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    Steuerbetrug am Anleger vom Staat durch neues Gesetz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.07.15 17:20:56 von
    neuester Beitrag 11.04.16 13:16:38 von
    Beiträge: 43
    ID: 1.216.107
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     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 17:20:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      Von meiner Bank folgendes Formular erhalten:

      Änderung der steuerlichen Behandlung bei Wertpapierverkäufen mit geringem Gegenwert
      Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,


      die steuerliche Behandlung bei Wertpapierverkäufen mit sehr geringem Verkaufserlös bzw. beim Verkauf
      von wertlosen Finanzinstrumenten hat sich geändert (Randziffer 59 des Schreibens zur Abgeltungsteuer des
      Bundesministeriums für Finanzen vom 9. Oktober 2012 mit Ergänzung durch Schreiben vom 9. Dezember
      2014).
      Übersteigen die Transaktionskosten den Verkaufserlös, fließen die Verluste aus dem Geschäft nicht mehr in
      den Verrechnungstopf. Einen entsprechenden Hinweis finden Sie auf dem Beleg der Verkaufsabrechnung.
      Wir bedauern diese Entscheidung der Finanzverwaltung und die Ihnen daraus evtl. entstehenden
      Unannehmlichkeiten sehr. Die Frage, inwieweit Sie zukünftig die Möglichkeit haben, nicht berücksichtigte
      Verluste im Nachgang noch geltend zu machen, kann Ihnen Ihr Steuerberater oder Ihr zuständiges
      Finanzamt beantworten.


      Das heisst also ,wenn in Zukunft Optionsscheine wertlos verfallen, und 0,001 Cent ausgezahlt wird, wird der Verlust steuerlich nicht mehr geltend gemacht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 17:43:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      Das heisst also ,wenn in Zukunft Optionsscheine wertlos verfallen, und 0,001 Cent ausgezahlt wird, wird der Verlust steuerlich nicht mehr geltend gemacht.
      Aber doch nur, wenn der Erlös nicht mal die Transaktionskosten deckt.

      Da musst man halt mal mit der Bank verhandeln. Meine (comdirect) hat das sogar in der Preisliste berücksichtigt (bis 15 Euro keine Spesen).

      Und die Emittenten werden sich vielleicht auch darauf einstellen, etwa in dem es nicht nur 0,001 Euro gibt, sondern etwas mehr.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 17:56:07
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.243.130 von reckoner am 22.07.15 17:43:19
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Das heisst also ,wenn in Zukunft Optionsscheine wertlos verfallen, und 0,001 Cent ausgezahlt wird, wird der Verlust steuerlich nicht mehr geltend gemacht.
      Aber doch nur, wenn der Erlös nicht mal die Transaktionskosten deckt.

      Da musst man halt mal mit der Bank verhandeln. Meine (comdirect) hat das sogar in der Preisliste berücksichtigt (bis 15 Euro keine Spesen).

      Und die Emittenten werden sich vielleicht auch darauf einstellen, etwa in dem es nicht nur 0,001 Euro gibt, sondern etwas mehr.

      Stefan

      Nein,anscheinende geht selbst das nicht, denn im Gesetzetext steht:

      Wird die Höhe der in
      Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden
      Institut dergestalt begrenzt, dass sich die Transaktionskosten aus dem Veräußerungserlös
      unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen, wird zudem ein
      Veräußerungsverlust nicht berücksichtigt.“


      http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 18:12:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      Diese Vorschrift ist in der Tat ein Skandal. Man fragt sich, was für Schweine das eigentlich im Finanzministerium sind, die sich sowas ausdenken. Da wird sich jetzt erstmal wieder jemand durch alle Instanzen klagen müssen, um das eventuell kippen zu können.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 18:33:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.243.364 von JoffreyBaratheon am 22.07.15 18:12:33Man fragt sich, was für Schweine das eigentlich im Finanzministerium sind, die sich sowas ausdenken.

      Wer sich das ausgedacht hat, ist eher nebensächlich.

      Verantwortlich für die Umsetzung ist aber der "Rollstuhlfahrer".

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      Avatar
      schrieb am 22.07.15 18:33:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Steuerabzocke lässt grüßen. Irgendwie muss ja die verkorkste Politik bezahlt werden...

      Einzige Möglichkeit:
      Nachkaufen (sofern noch ein Handel des Produktes evtl. auch außerbörslich stattfindet), bis die Transaktionskosten überschritten sind.
      Schon kann man das ganze wieder abrechnen oder wurde dem etwa auch ein Riegel vorgeschoben? Wäre doch Banane, ob man nochmal bspw. 15,01 investiert, um die Ordergebühren minimal zu überschreiten, dafür aber deutlich mehr Geld in den Verrechnungstopf zu bekommen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 19:00:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Warum wundern mich solche Methoden unserer Politik nicht mehr?
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 19:22:42
      Beitrag Nr. 8 ()
      Man stelle sich jetzt mal vor, jemand hatte eine Strategie, die daraus bestand, Scheine nahe am Verfall zu kaufen, und derjenige hat jetzt einen Kontonstand von 100.000 Euro, und hat im Laufe diees Jahres 1 Mio Euro Gewinn gemacht, und eine Million Verlust mit Wertlosverfall. Dieses alles wird jetzt rückwirkend zum 1.Januar dieses Jahres steuerlich geändert. Mit anderen Worten, der Steuergewinn ist über Nacht von 0 Euro auf 1 Million Euro angewachsen.

      Dass bedeutet für denjenigen, dass 250 Tausend Euro Steuern nachzuzahlen sind. Bleibt also ein Kontostand von Minus 150.000 Euro und die Privatinsolvenz.

      Ich wette, es gibt Leute mit dieser Strategie, und dass es rückwirkend abgewickelt wird, ist kein Scherz.
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 20:04:51
      Beitrag Nr. 9 ()
      Habe das Schreiben auch bekommen. Ob dies auch für Knockouts gilt welche ausgeknockt wurden?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 21:45:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.244.150 von djm06 am 22.07.15 20:04:51
      Zitat von djm06: Habe das Schreiben auch bekommen. Ob dies auch für Knockouts gilt welche ausgeknockt wurden?


      Gilt grds. für alle. Hierzu gibt es aber mehrere anhängige Verfahren (wir führen für einen Mandanten selbst ein entsprechendes Verfahren). U.E. wird die Regelung - nach den bisherigen Äußerungen des BFH - keinen Bestand haben. Im Einspruchsverfahren kann man Ruhen des Verfahrens bekommen und auf die Entscheidungen warten.

      Das eigentliche Problem ist, dass mit der AbgSt keiner mehr solche Dinge erkennen kann und sie in einem großen Depot schnell untergehen. Auch in der Erträgnisaufstellung taucht der Verfall ja nicht auf.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 21:53:00
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.244.894 von Taxadvisor am 22.07.15 21:45:08
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von djm06: Habe das Schreiben auch bekommen. Ob dies auch für Knockouts gilt welche ausgeknockt wurden?


      Gilt grds. für alle. Hierzu gibt es aber mehrere anhängige Verfahren (wir führen für einen Mandanten selbst ein entsprechendes Verfahren). U.E. wird die Regelung - nach den bisherigen Äußerungen des BFH - keinen Bestand haben. Im Einspruchsverfahren kann man Ruhen des Verfahrens bekommen und auf die Entscheidungen warten.

      Das eigentliche Problem ist, dass mit der AbgSt keiner mehr solche Dinge erkennen kann und sie in einem großen Depot schnell untergehen. Auch in der Erträgnisaufstellung taucht der Verfall ja nicht auf.

      Gruß
      Taxadvisor



      Hallo,Taxadvisor, es gibt doch Knockouts, bei denen ein höherer Restbetrag aushezahlt wird, also mit Basispreis und Knockout. Da dürfte es doch nicht gelten, da dann der Auszahlungsbetrag höher ist als 0 Euro.
      Was ist ,wenn man bei einem richtigen Knockout mit Auszahlungsbetrag 0,001 Euro einfach die automatische Auszahlung nach 5 Tagen abwartet. In diesem Fall wird von der Bank keine Gebühr genommen.
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 22:06:52
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      Nein,anscheinende geht selbst das nicht, denn im Gesetzetext steht:
      OK, dann geht verhandeln nicht, da hast du recht. Aber wenn - wie schon erwähnt - grundsätzlich keine Gebühren erhoben werden, dann sollte es passen; ggf. muss man halt die Depotbank wechseln.

      Einzige Möglichkeit:
      Nachkaufen (sofern noch ein Handel des Produktes evtl. auch außerbörslich stattfindet), bis die Transaktionskosten überschritten sind.
      Das war auch das Erste was mir durch den Kopf ging.
      Das Blöde ist nur, dass es dafür von Emittentenseite keine akzeptablen Kurse gibt. Aber gut, vielleicht finden sich über die Börse sogar zwei Marktteilnehmer, die beide das gleiche Problem haben. Der eine Verkauft dann >Spesen und der andere vergrößert seine Position, um später bei seinem Verkauf wiederum im Plus zu bleiben.
      Börse bedeutet aber wieder höhere Spesen - ich hab' gerade ein Déjà-vu. :rolleyes:

      ... und dass es rückwirkend abgewickelt wird, ist kein Scherz.
      Aber nicht rechtens. Für die Vergangenheit sollte das juristisch eine leichte Sache sein, mindestens für bereits abgeschlossene Transaktionen. Fraglich wären im Bestand befindlicher Wertpapiere mit Kurs knapp über Null, oder welche mit - noch - deutlich höheren Kursen.

      Ob dies auch für Knockouts gilt welche ausgeknockt wurden?
      Das könnte dann der Tod dieser Anlageklasse sein.
      Aber die Emittenten sind sicher erfinderisch, beispielsweise könnte man immer einen höheren Restwert beim KO garantieren (den man natürlich vorher beim Kauf schon mitbezahlt, als eine Art Kaution).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 22:09:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo nochmal,

      Was ist ,wenn man bei einem richtigen Knockout mit Auszahlungsbetrag 0,001 Euro einfach die automatische Auszahlung nach 5 Tagen abwartet. In diesem Fall wird von der Bank keine Gebühr genommen.
      Das sollte dann kein Problem sein.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 22:22:31
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: unangemessener Vergleich, bitte hinterfragen Sie Ihre Aussage, Danke!
      Avatar
      schrieb am 22.07.15 23:15:45
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo FreddyMercury,

      das hast du glaube ich falsch verstanden, mit "zusätzlicher Verrechnungstopf" ist kein neuer Topf gemeint, sondern der bekannte Aktientopf.
      Die RZ 228 soll nur klarstellen, dass Bezugsrechte nicht in diesen Topf gehören, um ADRs und GDRs geht es in RZ 228 eigentlich gar nicht).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 05:57:20
      !
      Dieser Beitrag wurde von MODelfin moderiert. Grund: Entspricht dem bereits moderiertem Beitrag 50.245.131: unangemessener Vergleich
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 10:17:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich glaube zwar nicht an Gott aber ich sage immer mal wieder Danke oh Herr das ich nicht gezwungen bin in Deutschland zu bleiben :D. Jetzt noch die FTS oben drauf und eine Erhöhung der KESt und ich habe fertig.

      Grüße ohneRuecklicht
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 15:43:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Hallo FreddyMercury,

      was sollen diese antisemitischen Äußerungen? Dein neuer Beitrag ist auch nicht besser als der - zu recht - gelöschte (meinst du, wenn man "Juden" durch "diskriminierte Bürger in Deutschland Anfang 1933" ersetzt ändert das was? Nicht der Begriff war unpassend, sondern der Vergleich ansich).

      Die von dir kritisierten Kleinigkeiten haben absolut nicht die Tragweite der Taten in der Nazizeit, ein solcher Vergleich verbietet sich grundsätzlich.

      Außerdem irrst du dich, siehe #15.

      So wie ich mich als Aktionär in Deutschland diskriminiert fühle,...
      Ja ja, eine tolle Diskriminierung haben wir da in Deutschland: Maximalsteuersatz incl. Soli beträgt 26,375%, mehr braucht man wohl nicht zu sagen.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 18:45:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Spinnst du? Das nächste mal schreibe ich halt Hexenverfolgung auf Aktionäre. Das scheint dann ok zu sein? Fast nur noch Spinner hier auf w-o
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 18:57:48
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.251.947 von FreddyMercury am 23.07.15 18:45:39Judenverfolgung und Hexenverfolgung - sag mal gehts noch?

      @reckoner bringts voll auf den Punkt: der Vergleich an sich ist komplett daneben oder gehts um Dein Leben? :O
      Avatar
      schrieb am 23.07.15 22:08:54
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo,

      Spinnst du? ... Fast nur noch Spinner hier auf w-o
      Naja, wer im Glashaus sitzt ...
      Und einmal im Ton vergreifen kann man sich, niemand ist perfekt. Aber wenn dich ein Moderator extra darauf hinweist, du dich dann aber fast gleichlautend wiederholst, dann kann ich auch nicht anders - daher mein ziemlich direkter Kommentar.

      Das nächste mal schreibe ich halt Hexenverfolgung auf Aktionäre.
      Auch wenn das jetzt politisch nicht ganz so brisant ist, aber trotzdem: Was für Vergleiche ziehst du denn?
      Sowohl im Dritten Reich als auch bei der Hexenverbrennung ging es um Menschenleben, und du kommst hier mit diesem - vergleichsweise - Kleingeld daher, man man man.

      Wenn dann würde ich eher die Datenbank der Kirchenmitgliedschaft ansprechen, das ist viel diskriminierender (die Nazis hätten sich über einen solchen Service sicher sehr gefreut).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 26.07.15 12:28:17
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ich sehe bei der Ausbuchung von KOs kein Problem, denn diese werden kostenlos zu 0,1 cent ausgebucht.
      Es gibt bereits einige Emis die OS auch zu 0,1 cent ausbuchen um dieses Problem zu umgehen.

      Das Problem bestand doch schon die letzten Jahre........etwas neues ist das eigentlich nicht.

      LG
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.07.15 00:01:47
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.267.517 von Freak_dd am 26.07.15 12:28:17
      Zitat von Freak_dd: Ich sehe bei der Ausbuchung von KOs kein Problem, denn diese werden kostenlos zu 0,1 cent ausgebucht.


      Sehe ich auch so, sonst hätten unsere Banken diesen Hinweis bereits im Dezember 2014 an uns verteilt. Ich VERMUTE eher, daß nur die Trader in die Röhre schauen, die...:
      1) ...einen KO-Schein mit reichlich Abstand über Nacht halten und vorsorglich einen (Trailing-)Stop haben. Bei dickem Gap (z.B. China-Crash) wird der Stop zu einem unlimited Verkauf und man hat doppelt Pech (Verlust + Steuer).
      2) ...während einer FED-Sitzung schnell noch unlimitiert raus wollen - der Markt aber schneller war...
      3) ...die Ausbuchung durch den Emittenten nicht abwarten woll(t)en, was ja mehrere Tage Verzögerung bedeutet (falls man überhaupt noch für 0,1 cent verkaufen kann)

      Könnt ihr das bestätigen?
      Avatar
      schrieb am 07.08.15 16:39:11
      Beitrag Nr. 24 ()
      Das kann doch nicht sein!
      Der Verlust ist doch vorhanden und hängt doch nicht davon ab ob ich jetzt noch 5 Euro über den Gebühren lande oder nicht.
      Beispiel
      Anlagebetrag 100.000 Euro in Nachrang schrottanleihe.
      Fall 1: Beim Verkauf Wert 20 Euro - Bankgebühr 10 Euro -> Verlust wird geltend
      Fall 2: Beim Verkauf Wert von unter 10 Euro - Bankgebühr -> Verlust wird nicht anerkannt!

      Wer hat sich sowas einfallen lassen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 22:21:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      Habe bzgl. des Post auch mal bei meinem Broker telefonisch nachgefragt und lt. Broker sind Sie gem. BaFin verpflichtet so vorzugehen wenn

      z.B. ein K.O. Produkt die ausgeknockt wird oder ein Optionsschein zum Bewertungstag unterhalb des Strikes liegt und der Gesamtwert der Position unter der Orderprovision liegt, dann wird dieser Verlust nicht im Verlustrechnungstopf gebucht.

      Sollte man jedoch soviel Stück haben (z.B. 8.100 K.O. Scheine - verrechnet mit 0,001 Euro = 8,10 Euro > als 8,00 Euro Ordergebühr) das die ausgebuchte Position größer ist als die Orderprovision, dann wird der Verlust im Verlustrechnungstopf gebucht.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.08.15 10:36:09
      Beitrag Nr. 26 ()
      Bei den meisten Emis, kann man nach dem KO die Zertis garnicht mehr für 0,001 Euro verkaufen.......was ja auch aufgrund der Verkaufsgebühr Blödsinn wäre.....Man muss doch einfach nur 5 Tage warten, bis diese ausgebucht werden.
      Somit kann man sich auch 1 KO-Zerti zu 0,001 ausbuchen lassen und bekommt den Verlust ganz normal im Verlustverrechnungstopf verrechnet, da beim Ausbuchen keinerlei Kosten entstehen.
      Bei einigen Emis werden sogar OS auch zu 0,001 kostenlos ausgebucht.......aber nicht bei allen !!!!!!
      Consors verzichtet z.B. komplett auf die Verkaufsgebühren, falls diese höher als der Verkaufserlös wären um das steuerliche Problem zu umgehen........sehr Kundenfreundlich wie ich finde

      LG
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 18:21:28
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.355.222 von miamibelair am 07.08.15 16:39:11
      Na wer wohl
      Na wer lässt sich das wohl einfallen....

      Herr Schäuble und seine Vasallen und Hintermänner sind verantwortlich dafür.

      Irgendwie müssen sie ja Ihre verfehlte Politik finanzieren.
      Und dafür sind alle Mittel und Trickerseien recht....
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 18:24:31
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.370.603 von Chris_M am 10.08.15 22:21:46
      Leider leider
      Leider bin ich durch den Flash-Crash anfang der Woche ebenfalls in diese Falle geraten....

      Mein Broker sagt ebenfalls, dass aufgrund des zu niedrigen Restwertes eine Verrechnung von ausgeknockten Zertifikaten im allgemeinen Verlust-Verrechnungstopf nicht möglich ist.

      Aber so recht glauben will ich das noch nicht, da scheint mir das letzte Wort noch nicht gesprochen zu sein.
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 18:39:36
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.373.174 von Freak_dd am 11.08.15 10:36:09
      Trotzt MultiTages-Wartefrist und Tilgung/Ausbuchung keine Verrechnung bisher
      Woher nehmen Sie die Gewissheit, dass Ausgeknockte Zertifikate ohne Gehühr von Ihrer Depotbank ausgebucht werden?

      Meine Knock-Out-Zertifikate sind mit einem Restwert von EUR 1,- nach eingigen Tagen wegen "Gesamtfälligkeit" getilt/ausgebucht worden.

      Das seltsame ist: Eine Ausbuchungs-Gebühr hat die Depotbank dafür (bisher) noch nicht berechnet (aber das kann ja nachträglich noch kommen, sobald die Bank darauf aufmersam wird, wie mich die Erfahrung gelehrt hat)

      Dennoch wird der entstandene Verlust nicht in den allgeinen Verlustverrechungstopf eigestellt.

      Es gibt aus meier Perspektive nun zwei Möglichkeiten:
      Entweder die Bank berechnet irgedwann doch noch Transaktionskosten dafür, sobald es Ihr auffällt. Dann kann man den Verlust - zumindest gemäss Randzeichen 59 des BMF-Schreibens vom 9.10.2012 - vermutlich nicht in den allgemeien Verlusttopf aufnehmen.
      Oder die Bank berechnet tatsächlich keine Gebühren dafür, dann dürften der Restwert über den Transaktionskosten liegen und damit der Verlust doch dem allgemeinen Verlusttopf hinzuzurechnen sein.

      Wobei grundsätlich noch die Frage offen ist ob eine wegen Gesamtfälligkeit(Knock-Out-Ereigniss) vorgenommene Tilgung eines Knock-Out-Zertifikats einer Veräusserung im Steuerrechtlichen Sinne gleichzusetzen ist. Dazu müsste man - wenn ich das richtig verstanden - habe wohl die dazu noch anhängigen offenen Verfahren abwarten.
      Avatar
      schrieb am 28.08.15 18:47:43
      Beitrag Nr. 30 ()
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 17:31:25
      Beitrag Nr. 31 ()
      Es gibt keine Ausbuchungsgebühr für KO-Zertis. Das geschieht kostenfrei.
      Dein Broker hat Dir Blödsinn erzählt. Die Zertis werden zu 1 Euro ausgebucht und Du bekommst den Verlust verbucht.

      ........der Verlustverrechnungstopf wird meist übernacht aktualisiert.
      In Deinem Fall würde ich vermuten: Freitag=> Ausbuchung, Montag=> Verlustverrechnung.
      Am Montag sollte auch bei Dir alles i.O. sein, und die Verlustverrechnung ordnungsgemäß erfolgt sein. Also ruhig Blut..........

      Ich hatte schon viele ausgeknockte KO-Zerties (VerschiedeneEmis,verschiedene Broker ....Consors, Flatex, Onvistabank) und nie ein Problem damit.

      Das dümmste, was man machen kann, ist zu versuchen, die ausgeknockten Scheine zu verkaufen........dann würde der Fall (Erlös<Gebühr) eintreten. Solange man die Dinger ausbuchen läßt ist, wie schon mehrfach geschrieben, alles gut !!

      LG
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 19:01:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      (BStBl I Seite 953) wie folgt ergänzt: Randziffer 59 wird wie folgt gefasst:

      "..Eine Veräußerung liegt nicht vor, wenn der Veräußerungspreis die tatsächlichen Transaktionskosten nicht übersteigt. Wird die Höhe der in Rechnung gestellten Transaktionskosten nach Vereinbarung mit dem depotführenden Institut dergestalt begrenzt, dass sich die Transaktionskosten aus dem eräußerungserlös unter Berücksichtigung eines Abzugsbetrages errechnen, wird zudem ein Veräußerungsverlust nicht berücksichtigt.“

      Quelle: BaFin http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/B…
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 19:29:30
      Beitrag Nr. 33 ()
      die machen so langsam alles um die spekulationen des kleinen mannes so unrentabel wie möglich zu machen. die wollen doch bloss das das geld auf den konten versauert. und dann kommt das bargeldverbot.
      bin gerade in italien im urlaub, was die da für gesetze haben, da kann man nur mit dem kopf schütteln:

      1. barzahlung nur bis 500 euro möglich
      2. geldabheben an der bank nur bis 3000, wenn du mehr willst musst du ein formular ausfüllen und darlegen für was du dein eigenes geld brauchst.
      irgendwann wird es so sein das du sagst du willst einen bmw kaufen und der staat sagt: is nich, darfst nur fiat kaufen um unsere wirtschaft zu stärken.

      die sind da praktisch ausgeliefert.

      wie kann man man sich da schützen? gold kaufen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 20:29:29
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.517.606 von oiram666 am 29.08.15 19:29:30Du wirst es nicht glauben aber wenn du physisches Gold kaufts gibt es ein sogenanntes Goldbuch, wo die Transaktionen (bei der Bank an- und verkauf) dokumentiert werden. Es könnte ja sein, dass du damit den Terrorismus fördern willst LOL.

      Das ganze geht doch nur darum, das die Staaten/Banken es so wollen, das uns Bürgern nicht auffällt, dass das Finanzsystem nicht funktioniert. (Was würde wohl passieren wenn 500 Mio Bürger aus Europa Ihre Guthaben bei den Banken abheben wollen?)
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 20:53:40
      Beitrag Nr. 35 ()
      @chris: das ist echt mies:( aber nun gut, die sehen das ich gold gekauft habe, aber wo ich es verbuddle sehen sie nicht. Glaube nicht das ich so wichtig bin das die extra einen sateliten für mich abstellen.

      Hier in italien versuche ich gerade eine mittlere summe abzuziehen, ist fast unmöglich wenn sie am schalter nur max 2k rausrücken. Ich habe es selbst gesehen, da liegen keine scheine rum. Die sind total illiquide. Fast so wie die griechen. Das wird das nächste land das draghi stützen darf. Aber ich denke cash ist meine kohle sicherer als irgendwo auf nem konto wo es eh kaum zinsen gibt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 21:55:22
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.517.768 von oiram666 am 29.08.15 20:53:40Ist zwar etwas abweichend vom Diskussionsthema aber

      ja die Märkte sind illiquide und allein Gold ist auch schwer für Transaktionen. Stell dir vor du kaufst Brötchen und legst eine Unze Gold auf dem Tisch :laugh: Wie viele Brötchen man dafür bekommt bzw. wie der Bäcker das wechseln soll.

      Für solche Schattenmärkte eignen sich Zigaretten und Alkohol besser.

      bzgl. sicheres Cash .. nun die Einlagensicherung in der EU liegt ja bei 100.000 Euro und da kann und darf die Bank nicht ran. Wenn man über 100.000 Euro auf dem Konto hat und die Bank geht pleite, ist alles über deinen 100.000 gut für die Bank und schlecht für dich. Wenn du Aktien oder andere Wertpapiere hast ist das noch besser, denn das können Sie dir ja auch nicht wegnehmen.

      Kannst du nicht nach Frankreich oder Österreich fahren und dir ggf. dort mehr mit deiner Karte abheben ( Über Landesgrenzen darf man doch max. 10.000 Euro pro Person befördern.) bzw. dort ein Konto eröffnen und es dann überweisen?
      Avatar
      schrieb am 29.08.15 22:10:09
      Beitrag Nr. 37 ()
      @chris: das ist etwas verzwickter, die kohle liegt nicht direkt bei der bank sondern bei der post. Die ist in italien staatlich, überweisen von da aus geht nicht, muss es persönlich vor ort abheben und formulare ausfüllen. Geld dann auf eine bank einzahlen und auf mein konto in D schicken lassen kostet ca. 300€ gebühren + kontoführung 100. ist mir alles zu blöd.... Ich habe mehrere personen im auto, reicht zwar nicht ganz aber in der schweiz muss man nur auf anfrage das bargeld angeben. So habe ich es zumindest beim zoll auf der homepage verstanden. Aber du hast recht, wir sollten den thread hier nicht offtopic kram kapern. Bitte entschuldigt die letzten vier posts:)
      Avatar
      schrieb am 21.03.16 22:16:25
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.512.773 von ggw am 28.08.15 18:47:43
      Zitat von ggw: Hier noch ein Link zum Thema:

      http://www.axis.de/uploads/tx_templavoila/20120715_BFH_zu_Er…


      dein Link funktioniert nicht
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 10:18:07
      Beitrag Nr. 39 ()
      Aktie nach 2009 gekauft, derzeit 50% Verlust.
      Nun führt die AG eine Kapitalerhöhung durch, diese macht der Anleger jedoch nicht mit.
      Als Folge werden die Bezugsrechte verkauft und mit KEST voll als Gewinn besteuert !
      Dies kann doch nicht richtig sein ?
      Hätte ich neue Aktien bezogen, wäre kein Gewinn und keine Steuer entstanden !
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.04.16 17:35:29
      Beitrag Nr. 40 ()
      happymuck,
      so einen Fall hatte ich noch nicht. Er hat aber eine gewisse Logik. Die KE führt zu einem neuen Durchschnittskurs. Je mehr Wert die Bezugsrechte (BR) haben, desto niedriger der Durchschnittskurs und noch darunter der Kaufpreis der neuen Aktien. Wer neue Aktien bezieht und anschließend verkauft, macht einen zu versteuernden Gewinn. Verkauf der BR ist das abgekürzte Verfahren.

      Ich nehme an, daß dein Anschaffungskurs vor und nach der KE gleich geblieben ist. Der neue Kurs nach der KE führt zu einem Verlust über die 50% hinaus. Damit kannst du (bei Verkauf) höhere Aktiengewinne verrechnen. Insofern ist die Steuer auf die BR auch eine Steuervorauszahlung.
      Avatar
      schrieb am 09.04.16 09:20:21
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.146.162 von happymuck am 08.04.16 10:18:07Das ist nach dem BMF-Schreiben völlig korrekt.

      Die Bezugsrechte werden mit 0 eingebucht und der Altbestand bleibt unverändert. Dann ist klar, dass der Verkaufserlös komplett als Gewinn versteuert wird.

      Beim Bezug wäre dann der Bezugspreis der Einstand der neuen Aktien gewesen.

      Dafür ist jetzt aber der Verlust, den du beim Verkauf realisieren würdest, größer geworden.

      Somit hat alzwo Recht, dass es im Grunde nur eine Steuervorauszahlung ist.
      Avatar
      schrieb am 10.04.16 17:49:31
      Beitrag Nr. 42 ()
      bin auch betroffen.
      Meine Verluste aus Optionsschein Verkauf wurden auch nicht erstattet.
      Die Bank verweigert die Verrechnung mit meinen Gewinnen mit folgender Begründung:
      "Die Erlöse aus dem Aktienverkauf seien durch die Transaktionskosten aufgebraucht und daher werde der Veräußerungsverlust nicht angerechnet".

      Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie sollte man sich verhalten?

      Vielleicht im Steuererklärung als Verlust eintragen? Brauche ich dann eine Bescheinigung (Bestätigung) von der Bank?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.16 13:16:38
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.157.161 von investor2014 am 10.04.16 17:49:31Hallo Investor,
      in wie vielen Threads willst Du diese Frage eigentlich noch stellen (habe das bisher 4x von Dir gelesen).
      Du hast doch schon die Antworten bekommen?

      Rene


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