checkAd

    Hotel - Aktiengesellschaft Wuppertal - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.03.16 17:15:39 von
    neuester Beitrag 20.02.17 16:49:40 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.228.032
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.092
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 07.03.16 17:15:39
      Beitrag Nr. 1 ()
      Jemand bei der Spruchstelle dabei und kann wenn was passiert was dazu sagen

      Danke
      Avatar
      schrieb am 14.08.16 20:39:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Keiner Infos dazu schade
      Avatar
      schrieb am 20.02.17 16:49:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Das ist mal ne geniale Nachzahlung danke an die Profis

      Stadt Wuppertal



      Bekanntmachung des Vergleichs zur Beendigung des Spruchverfahrens vor dem Landgericht Düsseldorf, mit dem führenden Aktenzeichen 35 O 154/15 [AktE]
      im Zusammenhang mit dem Ausschluss der Minderheitsaktionäre der ehemaligen Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRB 2197)

      zwischen

      [Vom Abdruck wird wegen § 5 Satz 1 dieses Vergleichs abgesehen]

      - Antragsteller -

      Vertreter außenstehender Aktionäre:

      [Vom Abdruck wird wegen § 5 Satz 1 dieses Vergleichs abgesehen]

      und

      der Stadt Wuppertal, vertreten durch den Oberbürgermeister, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

      - Antragsgegnerin -

      Prozessbevollmächtigte: Heuking Kühn Lüer Wojtek, 40474 Düsseldorf

      Präambel

      (1)
      Die Hauptversammlung der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal vom 21. August 2014 hat unter Tagesordnungspunkt 7 beschlossen, die auf den Inhaber lautenden Aktien der Minderheitsaktionäre der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal gemäß §§ 327a ff. AktG gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung auf die Hauptaktionärin Stadt Wuppertal zu übertragen (im Folgenden der „Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 13. November 2015 in das Handelsregister eingetragen.

      (2)
      Die Antragsteller halten die Barabfindung für unangemessen und haben ein Spruchverfahren beim Landgericht Düsseldorf eingeleitet. Die Antragsgegnerin hält demgegenüber den im Übertragungsbeschluss festgesetzten Abfindungsbetrag je Aktie für angemessen.

      (3)
      Die Parteien sind sich einig, das Spruchverfahren aus wirtschaftlichen Gründen im Wege des vorliegenden Vergleichs einvernehmlich zu beenden. Dies vorangestellt, schließen die Parteien - ohne Aufgabe ihrer jeweils gegenteiligen Rechtsauffassungen - auf Vorschlag und Anraten des Gerichts nachfolgenden Verfahrensvergleich:


      § 1
      Erhöhung der Barabfindung

      (1)
      Die im Rahmen des Übertragungsbeschlusses festgesetzte Barabfindung im Sinne des § 327b Abs. 1 AktG wird



      je Aktie der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal im Nennbetrag von DEM 100,00 von EUR 939,19 um EUR 939,19 auf EUR 1.878,83 und


      je Aktie der Hotel – Aktiengesellschaft Wuppertal im Nennbetrag von DEM 1.000,00 von EUR 9.391,91 um EUR 9.391,91 auf EUR 18.783,82


      erhöht.


      quelle Bundesanzeiger von Heute


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Hotel - Aktiengesellschaft Wuppertal