Standard Life KLV mit Airbag - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.02.16 22:44:06 von
neuester Beitrag 24.02.16 08:30:26 von
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Der alte Thread dazu ist ja historisch und ich kann nicht mehr darauf antworten, deshalb hier kurz die Nachfrage ob man so einen seit 2-3 Jahren beitragsfrei gestellten Vertrag von 2001 auch wieder einfach mit dem BU-Schutz aktivieren kann?
Ich hab jetzt nichts dazu in den Bedingungen gefunden oder hab ich was übersehen?
Danke!
Ich hab jetzt nichts dazu in den Bedingungen gefunden oder hab ich was übersehen?
Danke!
Hallo,
ja kannst du, allerdings solltest du sonst nichts daran verändern, da du ansonsten den steuerlichen Effekt verlierst.
ja kannst du, allerdings solltest du sonst nichts daran verändern, da du ansonsten den steuerlichen Effekt verlierst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.785.947 von joi1_de am 19.02.16 12:22:49
D.h. einfach wieder aktvieren und dann den BU-Schutz in Anspruch nehmen oder gleich bei der Aktivierung darauf hinweisen, dass BU eingetreten ist?
Zitat von joi1_de: Hallo,
ja kannst du, allerdings solltest du sonst nichts daran verändern, da du ansonsten den steuerlichen Effekt verlierst.
D.h. einfach wieder aktvieren und dann den BU-Schutz in Anspruch nehmen oder gleich bei der Aktivierung darauf hinweisen, dass BU eingetreten ist?
Hallo,
was meinst du mit BU-Schutz in Anspruch nehmen? bist du Berufsunfähig? wenn Sie jetzt stillgelegt war, dann kommt es in der Regel auf das Bedingungswerk an und wenn die Versicherung "ruhend" gestellt war, dann solltest du leider keinen BU-Schutz haben.
VG
was meinst du mit BU-Schutz in Anspruch nehmen? bist du Berufsunfähig? wenn Sie jetzt stillgelegt war, dann kommt es in der Regel auf das Bedingungswerk an und wenn die Versicherung "ruhend" gestellt war, dann solltest du leider keinen BU-Schutz haben.
VG
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.811.738 von joi1_de am 23.02.16 08:59:42
Ja krankenversicherungstechnisch berufsunfähig, wobei dort die Regelung ja noch strenger ist.
Ich habe eben nichts in den Bedingungen von 2001 gefunden, dass die Beendigung des BU-Schutzes bei Beitragsfreistellung erwähnt, noch wurde es bei der Freistellung selber beschrieben.
Allerdings taucht ein entsprechender Absatz seitdem nicht mehr in der Jahresmitteilung auf.
Theoretisch könnten ja die Kosten dafür immer noch abgezogen worden sein.
Ich weiß, dass es gängig ist den BU-Schutz bei sowas normalerweise zu beenden, aber wo muss das beschrieben sein?
Zitat von joi1_de: Hallo,
was meinst du mit BU-Schutz in Anspruch nehmen? bist du Berufsunfähig? wenn Sie jetzt stillgelegt war, dann kommt es in der Regel auf das Bedingungswerk an und wenn die Versicherung "ruhend" gestellt war, dann solltest du leider keinen BU-Schutz haben.
VG
Ja krankenversicherungstechnisch berufsunfähig, wobei dort die Regelung ja noch strenger ist.
Ich habe eben nichts in den Bedingungen von 2001 gefunden, dass die Beendigung des BU-Schutzes bei Beitragsfreistellung erwähnt, noch wurde es bei der Freistellung selber beschrieben.
Allerdings taucht ein entsprechender Absatz seitdem nicht mehr in der Jahresmitteilung auf.
Theoretisch könnten ja die Kosten dafür immer noch abgezogen worden sein.
Ich weiß, dass es gängig ist den BU-Schutz bei sowas normalerweise zu beenden, aber wo muss das beschrieben sein?
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.820.216 von grisuris am 24.02.16 00:22:04einfach mal anrufen und nichts von der BU erzählen.
und dann können Sie in dem Gespräch fragen wie das ist, ob der BU-Schutz trotz Stilllegung weiter aktiv war.
und dann können Sie in dem Gespräch fragen wie das ist, ob der BU-Schutz trotz Stilllegung weiter aktiv war.
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