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    Auszeit nehmen...Trading, Depotführung, Steuern - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.06.15 08:49:58 von
    neuester Beitrag 22.06.15 08:39:09 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.214.166
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      schrieb am 15.06.15 08:49:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      aktuell plane ich, mit meinem Mann sowie unserem kleinen Kind eine Auszeit zu nehmen(aktuell sind 6 Länder mit jeweils 2-3 Monaten geplant) und das ein oder andere Land zu bereisen und vor Ort zu bleiben.

      Da ich einen großteil der Kosten durch Dividenden und Kursgewinne finanzieren möchte, stellt sich für mich die Frage der Depotführung sowie der Besteuerung.

      Aktuell habe ich bei einen in deutschland ansässigen Broker mein Depot und Konto, der allerdings einen Wohnsitz in dtl. vorraussetzt.

      Das Konto soll dort weitergefüht werden, beim Depot sieht es allerdings anders aus.

      Wie ist es mit der Besteuerung, wenn man sich aus dtl.( wenn auch vorrübergehend, aber mindestens 1 Jahr) abmeldet? Stichwort 183 Tage Regel, bzw. das die Steuern dort bezahlt werden müssen, wo man sich aufhält, ist bekannt. Wie sieht dies allerdings aus, wenn man sich immer nur für einen kürzen Zeitraum in einen Land aufhält?


      Hat jemand von Euch vielleicht ähnliche Erfahrung und kann einen Broker empfehlen, der im Ausland sitzt( außer z.b. Lynx?) Hier erfolgt ja, aufgrund des Sitzes, keine automatische Abführung der Abgeltungssteuer.

      Ich bedanke mich bereits jetzt für eure Antworten.
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 13:27:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.973.721 von carokiten am 15.06.15 08:49:58ist vollkommen egal wo du dich aufhälts (ob in Grönland oder
      auf Feuerland:laugh::laugh:)

      "Deutsche Staatsangehörige,die im Inland weder einen Wohnsitz
      noch ihren geweöhnlichen Aufenthalt haben"

      sind im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 13:52:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.973.721 von carokiten am 15.06.15 08:49:58Du verdienst soviel Geld an der Börse durch Dividende und Kursgewinne wie Du uns mitteilst, und kennst Dich nichtmal in den simplen Sachen wie Versteuerung aus? Also nachhaltig eine gute Rendite am Parkett zu erwirtschaften finde ich weitaus schwieriger.; seltsam.. Dattel, bist dus?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 13:58:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.975.563 von oscarello am 15.06.15 13:27:23"Der Wohnsitz entscheidet darüber, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder nur beschränkt einkommensteuerpflichtig sind. Dies hat ganz erhebliche Auswirkungen auf den Umfang der steuerpflichtigen Einnahmen und auf die Höhe der Einkommensteuer. " (quelle: http://www.steuerrat24.de/dynasite.cfm?dsmid=5287

      Unter welchen Voraussetzungen Sie Ihren festen Wohnsitz in Deutschland haben und ob Sie mit der 183-Tage-Regel dem deutschen Finanzamt entkommen. Weiterführen mit vielen Beispielen hier http://www.steuer-schutzbrief.de/steuertipp-rubriken/steuer-…

      Beschränkte Steuerpflicht bei Wohnsitz im Ausland siehe hier http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-15209.xhtm…

      Bzgl. der Nennung eines geeigneten Brokers kann ich dir nicht weiterhelfen, da mein dt. Broker kann man kann also nur Kunde werden, wer gemäß § 8 Abgabenordnung (AO) als "gebietsansässige" Person gilt.

      Fall du @carokiten einen Broker kennst wo das nicht der Fall ist würde ich mich freuen, wenn du es uns mitteilst.
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 14:58:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.975.719 von Abfischer am 15.06.15 13:52:14
      Zitat von Abfischer: Du verdienst soviel Geld an der Börse durch Dividende und Kursgewinne wie Du uns mitteilst, und kennst Dich nichtmal in den simplen Sachen wie Versteuerung aus? Also nachhaltig eine gute Rendite am Parkett zu erwirtschaften finde ich weitaus schwieriger.; seltsam.. Dattel, bist dus?


      Deine Antwort ist echt hilfreich, doch...

      Wie wärs mit einer "simplen" Antwort wenn Du schon den Durchblick hast? ;)

      @carokiten, finde ich eine klasse Idee und wünsche euch eine spannende und unvergessliche Zeit :)

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      schrieb am 15.06.15 15:10:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.975.719 von Abfischer am 15.06.15 13:52:14
      Zitat von Abfischer: Du verdienst soviel Geld an der Börse durch Dividende und Kursgewinne wie Du uns mitteilst, und kennst Dich nichtmal in den simplen Sachen wie Versteuerung aus? Also nachhaltig eine gute Rendite am Parkett zu erwirtschaften finde ich weitaus schwieriger.; seltsam.. Dattel, bist dus?


      Fürs Geld verdienen an der Börse brauche ich mich steuermäßig ja nicht gut auskennen,oder?Ich zahle hier meine Steuern, die ich bezahlen muss, und gut! Aber wenn Du in beiden Bereichen fit bist, bin gerne für Anregungen offen :-)
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 15:35:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.975.563 von oscarello am 15.06.15 13:27:23
      Zitat von oscarello: ist vollkommen egal wo du dich aufhälts (ob in Grönland oder
      auf Feuerland:laugh::laugh:)

      "Deutsche Staatsangehörige,die im Inland weder einen Wohnsitz
      noch ihren geweöhnlichen Aufenthalt haben"

      sind im Inland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig


      Danke für den Hinweis, ich habe z.b. auch folgende Info gefunden

      http://www.expat-news.com/2392/recht-steuern-im-ausland/steu…

      http://wirelesslife.de/digitale-nomaden-steuern/

      Ich sehe mich als Privatie( dann ohne Wohnsitz in Dtl.), die weltweit mit Aktien handelt und Dividendeneinahmen hat. Dies können dt. Unternehmen sein( wird dies als Tätigkeit, bzw. Einkommen im Inland gesehen), aber auch ausländische.

      Somit sehe ich mich weder als uneingeschränkt, noch als beschränkt oder ereitert beschränkt Steuerpflichtig.

      Somit müsste ich, bzw. wir nicht Steuerpflichtig hier in Dtl. sein.


      Wie gesagt, ich bin für jeden Beitrag, ob hilfreich oder nicht, dankbar.

      Ich werde natürlich auch noch einen Steuerberater fragen, dachte aber, dass hier der ein oder ander doch bereits ähnliches gemacht hat oder macht und sagt, wie er es macht
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 15:54:49
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.976.589 von carokiten am 15.06.15 15:35:32Wollt Ihr dauerhaft in´s Ausland ziehen oder nur einen langen Urlaub machen?

      "Grob vereinfacht sagen die Gobogate-Fachleute, dass es meist kein Problem sei, das Gästezimmer im Haus der Eltern zu nutzen. Steuerschädlich dagegen sei es, einen eigenen Schlüssel für ein Zimmer zu besitzen. Vor allem dann, wenn nur sie über dieses Zimmer verfügten."

      Wenn du/Ihr dauerhaft ins Ausland zieht und dort lebt (bedenke das oben genannte Zitat) wirst du/ihr dich/euch dort beim Ordungsamt anmelden.

      Da du/ihr aber die deutsche Staatsbürgerschaft habt, kann es sein das es zur Doppelbesteuerung kommt. Also einen Steuerberater in Dt. und im Ausland kontaktieren. Fakt ist aber das du auch im Ausland Steuern zu zahlen hast wenn du dort lebst.

      Ich glaube Dividenden werden z.B. in den Niederlanden nicht versteuert aber sicherlich ähnlich wie in D werden Kapitalerträge auf Gewinne durch den verkauf von Wertpapieren fällig.

      Ich wünsche Euch viel Spaß und eine gute Zeit im Ausland.

      PS: Wegen dem Broker, in vielen Ländern sind doch z.B. auch eine UBS Bank oder vergleichbare internationale Bank zu finden. Es würden ggf. nur andere Gebühren anfallen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 16:04:57
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.976.718 von Chris_M am 15.06.15 15:54:49
      Zitat von Chris_M: Wollt Ihr dauerhaft in´s Ausland ziehen oder nur einen langen Urlaub machen?

      "Grob vereinfacht sagen die Gobogate-Fachleute, dass es meist kein Problem sei, das Gästezimmer im Haus der Eltern zu nutzen. Steuerschädlich dagegen sei es, einen eigenen Schlüssel für ein Zimmer zu besitzen. Vor allem dann, wenn nur sie über dieses Zimmer verfügten."

      Wenn du/Ihr dauerhaft ins Ausland zieht und dort lebt (bedenke das oben genannte Zitat) wirst du/ihr dich/euch dort beim Ordungsamt anmelden.

      Da du/ihr aber die deutsche Staatsbürgerschaft habt, kann es sein das es zur Doppelbesteuerung kommt. Also einen Steuerberater in Dt. und im Ausland kontaktieren. Fakt ist aber das du auch im Ausland Steuern zu zahlen hast wenn du dort lebst.

      Ich glaube Dividenden werden z.B. in den Niederlanden nicht versteuert aber sicherlich ähnlich wie in D werden Kapitalerträge auf Gewinne durch den verkauf von Wertpapieren fällig.

      Ich wünsche Euch viel Spaß und eine gute Zeit im Ausland.

      PS: Wegen dem Broker, in vielen Ländern sind doch z.B. auch eine UBS Bank oder vergleichbare internationale Bank zu finden. Es würden ggf. nur andere Gebühren anfallen.


      Das steht noch nicht fest...

      Wie gesagt, geplant ist eine längere Reise von 1 Jahr + X.
      In der Zeit werden wir auch( aktuell zumindest nich geplant) nicht nach Dtl. kommen!

      Geplant ist Spanien, Griechenland, DomRep, Brasilien und Sansibar. Unterkommen wollen wir im Hotel, bzw. in Ferienwohnungen.

      Was den Broker betrifft...Grundsätzlich möchte ich nicht umbedingt wechseln, bin sehr zufrieden, allerdings ist ein Kunde, der seinen Wohnsitz nicht in Dtl. hat, nicht so gerne erwünscht. Dazu wäre dann noch das Problem der automatischen Abführung der Abgeltungssteuer zu klären.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 16:22:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.976.838 von carokiten am 15.06.15 16:04:57mh bei einer längeren Reise ist das sicher so ein Ding, weil irgendwo muss man ja Polizeilich registriert sein.

      Ok aber ein paar Antworten hast du ja schon und einige Wege sind dafür auch zu machen (Steuerberater etc.)

      Auf jeden Fall wünsche ich Euch viel Spaß bei der Reise in ggf. ein neuen Domizil ;)
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 18:39:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.976.589 von carokiten am 15.06.15 15:35:32vielleicht ist es ganz einfach??....

      Erträge (hier Dividenden bzw.Kursgewinne) müssen in dem Land
      versteuert werden,wo sie entstanden sind...also Depot
      in Deutschland= inländische Einkünfte...unterliegen der
      deutschen Einkommensteuer.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 19:59:34
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.978.086 von oscarello am 15.06.15 18:39:28
      Zitat von oscarello: vielleicht ist es ganz einfach??....

      Erträge (hier Dividenden bzw.Kursgewinne) müssen in dem Land
      versteuert werden,wo sie entstanden sind...also Depot
      in Deutschland= inländische Einkünfte...unterliegen der
      deutschen Einkommensteuer.


      Gute Antwort aber es bezieht sich auch nur zum Teil auf die Frage der Teilnehmerin.

      Außerdem "Erträge (hier Dividenden bzw.Kursgewinne) müssen in dem Land
      versteuert werden,wo sie entstanden sind"

      Hattest du schon mal eine ausländische Aktie in dein deutschen Depot?

      Dann solltest du wissen das auch eine Quellsteuer abfällt. Außerdem unterliegen Dividenden der Kapitalertragsteuer und nicht der Einkommensteuer! nur so am Rande.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.06.15 20:11:52
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich werfe mal § 2 AStG ein. Unter Umständen hält die unbeschränkte Steuerplicht noch 10 Jahre an

      http://www.gesetze-im-internet.de/astg/__2.html

      Das Thema ist viel zu komplex für eine Beratung in diesem Forum.
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 12:15:19
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.978.581 von Chris_M am 15.06.15 19:59:34ich glaube, der TE weiß doch alles ganz genau.....
      für ein Konto/Depot benötigt jedes KI eine gültige
      Adresse... schon alleine wegen HV, Kapitalmaßnahmen usw.usw.
      UND: Wo soll denn das Kindergeld überwiesen werden...also
      auch eine deutsche Adresse...außer sie verzichten auf diese
      "Leistung"

      Und das tun sie bestimmt nicht!
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 12:26:08
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.982.598 von oscarello am 16.06.15 12:15:19
      Zitat von oscarello: ich glaube, der TE weiß doch alles ganz genau.....
      für ein Konto/Depot benötigt jedes KI eine gültige
      Adresse... schon alleine wegen HV, Kapitalmaßnahmen usw.usw.
      UND: Wo soll denn das Kindergeld überwiesen werden...also
      auch eine deutsche Adresse...außer sie verzichten auf diese
      "Leistung"

      Und das tun sie bestimmt nicht!


      der TE weiß doch alles ganz genau.....
      für ein Konto/Depot benötigt jedes KI eine gültige
      Adresse... schon alleine wegen HV, Kapitalmaßnahmen usw.usw.


      Davon gehe ich aus.

      UND: Wo soll denn das Kindergeld überwiesen werden...also
      auch eine deutsche Adresse...außer sie verzichten auf diese
      "Leistung"


      Steht hier irgendetwas davon das der TE Kindergeld bezieht?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 12:59:21
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.982.703 von Chris_M am 16.06.15 12:26:08lies mal... "unser kleines Kind"...

      dann fragen wir mal:
      @carokiten:
      seid ihr kindergeldberechtigt?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 13:16:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.982.964 von oscarello am 16.06.15 12:59:21unser kleines Kind

      ja stimmt steht da, habe ich wohl verdrängt zu lesen / zu behalten.
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 13:58:50
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.982.598 von oscarello am 16.06.15 12:15:19
      Zitat von oscarello: ich glaube, der TE weiß doch alles ganz genau.....
      für ein Konto/Depot benötigt jedes KI eine gültige
      Adresse... schon alleine wegen HV, Kapitalmaßnahmen usw.usw.
      UND: Wo soll denn das Kindergeld überwiesen werden...also
      auch eine deutsche Adresse...außer sie verzichten auf diese
      "Leistung"

      Und das tun sie bestimmt nicht!


      Danke für die Vorverurteilung...

      Vorab zum Kindergeld, auf welches wir durch diese Maßnahme verzichten würden, da wir nicht berechtigt sind, dieses zu erhalten.

      Da unsere aktuelles und auch eventuell zukünftiges Konto rein online geführt wird, gibt es keine Post. Die Unterlagen werden alle digital zur Verfügung gestellt. Ich weiß zwar um die Informationspflicht, meine aktuelle Adresse mitzuteilen, dies würde ich dann aber vorerst "vergessen", so lange nicht feststeht, ob es nur eine Reise oder eine Auswanderung wird. Falls wir doch mal vergessen sollten, die Daten online abzurufen, würde Sie an eine Adresse geschickt werden, die einen Familienmitglied gehört. Somit also halb so schlimm
      Avatar
      schrieb am 21.06.15 15:24:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ich nehme einmal an, daß ich Dir helfen kann, weil ich auch immer eine längere Auszeit nehme und fachlich vorgebildet bin:

      Entscheidend ist, ob Ihr weiterhin einen Wohnsitz in D. beibehaltet.
      Du schreibst, daß Ihr keinen Wohnsitz in D. mehr aufrechterhalten wollt. Ob dies eine kluge Entscheidung ist, lasse ich mal dahingestellt.

      Wenn Ihr Euren Wohnsitz in D. aufgebt, werdet Ihr beschränkt steuerpflichtig. In diesem Fall muß man unterscheiden, welche Dividenden Ihr bezieht:

      1. Handelt es sich um deutsche Unternehmen, wird auf jeden Fall eine Kapitalertragsteuer iHv 25% einbehalten. Diese wird nämlich, im Gegensatz zur Abgeltungssteuer, direkt von dem auszahlenden Unternehmen (BASF, VW) einbehalten und an den Fiskus abgeführt.
      Evtl. ist ein Teil (meist 10%) davon auf Antrag erstattungsfähig - das kommt dann auf Euer Wohnsitzland an.
      Bei Dividenden bringt es Dir daher wenig, wenn Du zu einem Auslandsbroker wechselst - die Quellensteuer (auch bei dt. Wertpapieren) bleibt unverändert.

      2. Bei ausl. Unternehmen gilt ähnliches. In den meisten Ländern werden Quellensteuern einbehalten - Ausnahme wäre z.B. GB. Bei US-Aktien kommt man nicht in den Genuß der Pauschalierung von 15% und muß stattdessen 35% zahlen.

      3. Veräußerungsgewinne wären in D. steuerfrei, es handelt sich nicht um beschränkt steuerpflichtige Einkünfte.

      4. Da Ihr nicht punktgenau am 01. 01. auswandert und am 31. 12. zurückkehrt, wird für das Jahr nur eine Veranlagung durchgeführt, in der die Einkünfte erfaßt werden. Es kommt dann zur Anwendung der Splittingtabelle (StKl. III) - auch die Freibeträge werden gewährt.
      Etwas anderes gilt natürlich, wenn Ihr das gesamte Jahr ununterbrochen im Ausland seid.

      5. Ob Ihr in den Ländern Eures Aufenthaltes steuerpflichtig werdet, hängt von den dortigen Gesetzen ab. Da Ihr Euch nur eine relativ kurze Zeit dort aufhaltet, gehe ich einmal davon aus, daß eine Steuerpflicht dort nicht begründet wird.

      Unter Berücksichtigung der Tatsache, daß bei einem Auslandsaufenthalt zunächst die vollen Quellensteuersätze erhoben werden und das nachfolgende Erstattungsverfahren schwierig ist (Bescheinigung des Wohnsitzfinanzamtes z.B. in Brasilien) sowie dem ggfs. notwendigen Brokerwechsel, würde ich mir überlegen, ob man den Wohnsitz aufgibt.

      Weiteres gern über PN.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.15 08:39:09
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.018.646 von lalin1972 am 21.06.15 15:24:57Super, ich danke Dir, damit kann ich doch schonmal was anfangen ;-)


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