das Finanzamt günstige und für den Kunden ungünstige Bescheinigung erstellen.
Stichworte hier : 6 % Strafbesteuerung , obwohl im Bundesanzeiger Null Erträge ausgeworfen sind
oder nicht berücksichtigte gezahlte Steuern von ausländischen Thesaurierern.
Wie kann / muß die Bank hier vorgehen ?
Ersatzfinanzamtsbescheinigung oder irgentwelche Hinweise in nachträglich verschickten Erträgnisaufstellungen ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.954.938 von leckerkoelsch am 11.06.15 11:54:07Die Bank ist per Erlass (und zukünftig per Gesetz) zur Übernahme der Finanzamtsauslegung verpflichtet.
Gruß
Taxadvisor
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Taxadvisor
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