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    Forenbetreiber haftet für Beleidigungen der Nutzer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.06.15 16:59:07 von
    neuester Beitrag 17.06.15 23:02:26 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.214.247
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      schrieb am 16.06.15 16:59:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Im Forum einer Nachrichtenseite wird jemand beleidigt und bedroht, die Posts werden kurz darauf entfernt. Doch der Mann verlangt auch noch Schadensersatz. Zu Recht, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.

      Quelle:http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/gerichtshof-urtei…

      Wie geht es jetzt hier weiter - ich gebe zu auch schon mal nicht wirklich freundlich auf Posts reagiert zu haben, bzw. die wurden gelöscht!

      Muss wallstreet:online jetzt mit einer Klageflut rechnen oder halten wir uns ab jetzt besser zurück - maulen niemanden mehr an, beschimpfen ihn nicht als Troll?

      Saure Gurken Zeit! :laugh::laugh::laugh:

      IMHO
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 17:28:25
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.985.082 von 32199 am 16.06.15 16:59:07Mal wieder ein Beispiel für ein absolutes Fehlurteil !

      :eek:

      Und wie soll das dann in der Praxis aussehen ?

      :confused:

      Beispiel:

      User A schreibt über User B nachts um 4 Uhr:

      "User B ist ein Ar...mleuchter."

      Der Forenbetreiber, der natürlich Tausende Mitarbeiter rund um die Uhr bereit hält und jedes einzelne Posting sorgfältig durchliest, entscheidet das Posting umgehend bereits um 4.01 Uhr zu löschen.

      User B fühlt sich beleidigt, beruft sich auf das höchsrichterliche Urteil(siehe Artikel oben) verklagt den Forumsbetreiber auf Schadensersatz...

      Oder noch besser:

      User A legt sich einen Zweit-Account zu, schreibt hunderte Forenbeiträge in denen er sich mit dem Zweit-Account fleissig selber beleidigt, und verklagt dann anschliessend den Forenbetreiber gleich hundertfach auf Schadensersatz...

      :laugh:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 17:49:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.985.409 von Blue Max am 16.06.15 17:28:25
      *LOL* Kann man das Urteil auch im Obi-Markt kaufen
      Oder gibt es das auch im Sonderangebot bei "Praktiker"?
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 17:54:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.985.409 von Blue Max am 16.06.15 17:28:25
      Zitat von Blue Max: .... Oder noch besser:

      User A legt sich einen Zweit-Account zu, schreibt hunderte Forenbeiträge in denen er sich mit dem Zweit-Account fleissig selber beleidigt, und verklagt dann anschliessend den Forenbetreiber gleich hundertfach auf Schadensersatz...

      :laugh:
      Geniale Idee! :eek:
      Dann aber schnell, ehe die Neubeiträge durch eine Filterpipeline gezwängt werden (Zensur 2.0.). Notfalls bei der NSA nachfragen, wie das geht. ;)
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 18:36:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.985.082 von 32199 am 16.06.15 16:59:07und was ist wenn ich mich vertippe - z.B. statt BARSCH = AR..H? Wird w.o dann in die Pleite geklagt?:cry:
      2 Antworten

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      schrieb am 16.06.15 18:48:26
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.985.943 von Effektentiger am 16.06.15 18:36:13Jedenfalls wenn dieses Urteil so in der Praxis umgesetzt wird, werde ich mich dann doch noch im Forum von Partei xy anmelden.

      So viel an Parteispenden können die dann gar nicht einnehmen, wie die dann an Schadensersatz zahlen müssen...

      :laugh:
      Avatar
      schrieb am 16.06.15 19:23:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.985.943 von Effektentiger am 16.06.15 18:36:13
      Zitat von Effektentiger: und was ist wenn ich mich vertippe - z.B. statt BARSCH = AR..H? Wird w.o dann in die Pleite geklagt?:cry:


      Eben - das passiert mir doch ständig mit der mistigen Tastatur meines IPhones :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 17.06.15 23:02:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Für Deutschland hat die Entscheidung zunächst keine Bedeutung. Der EGMR hat hier lediglich eine Entscheidung im Einzelfall getroffen und eine Grundrechtsverletzung nach einer Abwägung der widerstreitenden Interessen im Einzelfall verneint."

      https://www.wbs-law.de/internetrecht/egmr-bestaetigt-kontrol…

      "Eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom heutigen Tag sorgt gerade in den sozialen Medien für eine gewisse Aufregung, nachdem SPON/dpa [...] die These aufgestellt haben, dass das Urteil vermutlich weitreichende Folgen für europäische Internetnutzer und Unternehmen haben wird.

      Um es kurz zu machen: Davon ist nicht auszugehen. [...]

      Das grundlegende Missverständnis besteht bereits in der Annahme, der EGMR habe entschieden, dass Forenbetreiber für Beleidigungen durch Nutzer haften würden. Nein, das hat er nicht. Vielmehr hat der Gerichtshof, unter ausdrücklicher Betonung der Umstände des Einzelfalls, entschieden, dass eine Verurteilung [...] noch keinen Verstoß gegen Art. 10 der Menschenrechtskonvention darstellt"


      http://www.internet-law.de/2015/06

      Zusammenfassung: Der EGMR hat lediglich geprüft, ob die Entscheidung des estländischen Gerichts in einem speziellen Fall gegen Menschenrechte verstößt.

      Die Aufregung darf sich also legen...


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