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    Steuerfrage, deutscher Staatsbürger, kein deutscher Wohnsitz - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.08.15 10:06:29 von
    neuester Beitrag 27.08.15 19:57:07 von
    Beiträge: 56
    ID: 1.216.884
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      Avatar
      schrieb am 09.08.15 10:06:29
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich würde gerne kurz meine Situation schildern und vielleicht hat jemand ein paar Ideen. Ich habe schon viel gegoogelt, aber die Situation war immer etwas anders und niemand wurde so richtig Bescheid. Wenn jemand Tipps würde einen Steuerberater hat und wo man einen guten findet, der sich hier bereits auskennt, nehme ich das gerne an.

      Situation:
      - deutscher Staatsbürger
      - keine andere Staatsbürgerschaft
      - kein Wohnsitz in Deutschland / abgemeldet
      - Wohnort: Thailand
      - in Thailand mit Education Visa, dadurch keine Arbeitserlaubnis und somit nicht die Möglichkeit, dort Steuern zu zahlen, die Börsengewinnen werden nicht in Thailand erwirtschaftet und somit "arbeite" ich auch nicht dort, was den Visabestimmungen entspricht - das gleiche Problem würde sich in vielen Ländern mit einem Touristenvisum stellen, wobei Arbeiten in dem jeweiligen Land nicht erlaubt ist
      - alle meine Broker (Forex) sind im Ausland (Schweiz, Australien, USA)
      - es fällt dadurch kein Einkommen in Deutschland an, noch habe ich in Deutschland einen Wohnsitz

      Interessante Frage :)
      Wo zahlt man seine Steuern und ist man überhaupt steuerpflichtig was die Kapitalertragssteuer + Soli angeht?

      Problem:
      - in Thailand kann ich meine Steuern nicht zahlen
      - sie in Deutschland zu zahlen, ohne dort zu leben, macht wenig Sinn
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 10:07:31
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zusatz:
      Selbst wenn ich in Thailand Steuern zahlen könnte, gäbe es keine, da die Börsengewinne im Ausland erwirtschaftet werden.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 10:37:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.360.739 von azzra am 09.08.15 10:07:31Also wenn ich mal als Rentner in Thailand lebe, würde ich gem. § 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz weiter in D versteuern.

      Denn es gibt zwischen D und Thailand ein Doppelbesteuerungsabkommen.

      Steuerlich ist es in D günstiger wegen dem hohen Grundfreibetrag, den es in Thailand nicht gibt.

      Wenn ich in D nicht versteuere, verliere ich den Grundfreibetrag und muß bei beschränkter Steuerpflicht Steuer für die Rente in D zahlen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 10:41:31
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.360.832 von Urlaub2 am 09.08.15 10:37:31Bei dir sieht es möglicherweise anders aus.

      Bist du denn von der Rente noch weit entfernt ?

      Lebst du schon lange in Thailand und das Thai-Finanzamt will nichts von dir wissen ?

      Kennst du Ausländer, die in Thailand wohnen und dort Steuern zahlen ?
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 11:07:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Danke für die schnelle Antwort.

      Das ist leider eine andere Situation bei uns. Du beziehst eine Rente aus Deutschland - mein Geld kommt aus Devisengeschäften von Brokern im Ausland, es kommt also weder aus Deutschland, noch aus Thailand.

      Ich lebe derzeit noch nicht in Thailand, zurzeit noch in Deutschland und versteuere ganz normal die 25% + Soli. Ist mehr Zukunftsplanung.

      Von der Rente bin ich weit entfernt :) Ich denke, du hast hier an Retirement visas gedacht, die es in Thailand gibt, aber das kommt nicht in Frage. Andere Ausländer in Thailand arbeiten entweder dort oder wenn sie dort nicht arbeiten, können sie keine Steuern zahlen, selbst wenn sie wollten. Aber selbst dann wären Kapitalerträge steuerfrei, da sie im Ausland generiert wurden.

      Die Hauptfrage ist eher welche Steuerpflicht in Deutschland besteht. Einerseits bin ich hier dann nicht mehr gemeldet (keine Steuerpflicht), aber es gibt ja auch Klauseln, dass die Steuer hier gezahlt werden müsste, wenn ich sie nirgendwo anders zahle - aber möglicherweise bezieht sich das auf Einkommen aus Deutschland.

      Klingt fast so, als müsste/könnte man nirgendwo seine Steuern zahlen in diesem Fall.

      Alle, die online arbeiten, müssten das gleiche Problem haben - hier werde ich mal Kontakte aufnehmen. Also Blogger oder Leute, die auf Youtube ihr Geld verdienen und dann Tourist sind woanders, werden das gleiche "Problem" haben.
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 09.08.15 11:21:36
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.360.925 von azzra am 09.08.15 11:07:06Also bei mir ist es auch Zukunftsplanung und ich bin von der Rente noch entfernt.

      Ich habe mich mit dem Thema aber schon befaßt.

      Wenn du in Thailand lebst, mußt du nach dem Wohnsitzprinzip in D nichts zahlen, sondern in Thailand.

      Nur wenn du in Thailand jahrelang lebst und nirgends etwas zahlst, besteht das Risiko, daß eines Tages doch das Thai-Finanzamt kommt und von dir hohe Nachzahlungen und Strafe verlangt.

      Da müßtest du dich mal näher erkundigen.

      Du kannst ja hier gerne weiter posten.
      Mich interessiert das Thema auch und vermutlich noch andere.

      ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 11:27:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.360.958 von Urlaub2 am 09.08.15 11:21:36Ich würde mich übrigens mal bei den Brokern erkundigen, wie das mit Wohnsitz Thailand ist.

      Ich habe vor Jahren mal bei der Comdirect angefragt und die haben gesagt, daß dann unter Umständen auch gar keine Abgeltungssteuer abgeführt wird.
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 11:41:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Der Broker ist dafür ja nicht verantwortlich.

      Mit Education Visa in Thailand arbeite man nicht und hat keinen work permit. Man arbeitet nicht, denn "Arbeit" bedeutet innerlands. Onlinearbeit ist da eine Grauzone, im Gesetz nicht wirklich definiert und scheint niemanden zu interessieren, denn du nimmst nicht an der Wirtschaft in Thailand teil. Wenn man ein anderes Visa in Thailand hätte, für alle Börsengewinne (Kapitalertragssteuer) in Thailand gilt, dass es für Einzelpersonen keine gibt, wie auch in anderen Ländern (z.B. Singapore, Hong Kong).

      Also die einzige Frage ist daher, ob man in Deutschland steuerpflichtig ist, obwohl man abgemeldet ist, da man sonst überhaupt nicht steuerpflichtig wäre.

      Oder ich frage beim Finanzamt nach ... ? :) Eigentlich eher ungerne, die wissen es ggf. auch nicht und antworten im Zweifel, dass ich zahlen soll.

      Für alle Trader, die UK/Irland mögen: bei diesen beiden Ländern geht es via Spread Betting komplett steuerfrei, wird als Wette angesehen, ähnlich wie Sportwetten etc.
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 11:43:01
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zu den Brokern, ich verwende keine deutschen Broker. Dadurch wird auch keine Steuer automatisch abgeführt und man ist dafür selbst verantwortlich.
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 12:03:28
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      nur mal ein paar Kommentare:

      - in Thailand kann ich meine Steuern nicht zahlen
      Ich kenne mich mit dem dortigen System nicht aus, aber mit ziemlicher Sicherheit wirst du auch in Thailand eine Steuererklärung abgeben können (und müssen).

      - sie in Deutschland zu zahlen, ohne dort zu leben, macht wenig Sinn
      Ob das Sinn macht spielt absolut keine Rolle, wenn du musst dann musst du.

      Selbst wenn ich in Thailand Steuern zahlen könnte, gäbe es keine, da die Börsengewinne im Ausland erwirtschaftet werden.
      Es ist egal wo das Einkommen erwirtschaftet wird, steuerpflichtig bist du als Person (und zwar in der Regel an deinem Wohnsitz). Dazu kommen ggf. noch Quellensteuern, die u.U. aber wieder anrechenbar sind.

      quote]... aber möglicherweise bezieht sich das auf Einkommen aus Deutschland.[/quote]Für in Deutschland erzieltes Einkommen (etwa Mieteinnahmen) bist du - als nicht in D wohnender - beschränkt steuerpflichtig.

      Alle, die online arbeiten, müssten das gleiche Problem haben - hier werde ich mal Kontakte aufnehmen. Also Blogger oder Leute, die auf Youtube ihr Geld verdienen und dann Tourist sind woanders, werden das gleiche "Problem" haben.
      Natürlich müssen auch die ihre - vermutlich gewerblichen - Einkünfte versteuern.
      Ob das aber ohne Arbeitserlaubnis geht ist zumindest fraglich.


      Da das Thema sehr komplex ist sollte - speziell bei nennenswertem Vermögen - ein Steuerberater konsultiert werden.
      Bedenkenswerte Punkte sind (sicher nicht abschließend):
      - eventuelle Rückkehr nach D
      - spätere Vererbung des Vermögens
      - Renten aus D

      Nach kurzer Suche hab ich schon mal folgendes als Anfangslektüre gefunden: http://www.bdolegal.de/fileadmin/BDO-Data/Publikationen/Prod…

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 12:24:33
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.361.090 von reckoner am 09.08.15 12:03:28Also ich würde auf jeden Fall vermeiden, in D in die beschränkte Steuerpflicht reinzukommen, weil das sehr ungünstig ist.

      Das ist dann der Fall, wenn man in D Miete oder Rente bekommt.

      Dann lieber weiter in D unbeschränkt versteuern, wie ich es plane.

      Das gilt auch, wenn du verheiratest wärest mit Kindern, weil das in D mit den vielen Freibeträgen steuerlich sehr günstig ist.

      Wenn du in D keine Einnahmen hast oder alleine lebst, würde ich zunächst mal gar nichts machen.

      Du könntest ja mal einen Anwalt oder Steuerberater mit Bezug auf Thailand über eine 0900 Nr. fragen.

      Ist nicht sehr teuer und der kann weiterführende Hinweise geben.
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 12:33:25
      Beitrag Nr. 12 ()
      Danke für deine Antwort Stefan.

      Ich formuliere das Thema mal anders, denn ich glaube durch die vielen Details wird es nur komplex und vieles davon ist nicht relevant.

      Nehmen wir an ich würde in England wohnen, hätte dort meinen festen Wohnsitz und wäre in Deutschland abgemeldet. Das ist die gleiche Situation wie bei mir, denn in Thailand gibt es keine Kapitalertragssteuer auf Börsengewinne, genauso wie beim Spread betting in UK/Irland.

      Wenn ich dann weiter steuerpflichtig in D wäre, würde es bedeuten, ich bin gearscht, weil ich noch deutscher Staatsbürger bin :) Ohne Staatsbürgerschaft keine Steuer mehr. Aber das sind alles nur Vermutungen und muss noch geklärt werden.

      Das Dokument listet typische Dinge auf wie Mieteinnahmen, Renten (alles aus Deutschland) - kein Zweifel, dass es hier irgendwo versteuert werden muss. Aber darum geht es ja nicht.
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 12:36:46
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hi Urlauber :)

      keine Miete, keine Immobilien, keine Rente oder andere Bezüge in Deutschland.

      Ggf. würde ich regelmäßige Einzahlungen vom Broker auf mein Girokonto in Deutschland vornehmen, das könnte wichtig sein.

      Verheiratet bin ich nicht, keine Kinder.

      Wenn jemand einen Tipp hat, suche ich eher einen Steuerberater, der wirklich in diesen Themen spezialisiert ist. Jetzt bei irgendeinem Steuerbüro anzurufen und die kennen sich ggf. gar nicht aus (d.h. ich muss deren Recherche bezahlen), mache ich ungerne.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 14:35:25
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.361.186 von azzra am 09.08.15 12:36:46Also kaum hatte ich meinen letzten Beitrag hier losgelassen, schon kann man ihn unter Google finden.

      Als Googler findet man sich selbst.

      ;)
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 17:07:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hallo,

      - kein Wohnsitz in Deutschland / abgemeldet
      - es fällt dadurch kein Einkommen in Deutschland an, noch habe ich in Deutschland einen Wohnsitz

      1. Hast du "noch" einen Wohnsitz in Deutschland oder nicht? siehe z.B. Boris Becker :D (Ich hoffe du hast dich damit beschäftigt wann ein Wohnsitz ein Wohnsitz ist aus Sicht des Finanzamtes.)

      2. Bist du seit dem 31.12.2014 bzw. davor aus Deutschland abgemeldet und ohne Wohnsitz?

      3. Ist ein größerer Anteil deines/r Besitzes/Einnahmen irgendwie in Verbindung mit einer ISIN DE..........

      4. Hast du zum Zeitpunkt des Wegzugs an einem deutschen Unternehmen egal ob börsennotiert oder nicht einen Anteil >= 1% gehabt?

      Ja das fällt mir gerade so ein, Rechtsberatung absolut sinnvoll :).

      Grüße ohneRuecklicht
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 17:36:07
      Beitrag Nr. 16 ()
      Eine der besten Quellen, die ich finden konnte für Leute die online arbeiten oder ähnliches und reisen oder in einem Land (z.B. Thailand) leben, wo es keine Kapitalertragssteuer gibt:

      http://wirelesslife.de/digitale-nomaden-steuern/

      Dort wird mein Eindruck bestätigt, dass in Deutschland keine Steuerpflicht besteht. Wenn man in einem Land lebt, dass keine Kapitalertragssteuer hat, gibt es keine Steuer.

      @ohneRuecklicht
      Danke für dein Feedback.

      Das ist Zukunftsplanung. Momentan habe ich noch einen Wohnsitz hier; für die Zeit muss ich natürlich die normalen 26.38% zahlen. Aber ich rede von dem Zeitpunkt nach der Abmeldung :)

      Zu der ISIN Frage worauf möchtest du genau hinaus? Ich habe gerade gesehen, dass es nur eine internationale ID für Wertpapiere ist. Ich trade Forex / Währungen, ausschließlich CFDs - ich kaufe keine Aktien oder ähnliches.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 18:18:26
      Beitrag Nr. 17 ()
      Nicht steuerpflichtig: Du hast keinen gewöhnlichen Aufenthalt und keine Einkünfte (z. B. Gewerbe, Kapitaleinkünfte oder Mieteinnahmen) in Deutschland. Dann bist du weder unbeschränkt noch beschränkt steuerpflichtig, also im Umkehrschluss nicht steuerpflichtig.

      Aus: http://wirelesslife.de/steuern-digitale-nomaden/

      Deckt sich mit meinen bisherigen Recherchen :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.08.15 20:06:52
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.362.080 von azzra am 09.08.15 18:18:26jedes KI oder auch jeder Broker benötigt für
      eine Konto/Depoteröffnung eine gültige Adresse.
      Also : Adresse irgendwo in UK oder Thailand oder
      sonstwo,dann wird eben in diesem Staat Steuern
      erhoben
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 05:34:27
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.360.736 von azzra am 09.08.15 10:06:29
      Habe dir eine Mail ins Postfach gelegt.
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 13:11:17
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.361.939 von azzra am 09.08.15 17:36:07"Wenn man in einem Land lebt,das keine Kapitaleertragssteuer kennt,
      gibt es keine Steuern":laugh::laugh::laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 13:21:32
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ist das Ironie oder ernst gemeint :)?

      Denn für mich scheint es momentan so zu sein, dass keine Steuern gezahlt werden müssen, da keine Beziehung du D vorhanden ist und es im Zielland keine Steuer für die Kapitalerträge gibt :)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 13:23:51
      Beitrag Nr. 22 ()
      Schau Dir die Firmen in Deinem Portfolio an. Wenn es Deutsche sind, dann hast Du steuerlich schon einen Bezug zu Deutschland. Dann könnte es sein, daß man beschränkt steuerpflichtig wird.

      Was ja bekanntlich ungünstig ist, weil keine Freibeträge abgesetzt werden können.

      Frag Deinen Broker wie dann mit US- oder anderen EU-Aktien bezüglich der jeweiligen Quellensteuer verfahren wird.

      Grundsätzlich gilt, man darf keinen Bezug zum Heimatland haben, das sind Mieteinnahmen, Zinseinnahmen, Dividenden und Gewinne aus deutschen Aktienunternehmen.
      Es sei denn das Wohnland hat mit D. ein Doppelbesteuerungsabkommen und man wird dort voll besteuert.

      Rentner haben ja diesbezüglich große Probleme und wurden vom Amt in Potsdam angeschrieben. Alle die in Ländern ohne Doppeltabkommen wohnen mußten ihre Renten und andere Einnahmen in D. beschränkt versteuern. Das war ganz schlecht, weil kein Freibeträge. Und im Wohnland mußten sie das Ganze nochmal versteuern.
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 13:31:44
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.365.806 von azzra am 10.08.15 13:21:32Wenn Du in Thailand über 180 Tage wohnst bist Du " Resident" und mit Deinen Einnahmen in Thailand auch die aus dem Ausland steuerpflichtig.

      Hier ist eine Steuertabelle:http://www.wochenblitz.com/kolumnen/rechtskolumne/20982-eink…
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 13:37:05
      Beitrag Nr. 24 ()
      - keine Mieteinannhmen
      - keine Aktien etc.
      - nur CFD Trading (forex / Währungen)
      - kein Broker im Ausland
      - spricht alles für keine Steuerpflicht

      In Thailand wäre ich Resident, aber dort gibt es keine Kapitalertragssteuer für Gewinne außerhalb Thailands.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 13:56:05
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.366.013 von azzra am 10.08.15 13:37:05Kann man mit CFDs, also Forex Währungsgeschäfte in Thailand leben inkl. Wohnung und Krankenversicherung?
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 14:12:16
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.366.169 von bluechip56 am 10.08.15 13:56:05ist doc h alles nur theoretisch.....
      wenn das so wäre,dann ist Bankok der beste Finanzplatz weltweit
      und die Selbstanzeigen kämen nicht aus Zürich;)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 14:19:07
      Beitrag Nr. 27 ()
      " In Thailand gibt es das Wort Kapitalertragssteuer nicht"

      Die kennen nur Einkommensteuer, weil es egal ist was als Einnahmen reinkommt. Es wird mit 30% versteuert.


      Gut wenn die nix wissen muß man auch nix versteuern.;)

      Sowas gibts auch bei uns, wenn Mieteinnahmen nicht angegeben werden, werden die auch nicht versteuert.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 14:21:30
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.366.313 von oscarello am 10.08.15 14:12:16Und warum sollten Spekulationsgewinne nicht steuerfrei sein.

      Es gibt gewiss noch genügend Länder die das so halten. Und bei einem festen Wohnsitz und Komplettabmeldung in Deutschland dürfte das auch okay sein.

      Oder warum glaubst du warum zum Beispiel im bb ein paar Schweizer kurz vor dem Zinstermin Anleihen verkaufen. Weil auch in der Schweiz Kursgewinne noch steuerfrei sind während er die Zinsen versteuern muss.

      Keiner von denen sich hier gemeldet haben kann doch genaue Auskunft geben, also lasst doch eure reinen Spekulationen, obwohl diese mit Sicherheit steuerfrei sind sozusagen.
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 14:22:57
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.366.313 von oscarello am 10.08.15 14:12:16Ich suche auch eine Möglichkeit mit Forexgewinnen 2000€ im Monat zu verdienen!

      @azzra
      Bitte um eine Erklärung wie das funktioniert und wie die Vorgehenweise ist.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 17:37:37
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.366.412 von bluechip56 am 10.08.15 14:22:57Hallo bluechip,

      du musst dich in forex einarbeiten, eigentlich dachte ich, dass hier wäre eine Community in diesem Bereich :)

      Wenn du längere Zeit demo-tradest und deine Strategie trainierst, rechnest du dir aus wie viel % du im Monat machen kannst / im Durchschnitt.

      Dann überlegst du dir wie viel Geld du im Monat brauchst z.B. 2000 EUR wie angesprochen, verrechnest es mit deinen Prozent - somit weißt du wie viel Kapital du für deinen Tradingaccount haben solltest.

      Betrachte es als langfristige Sache und nicht als get rich quick scheme. 95% der Trader schlagen fehl, vorher sollte man die Gründe dafür identifizieren, damit man nicht in diese Kategorie fällt. Ein Hauptgrund ist, schlechtes Risikomgmt oder zu hoher Leverage.
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 17:44:27
      Beitrag Nr. 31 ()
      Ich habe kein Einkommen in Thailand. Es gibt keine Steuer auf Kapitalerträge wie Börsengewinne für Privatpersonen. Und selbst wenn es all das gäbe, bin ich immer noch auf Tourist oder education visa, wodurch ich sowieso keiner Arbeit nachgehen darf. Die "Arbeit" der ganzen Onlinearbeiter kann sowieso niemand nachvollziehen dort, will auch niemand und es interessiert auch niemanden. Auch wenn nicht jeder zustimmt, ich lese bei vielen hier zu sehr den Fokus auf Deutschland heraus und daher kann man es sich nicht vorstellen, dass woanders keine Steuern anfallen. Es gibt viele andere Länder - z.B. Neuseeland - keine Steuer Dubai keine Steuer auf Kapitalerträge, UK und Irland einfach via spread betting traden und schon keine Steuern - daher wohnen auch so viele Trader dort.

      Kurz gefasst: Um Thailand mache ich mir keine Sorgen.

      Mir ging es nur um Deutschland. So wie ich das von verschiedenen Quellen herausbekomme, liegen die Chancen sehr gut, dass man hier in D keine Steuern zahlt, denn man reist alle Zelte ab. Klug wäre es, wenn man abgesehen davon, dass ich keine Rente, Mieteinkommen, Aktien etc. habe, auch keine regelmäßigen Einzahlungen auf dem deutschen Girokonto hat - wobei das Thema müsste man genauer klären.

      Manch einer denkt sich "der ist egoistisch und will in Thailand keine Steuern zahlen" - das ist nicht der Fall. Der die Visas für Ausländer in dem Land kennt, weiß, dass es hier keine Regelung gibt und schlichtweg (klingt blöd) keine legale Möglichkeit gibt seine Steuern zu zahlen, denn dafür bräuchte man einen work permit :) Einen work permit bekommt ihr aber nur als Arbeitnehmer oder business visa / Firmengründung.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 18:18:31
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.368.707 von azzra am 10.08.15 17:44:27Hier im Thread geht es hauptsächlich um Aktienanlage, Anleihen und vielleicht einige ETFs und wenige Derivate.

      Währungsgeschäfte oder auch Warentermingeschäfte gehen doch schon in Richtung traden und zocken.

      Was machst Du, wenn Du über 55 bist? Warst im Ausland und kommst hier nicht mehr in die KV rein.

      Und ich weiß das aus Erfahrung. Mein Schiegervater, der schon verstorben ist hat auch gedacht, ich geh mal aus der gesetzlichen KV raus und in die Private, mit dem Ergebnis,daß er die im Alter nicht mehr zahlen konnte und dann keine KV mehr hatte. Leber kaputt und zig Krankenhausrechnungen im Bereich 6500€ zu bezahlen. Glück für uns,daß er nach 1,5 Jahren verstorben war.
      Avatar
      schrieb am 10.08.15 19:14:27
      Beitrag Nr. 33 ()
      Ich bin aus diesem Grund seit Jahren immer in der gesetzlichen KV geblieben. Bei Abmeldung aus D kann diese gekündigt werden; bei Wiederankunft besteht Aufnahmepflicht der KV.
      23 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.08.15 08:40:23
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.369.466 von azzra am 10.08.15 19:14:27Aufnahmepflicht?

      No, um in die gesetzliche Pflichtversicherung wieder rein und dann später in die KVdR Pflichtversicherung muß man in der zweiten Lebensbeitragshäfte 90% als Mitglied gezahlt haben.

      Wenn Du dies nicht hast, mußt Du Dein Leben lang eine St-Erklärung bei der Krankenkasse abgeben und wirst freiwillig versichert. Und in den meisten fällen ist diese Variante ungünstig.

      Ich bin freiwillig KV versichert und habe weil ich die 90% erfülle, das Wahlrecht in die Pflichtversicherung der KVdR. Und das kommt für mich weitaus günstiger, weil nur mein Rente in die KV Rechnung kommt und nicht wie bei den Freiwilligen die gesamten Einkünfte in die Beitragsberechnung einbezogen werden.Und bei der KV kannste nicht mit Forexhandel kommen, die fragen schon von was Du lebst.

      Das ist schon ein gewaltiger Unterschied.

      Also immer schauen wie alt man ist und wie lange nach einem Austritt aus der KV der Auslandsaufenthalt dauert.

      Es gibt noch die Möglichkeit die Mitgliedschaft für ca. 50€ im Monat per Anwartschaft aufrecht zu erhalten.
      22 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.15 23:27:12
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.371.836 von bluechip56 am 11.08.15 08:40:23Test.........
      21 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.15 23:30:30
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.409.991 von Urlaub2 am 15.08.15 23:27:12Also man geht z.B. aus der TK und holt sich in Thailand eine billige Krankenhausversicherung mit Selbstbeteiligung.

      Damit kann man dann ins Bangkok Hospital mit westlichem Standard gehen.
      20 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.15 23:33:37
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.409.994 von Urlaub2 am 15.08.15 23:30:30Ich würde weiterhin alles in D versteuern und in Thailand günstig zur Miete wohnen.

      Damit habe ich mit dem Thai-Finanzamt nichts zu tun.
      19 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.08.15 23:38:10
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.410.003 von Urlaub2 am 15.08.15 23:33:37Sollte das Thai-Finanzamt doch kommen, kann man sich gemäß obigem Wochenblitz-Link voll auf das Doppelbesteuerungsabkommen berufen.
      18 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.08.15 08:22:59
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.410.015 von Urlaub2 am 15.08.15 23:38:10Ja dann geh mal nach Thailand dann wirst Du erleben, daß eine KV und eine Behandlung nach Weststandart auch nicht günstiger ist als bei uns. Die Selbstbeteiligung ist auch nicht so niedrig wie man denkt.

      Halbjährig im Ausland wohnen und in D. alles versteuern. Das kann man in fast jedem beliebigen Land machen.

      Wenn das alles so günstig wäre wie behauptet wird, warum sitzen nicht 2 Mio. arme Rentner in Thailand?

      So eine Geschichte habe ich vor 2 Jahren in einem Paraguay Forum gelesen. Da hatte einer gepostet bzw. angegeben wie billig man in Paraguay leben kann. Nur hinterher hat sich herausgestellt, daß er Sozialbetrug begangen hat. Obwohl er bis auf 2 Wochen das ganze Jahr dort gelebt hat, war er (59 Jahre alt) bei seiner Mutter gemeldet. Hatte die Deutsche KVdR und die Frührente in D. auch versteuert.
      Mit Paraguay gibt es kein Doppeltbest.abkommen und kein Sozialabkommen. Also die KV hätte er nicht haben dürfen und die Rente hätte er voll ohne Freibeträge versteuern müssen.
      17 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.08.15 10:25:02
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.410.243 von bluechip56 am 16.08.15 08:22:59Ich poste in kleinen Häppchen, weil Beiträge oft verschluckt werden.

      Die Gegend um Pattaya ist sehr günstig und das Immobilienangebot ist riesig.

      Phuket ist teuer.
      16 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.08.15 10:30:43
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.410.710 von Urlaub2 am 16.08.15 10:25:02Viele Rentner wissen nicht, wie man es richtig macht.

      Gemäß § 1 Abs. 3 Einkommensteuergesetz hat man nämlich einen Rechtsanspruch darauf, in D versteuern zu dürfen, sofern man in Thailand nicht viel verdient.

      Wenn man den Grundfreibetrag, den Sparerpauschbetrag und das Geld für die Krankenversicherung rechnet, sind nämlich deutlich über 10000 Euro steuerfrei.

      Davon kann man in Thailand gut leben.
      15 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.08.15 10:36:57
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.410.731 von Urlaub2 am 16.08.15 10:30:43Umgekehrt sind in Thailand nur 150000 Baht steuerfrei, das sind nur 3900 Euro.

      Einfache Arztbesuche zahlt man selbst.

      Es stimmt, daß das moderne Thai-Krankenhaus nicht billig ist.
      Da geht man aber auch nur im Notfall hin.
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 08:56:10
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.410.755 von Urlaub2 am 16.08.15 10:36:57Hier ein kleiner Auszug aus der Deutschen Zeitung in Thailand:

      http://www.wochenblitz.com/kolumnen/rechtskolumne/24129-dopp…

      Also Thai hat mit D. ein Doppelbest.-Abkommen.
      Und wenn man mehr als 180 Tage in Thai lebt, muß dort versteuert werden. Wie Du sagst dann mit den niedrigen Freibeträgen.(3900€) Bei uns ca. 10000€

      Frag mal Deine KV wenn man in der Gesetzlichen ist, was die zu Thailand sagen wenn man dort lebt?
      Wenn Du Privat evtl. mit Familie in D. versichert bist, hast Du im Alter schon mal verloren.

      Konstrukte mit 2 Wohnsitzen, die nebenbei auch teuer im Unterhalt sind, kann jeder machen wie er will.

      Immobilien kann man in Thai nur mit Strohleuten(Thai) erwerben.Also bleibt nur mieten.

      Soweit ich mitbekommen haben kosten Visa Geld und sind nur auf 3 Monate begrenzt. Viele reisen für einen neuen Einreisestempel nach Mianmar.
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 10:18:27
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.413.734 von bluechip56 am 17.08.15 08:56:10Also wie schon gesagt, geht man in D aus der gesetzl. Krkvers. raus und kann dann später im Extremfall (z.B. bei Krebs) wieder reinkommen.

      2 Wohnsitze ist Unfug, weil viel zu teuer.

      Man kann in Thailand normal eine ETW kaufen, aber natürlich nicht den Grund und Boden. Eine Strohfrau wäre zu gefährlich.

      :laugh:

      Näheres später.

      ;)
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 13:52:25
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.414.430 von Urlaub2 am 17.08.15 10:18:27Also gesetzliche Pflichtversicherung!

      Jetziges Alter?

      Ganz so einfach wie Du es beschreibst geht es nicht.Da spielen sehr viele Faktoren mit die für eine Rückkehr in diese Form der KV.
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 16:08:42
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.416.119 von bluechip56 am 17.08.15 13:52:25Nein, ich habe mich bei der Techniker Krankenkasse genau erkundigt.

      Ich bin freiwillig versichert und das bleibt dann wohl auch so.

      Ich werde mich in Thailand nur versichern, wenn das günstig ist.

      Im Extremfall müßte ich ohnehin nach D zurück und die müssen mich auch wieder nehmen und zwar ohne Anwartschaft.

      ;)
      10 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 16:18:02
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.417.703 von Urlaub2 am 17.08.15 16:08:42Wenn Du freiwillig versichert bist hast Du nach Ablauf, das heißt wenn Du 90% Deiner zweiten Beitragszeit in der Kasse warst, das Wahlrecht in die Plichtversicherung der KVdR. ( Neues Sozialgesetz war vorher nicht möglich)

      Die Pflichtversicherung hat den Vorteil, dass der Beitrag nur von der Rente berechnet wird.

      Bei der freiwilligen Vers. muß man eine Steuererklärung wie gehabt vorlegen. Wenn nicht wird man auf Höchstsatz gestuft. Den Satz kennst Du ja, wenn die jährliche Aufforderung der Erklärung von der Kasse kommt.

      Ich bin nämlich auch seit über 30 Jahren in der Freiwilligen.;)
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 16:40:21
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.417.817 von bluechip56 am 17.08.15 16:18:02Frag mal Deinen TK Berater.

      Fallbeispiel: Freiwillig gesetzlich Versichert. Alter 43 Jahre. Möchte mindesten 10 Jahre nach Thailand. Kündige meine Versicherung.Komme mit 55 Jahren zurück nach Deutschland.

      Habe ich wenn ich in Rente gehe das Wahlrecht in die günstige KVdR als Pflichtversicherter zu kommen?

      Er wird Dir sagen nein in die Pflichtversicherung können sie nicht kommen sondern nur in die Freiwillige.Weil sie nicht 90% der zweiten Berufshälfte/Beitragszeit erfüllt haben.Im Fallbeispiel müßte der Versicherte 21,6 Jahre nach dem 43. Jahr( Kündigung) vesichert gewesen sein.Nur vom 55ten bis zum 67ten sind es nur 12 Jahre, ergo hat er die 90% nicht erreicht.
      In einem solchen Fall ist eine Anwartschaft dann sinnvoll.

      Freiwillig versichert: Steuererklärung jedes Jahr, 15,5% vom Einkommen bis zum Höchstbeitragssatz. Zuschuss von der BVA nur für den Rentenbeitrag.

      Pflichtversichert: Beispiel Rente 1500€ - KV 232,50 minus Zuschuss BVA

      Erst wenn man eine Rente von ca.4000€ oder Einkommen von ca. 48000€ per anno hat, ist es egal. Nur wer hat schon 4000€ Rente? Fast nur Beamte.
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 16:59:29
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.417.817 von bluechip56 am 17.08.15 16:18:02
      Ursprünglich wollte ich nach Kambodscha auswandern.

      Mein Bruder war in Sihanoukville und fand das fantastisch.

      Es besteht aber kein Doppelbesteuerungsabkommen und die sind da auch ziemlich korrupt.

      Aber auch in Thailand muß man genau hinschauen.

      ;)
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.08.15 17:13:51
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.418.222 von Urlaub2 am 17.08.15 16:59:29Also ich werde sicher freiwillig versichert bleiben und ärgere mich manchmal, daß ich die Versicherung praktisch nur beim Zahnarzt in Anspruch nehme.

      Ich bin so alt wie dein Name.

      :laugh:

      Es ist auch nicht sehr sinnvoll, eine Versicherung abzuschließen, wo man mit 70 wieder rausfliegt.

      Da kann man sich ja die gesparten Beiträge zur Seite legen und ich gebe dann gerne ein paar Tausend Euro aus, wenn ich einen Herzinfarkt oder Schlaganfall überlebe.

      Diese Notfallsituation muß man in Thailand üben bzw. man kann z.B. seine Kreditkarten-Nr. beim Bangkok Hospital hinterlegen, weil es dort im Notfall nicht so selbstverständlich zugeht wie bei uns.

      ;)
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.15 00:10:47
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.418.351 von Urlaub2 am 17.08.15 17:13:51Früher hatte ich Zypern als besten Altersruhesitz.

      Das hat sich allerdings durch die Griechenland-Problematik etwas verschlechtert.

      Immerhin hat Zypern wohl das beste Wetter der Welt und auf sowas stehe ich.

      :laugh:

      Ist allerdings von den Lebenshaltungskosten wohl wie D oder geringfügig teurer.

      Bedeutet aber, daß man bei Anwendung der unbeschränkten Steuerpflicht im § 1 EStG den vollen Grundfreibetrag bekommt, in Thailand leider nur den halben.


      :eek:
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.08.15 00:25:58
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.421.120 von Urlaub2 am 18.08.15 00:10:47Früher war Zypern komplett steuerfrei.

      Ist heute aber immer noch sehr günstig.

      Wer keine sehr hohe Rente hat, dafür mehr Wertpapiererträge, kann in Zypern versteuern, was viel günstiger ist als in D und noch wesentlich günstiger als in Thailand.

      In D wäre das dann beschränkte Steuerpflicht für die Rente, was zwar ungünstig ist, aber man kann gem. Doppelbesteuerungsabkommen die gezahlte Steuer auf die sehr niedrige Zypern-Steuer auch noch anrechnen.

      Nicht ohne Grund ist Zypern voll mit reichen Russen, die dann auch noch voll in Russland investieren.
      Das kleine Zypern als Hauptinvestor in Russland und das seit vielen Jahren.

      :laugh:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.08.15 09:41:01
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.421.132 von Urlaub2 am 18.08.15 00:25:58Wenn du 56 bist und die 90% erfüllst, hast Du das Wahlrecht in die Pflichtversicherung KVdR.

      Da zahlst Du nur den Beitrag von Deiner Rente und erhälst von der BVA einen Zuschuss. Steuererkl. braucht bei der KV nicht mehr vorgelegt zu werden.
      Heißt, Einnahmen aus Kapital oder auch Vermietung werden nicht berücksichtigt.

      Freiwillige müssen Angaben machen und jährlich eine St. bei der KV vorlegen.

      Es ist schon ein Unterschied ob man ca. 200€ als Pflichtversicherter oder über 600€ als freiwillig Versicherter im Monat zahlen muß.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.08.15 09:58:07
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.432.052 von bluechip56 am 19.08.15 09:41:01Also die 90 % erfülle ich definitiv nicht.

      Noch ein Grund, nach Thailand auszuwandern.

      Da kann man nämlich dann für wenig Geld eine Krankenhausversicherung mit Selbstbeteiligung bekommen und im Notfall wieder zurück in die TK.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.08.15 09:18:45
      Beitrag Nr. 55 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.432.217 von Urlaub2 am 19.08.15 09:58:07Als Tip für einen finanziell guten Start in Thailand habe ich das Bonuszertifikat auf den Eurostoxx, WKN PS27JJ.

      Habe ich schon früher in einem anderen Thread vorgestellt und bietet volle 79 % Rendite mit einem super Chance/Risiko-Verhältnis.

      ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.15 19:57:07
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.451.654 von Urlaub2 am 21.08.15 09:18:45Also das war ein Crash wirklich ohne Grund, wo Dumme ihre ETFs weggeschmissen haben.

      Ich konnte aber in das Zertifikat HY8K55 umtauschen, wo ich volle 93,4 %
      bekomme mit deutlich längerer Laufzeit.

      Ich habe übrigens noch nie ein Zertifikat mit einer so hohen Rendite gekauft.
      Das wird jetzt hoffentlich ein Volltreffer.

      ;)


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