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    Depotgebühren noch absetzbar?? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.10.15 11:39:54 von
    neuester Beitrag 25.10.15 12:53:28 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.220.367
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      schrieb am 22.10.15 11:39:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hi mir wurde mal gesagt das man seine Depotkosten seit 2009 nicht mehr von der Dteuer absetzen kann, nun habe ich gehört das dies doch möglich ist.

      WQas ist da nun richtig, kann ich diese Kosten absetzen oder nicht?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 22.10.15 14:52:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.905.809 von Marius65 am 22.10.15 11:39:54
      Zitat von Marius65: Hi mir wurde mal gesagt das man seine Depotkosten seit 2009 nicht mehr von der Dteuer absetzen kann, nun habe ich gehört das dies doch möglich ist.

      WQas ist da nun richtig, kann ich diese Kosten absetzen oder nicht?


      Mit Einführung der AbgSt ist der Werbungskostenabzug bei KAP-Einkünften auf die nachweisunabhängige Pauschale von EUR 801/1.602 eingeschränkt worden. Ein Abzug bei den Einkünften aus KAP ist daher nicht möglich. Es gibt noch anhängige Verfahren, die dagegen vorgehen, der Erfolg ist aber sehr unwahrscheinlich. Eine Abzugsmöglichkeit besteht allerdings dann, wenn die Bank bestätigt, dass in den (Depot-)Gebühren auch ein Transaktionskostenanteil enthalten ist.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.10.15 13:05:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Folgendes habe ich dazu gefunden:
      Ja – Depotgebühren sind steuerlich absetzbare Werbungskosten!

      Depotgebühren sind Kosten, die in Zusammenhang mit der Gewinnerzielungsabsicht eines Anlegers stehen. Damit fallen sie unter den Oberbegriff der steuerlich absetzbaren Werbungskosten. Denn:
      Depotgebühren stehen in engem Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus Wertpapieren. Denn unerlässliche Bedingung für den börslichen Kauf von Wertpapieren ist das Vorhandensein eines Wertpapierdepots.
      Berechnet die Bank diese Kosten, können sie im Rahmen der Steuererklärung mit den Gewinnen aus Wertpapieren über die Anlage KAP oder, falls es sich ausschließlich um ausländische Wertpapiere handelt, AUS, Gewinn mindernd verrechnet werden.
      Der Jahresdepotauszug gibt eine Aufstellung, welche Erträge und Kosten wie in der Steuererklärung behandelt werden. | Quelle

      Folge dessen soll es möglich sein, ich weiß nun nicht auf welchen Stand die sind, wenn ich dann die Aussage von Taxadvisor lese. Ich bin da auch nicht so Informiert daher habe ich dir einfach mal das Zitat geliefert, warte mal einfach noch ein paar antworten ab.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.10.15 14:28:30
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.916.780 von Jeffrey1 am 23.10.15 13:05:10
      Zitat von Jeffrey1: Folgendes habe ich dazu gefunden:
      Folge dessen soll es möglich sein, ich weiß nun nicht auf welchen Stand die sind, wenn ich dann die Aussage von Taxadvisor lese. Ich bin da auch nicht so Informiert daher habe ich dir einfach mal das Zitat geliefert, warte mal einfach noch ein paar antworten ab.


      Die Anlage AUS gibt es zwar noch, die ist aber seit 2009 bei KAP regelmäßig nicht mehr auszufüllen. Der Text ist also uralt...

      Mein Nick ist im Übrigen eher eine "Zustandsbeschreibung";);)

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.10.15 12:53:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 50.905.809 von Marius65 am 22.10.15 11:39:54Wer zahlt denn heute eigentlich noch Depotgebühren und wenn wie bei meinen Schwiegereltern 14,90 im Jahr egal wie gross das Depot ist.

      Ich weiss gar nicht mehr wann ich zum letzten mal Depotgebühren bezahlt habe, das dürfte so im Jahre 2005 gewesen sein.


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