GxP German Properties AG (ehemals Cleanventure AG)
eröffnet am 10.08.15 09:35:47 von
neuester Beitrag 15.09.22 00:05:23 von
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Eigentumsübergang mit Handelsregistereintragung
Mit der Eintragung des Squeeze-out-Beschlusses im Handelsregister verlieren die Minderheitsaktionäre per Gesetzt ihr Eigentum an den Aktien. Ein weiterer Übertragung- oder Buchungsakt ist rein rechtlich nicht erforderlich. Sofern nach der Eintragung noch "Aktien" gehandelt worden sein sollten, sind dies lediglich Abfindungsansprüche und potentielle Nachbesserungsansprüche aus einem Spruchverfahren (die dann allein dem Käufer zustehen). Antragsberechtigt in dem Spruchverfahren ist nur ein Aktionär, der die Aktionärsstellung zum Tag der Eintragung nachweisen kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.393.963 von Grossmeister_B am 14.09.22 11:13:34Dito
Bei Consors nun auch eingebucht
Habe soeben auch die Einbuchung der Abfindung erhalten.Das Geld wird umgehend wieder investiert.
Kaufchancen gibt es aktuell mehr als genug.
Gruß
Value
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.393.963 von Grossmeister_B am 14.09.22 11:13:34
Es wird ein Spruchstellenverfahren geben. Das Ergebnis gilt für alle, unabhängig ob du selber an dem Verfahren teilnimmst. So lange du die Depotbankverbindung behältst, bei der der Squeeze Out stattgfeunden hat, brauchst du nichts für den Erhalt einer Nachbesserung unternehmen.
Zitat von Grossmeister_B: Zur Info - habe heute den Barausgleich erhalten + Zinsen für 2 Tage....
Was ich mich jetzt noch Frage: Sollte es nun noch zu einer Klage bzgl. Angemessenheit der Abfindung kommen und festgestellt werden, das ein höherer Betrag angemessen ist - bekommen dann alle automatisch den Differenzbetrag oder müßte man sich hierfür an der Klage beteiligen / müßte man sich registrieren.... weis da jemand Bescheid?
Es wird ein Spruchstellenverfahren geben. Das Ergebnis gilt für alle, unabhängig ob du selber an dem Verfahren teilnimmst. So lange du die Depotbankverbindung behältst, bei der der Squeeze Out stattgfeunden hat, brauchst du nichts für den Erhalt einer Nachbesserung unternehmen.
Zur Info - habe heute den Barausgleich erhalten + Zinsen für 2 Tage....
Was ich mich jetzt noch Frage: Sollte es nun noch zu einer Klage bzgl. Angemessenheit der Abfindung kommen und festgestellt werden, das ein höherer Betrag angemessen ist - bekommen dann alle automatisch den Differenzbetrag oder müßte man sich hierfür an der Klage beteiligen / müßte man sich registrieren.... weis da jemand Bescheid?
Was ich mich jetzt noch Frage: Sollte es nun noch zu einer Klage bzgl. Angemessenheit der Abfindung kommen und festgestellt werden, das ein höherer Betrag angemessen ist - bekommen dann alle automatisch den Differenzbetrag oder müßte man sich hierfür an der Klage beteiligen / müßte man sich registrieren.... weis da jemand Bescheid?
Naja, Juristen sehen das vielleicht differenzierter, "Delisting" allein, hieße ja auch nur, dass woanders vielleicht noch gehandelt werden kann.
Der eigentliche Vorgang ist der Verlust der Aktionärsrechte gegen Erhalt der Barabfindung, oder genauer des Barabfindungsanspruchs.
Kam ja alles schon vor, dass die Börse vergessen ha, den Handel einzustellen und man dann nicht wusste, ob am Tag nach der Eintragung im Handelsregister Aktien oder Barabfindungsansprüche gehandelt wurden. Und ob der vorherige "Aktionär" oder der Erwerber des "Barabfindungsanspruchs" im Spruchverfahren Anspruch auf die Nachbesserung hat, wenn es eine gibt.
Schadet dann ja auch nicht, wenn man extra nochmal sagt, Ende der Notierung.
Der eigentliche Vorgang ist der Verlust der Aktionärsrechte gegen Erhalt der Barabfindung, oder genauer des Barabfindungsanspruchs.
Kam ja alles schon vor, dass die Börse vergessen ha, den Handel einzustellen und man dann nicht wusste, ob am Tag nach der Eintragung im Handelsregister Aktien oder Barabfindungsansprüche gehandelt wurden. Und ob der vorherige "Aktionär" oder der Erwerber des "Barabfindungsanspruchs" im Spruchverfahren Anspruch auf die Nachbesserung hat, wenn es eine gibt.
Schadet dann ja auch nicht, wenn man extra nochmal sagt, Ende der Notierung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.382.692 von honigbaer am 12.09.22 16:48:04
Das meinte ich nicht. Es gibt doch sprachlich nach einem Delisting überhaupt keine Börsennotierung mehr.
Zitat von honigbaer: Naja, was sollte bei Fortbestand der "Börsennotierung" gehandelt werden?
Mit Wirksamwerden der Verschmelzung sind doch alle GxP Aktien "verschwunden".
Also im Rahmen der Verschmelzung untergegangen, es ist ja nicht nur ein Besitzwechsel.
Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt unverzüglich, Zug um Zug, steht in der Mitteilung.
Das ist doch wie bei Schabowski 1989
„Das tritt nach meiner Kenntnis .. hm ... ist das sofort, unverzüglich.“
Das meinte ich nicht. Es gibt doch sprachlich nach einem Delisting überhaupt keine Börsennotierung mehr.
Naja, was sollte bei Fortbestand der "Börsennotierung" gehandelt werden?
Mit Wirksamwerden der Verschmelzung sind doch alle GxP Aktien "verschwunden".
Also im Rahmen der Verschmelzung untergegangen, es ist ja nicht nur ein Besitzwechsel.
Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt unverzüglich, Zug um Zug, steht in der Mitteilung.
Das ist doch wie bei Schabowski 1989
„Das tritt nach meiner Kenntnis .. hm ... ist das sofort, unverzüglich.“
Mit Wirksamwerden der Verschmelzung sind doch alle GxP Aktien "verschwunden".
Also im Rahmen der Verschmelzung untergegangen, es ist ja nicht nur ein Besitzwechsel.
Die Auszahlung der Barabfindung erfolgt unverzüglich, Zug um Zug, steht in der Mitteilung.
Das ist doch wie bei Schabowski 1989
„Das tritt nach meiner Kenntnis .. hm ... ist das sofort, unverzüglich.“
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.382.215 von straßenköter am 12.09.22 15:53:54Das würde ich für einen semantischen Fehler halten.
Ich kann mich nur nicht an so einen Satz "Übergang aller GxP-Aktien auf die Hauptaktionärin" im Zusammenhang mit der Einstellung der Notierung erinnern. Bei mir ist das Depot noch voll, der Übergang ist aber schon erfolgt. Dann will ich aber auch die Zinsen nicht erst nach Verlassen der Aktien aus dem Depot. Die Verfügbarkeit ist ja nicht mehr gegeben.
Ich kann mich nur nicht an so einen Satz "Übergang aller GxP-Aktien auf die Hauptaktionärin" im Zusammenhang mit der Einstellung der Notierung erinnern. Bei mir ist das Depot noch voll, der Übergang ist aber schon erfolgt. Dann will ich aber auch die Zinsen nicht erst nach Verlassen der Aktien aus dem Depot. Die Verfügbarkeit ist ja nicht mehr gegeben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 72.381.963 von Andrija am 12.09.22 15:24:33
Nein, mich wundert die Bezeichnung "Börsennotierung"?
Zitat von Andrija:Zitat von straßenköter: Interessant finde ich den Satz: "..Mit dem Übergang aller GxP-Aktien auf die Hauptaktionärin wurde die Börsennotierung der Inhaber-Stammaktien an der Börse Hamburg zum Ende des Handelstages am 8. September 2022 eingestellt...".
Du meinst, dass das dann automatisch das Datum für die Zinszahlung sein müsste?
Nein, mich wundert die Bezeichnung "Börsennotierung"?