Rentenbesteuerung 2016 - kann jemand helfen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.02.16 13:28:24 von
neuester Beitrag 06.02.16 23:24:53 von
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Ist dieser Gedankengang richtig?
Grundfreibetrag 2016 € 8.652,-- zzgl. Sparerfreibetrag 801,-- €, zzgl. Sonderausg.Pauschale € 36,--
zzgl. Werbungskostenpausch. € 102,-- zzgl. Altersentlastungsbetrag 1.140,-- (auf mich bezogen)
wären € 10.730,-- nicht zu versteuerndes Renteneinkommen???
Oder ist diese Rechnung ein Gedankenfehler?
Danke im voraus für die Antworten
Betty
Grundfreibetrag 2016 € 8.652,-- zzgl. Sparerfreibetrag 801,-- €, zzgl. Sonderausg.Pauschale € 36,--
zzgl. Werbungskostenpausch. € 102,-- zzgl. Altersentlastungsbetrag 1.140,-- (auf mich bezogen)
wären € 10.730,-- nicht zu versteuerndes Renteneinkommen???
Oder ist diese Rechnung ein Gedankenfehler?
Danke im voraus für die Antworten
Betty
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.316 von Betty51 am 04.02.16 13:28:24http://www.steuertipps.de/steuererklaerung-finanzamt/themen/…
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.316 von Betty51 am 04.02.16 13:28:24So weit ich weiß ist der Sparerfreibetrag von 801€ kein Pauschalbetrag. Der wird bei der Bank beantragt und mit Zins -oder anderen Kapitaleinnahmen verrechnet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.316 von Betty51 am 04.02.16 13:28:24
Entscheidend ist erst einmal, um was für eine Rente es geht, wann der Rentenbeginn war und wie hoch die Rente bei Beginn bzw. in 2005 war. Dann weiß man was steuerpflichtig und kann davon die weiteren Posten abziehen.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Betty51: Ist dieser Gedankengang richtig?
Grundfreibetrag 2016 € 8.652,-- zzgl. Sparerfreibetrag 801,-- €, zzgl. Sonderausg.Pauschale € 36,--
zzgl. Werbungskostenpausch. € 102,-- zzgl. Altersentlastungsbetrag 1.140,-- (auf mich bezogen)
wären € 10.730,-- nicht zu versteuerndes Renteneinkommen???
Oder ist diese Rechnung ein Gedankenfehler?
Danke im voraus für die Antworten
Betty
Entscheidend ist erst einmal, um was für eine Rente es geht, wann der Rentenbeginn war und wie hoch die Rente bei Beginn bzw. in 2005 war. Dann weiß man was steuerpflichtig und kann davon die weiteren Posten abziehen.
Gruß
Taxadvisor
Hallo,
Stefan
So weit ich weiß ist der Sparerfreibetrag von 801€ kein Pauschalbetrag. Der wird bei der Bank beantragt und mit Zins -oder anderen Kapitaleinnahmen verrechnet.Korrekt, dieser Freibetrag (besser: Sparer-Pauschbetrag) gilt nur für Kapitalerträge.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.657.676 von bluechip56 am 04.02.16 13:55:16Sparer-Pauschbetrag bei der Bank beantragen?? Meinst wohl Freistellungsauftrag
Ja ja der Freistellungsauftrag für den Sparerfreibetrag :-) ok
Betty51,
google mal nach „wieviel rente ist steuerfrei“.
Den Sparerpauschbetrag (801,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 801,- Kapitalerträge hast. Darunter darfst du nur den tatsächlichen Kapitalertrag zum Grundfreibetrag addieren.
Den Altersentlastungsbetrag (1140,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 4750,- zusätzliches Einkommen neben deiner Rente hast. Darunter darfst du nur 24% des zusätzlichen Einkommens addieren.
google mal nach „wieviel rente ist steuerfrei“.
Den Sparerpauschbetrag (801,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 801,- Kapitalerträge hast. Darunter darfst du nur den tatsächlichen Kapitalertrag zum Grundfreibetrag addieren.
Den Altersentlastungsbetrag (1140,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 4750,- zusätzliches Einkommen neben deiner Rente hast. Darunter darfst du nur 24% des zusätzlichen Einkommens addieren.
Hallo,
Stefan
Den Altersentlastungsbetrag (1140,-) kannst du in deiner Rechnung nur dazu zählen, wenn du MEHR als 4750,- zusätzliches Einkommen neben deiner Rente hast.Und die Kapitalerträge zählen nicht dazu (nicht mehr).
Stefan
reckoner,
„Der Altersentlastungsbetrag wird nicht bei Kapitalerträgen berücksichtigt.“
Wirkt sich der Altersentlastungsbetrag über die Günstiger-Prüfung nicht doch auf Kapitalerträge aus? Jemand unter dem Grundfreibetrag wird immer Günstiger-Prüfung beantragen.
„Der Altersentlastungsbetrag wird nicht bei Kapitalerträgen berücksichtigt.“
Wirkt sich der Altersentlastungsbetrag über die Günstiger-Prüfung nicht doch auf Kapitalerträge aus? Jemand unter dem Grundfreibetrag wird immer Günstiger-Prüfung beantragen.
Hallo alzwo,
nein, der Altersentlastungsbetrag gilt grundsätzlich nicht für Kapitalerträge (das wurde - wenn ich mich recht erinnere - 2014 abgeschafft).
Bei Nichtbeantragung der Günstigerprüfung ist es sogar komplett getrennt, praktisch macht man dann zwei Steuererklärungen (eine normale und ggf. eine für die Kapitalerträge).
Stefan
nein, der Altersentlastungsbetrag gilt grundsätzlich nicht für Kapitalerträge (das wurde - wenn ich mich recht erinnere - 2014 abgeschafft).
Bei Nichtbeantragung der Günstigerprüfung ist es sogar komplett getrennt, praktisch macht man dann zwei Steuererklärungen (eine normale und ggf. eine für die Kapitalerträge).
Stefan
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