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    Steuerbescheinigung der Banken - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.06.15 11:10:14 von
    neuester Beitrag 11.06.15 12:26:39 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.213.905
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      Avatar
      schrieb am 10.06.15 11:10:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag ,

      leider über google nix gefunden , vielleicht weiss es aber ein Banker.

      Darf die Bank pro Jahr nur 1 Steuerbescheinigung ausstellen und die nicht mehr korrigieren , auch wenn Sie unvollständig oder falsch ist ?

      Danke vorab für Antworten
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.06.15 12:05:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.946.259 von leckerkoelsch am 10.06.15 11:10:14
      Zitat von leckerkoelsch: Guten Tag ,

      leider über google nix gefunden , vielleicht weiss es aber ein Banker.

      Darf die Bank pro Jahr nur 1 Steuerbescheinigung ausstellen und die nicht mehr korrigieren , auch wenn Sie unvollständig oder falsch ist ?

      Danke vorab für Antworten


      Grundsätzlich ja, da sie für die Steuer haftet. Sie kann aber eine Ersatzbescheinigung erstellen (mi Verlusterklärung und Kennzeichnung)oder eine Ergänzungsbescheinigung mit den Differenzen erstellen. Für eine Korrektur wäre die Rückgabe der falschen Bescheinigung notwendig. Die Korrektur kann aber als Delta-Korrektur auch im Folgejahr vorgenommen werden, wenn der Stichtag (31.01. Folgejahr??) vorbei ist.

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.06.15 11:54:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.946.754 von Taxadvisor am 10.06.15 12:05:31Danke für die Antwort,

      eine Frage habe ich aber noch. Da die Banken haften , werden Sie in der Regel zunächst mal eine für das Finanzamt günstige und für den Kunden ungünstige Bescheinigung erstellen.

      Stichworte hier : 6 % Strafbesteuerung , obwohl im Bundesanzeiger Null Erträge ausgeworfen sind
      oder nicht berücksichtigte gezahlte Steuern von ausländischen Thesaurierern.

      Wie kann / muß die Bank hier vorgehen ?
      Ersatzfinanzamtsbescheinigung oder irgentwelche Hinweise in nachträglich verschickten Erträgnisaufstellungen ?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.06.15 12:26:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.954.938 von leckerkoelsch am 11.06.15 11:54:07Die Bank ist per Erlass (und zukünftig per Gesetz) zur Übernahme der Finanzamtsauslegung verpflichtet.

      Gruß
      Taxadvisor


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