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    Wertpapier-Verluste mit weit zurückliegenden Gewinnen steuerlich geltend machen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.15 13:32:32 von
    neuester Beitrag 24.07.15 20:12:16 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.216.179
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      Avatar
      schrieb am 24.07.15 13:32:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo w:o Experten,

      ich würde gern mal eure Meinung zu folgender Angelegenheit wissen:

      Wenn man in den Jahren 2000 bis 2010 z.B. 50.000 Euro Steuern auf Wertpapiergeschäfte gezahlt hat, und sich zwischen 2011 bis 2015 im Verlustverrechnungstopf 80.000 Euronen Verluste angesammelt hat, kann man diese Verluste dann nach Vorlage einer Verlustbescheinigung mit den Gewinnen (aus 2000-2010) verrechnen lassen, was ja einer Rückzahlung von über 20.000 Euro (25% + Soli von 80k) entsprechen würde?

      Vielen Dank für jede Antwort

      Gruß
      SL
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 14:42:01
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo,

      klares Nein, Verlustrückträge gibt es bei Kapitaleinkünften nicht (mehr).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 15:18:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Streberleiche,
      „kann man diese Verluste dann nach Vorlage einer Verlustbescheinigung mit den Gewinnen (aus 2000-2010) verrechnen lassen“

      Nein. Mach bei der Bank mit dem V-Topf demnächst ordentlich Gewinne (egal, ob mit Aktien oder anderen Papieren) dann brauchst du bis 80.000,- keine Steuern darauf zu zahlen. So hast du schneller Geld zurück als über eine Steuererklärung mit Vorlage einer Verlustbescheinigung.

      Wenn du bei einer anderen Depotbank schon Abgsteuer bezahlt hast, kannst du das Verlust-Depot samt V-Töpfen auf die andere Bank übertragen lassen. Dann verrechnet die andere Bank die 2015 gezahlte Steuer mit dem V-Topf.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 15:34:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.258.265 von Streberleiche am 24.07.15 13:32:32Wie macht man zwischen 2011 und 2015 80.000 Euro Verlust?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 15:38:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.259.492 von alzwo am 24.07.15 15:18:12
      Zitat von alzwo: Streberleiche,


      Nein. Mach bei der Bank mit dem V-Topf demnächst ordentlich Gewinne (egal, ob mit Aktien oder anderen Papieren) dann brauchst du bis 80.000,- keine Steuern darauf zu zahlen.


      Vielen Dank euch beiden für die Antworten.

      Du schreibst (egal, ob mit Aktien oder anderen Papieren) ...

      Es gibt ja den Aktien-Verlustverrechnungstopf und den Allgemeinen Verlustverrechnungstopf: Wenn im Aktientopf 80.000 Miese sind, und die sie über Jahre angesammelt haben, und im anderen Topf, in dem Dividenden, Zertis, OS oder CFDs verrechnet werden, wurden 10.000 Euro Gewinn realisiert und versteuert (also ca. 2.600 wurden ans FA überwiesen) ... wie geht man dann vor?
      Ist doch eigentlich verrückt, dass die Bank bei Verlusten aus Aktienkäufen/verkäufen diese im Topf lässt, während sie Gewinne aus anderen Wertpapieren hier nicht gegenrechnet.

      -----

      Allgemein muss ich sagen, dass ich dachte, dass man Verluste aus Aktien mit bereits versteuerten Gewinnen nachträglich verrechnen kann. Das ist doch eigentlich echt ein Unding. Bei Gewinnen darfst du in einem Jahr kräftig zahlen und bei Verlusten bleibst du auf diesen sitzen.

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      Avatar
      schrieb am 24.07.15 15:41:35
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.259.651 von ValueInvestor79 am 24.07.15 15:34:25Die 80k sind nur ein Beispiel. Hätte auch 800.000 oder 8.000 Euro schreiben können. Geht in erster Linie um die Sache an sich.

      Grüße
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 16:14:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      "Ist doch eigentlich verrückt, dass die Bank bei Verlusten aus Aktienkäufen/verkäufen diese im Topf lässt, während sie Gewinne aus anderen Wertpapieren hier nicht gegenrechnet."

      Doch, doch, allg Gewinne werden mit Aktienverlusten verrechnet.

      "Allgemein muss ich sagen, dass ich dachte, dass man Verluste aus Aktien mit bereits versteuerten Gewinnen nachträglich verrechnen kann. Das ist doch eigentlich echt ein Unding. Bei Gewinnen darfst du in einem Jahr kräftig zahlen und bei Verlusten bleibst du auf diesen sitzen."

      Tja, im Prinzip werden Steuern in jedem Jahr gezahlt. Eine Glättung auf einen Durchschnitt ist nicht vorgesehen. Dieses Gehampel mit der Verrechnung von Aktienverlusten finde ich auch nicht schön.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 16:23:08
      Beitrag Nr. 8 ()
      "Doch, doch, allg Gewinne werden mit Aktienverlusten verrechnet."

      Nehm ich zurück.
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 16:28:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.260.014 von alzwo am 24.07.15 16:14:05
      Zitat von alzwo: Doch, doch, allg Gewinne werden mit Aktienverlusten verrechnet.


      Also bei Consors leider nicht. Da werden die Aktiengewinne/-verluste und die Gewinne/Verluste des Allgemeinen Verlustverrechnungstopfes (CFDs, Zertis, OS, Dividenden) für sich behandelt.
      Wenn du da Verluste durch den Handel mit Aktien eingefahren hast werden sie dort als nicht verrechnete Verluste aufgeführt. Hast du währenddessen Gewinne mit Zertis, CFDs etc. einfahren, werden sie trotz Aktien-Verlusten sofort versteuert und die Steuer wird ans FA überwiesen. Also bleibst du auf deinen Aktienverlusten sitzen, während die Gewinne aus anderen Wertpapierinvests versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 24.07.15 20:12:16
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      alzwo hat die Aussage ja schon zurückgezogen (ich vermute mal stark, dass er es anders herum gedacht hat, da stimmt es nämlich).

      Stefan


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