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    Deutsche Autokäuferin verklagt VW - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.15 18:30:20 von
    neuester Beitrag 17.10.15 06:05:36 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.219.659
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      schrieb am 07.10.15 18:30:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei dem Landgericht in Braunschweig geht die erste Schadenersatzklage einer Autokäuferin gegen Volkswagen ein. Die Klägerin fordert nach bekanntwerden des Abgas-Skandals die Rückabwicklung des Kaufs.

      Im Abgas-Skandal hat eine erste Autokäuferin in Deutschland Klage gegen Volkswagen eingereicht. Für die Klägerin aus Köln seien die angeblich niedrigen Abgaswerte "kaufentscheidend" gewesen, teilte die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer mit. Für ein Fahrzeug der "Blue Motion"-Reihe sei sie auch bereit gewesen, deutlich mehr zu bezahlen als für ein Fahrzeug mit Standardausstattung.

      In der Schadenersatzklage, die beim Landgericht Braunschweig eingereicht wurde, fordere sie die Rückabwicklung des Kaufs. Für ihren VW Sharan des Baujahrs 2010 mit 2.0 TDI-Motor habe die Frau 42.000 Euro bezahlt.

      Eine Nachbesserung reiche "aus juristischer Sicht" nicht aus, sagte Rechtsanwalt Sascha Conradi. Die Klägerin befürchtet, dass durch die anstehende Nachbesserung die Motorleistung, die Beschleunigung, die Höchstgeschwindigkeit und weitere wichtige Parameter des Fahrzeugs sinken werden. Zugleich werde der Kraftstoffverbrauch steigen.

      Weltweit 11 Millionen Fahrzeuge betroffen

      Der Schadstoffausstoß werde jedoch möglicherweise dennoch nicht ausreichend gesenkt. "Die Weiternutzung eines nicht schadstoffarmen Kraftfahrzeugs ist der Klägerin unzumutbar", sagte Conradi. Deshalb klage seine Mandantin auf Rückabwicklung. Ein Sprecher des Landgerichts Braunschweig bestätigte den Eingang der Klage.

      Volkswagen hat zugegeben, bei bestimmten Dieselmotoren eine Abschaltvorrichtung installiert zu haben, durch die Abgaswerte am Prüfstand manipuliert werden können, ohne die Leistung auf der Straße zu beeinträchtigen. Weltweit sind bis zu elf Millionen Fahrzeuge mit manipulierten Abgas-Systemen unterwegs, davon 2,8 Millionen des Konzerns in Deutschland.

      In den USA sind bereits zahlreiche Klagen von Autokäufern und Aktionären anhängig. Auch in Deutschland fordern bereits mehrere Anleger nach dem Kurssturz der VW-Aktie Schadenersatz von dem Autobauer. Klagen von Autokäufern in Deutschland waren bislang keine bekannt.

      Quelle: n-tv.de
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      schrieb am 07.10.15 18:35:44
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die ersten Klagen sind eingereicht. M.E. handelt es sich um absichtliches Täuschen und müsste dadurch zu Gunsten der Käuferin ausgehen.

      Da löst sich gerade eine Lawine!!!
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      schrieb am 07.10.15 20:03:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das Einreichen einer Klage wird wohl erstmal gar nichts bringen. Was man aber machen sollt ist seine Ansprüche auf Nachbesserung zu wahren.
      Ich meine das steht auch so in den Verträgen, das dem Verkäufer die Chance zur Nachbesserung eingeräumt werden muss.
      3 Antworten
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      schrieb am 07.10.15 21:03:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.797.389 von VanGillen am 07.10.15 20:03:41EIN Versuch zur Nachbesserung ist Gesetz - wobei ich nicht ganz sicher bin, ob dies auch bei einem VORSÄTZLICH verursachten Mangel gilt. Immerhin hätte die Dame gute Gründe, VW nicht mehr zu vertrauen.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.10.15 23:28:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.797.899 von big_mac am 07.10.15 21:03:41
      Zitat von big_mac: EIN Versuch zur Nachbesserung ist Gesetz - wobei ich nicht ganz sicher bin, ob dies auch bei einem VORSÄTZLICH verursachten Mangel gilt. Immerhin hätte die Dame gute Gründe, VW nicht mehr zu vertrauen.


      warum sollte es nicht? Schadenersatz gibt es für einen Schaden. Wenn man durch Nachbessern den Schaden beheben kann, gibt es keinen Schaden mehr.
      Vorsatz oder nicht wäre n.m.V. nur für Strafen relevant.
      1 Antwort

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      schrieb am 07.10.15 23:55:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      "Für die Klägerin aus Köln seien die angeblich niedrigen Abgaswerte "kaufentscheidend" gewesen, teilte die Kanzlei Jordan Fuhr Meyer mit."

      "Die Klägerin befürchtet, dass durch die anstehende Nachbesserung die Motorleistung, die Beschleunigung, die Höchstgeschwindigkeit und weitere wichtige Parameter des Fahrzeugs sinken werden. Zugleich werde der Kraftstoffverbrauch steigen."



      Was für eine peinliche und dreiste Heuchelei!
      Daß große Beschleunigung und Fahren mit Höchstgeschwindigkeit, worauf die Dame offenbar steht, sich in jedem Fall negativ auf Spritverbrauch und Emissionen auswirken, sollte selbst Laien einleuchten.
      Solche Leute sollten allein schon wegen Dummheit gegenverklagt werden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.10.15 07:54:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.799.252 von borazon am 07.10.15 23:55:37Faktum ist, es wurde nicht geliefert was verkauft wurde - und das vorsätzlich. Als ob man ihr einen Lupo statt eines Golf geliefert hätte, nur dass das sofort auffällt. Besonders hinterlistig also auch noch.

      Wandlung bei einem 5 Jahre alten Auto ist kühn, und ein bisschen vorschnell scheint die Klage auch - aber dass VW ein dickes Scheckbuch zücken darf ist klar. Dazu das Strafrecht - Betrug in 11 Millionen Fällen.:eek:
      Avatar
      schrieb am 08.10.15 07:59:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.799.150 von erwin-kostedde am 07.10.15 23:28:19Selbst wenn VW die Autos vollständig auf Spezifikation bringen kann (sehr zweifelhaft) bleibt noch die Frage nach einer Wertminderung beim Wiederverkaufswert.
      Avatar
      schrieb am 08.10.15 10:37:45
      Beitrag Nr. 9 ()
      In Amerika werden sie massiv in die Technik der Autos eingreifen müssen, um die dortigen Werte überhaupt erreichen zu können. Mit einen Softwareupdate (wenn es so einfach wäre, hätten sie es ja nach dem 1. Anzählen schon machen können) wird es dort nicht getan sein. Und egal was sie dann Technisch oder Steuerungsmäßig machen wird es Leistung kosten bzw. wenn man sie halten will muß man auch wieder eingreifen, was dann wieder die Frage der Haltbarkeit stellt. In Deutschland haben wir auch eine Abgasnorm und warum nun die Experten vom Kraftverkehrsbundesamt es nicht schaffen ein paar Autos zu nehmen und auf den Prüfstand zu stellen und wiederum die Software auszutricksen und dann die Werte zu messen und dann zu sehen wie es hier ausssieht ist auch schon Rätselhaft. Scheinbar soll dann jeder Kläger in Dtl. erstmal selber ein Gutachten vor Gericht vorlegen müssen. Bei den gemessenen Werten aus den USA sind sie auch mit unseren höheren Genzwerten eigentlich sicher drüber?
      Avatar
      schrieb am 08.10.15 11:40:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      § 123
      Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

      (1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

      (2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

      Es liegt eine arglistige Täuschung vor gemäß § 123 Abs.1 BGB vor, die gemäß § 124 BGB Abs.1 innerhalb eines Jahres nach der Kenntnis angefochten werden kann. Nach § 124 Abs.3 geht dieses, weil noch nicht 10 Jahre seit dem Kauf vergangen sind.

      Das alleine müsste zur Rückabwicklung des Kaufes genügen. Natürlich abzüglich einiger tausend Euro. Immerhin ist die Dame vier Jahre damit gefahren.

      § 263
      Betrug

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

      Klarer Fall; oder ? Und ohnehin von VW zugegeben.

      Bei Schadenersatz statt der Leistung signalisiuert der Käufer, dass er das Interesse an der Leistung verloren hat und stattdesen Schadenersatz begehrt. /b]
      (Basis 280 BGB in Verb mit 281 BGB )

      Schadensersatz wegen Pflichtverletzung BGB 280

      (1) Verletzt der Schuldner eine Pflicht aus dem Schuldverhältnis, so kann der Gläubiger Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Schuldner die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

      (2) Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung kann der Gläubiger nur unter der zusätzlichen Voraussetzung des § 286 verlangen.

      (3) Schadensersatz statt der Leistung kann der Gläubiger nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen des § 281, des § 282 oder des § 283 verlangen.


      Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)§ 281 Schadensersatz statt der Leistung wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistung

      (1) Soweit der Schuldner die fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Gläubiger unter den Voraussetzungen des § 280 Abs. 1 Schadensersatz statt der Leistung verlangen, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat. Hat der Schuldner eine Teilleistung bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Hat der Schuldner die Leistung nicht wie geschuldet bewirkt, so kann der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung nicht verlangen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist.
      (2) Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert oder wenn besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs rechtfertigen.
      (3) Kommt nach der Art der Pflichtverletzung eine Fristsetzung nicht in Betracht, so tritt an deren Stelle eine Abmahnung.
      (4) Der Anspruch auf die Leistung ist ausgeschlossen, sobald der Gläubiger statt der Leistung Schadensersatz verlangt hat.
      (5) Verlangt der Gläubiger Schadensersatz statt der ganzen Leistung, so ist der Schuldner zur Rückforderung des Geleisteten nach den §§ 346 bis 348 berechtigt.

      Schadensbegriff

      Unter einem Schaden im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuchs versteht man jede Einbuße an Rechtsgütern aufgrund eines bestimmten Ereignisses.[1] Hierzu zählen sowohl Vermögensschäden als auch immaterielle Schäden.
      Avatar
      schrieb am 17.10.15 06:05:36
      Beitrag Nr. 11 ()
      Das ist doch eine Heuchlerin !!!!!

      Auf der einen Seite will sie sich das Auto nur gekauft haben, wegen der "umweltfeundlichkeit" auf der anderen Seite befürchtet sie Einbußen bei der Höchstgeschwindigkeit, Motorleisteung und BEschleunigung, wenn VW nachbessert....

      JAAAA Alles klar !

      Die Frau will einfach die volle Summe an Kohle zurück ist 5 Jahre gratis gefahren und nun als Dankeschön noch ein neues Auto


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