checkAd

    HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun? (Seite 24)

    eröffnet am 17.11.15 17:10:55 von
    neuester Beitrag 27.04.23 16:06:50 von
    Beiträge: 575
    ID: 1.221.696
    Aufrufe heute: 1
    Gesamt: 190.023
    Aktive User: 0


    Beitrag zu dieser Diskussion schreiben

     Durchsuchen
    • 1
    • 24
    • 58

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 01.01.17 13:53:19
      Beitrag Nr. 345 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.965.826 von alzwo am 28.12.16 15:18:47Ja, Spin-Offs sind nicht steuerpflichtig. Aber Sachdividenden sind steuerpflichtig. Und die Abgrenzung ist nach dem Deutschen Steuerrecht halt schwierig. Viele eigentliche Spin-Offs sind nach Deutschem Steuerrecht Sachdividenden und damit leider steuerpflichtig. Bei HPE kam die EM Datenservice offensichtlich auch zu diesem Ergebnis, der Fall ist aber noch strittig. Und dabei geht es offensichtlich um die geänderte WKN bei HP Inc.
      Avatar
      schrieb am 28.12.16 15:18:47
      Beitrag Nr. 344 ()
      "Da können wir erst recht nicht auf Unterstützung der Allgemeinheit hoffen..."

      Wohl wahr. Vielleicht können wir aber noch auf das Urteilsvermögen der Richter hoffen. Es geht auch nicht um verschiedene WKN, sondern um Sachdividende oder spin off.

      Man kann natürlich auch einen spin off steuerpflichtig machen (wie den Grunderwerb), noch ist er aber NICHT steuerpflichtig.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.12.16 11:51:11
      Beitrag Nr. 343 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.952.002 von Octopus747 am 24.12.16 15:43:00
      Zitat von Octopus747: So, so, also warten wir ein weiteres Jahr auf eine Entscheidung. Möchte blos wissen, was in denen ihr Hirn eigentlich vorgeht, dass sie uns Anleger so hängen lassen. Normal is des net.
      Leider ist das in D normal. Wir leben in einer Neidgesellschaft, und wer Aktien besitzt, ist reich und hat gefälligst zu zahlen. In den Massenmedien habe ich auch noch nie Berichte über die schreiende Ungerechtigkeit im Steuerrecht bzgl. rein fiktiven Kapitalerträgen wahrgenommen.

      Beispiel Abgeltungssteuer: Wenn wir irgendwann wieder eine Hyperinflation bekämen und 1000 EUR dann z.B. nur noch 1 heutigen EUR wert sind, müssten wir nach heutigem Recht bei einem Verkauf von ab 2009 gekauften Aktien zum realen Einstandswert etwa 28% Vermögenssteuer zahlen, da nominell ja Gewinne erzielt wurden (Kauf für 10.000 EUR, Verkauf für 10.000.000 EUR --> 9.990.000 EUR Gewinn). Aber real gab es keinerlei Wertzuwachs, den die 10 Mio sind ja nur heutige 10k wert. Wen stört's? Es hat ja nur 'Spekulanten' getroffen...
      (wer erkennt schon einen Unterschied zwischen (kurzfristigen) Spekulanten und (langfristigen) Anlegern??? Selbst Fachjournalisten benutzen diese Begriffe oft synonym...)

      Im Gegensatz zur Abgeltungssteuer betrifft der Fall HP und auch allgemein das Thema ausländische Spin-Offs und Übernahmen nur sehr wenige. Da können wir erst recht nicht auf Unterstützung der Allgemeinheit hoffen...
      Avatar
      schrieb am 28.12.16 11:25:30
      Beitrag Nr. 342 ()
      Hallo zusammen,
      Ich bin auch ein Betroffener. Bisher habe ich nur mitgelesen, aber auch wenn ich z.Zt. nichts Neues beitragen kann, wollte ich mich doch einmal melden. Vielen Dank an alle, die hier mitgeschrieben haben, bessere Infos als hier habe ich nirgends gefunden.

      Das Problem ist leider das Steuerunrecht. Der Gesetzgeber will, dass Gewinnausschüttungen besteuert werden. Es gab aber diverse Umgehungsmaßnahmen, durch die Gewinne steuerfrei wurden oder in einigen Ländern werden, wenn sie z.B. als Sachausschüttung oder Kapitalrückzahlung definiert werden, oder wenn wie im Fall von Nullzinsanleihen die 'Ausschüttung' über einen steigenden Kurs erfolgt. Dies hat der Gesetzgeber für D quasi unmöglich gemacht und sehr strenge Bedingungen für die Steuerfreiheit definiert, die leider oft auch Nicht-Gewinne zu steuerrechtlichen Gewinnen machen. Und der EM Datenservice, nach dessen Beurteilung sich die Banken richten, muss wohl in allen Zweifelsfällen erst einmal zugunsten des Finanzamts entscheiden.

      Der Gesetzgeber ist bei seiner Neuregelung der Spin-Off-Gesetzgebung für ausländische Spin-Offs wohl davon ausgegangen, dass ein großes Unternehmen ein kleines abspaltet (z.B. Siemens - Osram). Daher steht wohl im Gesetz, dass die WKN des abgebenden Unternehmens beim Spin-Off gleich bleiben muss. Bei HP waren aber beide Unternehmen etwa gleich groß. Da sich somit auch das weitergeführte Unternehmen HP inc stark verändert hat, hat es eine neue WKN bekommen, und das aus verständlichen Gründen zeitgleich mit dem Spin-Off. M.E. sind das dennoch 2 getrennte Vorgänge, die jeder für sich steuerfrei wären - ein Spin-Off ohne Änderung der WKN und eine Änderung der WKN. Dadurch, dass sie zeitgleich stattfinden, sind aber dummerweise nicht mehr alle Vorgaben des Gesetzgebers für die Steuerfreiheit erfüllt.

      Solange die Gesetzgebung so detailverliebt ist, wird die (angeblich?) beabsichtigte Gleichstellung ausländischer Kapitalmaßnahmen mit Deutschen nie erfolgen. Ausländische Unternehmen richten sich bei der Ausgestaltung der Spin-Offs oder Übernahmen in aller Regel nach deren heimischer Gesetzgebung. Die paar Deutschen, die dann ggfs. als Einzige in der Welt Steuern zahlen müssen, werden vermutlich meistens gar nicht wahrgenommen. HP ist da schon fast eine positive Ausnahme, da die hier viele Mitarbeiter hatten, die auch Aktionäre sind oder waren. Dennoch hat das Deutsche Steuerrecht bei der Ausgestaltung des Spin-Off vermutlich keine Rolle gespielt - mit den zu beobachtenden Folgen. Immerhin verhandelt HP aber wohl auch selber mit dem FA und versucht zumindest, den Schaden nachträglich zu beheben - mit welchem Erfolg, bleibt abzuwarten...

      Ich wünsche allen einen guten Rutsch in ein neues Jahr, das hoffentlich positive Nachrichten für uns bringt - bin aber noch nicht besonders optimistisch...
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.12.16 15:43:00
      Beitrag Nr. 341 ()
      Neuer Bescheid vom FA am 20.12.2016: Abgabe an die Rechtsbehelfsstelle

      Sehr geehrter Herr xxx,
      Ihr Einspruch auf Einbehalt von Kapitalertragssteuer (HP-Spin/Off) ist auf Anweisung des Bayerischen Landesamts für Steuern wegen einer Abstimmung auf Bundesebene von der Bearbeitung zurückzustellen. Der Vorgang wurde deshalb zur weiteren Bearbeitung an die Rechtsbehelfsstelle hier im Hause weitergeleitet.
      mfG,
      FA

      So, so, also warten wir ein weiteres Jahr auf eine Entscheidung. Möchte blos wissen, was in denen ihr Hirn eigentlich vorgeht, dass sie uns Anleger so hängen lassen. Normal is des net.

      Trotzdem schöne Weihnachten !
      1 Antwort

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 03.12.16 14:10:05
      Beitrag Nr. 340 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.756.652 von Octopus747 am 23.11.16 16:12:10
      Zitat von Octopus747: Danke für die Antwort, alzwo !

      Ich warte mal das Ergebnis vom FA ab, Einspruch Abgsteuer und Einspruch zu hoch ermittelte Steuer mit Steuervorauszahlung. Wenn´s soweit ist, melde ich mich hier nochmals. Danke für Deine Mühe !

      Viele Grüße,
      Octopus747


      Hallo alzwo,
      habe heute vom FA Bescheid bekommen, dass aufgrund meines Einspruchs der zu hoch ermittelten Steuer in 2015, sprich die unfreiwillig abgezogene Abgeltungssteuer durch den HP-Split, eine Steuervorauszahlung für 2016 und 2017 nun doch entfällt.

      Was lernen wir daraus? Abgeltungssteuer niemals in der Steuererklärung angeben !

      Auf meinen Einspruch auf Kapitalertragsteuer aufgrund der HP Entflechtung kam noch kein Bescheid. Die warten halt auf OFD-Karlsruhe und BMF.

      Viele Grüße,
      Octopus747
      Avatar
      schrieb am 24.11.16 14:58:48
      Beitrag Nr. 339 ()
      Hier mal wieder "Lebenszeichen" der OFD Karlsruhe von heute (21.11.) aufgrund einer Anfrage zum Stand der HPQ/HPE SpinOff Prüfung:

      Sehr geehrter Herr xxxx,

      in Vertretung für Herrn Spitz kann ich Ihnen zu Ihrer Anfrage Folgendes mitteilen:

      Das Abstimmungsverfahren in Sachen HP Spin-off ist noch nicht abgeschlossen. Ich kann daher zum zeitlichen Rahmen leider noch keine konkreten Aussagen treffen. Ich gehe aber davon aus, dass in diesem Jahr mit einer abschließenden Entscheidung nicht gerechnet werden kann.
      Mit freundlichen Grüßen
      Sandra Golz

      OBERFINANZDIREKTION KARLSRUHE
      Referat für Einkommensteuer
      Postfach 10 02 65, 76232 Karlsruhe

      Büro: Moltkestr. 50, 76133 Karlsruhe
      Telefon: 0721/926-2483
      Fax: 0721/926-2282
      mailto:Sandra.Golz@ofdka.bwl.de
      Internet: www.ofd-karlsruhe.de
      Avatar
      schrieb am 23.11.16 16:12:10
      Beitrag Nr. 338 ()
      Danke für die Antwort, alzwo !

      Ich warte mal das Ergebnis vom FA ab, Einspruch Abgsteuer und Einspruch zu hoch ermittelte Steuer mit Steuervorauszahlung. Wenn´s soweit ist, melde ich mich hier nochmals. Danke für Deine Mühe !

      Viele Grüße,
      Octopus747
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.16 13:22:17
      Beitrag Nr. 337 ()
      Oktopus747,
      „Normalerweise braucht man überhaupt keine Angaben bei der Steuer machen, wenn die Bank Abgeltungssteuer ans FA abführt.“

      Ja, wenn man die von der Bank abgeführte Abgsteuer akzeptiert, sind Angaben über Kapitalerträge beim FA überflüssig. Du hast aber Günstigerprüfung beantragt, und anscheinend war dein persönlicher Steuersatz günstiger als die Abgsteuer. Das hat dein Steuerbearbeiter festgestellt aufgrund der von dir vorgelegten Steuerbescheinigung deiner Bank.

      In der Bankbescheinigung war doch wohl die angebliche Sachdividende enthalten. Du hast also auf ein zu hohes zu versteuerndes Einkommen Steuern gezahlt. Beispiel mit einfach gegriffenen Zahlen: zu verst Einkommen 20.000,- . Dazu bescheinigte (zu hohe) Kapitalertäge von 3.000,- . Steuern auf 23.000,- zu verst Einkommen = 4.800,- . 4.800,- will dein Steuerbearbeiter von dir haben (die von dir schon gezahlten Steuern lasse ich weg) und bekommt sie wohl auch (vorläufig).

      Richtig wäre aber: 20.000,- + 2.000,- Kapitalerträge (ohne Sachdividende). Steuern auf 22.000,- zu verst Einkommen = 4.300,- . 500,- weniger als du zahlen wirst. Zusätzlich hast du Anspruch auf Erstattung der falschen Abgsteuer, die die Bank einbehalten hat. Im Beispiel knapp 300,- .

      Ich zähle drei Sachen, gegen die du Einspruch erheben solltest. Die von der Bank einbehaltene Abgsteuer, deine zu hoch ermittelte Steuer für 2015 und die Steuervorauszahlung. Steuervorauszahlung ist nicht sooo wichtig und mit der Angabe deiner voraussichtlichen Kapitalerträge 2016 wohl erledigt.
      Avatar
      schrieb am 23.11.16 11:20:14
      Beitrag Nr. 336 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.753.079 von alzwo am 23.11.16 09:43:22Hallo alzwo,

      vielen Dank für Dein Schreiben.

      Vermutlich hast du Günstigerprüfung beantragt und zB 23% Steuer auf dein zu versteuerndes Einkommen gezahlt. Ohne die angebliche Sachdividende hättest du nur zB 22% Steuer zahlen müssen.

      Günstigerprüfung beantragt. Doch warum der Unterschied? Habe doch Abgeltungssteuer gezahlt und damit ist alles abgegolten. Normalerweise braucht man überhaupt keine Angaben bei der Steuer machen, wenn die Bank Abgeltungssteuer ans FA abführt

      Du solltest beim FA Einspruch einlegen sowohl gegen die Besteuerung des spin off als auch gegen die zu hohe Steuer infolge der zu hoch angesetzten Kapitalerträge. Einspruch nur gegen die Steuervorauszahlung könnte zu wenig sein.

      Habe bereits für beides Einspruch eingelegt. Warte mal ab denn im Dez. 2016 sind die ersten 2.000,- € fällig. Dann jeweils 1/4 jährlich 600,- €. Die Kirche wird zudem noch ihre Hand aufhalten. Falls das FA meinen Einspruch nicht zustimmen sollte, gebe ich erst mal dem FA über 4.000,- € zinslosen Kredit um diesen dann bei der Steuererklärung 2016 wieder zurückzubekommen.

      Im übrigen wundert mich, wie lange die Finanzverwaltung braucht, um die Steuer richtig zu stellen. Im Fall Google hat es 15 Monate gedauert.[/quote]

      Sehe ich auch so. Man ist diesem Apparat auf Verdeih und Verderb ausgeliefert.

      i.d.S.
      Viele Grüße,
      Octopus
      • 1
      • 24
      • 58
       DurchsuchenBeitrag schreiben


      HP Aktiensplit doch nicht steuerfrei ! Was tun?