Gilt eine Armbrust als Waffe?? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 12.01.16 11:59:27 von
neuester Beitrag 13.01.16 13:44:32 von
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Hallo!!!
Die Sicherheitsbedenken in Deutschland sind momentan sehr in Frage gestellt-
Um meine Familie u.meinen häuslichen Bereich zu schützen,bisher hab ich da lediglich 2 Baseballschläger u.eine Gaspistole,
frage ich
kann ich mir ohne Waffenschein eine Armbrust zulegen?
Danke für Antworten
Die Sicherheitsbedenken in Deutschland sind momentan sehr in Frage gestellt-
Um meine Familie u.meinen häuslichen Bereich zu schützen,bisher hab ich da lediglich 2 Baseballschläger u.eine Gaspistole,
frage ich
kann ich mir ohne Waffenschein eine Armbrust zulegen?
Danke für Antworten
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.470.991 von Claptoni am 12.01.16 11:59:27Hi,
Rechtliche Situation in Deutschland
Im waffenrechtlichen Sinn ist die Armbrust im Gegensatz zum Bogen Schusswaffen gleichgestellt.[6] Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis.[7] Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Nach neuem deutschem Waffenrecht von 2008 zählt die Armbrust gemäß Anlage 1 des WaffG[6] (Waffengesetz) zu den gleichgestellten Gegenständen, die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen, und deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen feste Körper mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi).
Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.
Der Gesetzgeber hat jedoch den Begriff „Schießen“ etwas unscharf definiert: „(Es schießt), wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.“. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also gar nicht geschossen, die für das Schießen i. S. d. WaffG geltenden Regelungen des WaffG können somit für das Schießen mit einer Armbrust keine Anwendung finden.
Dennoch ist das Schießen mit einer Armbrust als Umgang mit einer Waffe gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 WaffG einzuordnen. Ein solcher Umgang mit Waffen ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme ergibt sich gem. § 27 Abs. 3 Nr. 2 WaffG für das Schießen auf Schießstätten unter Aufsicht ab einem Alter von 14 Jahren. Den unter 14-jährigen ist ein Schießen mit Armbrüsten auch auf Schießstätten unter Aufsicht grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich zur Förderung des Leistungssports kann die Behörde gem. § 27 Abs. 4 WaffG eine Ausnahmegenehmigung erteilen.[
https://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust
Rechtliche Situation in Deutschland
Im waffenrechtlichen Sinn ist die Armbrust im Gegensatz zum Bogen Schusswaffen gleichgestellt.[6] Erwerb, Besitz, Führen, Handel und Herstellung bedürfen jedoch keiner Erlaubnis.[7] Zu den Schusswaffen gleichgestellten Gegenständen gehören solche „tragbaren Gegenstände, bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann“.
Nach neuem deutschem Waffenrecht von 2008 zählt die Armbrust gemäß Anlage 1 des WaffG[6] (Waffengesetz) zu den gleichgestellten Gegenständen, die feste Körper (hier: Pfeil oder Bolzen) verschießen, und deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann. Ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen feste Körper mit elastischen Geschossspitzen (z. B. Saugnapf aus Gummi).
Damit finden grundsätzlich alle für die Schusswaffen geltenden Regelungen auch auf die Armbrust Anwendung, dabei auch die Sicherheitsbestimmungen beim Schießen.
Der Gesetzgeber hat jedoch den Begriff „Schießen“ etwas unscharf definiert: „(Es schießt), wer mit einer Schusswaffe Geschosse durch einen Lauf verschießt, Kartuschenmunition abschießt, mit Patronen- oder Kartuschenmunition Reiz- oder andere Wirkstoffe verschießt oder pyrotechnische Munition verschießt.“. Waffenrechtlich wird mit der Armbrust also gar nicht geschossen, die für das Schießen i. S. d. WaffG geltenden Regelungen des WaffG können somit für das Schießen mit einer Armbrust keine Anwendung finden.
Dennoch ist das Schießen mit einer Armbrust als Umgang mit einer Waffe gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 WaffG einzuordnen. Ein solcher Umgang mit Waffen ist grundsätzlich nur Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Eine Ausnahme ergibt sich gem. § 27 Abs. 3 Nr. 2 WaffG für das Schießen auf Schießstätten unter Aufsicht ab einem Alter von 14 Jahren. Den unter 14-jährigen ist ein Schießen mit Armbrüsten auch auf Schießstätten unter Aufsicht grundsätzlich nicht gestattet. Lediglich zur Förderung des Leistungssports kann die Behörde gem. § 27 Abs. 4 WaffG eine Ausnahmegenehmigung erteilen.[
https://de.wikipedia.org/wiki/Armbrust
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.471.462 von mani08 am 12.01.16 12:44:29Danke mani
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.470.991 von Claptoni am 12.01.16 11:59:27hab ich da lediglich 2 Baseballschläger u.eine Gaspistole,
einen dritten Arm mußt du dir noch zulegen
Übrigens,ein Messer dessen Klinge länger als 12,5 cm ist gilt als Waffe!
Mit dem Hirschfänger den wir früher in der Lederhose hatten(und damit zur Schule gingen) würdest du wahrsvheinlich einen SEK-Einsatz auslösen.
einen dritten Arm mußt du dir noch zulegen
Übrigens,ein Messer dessen Klinge länger als 12,5 cm ist gilt als Waffe!
Mit dem Hirschfänger den wir früher in der Lederhose hatten(und damit zur Schule gingen) würdest du wahrsvheinlich einen SEK-Einsatz auslösen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.473.265 von zocklany am 12.01.16 15:54:12
Verstehe.....
Laut Rekers der OB von Köln sollte ich noch ne Armlänge freihalten
Zitat von zocklany: hab ich da lediglich 2 Baseballschläger u.eine Gaspistole,
einen dritten Arm mußt du dir noch zulegen
Übrigens,ein Messer dessen Klinge länger als 12,5 cm ist gilt als Waffe!
Mit dem Hirschfänger den wir früher in der Lederhose hatten(und damit zur Schule gingen) würdest du wahrsvheinlich einen SEK-Einsatz auslösen.
Verstehe.....
Laut Rekers der OB von Köln sollte ich noch ne Armlänge freihalten
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.473.679 von Claptoni am 12.01.16 16:30:55
Wen bei mir jemand klingelt,wird nicht mehr unbedarft die Türe geöffnet..
Gucke erst vom 1.Stock aus dem Fenster,
unten m Hausflur,stehen meine Baseballieblinge u.das Pefferspray ist immer zur Hand
Man weiß ja nie...
Köln im eigenen Has,nee das tue ich mir nicht an..
Zitat von Claptoni:Zitat von zocklany: hab ich da lediglich 2 Baseballschläger u.eine Gaspistole,
einen dritten Arm mußt du dir noch zulegen
Übrigens,ein Messer dessen Klinge länger als 12,5 cm ist gilt als Waffe!
Mit dem Hirschfänger den wir früher in der Lederhose hatten(und damit zur Schule gingen) würdest du wahrsvheinlich einen SEK-Einsatz auslösen.
Verstehe.....
Laut Rekers der OB von Köln sollte ich noch ne Armlänge freihalten
Wen bei mir jemand klingelt,wird nicht mehr unbedarft die Türe geöffnet..
Gucke erst vom 1.Stock aus dem Fenster,
unten m Hausflur,stehen meine Baseballieblinge u.das Pefferspray ist immer zur Hand
Man weiß ja nie...
Köln im eigenen Has,nee das tue ich mir nicht an..
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.473.679 von Claptoni am 12.01.16 16:30:55du verstehst garnichts!wie willst du das machen ein Baseballschläger linker Arm,einer rechter Arm und die Pistole zwischen die Zähne? gibts da einen Trick?dann verrate ihn mir und ich bin beim nächsten SV-Training der King!
Egal was Du nimmst als Verteidigungswaffe ,wenn Du einen Täter damit verletzt , bekommst auf jeden fall eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Nicht genug, das man als Opfer schon genug Sorgen hat. Aber nein, die Anzeige ist sozusagen das Sahnehäubchen noch obendrauf. Täterschutz, Opferschmutz.
Nicht genug, das man als Opfer schon genug Sorgen hat. Aber nein, die Anzeige ist sozusagen das Sahnehäubchen noch obendrauf. Täterschutz, Opferschmutz.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.470.991 von Claptoni am 12.01.16 11:59:27Gilt eine Armbrust als Waffe??
Nein!
Nein!
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.474.768 von Datteljongleur am 12.01.16 18:14:45das ist doch wohl mehr ein Brüstchen und das gilt nicht.
Ok...
Wir schaffen das....
Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
Ich schaffe das
Wir schaffen das....
Neeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeeee
Ich schaffe das
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.474.462 von VanGillen am 12.01.16 17:44:39
Nun, Claptoni will sein Eigenheim schützen!
Ich würde sagen- rein kommt vielleicht einer, aber nicht mehr raus. Der macht auch keine Anzeige mehr....
Zur Not haust du dir halt noch ein Messer ins eigene Bein....
Zitat von VanGillen: Egal was Du nimmst als Verteidigungswaffe ,wenn Du einen Täter damit verletzt , bekommst auf jeden fall eine Anzeige wegen Körperverletzung.
Nicht genug, das man als Opfer schon genug Sorgen hat. Aber nein, die Anzeige ist sozusagen das Sahnehäubchen noch obendrauf. Täterschutz, Opferschmutz.
Nun, Claptoni will sein Eigenheim schützen!
Ich würde sagen- rein kommt vielleicht einer, aber nicht mehr raus. Der macht auch keine Anzeige mehr....
Zur Not haust du dir halt noch ein Messer ins eigene Bein....
Safety first Das mit der Armbrust wusste ich bisher noch nicht... aber schönes Brüstchen Dattel
Ist ja interessant, wie kompliziert hier die rechtliche Lage ist. Das Schießen mit einer Armbrust kann ja letztlich genauso tödlich enden wie mit einer Pistole. Daher hätte ich gedacht, dass da sehr ähnliche Regeln wie für Pistolen gelten. Ich habe mich bisher aber auch noch nie genauer damit auseinander gesetzt, da ich auch noch nie eine Waffe zu meiner Verteidigung gebraucht habe. Ich hoffe, dass das so bleiben wird.
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