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    Effecten-Spiegel(50) - Eine AG der die eigenen Aktionäre egal sind? (Seite 58)

    eröffnet am 31.12.15 07:15:25 von
    neuester Beitrag 25.04.24 13:28:10 von
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      schrieb am 13.02.23 19:20:41
      Beitrag Nr. 2.291 ()
      Zitat von sw23456:
      Zitat von Dagobert Bull: Den NAV/Aktie zum 31.12.2022 schätze ich auf 17,50.

      Demnach ist der Kurs-Abschlag zum NAV historisch hoch. War die letzten Wochen auf der Käuferseite. Würde mich natürlich freuen, wenn der ES jetzt zumindest einen Gleichlauf mit dem DAX hinbekäme.

      Der Abschlag entspricht etwa dem, was bei Beteiligungsgesellschaften üblich ist. Und unter Erwartung eines Gleichlaufs mit dem DAX macht das ganze Investment dann eigentlich gar keinen Sinn mehr.

      Zitat von Freibauer: Fairen Kurs würde ich aktuell bei 18€ NAV x 0,75 ansetzte. = 13,5€

      Den 25% Abschlag würde ich mich anschließen.

      Worin begründet sich eigentlich ein mehr oder weniger hoher Abschlag? Er ist zum einen begründet in der Minder- oder Mehrleistung des Verwaltungsüberbaus (man kann auch Wasserkopf sagen). Dass man in der Tiergartenstraße zu Mehrleistungen fähig ist, denke ich, gemessen an der Vergangenheit, eher nicht.

      Zum anderen ist ein mehr oder weniger hoher Abschlag im laufenden Aufwand dieses Verwaltungsüberbaus begründet. In 2021 waren die laufenden Aufwendungen der AG bei ca. 4,2 Mio. EUR (Material, Personal, Afa und sonstige betriebliche Aufwendungen). 2,6 Mio. EUR davon würde ich dem Verlagsgeschäft zuordnen, den Rest von 1,6 Mio. EUR der Verwaltung des eigenen Vermögens von rd. 70 Mio. EUR. Und genau hier liegt das Missverhältnis. Von den ohnehin schwachen Renditen, werden jährlich ca. 1,6 Mio. EUR sinnlos aufgefressen. Leistung zu Aufwand passt nicht. Für 0,0 Mio. EUR könnte man mit den 70 Mio. EUR in einem ETF ähnliche Ergebnisse erzielen. Wenn man mal die 1,6 Mio. EUR mit einem üblichen Zinssatz diskontiert, sieht man den Vermögensschaden. Die Forderung eines fairen Abschlags von 25% ist unter dieser Sicht eigentlich noch wohlwollend!

      Zitat von sw23456: Ich bringe nochmal das uralte Thema. Wie bekommt man auf der HV eine Mehrheit? Wieviel % braucht man, um einen Beschlussantrag einzubringen. Der wäre: Man löse die Gesellschaft auf und verteile das Vermögen an die Aktionäre. Schwupp haben wir die € 17,50 im Depot.

      Für den Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft werden 75% des vertretenen Grundkapitals benötigt (§ 262 Abs. 2 AktG). Aktionäre mit mindestens 5% oder mindestens 500.000 EUR Anteil am GK können verlangen, dass Beschlussanträge auf die Tagesordnung gesetzt werden (§ 122 Abs. 2 AktG).

      Zitat von sw23456: Wieso darf der Vorstand eigentlich das Stimmrecht aus den eigenen Aktien ausüben? Muss er das nicht ruhen lassen? Die Aktien gehören ja nicht den Vorständen als Privatpersonen.

      Aus eigenen Aktien stehen der Gesellschaft grundsätzlich keine (Stimm-)Rechte zu (§ 71b AktG).
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      schrieb am 13.02.23 15:49:15
      Beitrag Nr. 2.290 ()
      anderes Thema
      heute scheinen die Makler in Düsseldorf und in Stuttgart einen Tag frei zu machen. Ziemlich schlechter Service.
      Effecten-Spiegel | 12,60 €
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      schrieb am 13.02.23 13:44:02
      Beitrag Nr. 2.289 ()
      Das habe ich ja nicht gesagt. Wenn aber über einen Kurs gesprochen wird und der dann gehandelt wird von 2 Boardteilnehmern ( stell was bei 12 ein dann schick ich Dir was) - dann ist es eine Straftat. Leider schnell passiert.
      Effecten-Spiegel | 12,60 €
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      schrieb am 13.02.23 13:25:24
      Beitrag Nr. 2.288 ()
      Man kann auch eine Straftat konstruieren. Öffentlich bekannt zu geben " ich würde gern zu 12,00 EUr kaufen" ist keine Straftat!
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      schrieb am 13.02.23 13:11:00
      Beitrag Nr. 2.287 ()
      Es muss immer jemand anzeigen - das ist klar oder eine Software rausfinden. Ich kenne mich bei dem Thema extrem gut aus und Fälle gibts zuhauf mit wirklich drastischen Strafen. Es reicht allein die Kursfeststellung, die gar nicht abweichen muss. Wenn sich hier im Board zwei verbreden und das Geschäft kommt zustande und dann kommt noch ein Danke! und ein Dritter Lesender meldet das ans Bafin - dann ists vorbei. Dann wirds richtig teuer und deswegen hab ich gewarnt bevor hier jemand grossem Schaden entsteht, den man gar nicht wollte
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      schrieb am 13.02.23 09:39:59
      Beitrag Nr. 2.286 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 73.281.578 von superman am 12.02.23 23:38:11Theoretisch mag das stimmen.
      Nur ist mir kein Fall bekannt.

      Haben die Behörden überhaupt eine Software, die Postings und Trades zusammenführt?
      Besteht bei winzigen Abweichungen (Brief Geldkurs) überhaupt ein Öffentliches Interesse das zu verfolgen?

      Außerdem schreibe ich rein: ich will efs3 für 11 kaufen--verkauf an mich---ist das zwischen uns KEIN Vertrag.
      Also nicht rechtlich bindenden (was anderes ist wenn wir eine Gegenleistung vereinbaren).

      Angesichts Wire Card und Excum - haben die Staatsanwaltschaften sicher besseres zu tun..

      Fazit: Keine Geschäfte verabreden - ist strafbar! Und zudem sinnlos...
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      schrieb am 12.02.23 23:38:11
      Beitrag Nr. 2.285 ()
      Wenn zwei Personen abgesprochen an der Börse gegeneinander handeln liegt eine Straftat vor. Da gibts kein grau dazwischen.
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      schrieb am 12.02.23 23:34:59
      Beitrag Nr. 2.284 ()
      Wenn hier jemand sagt, stell doch was für 12,3€ rein und Du sagst, ok mach im am Montag und der Andere handelt drauf ist die Straftat perfekt. Ich kann Dir auch sagen was das vermutlich kostet. Der gesamte bewegte Betrag verfällt als Abschöpfung einer Straftat. Egal ob damit ein Gewinn oder Verlust erziehlt wurde. Und es gibt eine nicht unerhebliche Geldstrafe obendrauf. Liegt gegen jemand schon was vor wirds ganz gefährlich. Ich kann nur warnen. Viele Bundesländer mit ihren Staatsanwaltschaften lauern nur auf diese Dinge, wo viele gar nicht wissen, dass sie eine Straftat begehen. Daher greif ich so schnell ein.
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      schrieb am 12.02.23 19:10:27
      Beitrag Nr. 2.283 ()
      ist mir bekannt, danke für den hinweis. ich kenne allerdings viele leute, auch anlageberater, die sagen, ich kaufe oder verkaufe diese oder jene aktie mit limit x oder y. ich kann dabei keine absprache erkennen.
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      schrieb am 11.02.23 14:54:24
      Beitrag Nr. 2.282 ()
      Wäre bei diesen Themen extrem vorsichtig, da abgesprochene Geschäfte an der Börse strafbar sind. Und das wird dann extrem teuer und wird inzwischen auch breit verfolgt.
      Effecten-Spiegel | 12,80 €
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