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    Wann lohnt sich Ehegattensplitting? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.16 21:17:45 von
    neuester Beitrag 27.01.16 15:48:38 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.224.549
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      schrieb am 12.01.16 21:17:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich würde interessieren in welchen Fällen Ehegattensplitting bei der Steuer sind macht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 12.01.16 21:30:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn ein Ehepartner mindestens ein Drittel mehr verdient; dann der MehrverdienerIn in III, der andere V, Beide ca. gleich hohes Einkommen IV/IV.
      Am besten fährt man mit einem guten Einkommen und III., wenn der Partner gar nicht arbeitet. .
      Bei einerm guten und einem 450€-Job (III/V) kanns zu Steuernachzahlungen führen.
      Avatar
      schrieb am 13.01.16 01:04:21
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      im Beitrag vor mir geht es nur um die Steuerklassen, danach war aber nicht gefragt (oder war doch das gemeint?).


      >>>Mich würde interessieren in welchen Fällen Ehegattensplitting bei der Steuer sind macht.

      Eigentlich fast immer.

      Die häufigste Ausnahme sind relativ hohe steuerfreie Einkünfte die dem Progressionsvorbehalt unterliegen (etwa Arbeitslosengeld oder Elterngeld) und gleichzeitig eher geringe Einkünfte bei der anderen Person. In dem Fall würden die letztgenannten Einkünfte alleine niedrig besteuert oder gar völlig steuerfrei bleiben, das andere wäre sowieso steuerfrei. Zusammen ergibt sich hingegen aufgrund höherem Steuersatz auch eine höhere Steuer.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 13.01.16 12:02:48
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.476.220 von Dandei am 12.01.16 21:17:45Die Frage ist schon nicht eindeutig. Ehegattensplitting ist Bestandteil der deutschen Steuer (z.B. bei Zugewinngemeinschaft) und nicht wählbar oder nicht. Zur Optimierung des Geldflusses innerhalb eines Jahres können da die Steuerklassen gewählt werden. Mit der Steuererklärung wird dann sowieso alles ausgeglichen.

      Bei Gütertrennung würde ich vermuten, dass es dann kein Splitting gibt. Aber vlt. zielte die Frage ja darauf ab?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.01.16 12:28:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.480.054 von linkshaender am 13.01.16 12:02:48
      Zitat von linkshaender: Die Frage ist schon nicht eindeutig. Ehegattensplitting ist Bestandteil der deutschen Steuer (z.B. bei Zugewinngemeinschaft) und nicht wählbar oder nicht.


      Natürlich haben Ehegatten ein Wahlrecht! Sie können sich gemeinsam veranlagen lassen oder jeder einzeln. Da kann man das günstigste wählen. Mit dem Güterstand hat das nix zu tun.

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 13.01.16 19:05:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wenn beide arbeiten gehen ist der Steuervorteil oft erstaunlich gering.

      Hier mal ein Internet-Rechner, von der Tendenz scheint der zu passen. Im Deteil habe ich ihn nicht überprüft.

      https://www.nettolohn.de/rechner/splitting-veranlagung-steue…

      Wie Taxadvisor schon geschrieben hat können auch Eheleute die getrennte Veranlagung wähen, also wie unverheiratet behandet werden. Erstaunlich oft ist das sogar von Vorteil - bringt der Splittingtarif für Verheiratete also gar nichts.
      Avatar
      schrieb am 23.01.16 10:53:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Musst du dir keine großen Gedanken drüber machen. Einfach einen Online-Rechner nehmen und ausrechnen lassen. Fertig!

      Geht zum Beispiel hier: http://ehegattensplitting-rechner.de/
      Avatar
      schrieb am 27.01.16 15:48:38
      Beitrag Nr. 8 ()
      Wer kann mir bei der Frage helfen?

      Faktenlage:

      Frau hat keine Aktien und ich dafür umso mehr.
      Frau ist Konfessionslos, ich katholisch.
      Seit 11.12.2015 verheiratet.
      Bundesland Hessen

      Was würde passieren, wenn ich alle Aktienpositionen auf das neu eingerichtete Konto meiner Frau übertragen würde. Demzufolge müsste die keine Kirchensteuer bezahlen. Was würde aber in dem Fall das Finanzamt sagen, bzw. das Kirchenamt? Wie würde es sich dann bei der gemeinsamen Einkommensteuererklärung verhalten. Wir dann der Aktiengewinn durch 2 geteilt und nur die Hälfte wird als Kirchensteuer berechnet oder es wir kein Kirchensteuer erhoben?

      Würde mich über Antworten sehr freuen.

      PS: Webrecherche hat leider keine Antwort gebracht.

      Gruß
      kalpchen


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