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    Abgeltungssteuer - Verluste aus Aktienverkauf nicht anerkannt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.12.15 13:33:54 von
    neuester Beitrag 21.03.16 22:03:05 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.223.703
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      Avatar
      schrieb am 29.12.15 13:33:54
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe Aktie des insolventen Anlagenbauers Royal Imtech verkauft. Dadurch ist mir ein Verlust in Höhe von über 3.300 Euro entstanden.
      Die Bank verweigert nun die Verrechnung mit meinen Aktiengewinnen mit folgender Begründung:

      Die Erlöse aus dem Aktienverkauf seien durch die Transaktionskosten aufgebraucht und daher werde der Veräußerungsverlust nicht angerechnet.
      Dies soll sich aus einem Schreiben des BMF ergeben.

      Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht und wie sollte man sich verhalten?

      Schöne Grüße
      OsiBisa
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.15 14:01:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.379.815 von OsiBisa49 am 29.12.15 13:33:54Vielleicht findest du hier ne Lösung. Irgendjemand muss klagen bzw. klagt vielleicht schon

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1216107-1-10/steu…
      Avatar
      schrieb am 29.12.15 14:45:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.379.815 von OsiBisa49 am 29.12.15 13:33:54
      YEP,
      das ist leider so; wenn die Erlöse nicht mehr für die Transaktionskosten reichen, wird vom FA rein steuerlich Motivation unterstellt;

      ist mir auch schon ein paar Mal passiert, habe es dann aber selbst in die Erklärung reingenommen und bisher ist es mir noch nie gestrichen worden.


      Comdirect bietet auch den Service, auf Nachfrage in solchen Fällen auf ihre Provision zu verzichten, so dass die Hürde kleiner wird. Kosten von Dritten wollen sie aber schon haben.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 29.12.15 15:37:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.380.226 von R-BgO am 29.12.15 14:45:01wenn die Banken DIE Kaufprovision verdoppeln würden, und Verkäude provisionsfrei anbieten würden, würd das Problem nicht bestehen.
      Avatar
      schrieb am 29.12.15 16:14:31
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.380.226 von R-BgO am 29.12.15 14:45:01
      Zitat von R-BgO: Comdirect bietet auch den Service, auf Nachfrage in solchen Fällen auf ihre Provision zu verzichten, so dass die Hürde kleiner wird. Kosten von Dritten wollen sie aber schon haben.


      Es gibt bereits Verfahren zum Ausfall von Optionsscheinen etc., da kann man sich dranhängen, da es u.E. die gleiche Problematik betrifft. So kann das Verfahren offen gehalten werden.

      Die Info zur Comdirect muss älter sein. Das BMF-Schreiben wurde entsprechend angepasst, so dass immer auf die Regelprovision abzustellen ist und Nachlässe keine Rolle mehr spielen.

      Gruß
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      schrieb am 29.12.15 19:30:49
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke schon einmal für eure Beiträge.

      Ein Schreiben des BMF an die Baken oder Steuerverwaltung hat doch keinen Gesetzescharakter.
      Im Gesetz steht eigentlich doch klar, dass alle Verluste anzuerkennen sind. Ausnahmen stehen keine im Gesetzt (§43a EKStG).

      Vielleicht gibt es Musterverfahren. Ich muß einmal suchen
      Avatar
      schrieb am 29.12.15 19:33:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.380.226 von R-BgO am 29.12.15 14:45:01Wer hat denn eine Verlustbescheinigung erstellt, wenn du es selbst in die Steuererklärung aufgenommen hast?
      Ohne die Verlustbescheinigung dürfte der Verlust doch nur schwerlich anerkannt werden, oder?
      Avatar
      schrieb am 29.12.15 21:44:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      >>>Comdirect bietet auch den Service, auf Nachfrage in solchen Fällen auf ihre Provision zu verzichten, so dass die Hürde kleiner wird. Kosten von Dritten wollen sie aber schon haben.

      Noch besser: Auf Verkäufe unter 15 Euro fällt bei Codi keine Provision an (hab' ich schon einige Male beim Verkauf von Bezugsrechten gehabt - da hätte ich sonst gar nichts bekommen). Und das imho keine Sonderabsprache ist, sondern in der regulären Preisliste steht, muss das imho auch vom Finanzamt anerkannt werden.
      Bleiben dann nur die Spesen der Börsen, Clearstream u.s.w.


      >>>Ohne die Verlustbescheinigung dürfte der Verlust doch nur schwerlich anerkannt werden, oder?

      Das sollte keine Problem sein. Man hat ja eine Abrechnung und auch irgendeine Steuerbuchung dazu. Das reicht um zu belegen, dass die Verluste nicht bankintern vorgetragen wurden.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.12.15 23:22:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.383.070 von reckoner am 29.12.15 21:44:38Die Grenze bei comdirect sind sogar 25 Euro, die Gebührenbefreiung betrifft aber nur den Handel mit Bezugsrechten. Für alle anderen Orders gilt weiterhin 4,90 + 0,25%, aber mindestens 9,90. (Preisverzeichnis gültig ab 01.01.2016)
      Avatar
      schrieb am 30.12.15 23:45:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo honigbaer,

      ja, du hast recht, da hat sich was geändert, ich hatte die alte Preisliste. Sorry.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 21.03.16 22:03:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.379.815 von OsiBisa49 am 29.12.15 13:33:54bin auch betroffen.
      Meine Verluste aus Optionsschein Verkauf wurden auch nicht erstattet.

      Soll der Bank mir eine Bescheinigung (Bestätigung) geben, damit ich gegenüber Finanzamt den Fall nachweisen kann?


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