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    Direkthandel zwischen Privatpersonen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.02.16 19:43:45 von
    neuester Beitrag 26.02.16 21:57:25 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.227.349
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      schrieb am 25.02.16 19:43:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich möchte einem Bekannten einige Wertpapiere verkaufen, die nicht an der Börse gelistet sind, aber in meinem Depot liegen. Den Preis haben wir unter uns abgesprochen.

      Wie könnte nun technisch so eine Transaktion laufen? Welche Möglichkeiten habe ich?(Gehts auch direkt oder immer nur über eine Clearingstelle?)
      Ist das ein OTC Geschäft, auch wenn es ja über garkeinen OTC Platz läuft?

      Ein "normaler" Depotübertrag kommt nicht unbedingt in Frage, es sollte schon das Lieferrisiko (aus meiner sich das geldliche) möglichst minimiert werden...
      Gruß Maze
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 21:21:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.838.618 von maze27 am 25.02.16 19:43:45Zunächst einmal solltet Ihr einen schriftlichen Kaufvertrag machen. Da es sich um einen entgeltlichen Depotübertrag handelt, erfolgt eine Meldung an das Finanzamt, und da ist ein Schriftstück zwar nicht zwingend erforderlich, aber doch zu empfehlen, zumal Du ja das Handelsergebnis auch in der Anlage KAP angeben mußt (sofern Anschaffung nach 2008).

      >>Ein "normaler" Depotübertrag kommt nicht unbedingt in Frage, es sollte schon das Lieferrisiko (aus meiner sich das geldliche) möglichst minimiert werden...<<

      Grundsätzlich gibt es schon die Möglichkeit, einen Depotübertrag gegen Zahlung durchzuführen. Unter Banken ist das Standard.

      Unter Privatkunden kenne ich das nicht. Evtl. würde Deine Bank das für Dich machen, wenn Du fragst. Ich halte das eher für unwahrscheinlich. Wäre sicher auch gebührentechnisch teuer; ein "normaler" Depotübertrag ist ja kostenlos.

      Ansonsten könnte ja der Käufer zuerst bezahlen (so wie es ja z.B. bei eBay üblich ist).
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 22:09:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was soll denn "direkt" heißen?
      Ein Depotübertrag ist der normale Weg. Ohne Clearingstelle ist kein Besitzwechsel möglich, es sei denn, die Wertpapiere werden aus dem Clearing herausgenommen (Depotauslieferung). Sie müssten dann später wieder eingeliefert werden. Sofern überhaupt effektive Stücke möglich sind, heutzutage eher die ausnahme, wäre das nur kompliziert.

      Man kann ja einenTreuhänder einschalten oder der Bank gleichzeitig den Auftrag zu Zahlung und Depotübertrag erteilen.

      Problem ist die Steuer, da beim entgeltlichen Depotübertrag der Tageskurs zugrunde zu legen ist und als Anschaffungskosten mit übermittelt wird. Löst Gewinn oder Verlust beim Veräußerer aus. Ggfs wären dann mit dem Finanzamt abweichende Transaktionsbedingungen zu erklären. (Oder ihr regelt das irgendwie untereinander, wenn die Bank einen "falschen" Kurs zugrunde legt. Die Bank ist da nicht flexibel bei der Kursfestlegung, aber bei so exotischen unnotierten Papieren vielleicht auch ratlos, dort fragen.)
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 22:14:00
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Julia,
      vielen Dank für deine hilfreichen Anregungen zu meiner Problemstellung.
      Das klingt nach einer guten Möglichkeit. Evtl. ist sinnvoll einen Treuhänder für die Zahlung einzubeziehen.
      Hat vielleicht dennoch jemand Erfahrungen oder Kenntnisse inwiefern es möglich ist das Geschäft durch meinen Broker über eine clearingstelle auszuführen?
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 22:17:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ja genau, Vertrag!

      Aber beim entgeltlichen Depotübertrag erfolgt doch gerade keine Meldung an das Finanzamt, sondern die Bank rechnet die Steuer ab. Man kann das aber im Detail bei den Banken nachlesen, welche unterschiedlichen Depotüberträge es gibt.

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      schrieb am 25.02.16 23:47:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo honigbaer,

      Danke für deine erleuchtende Antwort
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 25.02.16 23:56:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.840.337 von maze27 am 25.02.16 23:47:00
      Zitat von maze27: Hallo honigbaer,

      Danke für deine erleuchtende Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.16 00:01:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Mein iPhone verschluckt meine Beiträge, ich werd morgen vom pc erneut meine ganze Antwort posten
      Avatar
      schrieb am 26.02.16 09:18:22
      Beitrag Nr. 9 ()
      So hier gehts weiter....

      Ich war wohl etwas umnachtet, natürlich braucht man für den Übertrag auch die Clearingstelle!

      Die Frage ging eher in die Richtung, ob auch die Zahlung darüber abgewickelt werden kann. Bei einem Börsengeschäft ist der Weg des Geldes meines Wissens nach: Käufer->Clearingstelle->Verkäufer.
      Die Clearingstelle tritt sozusagen als Treuhänder auf, bzw. die Banken, die mit ihren Einlagen, die Clearingmembers bilden. Auf Grund der eingebrachten Sicherheiten der Clearingmembers, ist jede Bank bestrebt sowohl die Papier, als auch das Geld zu liefern.

      Oder lieg ich da jetzt komplett daneben?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.02.16 21:57:25
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 51.841.993 von maze27 am 26.02.16 09:18:22Nein, Du liegst schon richtig.

      Aber diese zentrale Clearingstelle wird von den Banken für ihre normalen Geschäfte genutzt. Im Rahmen eines Depotübertrages von Privatkunden habe ich das noch nie gesehen. Möglicherweise geht das auch gar nicht, weil die Daten im Normalfall ja maschinell reinkommen und nicht manuell eingegeben werden.

      Mein Vorschlag: Einfach mal Deine Bank fragen. Mehr als ablehnen können sie nicht.


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