Steuerliche Handhabung ETF - Richtige Erkenntnisse? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.10.15 19:42:02 von
neuester Beitrag 06.10.15 15:33:50 von
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Hallo Zusammen,
ich bin im Anlagebereich noch ziemlicher Anfänger und habe mich jetzt die letzten Wochen in die unterschiedlichen Gebiete der börsenorientierten Geldanlagen eingelesen.
Letztendlich bin ich zu dem Entschluss zu kommen, monatlich Geld in einen ETF zu investieren.
Recht viele Informationen habe ich nun über die steuerliche Handhabung zu den ETFs gelesen und möchte mich nun absichern, ob ich das alles korrekt verstanden habe.
1. Bei einem ETF werden einmal bei der Veräußerung die Kursgewinne versteuert, aber auch die laufenden Gewinne inform von Dividendenzahlungen.
2. Habe ich einen Fond, welcher die Dividende ausschüttet, so wird die Kapitalertragssteuer von meinem Broker bei Auszahlung der Dividende verrechnet, unabhängig ob dieser sein Domizil in Deutschland oder im Ausland hat.
3. Habe ich einen thesaurierenden Fond, welcher in Deutschland sein Domizil hat, so wird ebenfalls die Kapitalertragssteuer vom Broker korrekt verrechnet.
4. Entscheide ich mich für einen thesaurierenden Fond, welcher sein Domizil im Ausland hat, so besteht die Gefahr der Doppelversteuerung. Das heißt, die
Dividende wird einmal bei der Zahlung bzw. Reinvestition inform der Quellensteuer versteuert und ein weiteres Mal bei der Veräußerung der Anteile.
5. Entscheide ich mich für einen Swap-basierten ETF, so wird dieser ausschließlich bei der Veräußerung der Anteile versteuert, da dieser (aufgrund des Tauschgeschäfts) keine Dividende im eigentlichen Sinne erwirtschaftet.
6. Besitze ich einen thesaurierenden Fond, welcher sein Domizil außerhalb Deutschlands hat, allerdings der Meldepflicht unterliegt so entgehe ich der Gefahr der Doppelversteuerung.
7. Zusammenfassen lässt sich also sagen, dass ein "steuereinfacher" ETF entweder
- Swap basiert sein sollte,
- sein Domizil in Deutschland haben sollte,
- die Dividenden während der Laufzeit auszahlen sollte oder
- oder einer Meldepflicht unterliegen muss
Falls keiner dieser Punkte zutrifft, dann müssen die Dividendenzahlung in der Steuererklärung aufgeführt werden, um am Ende der Laufzeit nachweisen zu können, dass die Steuer für die Reinvestition der Dividende bereits bezahlt wurde.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mit dem geeigneten Fachwissen zu den sieben Punkten kurz äußern könnte. Im Grunde reicht mir ein Richtig oder Falsch. Schön wäre es, wenn ich etwas falsch verstanden habe, dass dies dann korregiert wird.
Vielen Dank.
Grüße
ich bin im Anlagebereich noch ziemlicher Anfänger und habe mich jetzt die letzten Wochen in die unterschiedlichen Gebiete der börsenorientierten Geldanlagen eingelesen.
Letztendlich bin ich zu dem Entschluss zu kommen, monatlich Geld in einen ETF zu investieren.
Recht viele Informationen habe ich nun über die steuerliche Handhabung zu den ETFs gelesen und möchte mich nun absichern, ob ich das alles korrekt verstanden habe.
1. Bei einem ETF werden einmal bei der Veräußerung die Kursgewinne versteuert, aber auch die laufenden Gewinne inform von Dividendenzahlungen.
2. Habe ich einen Fond, welcher die Dividende ausschüttet, so wird die Kapitalertragssteuer von meinem Broker bei Auszahlung der Dividende verrechnet, unabhängig ob dieser sein Domizil in Deutschland oder im Ausland hat.
3. Habe ich einen thesaurierenden Fond, welcher in Deutschland sein Domizil hat, so wird ebenfalls die Kapitalertragssteuer vom Broker korrekt verrechnet.
4. Entscheide ich mich für einen thesaurierenden Fond, welcher sein Domizil im Ausland hat, so besteht die Gefahr der Doppelversteuerung. Das heißt, die
Dividende wird einmal bei der Zahlung bzw. Reinvestition inform der Quellensteuer versteuert und ein weiteres Mal bei der Veräußerung der Anteile.
5. Entscheide ich mich für einen Swap-basierten ETF, so wird dieser ausschließlich bei der Veräußerung der Anteile versteuert, da dieser (aufgrund des Tauschgeschäfts) keine Dividende im eigentlichen Sinne erwirtschaftet.
6. Besitze ich einen thesaurierenden Fond, welcher sein Domizil außerhalb Deutschlands hat, allerdings der Meldepflicht unterliegt so entgehe ich der Gefahr der Doppelversteuerung.
7. Zusammenfassen lässt sich also sagen, dass ein "steuereinfacher" ETF entweder
- Swap basiert sein sollte,
- sein Domizil in Deutschland haben sollte,
- die Dividenden während der Laufzeit auszahlen sollte oder
- oder einer Meldepflicht unterliegen muss
Falls keiner dieser Punkte zutrifft, dann müssen die Dividendenzahlung in der Steuererklärung aufgeführt werden, um am Ende der Laufzeit nachweisen zu können, dass die Steuer für die Reinvestition der Dividende bereits bezahlt wurde.
Ich wäre sehr dankbar, wenn sich jemand mit dem geeigneten Fachwissen zu den sieben Punkten kurz äußern könnte. Im Grunde reicht mir ein Richtig oder Falsch. Schön wäre es, wenn ich etwas falsch verstanden habe, dass dies dann korregiert wird.
Vielen Dank.
Grüße
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.779.893 von DryorDie am 05.10.15 19:42:02
Richtig
Richtig
Zu Swap und thesaurierenden Fond möchte ich mich nicht äußern, da Sie umständlich sind und ich nichts falsches sagen möchte.
Ich hatte auch mal eine ähnliche Frage, siehe hier ggf. hilft dir das auch noch weiter http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1214544-1-10/steu…
Zitat von DryorDie: Hallo Zusammen,
1. Bei einem ETF werden einmal bei der Veräußerung die Kursgewinne versteuert, aber auch die laufenden Gewinne inform von Dividendenzahlungen.
Richtig
Zitat von DryorDie: 2. Habe ich einen Fond, welcher die Dividende ausschüttet, so wird die Kapitalertragssteuer von meinem Broker bei Auszahlung der Dividende verrechnet, unabhängig ob dieser sein Domizil in Deutschland oder im Ausland hat.
Richtig
Zu Swap und thesaurierenden Fond möchte ich mich nicht äußern, da Sie umständlich sind und ich nichts falsches sagen möchte.
Ich hatte auch mal eine ähnliche Frage, siehe hier ggf. hilft dir das auch noch weiter http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1214544-1-10/steu…
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.779.893 von DryorDie am 05.10.15 19:42:02Zu 1. Richtig
Zu 2. Bei inl. Depotführung richtig, bei ausl. Bank falsch
Zu 3. Richtig
Zu 4. Richtig (aber sehr unschatf formuliert..)
Zu 5. In der Praxis richtig, aber nicht per se
Zu 6. Falsch
Gruß
Taxadvisor
Zu 2. Bei inl. Depotführung richtig, bei ausl. Bank falsch
Zu 3. Richtig
Zu 4. Richtig (aber sehr unschatf formuliert..)
Zu 5. In der Praxis richtig, aber nicht per se
Zu 6. Falsch
Gruß
Taxadvisor
Vielen Dank für die Antworten.
Kannst du vielleicht noch zu 5tens etwas sagen. Dachte immer die Swap-basierten ETFs sind auch steuerlich unkompliziert.
Zu 6tens: Was für einen Sinn hat dann die Meldepflicht?
Danke.
Gruß
Kannst du vielleicht noch zu 5tens etwas sagen. Dachte immer die Swap-basierten ETFs sind auch steuerlich unkompliziert.
Zu 6tens: Was für einen Sinn hat dann die Meldepflicht?
Danke.
Gruß
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