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    Rentenbesteuerung 2016 - kann jemand helfen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.02.16 13:28:24 von
    neuester Beitrag 06.02.16 23:24:53 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.226.071
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      Avatar
      schrieb am 04.02.16 13:28:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ist dieser Gedankengang richtig?

      Grundfreibetrag 2016 € 8.652,-- zzgl. Sparerfreibetrag 801,-- €, zzgl. Sonderausg.Pauschale € 36,--
      zzgl. Werbungskostenpausch. € 102,-- zzgl. Altersentlastungsbetrag 1.140,-- (auf mich bezogen)
      wären € 10.730,-- nicht zu versteuerndes Renteneinkommen???
      Oder ist diese Rechnung ein Gedankenfehler?

      Danke im voraus für die Antworten
      Betty
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 13:53:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.316 von Betty51 am 04.02.16 13:28:24http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/…
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 13:55:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.316 von Betty51 am 04.02.16 13:28:24So weit ich weiß ist der Sparerfreibetrag von 801€ kein Pauschalbetrag. Der wird bei der Bank beantragt und mit Zins -oder anderen Kapitaleinnahmen verrechnet.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 15:31:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.316 von Betty51 am 04.02.16 13:28:24
      Zitat von Betty51: Ist dieser Gedankengang richtig?

      Grundfreibetrag 2016 € 8.652,-- zzgl. Sparerfreibetrag 801,-- €, zzgl. Sonderausg.Pauschale € 36,--
      zzgl. Werbungskostenpausch. € 102,-- zzgl. Altersentlastungsbetrag 1.140,-- (auf mich bezogen)
      wären € 10.730,-- nicht zu versteuerndes Renteneinkommen???
      Oder ist diese Rechnung ein Gedankenfehler?

      Danke im voraus für die Antworten
      Betty


      Entscheidend ist erst einmal, um was für eine Rente es geht, wann der Rentenbeginn war und wie hoch die Rente bei Beginn bzw. in 2005 war. Dann weiß man was steuerpflichtig und kann davon die weiteren Posten abziehen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 16:07:14
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo,

      So weit ich weiß ist der Sparerfreibetrag von 801€ kein Pauschalbetrag. Der wird bei der Bank beantragt und mit Zins -oder anderen Kapitaleinnahmen verrechnet.
      Korrekt, dieser Freibetrag (besser: Sparer-Pauschbetrag) gilt nur für Kapitalerträge.

      Stefan

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      schrieb am 04.02.16 16:21:08
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.676 von bluechip56 am 04.02.16 13:55:16Sparer-Pauschbetrag bei der Bank beantragen?? Meinst wohl Freistellungsauftrag
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 20:16:54
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ja ja der Freistellungsauftrag für den Sparerfreibetrag :-) ok
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 23:40:06
      Beitrag Nr. 8 ()
      Betty51,
      google mal nach „wieviel rente ist steuerfrei“.

      Den Sparerpauschbetrag (801,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 801,- Kapitalerträge hast. Darunter darfst du nur den tatsächlichen Kapitalertrag zum Grundfreibetrag addieren.

      Den Altersentlastungsbetrag (1140,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 4750,- zusätzliches Einkommen neben deiner Rente hast. Darunter darfst du nur 24% des zusätzlichen Einkommens addieren.
      Avatar
      schrieb am 04.02.16 23:49:29
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      Den Altersentlastungsbetrag (1140,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 4750,- zusätzliches Einkommen neben deiner Rente hast.
      Und die Kapitalerträge zählen nicht dazu (nicht mehr).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 05.02.16 08:57:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      reckoner,
      „Der Altersentlastungsbetrag wird nicht bei Kapitalerträgen berücksichtigt.“

      Wirkt sich der Altersentlastungsbetrag über die Günstiger-Prüfung nicht doch auf Kapitalerträge aus? Jemand unter dem Grundfreibetrag wird immer Günstiger-Prüfung beantragen.
      Avatar
      schrieb am 06.02.16 23:24:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo alzwo,

      nein, der Altersentlastungsbetrag gilt grundsätzlich nicht für Kapitalerträge (das wurde - wenn ich mich recht erinnere - 2014 abgeschafft).

      Bei Nichtbeantragung der Günstigerprüfung ist es sogar komplett getrennt, praktisch macht man dann zwei Steuererklärungen (eine normale und ggf. eine für die Kapitalerträge).

      Stefan


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