Mietkaution, Möglichkeit für Ratenzahlung? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.02.16 10:53:58 von
neuester Beitrag 26.02.16 15:27:53 von
neuester Beitrag 26.02.16 15:27:53 von
Beiträge: 3
ID: 1.226.959
ID: 1.226.959
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.909
Gesamt: 1.909
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 34 Minuten | 9332 | |
vor 27 Minuten | 5975 | |
vor 33 Minuten | 2969 | |
heute 14:19 | 2899 | |
vor 20 Minuten | 2896 | |
vor 11 Minuten | 2610 | |
vor 26 Minuten | 2271 | |
vor 23 Minuten | 2184 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.885,73 | -1,12 | 242 | |||
2. | 3. | 164,96 | +1,75 | 91 | |||
3. | 2. | 9,1850 | -4,77 | 90 | |||
4. | 4. | 0,1845 | -4,90 | 87 | |||
5. | 6. | 0,0330 | +56,40 | 57 | |||
6. | 14. | 6,9380 | +2,97 | 54 | |||
7. | 13. | 431,85 | -12,49 | 49 | |||
8. | 34. | 0,6600 | -52,86 | 49 |
Hallo, ich wollte fragen, ob ein Vermieter "gezwungen" ist, einem rechtlich die Möglichkeit einzuräumen eine Mietkaution in Raten zu bezahlen?
Ich habe so weit meine Finanzen für den Monat für den Umzug genutzt, nun möchte der Vermieter aber die Kaution in bar und sofort.
Ich habe so weit meine Finanzen für den Monat für den Umzug genutzt, nun möchte der Vermieter aber die Kaution in bar und sofort.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.784.978 von Michaelis02 am 19.02.16 10:53:58http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/mietkaution.html
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten zu bezahlen, § 551 BGB, beginnend mit Beginn des Mietverhältnisses. Entgegenstehende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
In der Praxis wird der Vermieter den Mietvertrag aber oftmals erst dann unterschreiben, wenn der Mieter die Kaution "auf den Tisch" legt.
Der Mieter ist berechtigt, die Kaution in drei gleichen, aufeinanderfolgenden Monatsraten zu bezahlen, § 551 BGB, beginnend mit Beginn des Mietverhältnisses. Entgegenstehende Vereinbarungen zum Nachteil des Mieters sind unwirksam.
In der Praxis wird der Vermieter den Mietvertrag aber oftmals erst dann unterschreiben, wenn der Mieter die Kaution "auf den Tisch" legt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.785.119 von Datteljongleur am 19.02.16 11:02:55Also rein rechtlich darfst du das, aber es gibt ja hin und wieder Vermieter, die da nicht besodners kooperativ sind. Wenn du keinen Ärger eingehen willst oder sowieso für eine Doppelmiete oder Einrichtung Geld brauchst, könntest du dir das ja anderweitig zulegen. Ich denke, dass du da zur Not, du musst wissen, wie dein Vermieter so ist, eben einfach das alles umgehst, besser als ewig Lange Ärger zu haben mit einem Vermieter, bei dem man vielleicht Jahre bleibt. Also wie mein Vormann gesagt hat, wohl am besten doch so handhaben. So unglaublich hoch kann sie ja auch nicht sein, dann lieber doch bezahlen.
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
242 | ||
91 | ||
90 | ||
87 | ||
57 | ||
54 | ||
49 | ||
49 | ||
40 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
31 | ||
31 | ||
28 | ||
27 | ||
24 | ||
24 | ||
23 | ||
23 | ||
22 | ||
21 |