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    Mietkaution, Möglichkeit für Ratenzahlung? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.02.16 10:53:58 von
    neuester Beitrag 26.02.16 15:27:53 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.226.959
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      schrieb am 19.02.16 10:53:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich wollte fragen, ob ein Vermieter "gezwungen" ist, einem rechtlich die Möglichkeit einzuräumen eine Mietkaution in Raten zu bezahlen?
      Ich habe so weit meine Finanzen für den Monat für den Umzug genutzt, nun möchte der Vermieter aber die Kaution in bar und sofort.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.02.16 11:02:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.784.978 von Michaelis02 am 19.02.16 10:53:58http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html

      Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten zu bezahlen, § 551 BGB, beginnend mit Beginn des Mietverhältnisses. Entgegenstehende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.

      In der Praxis wird der Vermieter den Mietvertrag aber oftmals erst dann unterschreiben, wenn der Mieter die Kaution "auf den Tisch" legt.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.16 15:27:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.785.119 von Datteljongleur am 19.02.16 11:02:55Also rein rechtlich darfst du das, aber es gibt ja hin und wieder Vermieter, die da nicht besodners kooperativ sind. Wenn du keinen Ärger eingehen willst oder sowieso für eine Doppelmiete oder Einrichtung Geld brauchst, könntest du dir das ja anderweitig zulegen. Ich denke, dass du da zur Not, du musst wissen, wie dein Vermieter so ist, eben einfach das alles umgehst, besser als ewig Lange Ärger zu haben mit einem Vermieter, bei dem man vielleicht Jahre bleibt. Also wie mein Vormann gesagt hat, wohl am besten doch so handhaben. So unglaublich hoch kann sie ja auch nicht sein, dann lieber doch bezahlen.


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