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    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 22)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
    Beiträge: 575
    ID: 1.221.696
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      Avatar
      schrieb am 24.02.17 14:28:21
      Beitrag Nr. 365 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.396.262 von Octopus747 am 23.02.17 18:07:19Hallo Octopus747,

      man kann zwar den "Spin-Merger" von HPE/CSC im Mai 2017 umgehen indem man verkauft,
      aber die Abgeltungssteuer wird einem trotzdem abgezogen auch wenn man die Aktie v o r
      2009 (Abgeltungssteuerfrei) gekauft hat.
      Beim letzten "Split" wurde nämlich das Valuta (Anschaffungsdatum) der HPE auf 05.11.2015 gesetzt.
      Auch nach Vorsprache bei der Bank, keine Rückänderung des Datums möglich.
      Sie sind angewiesen worden auf eine Entscheidung von " o b e n " zu warten.
      Schön wie sich diese Damen und Herren da oben mit uns spielen, ist ja nicht Ihr Geld.

      MfG
      hpreini
      Avatar
      schrieb am 23.02.17 18:07:19
      Beitrag Nr. 364 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.380.812 von Maya_11 am 22.02.17 10:48:57
      Zitat von Maya_11: Hallo Octopus747

      So weit ich weiss findet der CSC Split am 1.4. statt. Also wenn man das umgehen will muss man denke ich spätestens im März verkaufen. LG Maya



      Danke Maya_11 für den Hinweis.
      Habe Conny Schneider nochmals angeschrieben und nachgefragt, was nun Sache ist beim HPE/CSC Merge und der daraus ergebenden evtl. Abgeltungssteuer. Melde mich, wenn ich Bescheid bekomme.

      LG
      Octopus747
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.02.17 10:48:57
      Beitrag Nr. 363 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.374.614 von Octopus747 am 21.02.17 17:55:04Hallo Octopus747

      So weit ich weiss findet der CSC Split am 1.4. statt. Also wenn man das umgehen will muss man denke ich spätestens im März verkaufen. LG Maya
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.02.17 17:55:04
      Beitrag Nr. 362 ()
      Kaum zu glauben
      Heute erhielt ich einen Brief vom FA-Böblingen zu meinem HP Aktiensplit-Einspruch vom 03.12.2015 !!!

      Sehr geehrter Herr xxx,

      ich habe den kompletten Vorgang, betreffend den Aktiensplit der Hewlett-Packard Company, an das für Sie zuständige Finanzamt weitergeleitet.

      Die Angelegenheit ist im Rahmen der Veranlagung 2015 von dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt zu klären.

      Bitte wenden Sie sich bei weiteren Fragen zum Vorgang nur noch an das für Sie zuständige Finanzamt.

      Mit freundlichen Grüßen,
      Sachbearbeiter (in)
      FA Böblingen

      Ja, was soll man dazu sagen ? Lassen die doch glatt die Angelegenheit über 1 Jahr lang ohne Bearbeitung liegen und schieben es dann weiter. Gott sei Dank habe ich im Rahmen meiner Einkommensteuererklärung 2015 parallel dazu meinen Einspruch auch beim hiesigen FA gestellt, die die Sache bearbeiten.

      So ähnlich wird es mit der bundesweiten Bearbeitung des HP Aktien Splits durch die Finanzämter funktionieren. Erstmal liegen lassen, dann weiterschieben. Stellen wir uns auf einen mehrjährig dauernden Bescheid ein.

      Die kommende steuerliche Auswirkung des Spin-Merges HP Enterprise/CSC Anfang Mai 2017 ist laut Conny Schneider von HPE immer noch nicht klar. Ein zweites mal mache ich dieses Desaster bei Unklarheiten aber nicht mehr mit, sprich im April verkaufen !
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 08:36:38
      Beitrag Nr. 361 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.332.026 von Helmasi am 16.02.17 00:22:26
      Zitat von Helmasi: ist das Finanzamt am Zug und gegen einen Bescheid kann ich erst einmal Einspruch einlegen...
      Nachteile entstehen uns dadurch ja nicht...


      Wenn man in den 6% Nachzahlungszinsen keinen Nachteil sieht oder einem die 6% Erstattungszinsen nicht vorteilhaft erscheinen oder man davon ausgeht, dass der Fall ohnehin innerhalb von 15 Monaten nach Kalenderjahresende geklärt ist, ist das richtig.

      Gruß
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      Avatar
      schrieb am 16.02.17 08:36:06
      Beitrag Nr. 360 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.332.026 von Helmasi am 16.02.17 00:22:26Hallo.

      Es gibt bei CD ein Formular, das heißt "Widerspruch gegen eine Belastung von Kapitalertragsteuer .....". Sprich mit einem Kundenbetreuer, schildere ihm den Fall, und dann füllst Du das Formular aus und bekommst das Geld erst mal zurück. CD informiert dein FinA dann über den Vorgang.

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 16.02.17 00:22:26
      Beitrag Nr. 359 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.212.185 von bluebeer am 01.02.17 11:13:26Mich hat es letzte Woche mit meinen vor 2009 gekauften Biogen Aktien mit einem Spin-Off erwischt.
      Die Comdirect hat die Steuer auch von meinem Konto abgebucht und mir telefonisch erklärt, dass dies alles so richtig sei... Nachdem ich mich in verschiedenen Foren halbwegs schlau gemacht habe,
      ist dies nicht so sicher. Vor allem weil auch bei der Biogen Aktie nur eine reine Abspaltung erfolgt ist und meine Akten schon so lange lagen, dass beim Verkauf der Gewinn steuerfrei gewesen wäre und eventuell auch noch sein muss.

      Die Vorgehensweise vor Bluebeer finde ich sehr gut. Wenn ich Einspruch bei der Comdirect einlege und die
      tatsächlich das Geld zurückbuchen (an Bluebeer - wie mache ich das und bis wann kann ich das machen ?)
      ist das Finanzamt am Zug und gegen einen Bescheid kann ich erst einmal Einspruch einlegen...
      Nachteile entstehen uns dadurch ja nicht...

      Helmasi
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.02.17 17:06:36
      Beitrag Nr. 358 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 54.212.185 von bluebeer am 01.02.17 11:13:26
      Antwort vom FA zur Kapitalmaßnahme Hewlett-Packard Nov. 2015
      Hallo zusammen,
      habe heute Post bzgl. der Kapitalmaßnahme v. HP 2015 vom Finanzamt erhalten mit folgenden Inhalt:
      Es wird derzeit auf Bundesebene einheitlich geprüft, wie die vorgenommene Kapitalmaßnahme beim Anleger steuerlich zu behandeln ist.
      Entsprechende Fälle und Anträge in der Einkommensteuererklärung 2015 sind deshalb nach Anweisung bis zur Klärung auf Bundesebene zurückzustellen.
      Vorschlag von seitens FA wäre des Steuerfall unter Vorbehalt zu Veranlagen gem. § 164 AO mit Ansatz der vollen Kapitalerträge wie in der Steuerbescheinigung ausgewiesen.
      Somit ergäbe sich für mich bereits eine Steuererstattung von ca. der Hälfte der einbehaltenen Summe.
      Eine Änderung gem. § 164 AO wäre damit innerhalb der nächsten 4 Jahre in vollem Umfang gesichert.
      Eine weitere Möglichkeit: Den Steuerfall zurückstellen u. die Klärung auf Bundesebene auf unbestimmte Zeit abzuwarten.
      Wie würden sich die Profis unter euch entscheiden???????
      Grüsse
      hpreini
      Avatar
      schrieb am 01.02.17 11:13:26
      Beitrag Nr. 357 ()
      Ich habe gerade die Meldung von meinem Finanzamt erhalten, dass sie meinen Einspruch zur Kenntnis genommen und meiner beantragten Aussetzung der Vollziehung des strittigen Betrages bis zur Klärung von übergeordneter Stelle stattgegeben haben.

      Folgende Historie:

      - Abbruchung der Steuer für den HP Split von meinem Comdirect Konto.

      - Einspruch bei Comdirect.

      - Rückübuchung des Steuerbetrages durch Comidrect auf mein Konto. Meldung des Vorgangs
      an mein Fin-A durch Comdirect.

      - Erhalt meines EkSt-Bescheides vom Finanzamt in dem der Betrag des Aktiensplits als
      Kapitalertrag durch das Finanzamt angesetzt wurde.

      - Einspruch gegen EkSt-Bescheid bei meinem Fin-A und Beantragung der Aussetzung der
      Vollziiehung.

      - Aussetzung der Vollziehung bis zur Klärung wurde stattgegeben, geänderter Bescheid
      geht mir in den nächsten Tagen per Post zu.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 31.01.17 21:05:39
      Beitrag Nr. 356 ()
      HP Aktiensplit, Schreiben vom Finanzamt vom 30.01.2017 an mich,
      Auszug:
      "...streitig ist die Besteuerung des Aktiensplits für die Hewlett-Packard-Aktien.
      Inzwischen ist am 22.01.2017 eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen ergangen, die die Finanzämter anweist, die offenen Einsprüche zu dieser Thematik weiterhin noch nicht zu entscheiden.
      Es soll eine Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene erfolgen, od die Aufspaltung nun tatsächlich steuerfrei ist oder die Besteuerung zurecht erfolgt ist.
      Erfahrungsgemäß nimmt eine solche Abstimmung einge Zeit in Anspruch...."
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