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    König&Cie Produktentanker-Fonds Ankaufsangebot trotz Insolvenz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.06.15 09:21:31 von
    neuester Beitrag 02.07.15 17:08:44 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.214.328
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      schrieb am 18.06.15 09:21:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mir leider eine Beteiligung an dem Produktentankerfonds 60 aufschwätzen lassen. Hinterher ist man immer schlauer. Aber ich habe mich genug geärgert und will nicht auch noch einen teuren Anwalt bezahlen. Jetzt habe ich ein Angebot der HYPOXX AG vorliegen. Die wollen mir für einen insolventenm Fonds sogar noch was bezahlen. Klingt fast zu schön. Hat jemand Erfahrung damit gemacht?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 09:27:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo, mir ging es genauso. Hatte aber einen anderen Fonds. War auch insolvent. Die von HYPOXX haben sich auf solche Fälle spezialisiert. Die sind gar nicht scharf auf den Fonds, der ist eh platt. Die wollen sich von der Bank eventuelle Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung holen. Offensichtlich wissen die genau, was sie tun und haben auch gute Anwälte. Ist mir aber auch egal. Ich habe zügig mein Geld, kein Risiko bei Gericht und das Thema war für mich erledigt. Gott sei Dank ist das Thema geschlossene Fonds für mich durch. Ansonsten kann ich es nur empfehlen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 09:44:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.441 von Herkules2015 am 18.06.15 09:27:15Sorry aber was Du da schreibst entbehrt jeglicher Logik.

      Die können sich ohne den Zeichner als Geschädigten/Zeugen gar nichts holen und zudem würde ich mir die Kaufverträge sehr genau ansehen was eventuelle Verpflichtungen des Verkäufers in der Zukunft anbelangt.

      Was wollen Sie denn bezahlen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 10:07:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.579 von Jo1 am 18.06.15 09:44:26
      Zitat von Jo1: Die können sich ohne den Zeichner als Geschädigten/Zeugen gar nichts holen


      Die machen das aber tatsächlich so, dass die die Banken verklagen. Ich denke mal in den Verträgen ist insoweit eine Mitwirkungspflicht des Verkäufers vorgeschrieben. Oder die konzentrieren sich auf Fonds, wo es schon zig Urteile gibt und die Banken die Prozesskosten scheuen und gleich einlenken.
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 10:15:51
      Beitrag Nr. 5 ()
      Nur zur Klarstellung. Die haben sich natürlich das Beratungsprotokoll angesehen und ich musste auch noch ein paar Fragen benatworten zum damaligen Verkaufsgespräch und meiner Situatio, etc. Das hat denen aber offensichtlich gereicht. In meinem vertrag steht nicht davon, dass ich als Zeuge auftreten muß.
      5 Antworten

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      schrieb am 18.06.15 10:23:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.384 von weimi123 am 18.06.15 09:21:31Drei meiner Kunden haben es für insolvente Fonds angenommen, weil sie selber nicht klagen wollten, war aber nicht Produktentanker. Der Kaufpreis lag zwischen 22% und 27%. Keine Nachverpflichtung, nach Unterschrift ist der Anleger raus und für ihn ist das Thema erledigt. Das Zauberwort heißt Forderungsabtretung.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 10:36:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.981 von neu260179 am 18.06.15 10:23:59Ok das war mir neu, interessant...
      Avatar
      schrieb am 18.06.15 22:25:33
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.918 von Herkules2015 am 18.06.15 10:15:51
      Zitat von Herkules2015: In meinem vertrag steht nicht davon, dass ich als Zeuge auftreten muß.


      Naja, wenn es wirklich zu einer Verhandlung kommen würde, würde Dich der Rechtsstaat schon automatisch als Zeuge laden, und da kommt man auch dann nicht drum rum, zu erscheinen. Ist wohl Teil deren Geschäftsmodells.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.06.15 09:07:47
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.005.836 von Andiadm am 18.06.15 22:25:33Habe die Diskussion durch Zufall gelesen und muss als Jurist hier mal einhaken. Es geht hier offensichtlich um einen Zivilprozess, bei dem der Kläger bestimmt, welche Beweise zu seinen Gunsten eingebracht werden. Es gibt keinen Amtsermittlungsgrundsatz wie im Strafrecht. Der Richter entscheidet nur anhand dessen, was die Parteien einbringen. Ausserdem ist der Zeugenbeweis ohnehin der schlechteste Beweis. Wenn ich es richtig verstanden habe, gibt es schriftliche Unterlagen/Protokolle. Die sind viel aussagekräftiger als alle Erinnerungsn für etwas, was schon lange zurückliegt.
      Avatar
      schrieb am 19.06.15 13:25:52
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.918 von Herkules2015 am 18.06.15 10:15:51
      Zitat von Herkules2015: Nur zur Klarstellung. Die haben sich natürlich das Beratungsprotokoll angesehen und ich musste auch noch ein paar Fragen benatworten zum damaligen Verkaufsgespräch und meiner Situatio, etc. Das hat denen aber offensichtlich gereicht. In meinem vertrag steht nicht davon, dass ich als Zeuge auftreten muß.


      Hallo Herkules,
      aber trotzdem kannst Du als Zeuge geladen werden (von einer der beiden Seiten) ... daher kann da schon noch was an Folgeaufwand auf Dich zukommen!

      Und Du solltest kein gutes Verhältnis zu Deinem Vermittler haben - der wird sicherlich nicht erfreut sein :-)

      Rene
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.06.15 06:58:16
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.009.721 von ReneBanker am 19.06.15 13:25:52Das macht für mich keinen Sinn. Aber ich gehe mal davon aus, dass Du Banker bist;)

      Wenn ich als Anleger die Wahl zwischen nichts (insolvenz) und einem Entschädigungsangebot habe, dann dürfte bei mir die Befindlichkeit des Beraters relativ wenig interessieren.

      Aber es ist auch ein wenig hypothetisch, über 50% der Anleger werden ja doch nicht mehr von Ihrem ursprünglichen Vermittler betreut. Und wer sagt denn, dass es nicht andere Wege, als den Prozess gibt? So habe ich es zumindest verstanden.

      Im Endeffekt muss man das Thema individuell abwägen und nicht pauschalisieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.06.15 19:06:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.020.452 von neu260179 am 22.06.15 06:58:16
      Zitat von neu260179: Im Endeffekt muss man das Thema individuell abwägen und nicht pauschalisieren.


      Hi Neu...,
      nichts anderes habe ich gemacht ... :confused:

      Rene
      Avatar
      schrieb am 27.06.15 13:27:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.384 von weimi123 am 18.06.15 09:21:31Dein Fonds ist insolvent. Somit sind Deine Wahlmöglichkeiten überschaubar.

      Option 1: Totalverlust akzeptieren
      Option 2: Prüfung auf Falschberatungsaspekte und ggf. juristische Auseinandersetzung
      Option 3: Forderungsabtretung an die Hypoxx gegen Entschädigungszahlung

      Option 2 und 3 sind natürlich an bestimmte individuelle Voraussetzungen geknüpft.

      Ich persönlich habe mich nach Abwägung von Chance & Risiko für den Beteiligungsankauf entschieden. Für eine 20.000 € Beteiligung am MPC Nordamerika-Schiffe 6.000 € Zahlung erhalten. Bedingung war das vorliegende Beratungsprotokoll. Zahlung war innerhalb von 10 Tagen da. Thema ist für mich durch, auch wenn der Verlust immer noch üppig ist. Aber wenn ich ehrlich bin, ist es auch eine emotionale Befreiung, das leidige Thema abzuhaken.

      Bei Fragen gerne persönliche Mail an mich.

      P.S. eine zweite Beteiligung wollten die aufgrund Verjährung nicht haben, also auch kein Allheilmittel.
      Avatar
      schrieb am 02.07.15 17:08:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.998.981 von neu260179 am 18.06.15 10:23:59Wie schauts mit der Haftung aus? Wird die mit übernommen? Ist ja ein wichtiges Detail. Fonds ist insolvent und irgendwann kommt das Thema ja?

      Besten Dank
      Fred


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