checkAd

    Gibt es Unterschiede beim Sterbegeld? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.12.15 14:16:24 von
    neuester Beitrag 05.03.16 18:38:37 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.223.259
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.374
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 19.12.15 14:16:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es Unterschiede bei den Angeboten? was gilt es zu beachten?
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.12.15 15:13:04
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.339.219 von Jeannye am 19.12.15 14:16:24Die meisten Verträge sind so unattraktiv, dass sich das Sterben schon gar nicht mehr lohnt. Achtung: manche Verträge scheinen zunächst hervorragende Konditionen aufzuweisen, das böse Erwachen kommt dann oft später, wenn man die Kosten für die letzte Ölung selber tragen soll.
      Avatar
      schrieb am 19.12.15 15:15:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.339.219 von Jeannye am 19.12.15 14:16:24Ich nehme mal an du fragst ob es Unterschiede bei "Sterbegeldpolicen" gibt!?

      Dazu dieser Link aus 2014, aber immer noch gültig:

      Sterbegeld ist das Grab für Ihr Erspartes
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.15 14:25:08
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.339.219 von Jeannye am 19.12.15 14:16:24Ja, es gibt erhebliche Unterschiede.

      Wenn man Sterbegeld an und für sich nimmt und die Angebote der deutschen Lebensversicherer nimmt, dann sind die regelmäßig unattraktiv.

      Interessant können im Einzelfall Vorschläge reiner Sterbekassen sein, denn da gilt die 1,25% Regelung nicht!

      Auch die Kosten sind bei reinen Sterbekassen niedriger, weil sie wirklich echte Versicherungsvereine sind.

      Ganz wichtig ist aber immer der eigentliche Fall um den es geht .... nehmen wir eine einzelne Person, die keine Angehörigen hat, die sich kümmern können, dann könnte ggf. eben genau das der Bedarf sein, dass die Dinge geregelt werden!

      Als grundsätzliche Versicherung und Absicherung bei deutschen Lebensversicherern ist das kein Thema!
      Avatar
      schrieb am 20.12.15 14:25:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.339.453 von Datteljongleur am 19.12.15 15:15:08Tagchen,

      klar Contra der Artikel, die Kommentare darunter sind aber durchaus lesenswert. Der hier z.B. von hicoo:

      "Sorry, aber ich lese nur, dass es nicht sinnvolll ist eine Sterbegeld abzuschließen. Irgendwie fehlen mir aber die Alternativen. Ich erlebe nur wie die sogenannten "Verbraucherschützer" ein Vertrag nach dem anderen (Lebensversicherungen, Riesterrenten, etc.) PAUSCHAL schlecht machen ohne eine SINVOLLE Alternative anzubieten.
      - Ein Banksparplan kann doch bei einer derzeitigen Zinssatz von 0,05% nicht ernst gemeint sein?
      - Was machen die Leute, die nicht mehr so viel Zeit zum sparen haben? Es sein an dieser Stelle vermerkt, dass die Versicherungen schon nach 24 Monaten die volle Versicherungssumme zahlen, obwohl bei einer regelm. Besparung nicht ansatzweise so viel Beiträge geflossen sind.
      - Warum wird nicht näher auf die Überschußbeteiligung eingegangen? Die fließt tatsächlich, kann aber natürlich genauso wenig garantiert werden wie die variable Grundverszinsung bei einem Banksparplan.
      Also wenn möglich beim nächsten bitte etwas ausgewogener und objektiver berichten und nicht die Headlines vom "Verbraucherschutz" übernehmen.
      Ich will nicht sagen, dass jeder so etwas benötigt. Aber vielleicht steht bei den einen die Sicherheit und nicht die Rendite im Vordergrund."

      Bin zwar der Versicherungsmuffel vor dem Herrn - also nur das Nötigste - aber für per se schlecht halte ich eine Sterbegeldversicherung nicht wenn man sich das passende Produkt aussucht und das scheint @Jeannye ja zu wollen.

      Auch ein Aspekt im Kommentar darüber:

      "Wird man Pflegefall wird das Vermögen des Betroffenen aufgezehrt, ebenso das tolle hier angepriesene Sparbuch mit 0,1% Rendite...eine Sterbegeld ist Zweckgebunden und steht somit den Erben zur Verfügung um ein würdevolles Begräbnis zu organisieren. Zum anderen darf ein Bürger dieses Landes zum Glück selbst entscheiden was er tut, bei allem gibt es 2 Seiten welche Betrachtet werden sollten..."

      :look:

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1915EUR +3,79 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 20.12.15 14:54:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      also meine Eltern hatte so eine.....kamen dann in ein Heim (monatl-Heimkosten
      ca.6000 Euro). Mussten Sozialhilfe beantragen.Das war dann das "Aus"
      für die Sterbehilfe.

      Was m.E. viel wichtiger wäre,eine Pflegeversicherung
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 20.12.15 15:37:34
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.342.117 von oscarello am 20.12.15 14:54:42In dem Fall müsste doch die Sterbegeldversicherung als zweckgebunden unters Schonvermögen fallen?

      Urteil von 2008:

      "...Jetzt liegt das Urteil (Az.: B 8/9b SO 9/06 R) des Bundessozialgerichts vom 18. März des Jahres vor. Dies bestätigt ausdrücklich, dass die für die Bestattungsvorsorge angelegten Gelder im Rahmen der Bestattungsvorsorgeverträge NICHT mehr dem Zugriff der Sozialämter ausgesetzt sind! Der Bestatterverband Nordrhein Westfalen e.V. schrieb dazu: „Damit hat die höchstrichterliche Instanz Klarheit geschaffen. Es bleibt zu hoffen, dass diese Rechtsprechung schnell bei den Sozialämtern bekannt wird.“ (Quelle: NRW AKTUELL, Ausgabe Nr. III/08)

      Wichtig hierbei ist jedoch, dass es sich bei dem Bestattungsvorsorgegeld um solches handelt, dass im Rahmen eines mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossenen Vorsorgevertrages auf einem Treuhandkonto, z.B. bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, angelegt wurde. Ein privates Konto zählt nicht dazu!

      Sollte dennoch in Zukunft ein Sozialamt versuchen an solche Vorsorgegelder im Rahmen eines Bestattungsvorsorgevertrages heranzukommen, verweisen Sie ausdrücklich auf das BSG-Urteil vom 18.03.2008 unter dem vorgenannten Aktenzeichen. Niemand ist mehr verpflichtet, einen Bestattungsvorsorgevertrag aufzulösen und das angelegte, zweckgebundene Geld dem Sozialamt zu überlassen. Falls dieses trotzdem darauf besteht, sollte man sich nicht scheuen sein Recht gegebenenfalls auch auf dem Rechtsweg zu erstreiten."

      http://www.onlinezeitung24.de/article/787
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.12.15 16:54:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.342.240 von Corine am 20.12.15 15:37:34dieser Fall lag bereits ca.10 Jahre zurück,damals musste alles "aufgelöst" werden:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 20.12.15 17:19:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.339.219 von Jeannye am 19.12.15 14:16:24Es gibt verschiedene Unterschiede. Zum einen die Wartezeit bis die Versicherungssumme ausgezahlt wird, dann natürlich Unterschiede bei der Prämie etc. Insbesondere bei letzteren solltest du gut schauen, denn manchmal lohnt sich das kaum. Dann könnte man das Geld auch auf ein Tagesgeldkonto legen und fertig oder in einem Fondsparplan.

      Ausführlich kannst du dir alles hier nachlesen: http://www.sterbegeldversicherung.org/
      Avatar
      schrieb am 28.12.15 22:47:08
      Beitrag Nr. 10 ()
      Der eine versichert sein Leben-Lebensversicherungen, der andere versichert seinen Tod- Sterbegeldversicherung und ganz bescheuerte Individuen versichern sowohl das Leben als auch den Tod :laugh::laugh::laugh::laugh:


      Am Ende verdient die Versicherung
      Avatar
      schrieb am 29.12.15 23:47:29
      Beitrag Nr. 11 ()
      Sterbegeld ist dafür da, das zu einem sicher eintretendem Ereignis, dessen Zeitpunkt nur nicht feststeht, eine gewisse Summe Geld bereit steht. Ob und wie es sich "lohnt" hängt also lediglich davon ab, wie lange man mit dem Ableben wartet. Also wer es unter Renditegesichtspunkten kauft sollte abschließen und ableben... eine bessere Rendite gibt es nirgends. Ansonsten halt eine ganz praktische Alternative zu den üblichen Sparanlagen - nicht mehr nicht weniger
      Avatar
      schrieb am 29.01.16 12:03:47
      Beitrag Nr. 12 ()
      Ich hoffe mein Kommentar kommt noch nicht zu spät...:-)
      Bin erst seit kurzem hier angemeldet.
      Als Makler kann ich Ihnen nur empfehlen einmal die Seite der Sterbegeldversicherung HDH zu besuchen.
      Hier insbesondere einmal die Tarife mit Einmalbeitrag verinnerlichen!
      Tatsächlich noch ein Versicherungsverein, bei dem sich Sterbegeld noch "lohnt".
      Zu beachten bei ratierlicher Zahlweise ist die Dauer der Zahlweise!
      Avatar
      schrieb am 10.02.16 11:01:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Es gibt tatsächlich deutliche Unterschiede bei den Sterbegeldversicherungen, aber auch bei Weitem wichtigere Versicherungen, um die man sich kümmern kann/sollte wie ich finde. Aber ich denke die Möglichkeit an sich ist gar nicht mal so verkehrt, dass eben die Beerdigungskosten damit abgedeckt und seinen Hinterbliebenen somit eine Last abgenommen wird.

      Zum anderen hat man beim Sterbegeld aber auch oft Wartezeiten, besonders bei denen ohne Gesundheitsfragen, da für Jedermann… Solche mit Gesundheitsfragen, die dann hoffentlich wahrheitsgetreu beantwortet werden, sind dann schon eher geeignet aber nicht immer für jeden zugänglich (z.B. bereits Kranke oder ältere Menschen…).

      Alternativen sollen laut http://www.sterbegeld.net/ zudem u.A. Sparvertrag oder auch Tagesgeld sein und auch in jüngeren Jahren Risikolebensversicherungen. Man muss dann die Vor- und Nachteile mal abstimmen und gucken was zu einem passt. Dann fällt die Entscheidung wahrscheinlich auch leichter, ob das für einen Sinn macht oder nicht. Die HDH Versicherung steht dort übrigens auch an erster Stelle, anscheinend durch ihr niedrigen Beiträge – gefolgt von der Solidar und „GE BE IN“ Versicherungen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 05.03.16 18:38:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.706.558 von Sebastian0374 am 10.02.16 11:01:44Ob eine Sterbegeldversicherung sinnvoll ist, muss jeder Verbraucher selbst entscheiden. Wichtig ist aber zu wissen, daß die meisten Sterbegeldversicherungen eine Wartezeit haben. Diese Wartezeit kann 19 Monate bis 36 Monate betragen. Eine sehr günstige Wartezeit haben die Ideal Versicherung und die Monuta mit 19 beziehungsweise 24 Monaten. Sehr gute Informationen zu den einzelnen Tarifen findet man auf dem Portal www.sterbegeldversicherungen.org. Hier lassen sich bis 3 Tarife mit den Leistungen und dem Beitrag vergleichen. Die Zusatzleistungen kann man aber vernachlässigen. Die wichtigsten Merkmale für eine Entscheidung sind die Versicherungssumme, der Beitrag und die Wartezeit.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Gibt es Unterschiede beim Sterbegeld?