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    Mein erster ETF Kauf - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.16 22:35:32 von
    neuester Beitrag 31.01.16 22:00:16 von
    Beiträge: 12
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      Avatar
      schrieb am 11.01.16 22:35:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe vor in naher Zukunft meinen ersten ETF zu kaufen. Ausgesucht habe ich mir folgendes Produkt:

      EURO STOXX 50 UCITS ETF A
      IE00B60SWX25

      Diese Wahl habe ich getroffen, da der ETF sehr niedrige Verwaltungskosten hat, thesaurierend und steuereinfach ist. Außerdem steht der Chart des EURO STOXX 50 Index zur Zeit an einem vermeindlich niedrigem Punkt. Da ich noch sehr jung bin habe ich einen langen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten.

      Haltet ihr eine Investition in diesen ETF für eine gute Entscheidung, oder ist es aktuell nicht zu empfehlen in Unternehmen aus der Eurozone zu investieren? Gibt es wichtige Dinge, die ich beim Kauf dieses ETFs beachten sollte?

      Vielen Dank für eure Ratschläge!
      Liebe Grüße
      Max
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.01.16 18:41:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.467.517 von maxxx97 am 11.01.16 22:35:32
      Zitat von maxxx97: Ich habe vor in naher Zukunft meinen ersten ETF zu kaufen.


      Hallo Max,

      erst einmal Glückwunsch zu Deiner Entscheidung, unter die Aktienanleger zu gehen. Auf lange Sicht wird sich das auf jeden Fall auszahlen.


      Zitat von maxxx97: Ausgesucht habe ich mir folgendes Produkt:

      EURO STOXX 50 UCITS ETF A
      IE00B60SWX25


      Welche Fonds genau man nun kauft, ist sicher Geschmacksache. Ich würde jeweils einen Fonds auf den DAX, den S&P 500 und einen Emerging Markets Fonds bevorzugen. Der EuroStoxx ist mir etwas zu bankenlastig. Und wenn es nur ein Fonds sein soll, würde ich einen Weltindex bevorzugen. Aber wie gesagt - ist Geschmacksache.


      Zitat von maxxx97: Diese Wahl habe ich getroffen, da der ETF sehr niedrige Verwaltungskosten hat, thesaurierend und steuereinfach ist.


      Hier muss ich dir klar widersprechen. Bei deiner Fondsauswahl handelt es sich um einen ausländischen, thesaurierenden Fonds sind. Die sind alles andere als steuereinfach: Ich rate aufgrund steuerlicher Nachteile generell immer und überall vom Kauf ausländischer, thesaurierender Fonds ab. Die Bank gibt Dir jährlich den thesaurierten Betrag auf (ohne ihn mit Steuer zu belasten) und Du musst ihn in Deiner Steuererklärung angeben. Machst Du das nicht, ist das Steuerhinterziehung.

      Beim Verkauf mußt Du dann erneut versteuern und dann wiederum nachweisen, dass Du in den Vorjahren alle Steuern gezahlt hast. Daher würde ich davon die Finger lassen. Also nur deutsche Fonds oder nur ausschüttend.


      Zitat von maxxx97: Außerdem steht der Chart des EURO STOXX 50 Index zur Zeit an einem vermeindlich niedrigem Punkt. Da ich noch sehr jung bin habe ich einen langen Anlagehorizont von mehreren Jahrzehnten.


      Ach ja, die alte Frage nach der Chartanalyse. Ich halte davon gar nichts. Und wenn du wirklich einen Zeithorizont von mehreren Jahrzehnten hast, spielt der Einstiegszeitpunkt (ob nun drei Indexpunkte früher oder später) überhaupt keine Rolle.


      Zitat von maxxx97: Haltet ihr eine Investition in diesen ETF für eine gute Entscheidung, oder ist es aktuell nicht zu empfehlen in Unternehmen aus der Eurozone zu investieren?


      Den idealen Einstiegszeitpunkt kennt niemand. Gerade, wenn du einen Zeithorizont von Jahrzehnten hast, spielt der Kaufzeitpunkt keine Rolle. Und das mit der Eurozone - die großen Unternehmen aus den gängigen Indizes sind ohnehin weltweit tätig, da spielt das Schicksal des Euro - so denke ich - keine wesentliche Rolle.

      Mein Tip für’s lange Anlegen ist ein Sparplan. Da sparst du jeden Monat eine bestimmte Summe. Stehen die Anteile hoch, kaufst du weniger, sind die Anteile gefallen, kaufst du mehr. Der Fachmann nennt das „Cost Averaging“, und das bringt auf Dauer mehr, als immer zu versuchen, den richtigen Kaufzeitpunkt zu erwischen.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.01.16 22:58:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.474.978 von JuliaPapa am 12.01.16 18:41:39Vielen Dank für deine Antwort!

      Die Sache mit der Bankenlastigkeit ist mir bis eben gar nicht aufgefallen, da hast du natürlich recht, das ist wirklich etwas unschön. Bei der Sache mit den Steuern hast du mich aber etwas irritiert.

      Zitat von JuliaPapa: Hier muss ich dir klar widersprechen. Bei deiner Fondsauswahl handelt es sich um einen ausländischen, thesaurierenden Fonds sind. Die sind alles andere als steuereinfach: Ich rate aufgrund steuerlicher Nachteile generell immer und überall vom Kauf ausländischer, thesaurierender Fonds ab. Die Bank gibt Dir jährlich den thesaurierten Betrag auf (ohne ihn mit Steuer zu belasten) und Du musst ihn in Deiner Steuererklärung angeben. Machst Du das nicht, ist das Steuerhinterziehung.

      Beim Verkauf mußt Du dann erneut versteuern und dann wiederum nachweisen, dass Du in den Vorjahren alle Steuern gezahlt hast. Daher würde ich davon die Finger lassen. Also nur deutsche Fonds oder nur ausschüttend.


      So wie ich das verstanden habe kommt es darauf an, ob der ausländische, thesaurierende Fond sogenannte "ausschüttungsgleiche Erträge" aufweist. Dies kann man auf der Seite des Bundesanzeiger prüfen. Wenn er keine "ausschüttungsgleiche Erträge" hat gibt es keine Doppelbesteuerung. Die Stuerern muss ich dann nur einmal bezahlen und zwar beim Verkauf des ETF.

      Diese Informationen habe ich aus folgender Anleitung entnommen: http://www.wertpapier-forum.de/topic/44100-kurze-anleitung-s…

      Habe ich da etwa falsche Informationen bekommen? :rolleyes:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.01.16 19:30:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.476.880 von maxxx97 am 12.01.16 22:58:55
      Zitat von maxxx97: So wie ich das verstanden habe kommt es darauf an, ob der ausländische, thesaurierende Fond sogenannte "ausschüttungsgleiche Erträge" aufweist. Dies kann man auf der Seite des Bundesanzeiger prüfen. Wenn er keine "ausschüttungsgleiche Erträge" hat gibt es keine Doppelbesteuerung. Die Stuerern muss ich dann nur einmal bezahlen und zwar beim Verkauf des ETF.

      Diese Informationen habe ich aus folgender Anleitung entnommen: http://www.wertpapier-forum.de/topic/44100-kurze-anleitung-s…

      Habe ich da etwa falsche Informationen bekommen? :rolleyes:


      Ich kann das definitiv nicht bestätigen. Sollte ein Fonds diese ausschüttungsgleichen Erträge nicht ausweisen, so werden sie geschätzt und als Besteuerungsgrundlage genommen. Meines Wissens nach kommst du um die Doppelbesteuerung nicht herum.
      Avatar
      schrieb am 15.01.16 19:42:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.476.880 von maxxx97 am 12.01.16 22:58:55Hallo zusammen,

      Du liegst richtig. Sofern der ETF keine ausschüttungsgleichen Erträge erzielt, ist auch nichts zu versteuern. Und geschätzt wird in diesem Zusammenhang auch nichts.

      Unter diese Kategorie fallen die z.B. die meisten Comstage-ETFs (alles ausl. SWAPER). Soll aber keine Werbung an dieser Stelle sein. Zum Beispiel sehen viele ETF-Anleger SWAPER als risikoreicher an als z.B. voll-replizierende ETFs.

      Beste Grüße
      Felix80
      2 Antworten

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      Avatar
      schrieb am 16.01.16 14:36:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.504.699 von Felix80 am 15.01.16 19:42:59Ich weiß definitiv, daß es Schätzungen ausschüttungsgleicher Erträge gibt.

      Aber da ich kein Steuerberater bin, möchte ich dazu nichts weiter sagen.

      Falls Du Dich wirklich mit dem Finanzamt rumschlagen wollen - viel Spaß.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.01.16 15:53:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.508.932 von JuliaPapa am 16.01.16 14:36:47
      Besteuerung von thesaurierenden ETFs mit ausländischem Domizil
      Hallo JuliaPapa,

      es ist richtig, dass es unter bestimmen Umständen zu Schätzungen von ausschüttungsgleichen Beträgen kommt; was eine Pauschalversteuerung zur Folge hätte.
      Es ist aber nicht so, dass man sofort alle thesaurierenden ETFs mit ausländischem Domizil verteufeln sollte. Es ist notwendig, einige Details bzgl. der Besteuerung zu kennen. Ich versuche nachfolgend das Ganze etwas verständlicher darzustellen; dabei handelt es sich um den Fall von thesaurierenden ETFs mit ausländischem Domizil.

      Frage 1: Was sind ausschüttungsgleiche Erträge in diesem Zusammenhang?

      Ausschüttungsgleiche Erträge sind die in den jährlichen Bekanntmachungen im Bundesanzeiger ausgewiesene Erträge eines ETFs. Darunter fallen z.B. die durch den ETF vereinnahmten Dividenden und Zinserträge. Diese Erträge müssen in Deutschland jährlich vom Anleger versteuert werden, obwohl diese dem Anleger gar nicht zugeflossen sind. Jedoch werden die ausschüttungsgleichen Erträge im ETF thesauriert und sind der depotführenden Bank für den automatischen Kapitalertragsteuerabzug nicht direkt zugänglich (bei einem ETF mit ausländischem Domizil). Folglich hat der Anleger diese Erträge in der Anlage KAP bei Abgabe der Steuererklärung selbst zu erklären. Zur kurzzeitigen Doppelbesteuerung kommt es bei der tatsächlichen Veräußerung des thesaurierenden ausländischen ETFs. Hier wird der gesamte Veräußerungserlös besteuert, ohne Berücksichtigung oder Anrechnung der bereits versteuerten Thesaurierungsbeträge in den vorangegangenen Jahren. Die dann zu viel gezahlten Steuern kann sich der Anleger dann anschließend über seine Steuererklärung vom Finanzamt zurückholen. Somit kommt es am Ende tatsächlich zu keiner Doppelbesteuerung.


      Frage 2: Unter welchen Umständen fallen keine ausschüttungsgleichen Erträge an und man kann einen Steuerstundungsvorteil realisieren?

      Die Thesaurierung bei einem ETF mit ausländischem Domizil erfolgt ohne Generierung von ausschüttungsgleichen Erträgen. Die Konstruktion ist bei den sog. SWAP-basierten ETFs der Fall. Die SWAP-basierten ETFs kaufen u.U. ganz andere Wertpapiere, als in dem nachzubildenden ETF-Portfolio enthalten sind und schließen dann mit einer Gegenpartei einen SWAP-Vertrag, der die Performance der gehaltenen Werte gegen die Performance der ETF-Werte „tauscht“. In diesem Zusammenhang werden keine ausschüttungsgleichen Erträge generiert. Zum Beispiel fallen die meisten Comstage und iShares ETFs in diese Kategorie (der Einzelfall sollte jedoch immer vor dem Investment geprüft werden).
      Folglich werden die Wertzuwächse erst beim Verkauf abschließend durch die depotführende Bank versteuert. Somit eignen sich diese ETFs aus rein steuerlicher Sicht vor allem für Anleger, die ihren jährlichen Freibetrag von 801 EUR schon ausgeschöpft haben und einen Steuerstundungseffekt ausnutzen möchten.


      Frage 3: Wann kommt es zu Schätzungen von ausschüttungsgleichen Beträgen?

      Dies ist immer dann der Fall, wenn der thesaurierende ETF mit ausländischem Domizil tatsächlich ausschüttungsgleiche Erträge erzielt und diese nicht veröffentlicht (z.B. unter www.bundesanzeiger.de). Dann werden diese Erträge bzgl. der Besteuerung geschätzt. Solche ETFs sollte man meiden.

      Beste Grüße
      Felix80
      Avatar
      schrieb am 17.01.16 20:21:17
      Beitrag Nr. 8 ()
      Vielen Dank Felix für diese ausführliche Erklärung!

      Das heißt also, dass ich auch gar nichts in meiner Steuererklärung angeben muss, wenn ich einen ETF ohne ausschüttungsgleichen Erträgen besitze.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.01.16 08:34:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.514.629 von maxxx97 am 17.01.16 20:21:17Hallo maxxx97,

      ja, solange Du den ETF nicht verkauft hast, musst Du nichts dazu in Deiner Steuererklärung angeben (sofern der thesaurierende ETF keine ausschüttungsgleichen Beträge erzielt). Erst im Zeitpunkt des Verkaufs ist der Veräußerungsgewinn zu besteuern.

      Über die Seite https://www.justetf.com/de/index.html kann man ziemlich schnell ermitteln, ob ein ETF ausschüttungsgleiche Erträge erzielt. Es besteht dort eine Verlinkung auf die Veröffentlichungen zum Bundesanzeiger.

      Beste Grüße
      Felix80:)
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.16 11:52:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.516.921 von Felix80 am 18.01.16 08:34:36
      Zitat von Felix80: Hallo maxxx97,

      ja, solange Du den ETF nicht verkauft hast, musst Du nichts dazu in Deiner Steuererklärung angeben (sofern der thesaurierende ETF keine ausschüttungsgleichen Beträge erzielt). Erst im Zeitpunkt des Verkaufs ist der Veräußerungsgewinn zu besteuern.

      Über die Seite https://www.justetf.com/de/index.html kann man ziemlich schnell ermitteln, ob ein ETF ausschüttungsgleiche Erträge erzielt. Es besteht dort eine Verlinkung auf die Veröffentlichungen zum Bundesanzeiger.

      Beste Grüße
      Felix80:)


      Ich muss da noch mal fragen. Ich verstehe das nicht so ganz mit den Steuern ;-))

      Ich habe diese 3 ETF:

      iShares STOXX Global Select Dividend 100... A0F5UH
      ISHARES CORE EURO CORPORATE BOND UCITS... A0RGEP
      iShares TecDAX (R) (DE) 593397

      Muss ich hier etwas berücksichtigen?

      Danke für die Hilfe! ;-)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.01.16 23:13:09
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.571.602 von rui21 am 25.01.16 11:52:58Hallo rui21,

      um das Ganze zu verstehen sollte man sich auch mit dem Thema auseinandersetzen! Bei Deinen ETFs handelt es sich nicht um ausländische thesaurierende ETFs. Über diese hatte ich in meinem Post zuvor geschrieben.

      Um Dir zu helfen, schreib ich nachfolgend etwas zu den konkret genannten WKNs bzgl. den jährlichen Ausschüttungen:

      WKN: A0F5UH:
      ETF-Domizil: Deutschland
      Thesaurierung oder Ausschüttung: Ausschüttung
      Replikationsmethode: Physisch, vollständige Replikation
      Steuerstatus: Steuertransparent
      Lt. letzter Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 18.06.2015 werden alle erzielten ausschüttungsgleichen Erträge auch ausgeschüttet (0,4189 EUR je Anteil). Somit wird die laufende Ausschüttung von der depotführenden Bank versteuert (nehme an Du hast die Anteile bei einer in Dtl. ansässigen Bank gekauft). Somit ist bei Deiner jährlichen Steuererklärung nichts anzugeben.

      WKN: A0RGEP
      ETF-Domizil: Irland
      Thesaurierung oder Ausschüttung: Ausschüttung
      Replikationsmethode: Physisch ;Sampling bzw. Nachbildung
      Steuerstatus: Steuertransparent
      Lt. letzter Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 23.10.2015 werden alle erzielten ausschüttungsgleichen Erträge auch ausgeschüttet (1,2930 EUR je Anteil). Somit wird die laufende Ausschüttung von der depotführenden Bank versteuert (nehme an Du hast die Anteile bei einer in Dtl. ansässigen Bank gekauft). Somit ist bei Deiner jährlichen Steuererklärung nichts anzugeben.

      WKN: 593397
      ETF-Domizil: Deutschland
      Thesaurierung oder Ausschüttung: Thesaurierung
      Replikationsmethode: Physisch, vollständige Replikation
      Steuerstatus: Steuertransparent
      Lt. letzter Veröffentlichung im Bundesanzeiger vom 14.08.2015 wurden ausschüttungsgleiche Erträge von 0,2201642 EUR je Anteil erzielt. Diese wurden thesauriert. Die deutsche Depotbank nimmt den Abzug der fälligen Kapitalertragssteuer abschließend vor (da ETF-Domizil Dtl.). Somit ist bei Deiner jährlichen Steuererklärung nichts anzugeben.

      Ich hoffe die Infos helfen Dir weiter. Am besten nochmals alle Angaben meinerseits überprüfen. Sicher ist sicher… ;)

      Viele Grüße
      Felix80 :)
      Avatar
      schrieb am 31.01.16 22:00:16
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.571.602 von rui21 am 25.01.16 11:52:58Hast Du meine Infos zu Deinen ETFs eigentlich gelesen? Null Feedback... wenn man sich die Mühe macht!?! :cry:

      Viele Grüße
      Felix80 :)


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