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    Kann man den Sterbegeld Beitrag von der Steuer absetzen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 29.03.16 17:34:32 von
    neuester Beitrag 25.04.17 12:20:10 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.229.132
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      schrieb am 29.03.16 17:34:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Kann man Beiträge für eine Sterbegeldversicherung steuerlich absetzen oder nicht?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.16 18:00:57
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.076.381 von Patrieck am 29.03.16 17:34:32Deine Beiträge zur Sterbegeldversicherung kannst du bei der Veranlagung zur Einkommensteuer im Rahmen der Höchstbeiträge für Vorsorgeaufwendungen (§ 10 Abs. 4 EStG) von der Steuer absetzen.

      Leistungen aus der Sterbegeldversicherung, die aufgrund deines Todes erbracht werden, sind in vollem Umfang einkommenssteuerfrei, evtl. erbschafts- oder schenkungssteuerpflichtig.


      Quelle: Google

      :D
      Avatar
      schrieb am 29.03.16 18:55:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Da bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen nur noch 1.900 Euro (inkl. Krankenversicherung, mindestens aber die Kosten der Krankenversicherung) abziehbar sind, ist dieser Betrag meist durch die Krankenversicherung und andere Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft und es ergibt sich kein Steuereffekt.

      Außerdem dürfte nur der reine Risikobeitrag abziehbar sein. Bei der üblichen Gestaltung als Kapitalversicherung in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung, also Sparvertrag, dürfte bei Abschluss ab 2005 nur eine Berücksichtigung als Altersvorsorgevertrag in Betracht kommen, also Beiträge mit (88%) abziehbar, Erträge steuerpflichtig. Oder sehe ich das falsch?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.03.16 22:11:09
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wer auf sowas wie Sterbegeldversicherung reinfällt,
      hat normalerweise ein Einkommen, auf das eh praktisch keine Steuern anfallen.
      :look:
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 13:50:41
      Beitrag Nr. 5 ()
      Ich glaube, das ist ein Vorurteil, das bis 2012 seine Berechtigung hatte, denn bei den kleinen Summen der Sterbegeldversicherungen fielen die Kosten überproportional ins Gewicht, so dass sich selbst hohe Garantiezinsen der Lebensversicherungen, die es früher noch gab, kaum auswirkten. Also war eine reine Risikoversicherung plus Sparbuch vernünftiger.

      Seit 2012 müssen aber Männer und Frauen tariflich gleich eingestuft werden, folglich zahlen Frauen in der Lebensversicherung extrem überteuerte Beiträge und Männer kommen äußerst günstig weg, im Vergleich zu ihrem viel höheren Sterberisiko. Gerade lese ich noch "ROUNDUP: Arme sterben früher - Regionale Unterschiede in Deutschland groß", dass in Pirmasens die Lebenserwartung ganze 8 Jahre niedriger ist, als in dem Landkreis mit der jeweils höchsten Lebenserwartung in Deutschland.

      Also wenn jemand regional und durch Männlichkeit stark sterbegefährdet ist, müsste sich eigentlich jede Art von Risikolebensversicherung lohnen. Das Thema kam neulich auch im Zusammenhang mit den Risikolebensversicherungen bei Bausparfinanzierungen auf. Seit 2012 kann man da für Männer nicht mehr so pauschal sagen, das lohne sich nicht.

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      Avatar
      schrieb am 30.03.16 17:20:42
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ist genau wie bei den Kapitallebensversicherungen.
      Die Einzahlungen in Sterbegeldversicherungen können also nicht steuerlich geltend gemacht werden. Bis auf einige wenige Ausnahmen.

      Alle Details kannst du hier nachlesen: http://www.sterbegeld.net/sterbegeld-vorsorge-steuerlich-abs…
      Avatar
      schrieb am 30.03.16 18:34:40
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.077.155 von honigbaer am 29.03.16 18:55:39
      Zitat von honigbaer: .... Bei der üblichen Gestaltung als Kapitalversicherung in Verbindung mit einer Risikolebensversicherung, also Sparvertrag, dürfte bei Abschluss ab 2005 nur eine Berücksichtigung als Altersvorsorgevertrag in Betracht kommen, also Beiträge mit (88%) abziehbar, Erträge steuerpflichtig. Oder sehe ich das falsch?


      Ja, das war dann falsch. Bei den Lebensversicherungen ab 2005 abgeschlossen gibt es keine Möglichkeit zum Abzug als Vorsorgeaufwendung, sondern nur die steuerliche Begünstigung der Versteuerung von Erträgen zum halben Steuersatz, wenn 12 Jahre Laufzeit erreicht werden und die Auszahlung nach dem 62. Lebensjahr erfolgt.
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 12:17:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Ich habe auch einiges im Bezug zum Thema gelesen neulich,..

      "..Erbringt die Sterbegeldversicherung Leistungen nach einem Todesfall, so müssen die Empfänger keine Steuern zahlen, sofern die Auszahlungssumme ausschließlich zur Deckung der Bestattungskosten genutzt wird..." - https://sterbegeldversicherung.gedenkseiten.de/koennen-die-b…

      Da gibt es viele verschiedene Faktoren nachdem man sich richten muss. Dass kann man so pauschal nicht beantworten. Auf der Ratgeberseite steht aber alles gründlich erklärt, die meisten Antworten findet sich dort.
      Avatar
      schrieb am 25.04.17 12:20:10
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ich habe auch einiges im Bezug zum Thema gelesen neulich,..

      "..Erbringt die Sterbegeldversicherung Leistungen nach einem Todesfall, so müssen die Empfänger keine Steuern zahlen, sofern die Auszahlungssumme ausschließlich zur Deckung der Bestattungskosten genutzt wird..." - https://sterbegeldversicherung.gedenkseiten.de/koennen-die-b…

      Da gibt es viele verschiedene Faktoren nachdem man sich richten muss. Dass kann man so pauschal nicht beantworten. Auf der Ratgeberseite steht aber alles gründlich erklärt, die meisten Antworten findet sich dort.


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