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    Steuererklärung 2015, CFD-Verluste bei ausl. Broker angeben - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.04.16 13:07:19 von
    neuester Beitrag 12.04.16 17:08:57 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.229.746
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      Avatar
      schrieb am 10.04.16 13:07:19
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      zu dem Thema gab es schon viele Threads, allerdings gab es immer gegensätzliche Meinungen hierzu ohne klare Antwort.
      Es wäre nett, wenn sachliche Antworten kämen.
      Folgender Fall: ich "erwirtschaftete" 2015 Verluste beim CFD-Forex-Handel (Activtrades/IG Markets) und möchte einen Verlustvortrag feststellen lassen.

      Nachdem ich mich in unterschiedlichen Foren informiert habe, würde ich wie folgt vorgehen
      (die Verluste seien 1000 €):

      1) Ich trage in Anlage KAP unter

      "Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" -> "Ausländische Kapitalerträge" (Zeile 15)

      die Zahl "-1000" ein.

      Unter
      "In den Zeilen 14 und 15 enthaltene Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien" (Zeile 17)

      trage ich dann die Zahl "1000" ein.

      Ist dies korrekt?

      2) Sonst brauche ich in der Erklärung nichts mehr auszufüllen/anzukreuzen.
      Ist dies korrekt?

      2) Welche Unterlagen benötigt der Finanzbeamte zur Feststellung eines Verlustvortrags? Ich habe von Activtrades/IG Markets die lapidare Übersicht der jährlichen Kontobewegungen erhalten, sonst nichts. Reichen den Beamten diese Übersichten, wie sind eure Erfahrungen?

      Neben diesen Übersichten könnte ich ihm auch die Transaktionslisten mitgeben, aber da kommen ein paar 100 Seiten zusammen. Erst auf Nachfrage zusenden?


      Grüße

      der Olaf
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 10.04.16 23:56:14
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.156.402 von OlafKo am 10.04.16 13:07:19Du musst noch Günstigerprüfung oder Überprüfung Steuereinbehalt ankreuzen und ggfs. weitere Kapitalerträge angeben oder Angaben zum Verbrauch Sparerpauschbetrag machen.

      Wir geben für unsere Mandanten eine Zusammenstellung der Erträge ab, ob das reicht kann aber keiner sagen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.04.16 18:06:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.158.409 von Taxadvisor am 10.04.16 23:56:14Hallo

      tschuldigung, das kannst du natürlich nicht wissen:
      an weiteren Kapitalerträgen hatte ich 2015 nur die 0.5% Standardzinsen = unter 100€, d.h.
      der Sparerpauschbetrag wurde also lange nicht ausgeschöpft.
      Ich dachte, ich kann diese Angaben deshalb ganz weglassen (korrekt?) - es wirkt sich in Elster auch nicht auf die Berechnung aus.

      Das im Ausgangspost angegebene Verfahren scheint ja dann ansonsten OK zu sein.

      Dankschön für deine Antwort!


      Zitat von Taxadvisor: Du musst noch Günstigerprüfung oder Überprüfung Steuereinbehalt ankreuzen und ggfs. weitere Kapitalerträge angeben oder Angaben zum Verbrauch Sparerpauschbetrag machen.

      Wir geben für unsere Mandanten eine Zusammenstellung der Erträge ab, ob das reicht kann aber keiner sagen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 15:55:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      >>>Ich dachte, ich kann diese Angaben deshalb ganz weglassen (korrekt?)

      Nein. Mindestens musst du die Zeile 13 ausfüllen.

      Dein Verlustvortrag vermindert sich übrigens um diese Zinsen, die Verrechnung geht dem Sparer-Pauschbetrag vor.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.04.16 17:08:57
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.171.000 von reckoner am 12.04.16 15:55:12OK, hätt ich nicht gedacht.
      Danke für die Antworten, das war eine ganz große Hilfe.


      Zitat von reckoner: Hallo,

      >>>Ich dachte, ich kann diese Angaben deshalb ganz weglassen (korrekt?)

      Nein. Mindestens musst du die Zeile 13 ausfüllen.

      Dein Verlustvortrag vermindert sich übrigens um diese Zinsen, die Verrechnung geht dem Sparer-Pauschbetrag vor.

      Stefan


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