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    Vorabbefreiung Quellensteuer fuer nicht in Deutschland Ansaessige - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.07.16 00:53:36 von
    neuester Beitrag 07.07.16 16:35:37 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.234.552
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      schrieb am 02.07.16 00:53:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      erstmal, vielen Dank an dieses Webportal und an die sehr interessante Beitraege, die mir schon weitergeholfen haben.

      Folgende Situation: ich war jahrelang in Deutschland und jetzt bin ich (leider) zurueck nach meiner Heimatstadt Mailand gezogen. In Deutschland habe ich ein Depot, das ich weiter fuehren werde, Tatsache, die mir meine deutsche Direktbank problemfrei ermoeglicht.
      Nun, bin ich in Italien komplett steuerpflichtig und moechte daher keine Quellensteuern mehr in Deutschland zahlen.

      Frage: wie kann ich veranstalten, dass meine deutsche Direktbank bei meinen Verkaeufen von Wertpapieren die Quellensteuern nicht abzieht bzw. einbehaelt (besonders fuer Kapitalertraegesteuern und auch Dividendenauszahlungen)?
      Ich moechte einfach, dass mir die Bank die Bruttobetraege (bei capital gains zB) gutschreibt,
      also eine Vorabbefreiung. Ein Zurueckerstattung waere fuer mich das last resort...

      Ich werde diese Ertraege (hoffe ich) schon in Italien deklarieren und dort besteuern lassen muessen.

      Vielen Dank fuer Eure Hilfe. Fuer weitere, noetige Info, einfach fragen.

      Ciao.
      r.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 02:11:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.747.312 von ralph2000 am 02.07.16 00:53:36Bin mir nicht sicher ob es das ist was Du meinst, aber informiere Dich mal über eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) vom Finanzamt.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Nichtveranlagungsbescheinigung

      Ist für drei Jahre gültig und muss dann erneuert werden. Gilt aber nur bis einen Betrag von ungefähr 800€uronen/Jahr
      Gruß joap
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 10:59:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.747.312 von ralph2000 am 02.07.16 00:53:36http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36384.xhtm…
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 14:44:36
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn kein Wohnsitz im Inland,dann auch keine Abgeltungssteuer.
      Erträge werden brutto für netto gezahlt,müssen dann aber
      im Wohnsitzstaat versteuert werden....evtl.Doppelbesteuerungsabkommen
      Deutschland-Italien beachten
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 15:09:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.749.322 von oscarello am 02.07.16 14:44:36Gibt denn ein "Italiener" Kapitaleinnahmen aus dem Ausland in Italien an?;):D

      Man kann auch zu Lynx gehen, die ziehen keine Quellensteuer ab.
      1 Antwort

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      schrieb am 02.07.16 16:43:21
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.749.421 von bluechip56 am 02.07.16 15:09:06Steuermoral steht auf einem anderen Blatt:D

      aber grundsätzlich kann bei einem beschränkt Steuerpflichtigen
      keine Abgeltungssteuer einbehalten werden
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 18:37:28
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.747.312 von ralph2000 am 02.07.16 00:53:36Mit der Bank klären, ob Konten für Devisenausländer (insbes. Italiener) geführt werden. Wenn ja, Ansässigkeitsbescheinigung des italienischen Finanzamtes einholen und bei der Bank einreichen. Bis auf die Steuer auf deutsche Dividenden wird dann keine AbgSteuer einbehalten. Die Differenz bei inl. Divivdenden zum DBA-Satz (15%) geht dann nur über das Bundesamt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.07.16 21:00:44
      Beitrag Nr. 8 ()
      Formulare Italiens beim BMF hier:
      http://www.steuerliches-info-center.de/DE/AufgabenDesBZSt/Au…
      http://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Auslaendische_An…

      Der obere Link ist nur, was auf der Seite des unteren Links verlinkt ist. ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.07.16 01:15:49
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielen Dank an Alle fuer die super Beitraege.

      Ich habe versucht, den Inhalt des Links von Datteljongleur und den Beitrag von Taxadvisor zu verstehen.
      Zusammengefasst: falls es mir gelingt, der Bank ’’nachzuweisen’’ (und ich frage mich wie, da wo ich 2016 steuerpflichtig bin, findet man heraus im besten Fall erst am 1.7.2016 und das italienische Finanzamt braucht wahrscheinlich Monate fuer eine Ansässigkeitsbescheinigung und ich muss schnell veraeussern…), dass ich in DE nicht mehr ansaessig bin, dann zahle ich keine deutsche Quellensteuer fuer Aktienveraeusserungen mehr. Die Bank wird aber trotzdem die Dividendenauszahlungen besteuern (mit 26,48 %???).

      Frage:
      Wenn mir die Bank glaubt, wieso soll sie meine Dividendenauszahlungen mit mehr als 15% besteuern und mich dadurch zwingen, mich im Folgejahr an das deutsche Finanzamt zu wenden? Sie sollte ja das DBA kennen, und den richtigen Steuersatz fuer einen Auslaender anwenden.

      Anmerkung: mein Steuerberater (und jetzt bitte nicht lachen) meint, der italienische Fiskus rechnet keine im Ausland einbezahlte Quellensteuer aus Kapitaleinkuenfte an (egal ob erstattungsfaehigen oder nicht). Nie. Das werde ich naeher pruefen, aber es klingt schon richtig… fuer italienische Veraeltnisse (weil der Fiskus nicht pruefen will, ob man wirklich bezahlt hat und dazu niemand wuerde sich die Muehe geben, keine Quellensteuer im Ausland zu zahlen, nehme ich an….)

      @Bluechip56
      Du hast Recht… der Steuerberater ist verrueckt. Aber damals, als ich bei ihm war, glaubte ich noch an Anrechnungen in Italien (genau wie es mit den Lohnsteuern der Fall ist).
      Die Empfehlung von Lynx ist super, sehr super sogar! Je nach Antwort meiner Direktbank (die schon die Beste sein soll….) mache ich sofort den Wechsel.

      Vielen Dank und cooles Spiel!
      Gruss.
      r.
      Avatar
      schrieb am 03.07.16 13:20:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.751.152 von honigbaer am 02.07.16 21:00:44Ups, benötigt wird ja das deutsche Formular für Kapitalertragsteuererstattung, das gibt es hier:
      http://www.bzst.de/EN/Steuern_International/Kapitalertragste…

      Dass die Kapitalertragsteuer bei Dividenden nach einer Wohnsitzverlegung weiterhin abgezogen wird, bei Anleihen aber nicht mehr, ist ganz normal und üblich. (Die Kapitalertragsteuer wird ja von den Unternehmen als Steuervorauszahlung an den deutschen Staat abgeführt, bei Anleihen gibt es so etwas nicht, sondern der Schuldner zahlt 100% der Zinsen aus, nur die Zahlstelle belastet hier die Abgeltungssteuer/Kapitalertragsteuer je nach Kundenwohnsitz.)

      So heiß ist der Tip mit Lynx auch wieder nicht, dann bei Dividenden wird das keinen Unterschied machen, denn die deutsche Kapitalertragsteuer auf Dividenden wird an der Quelle abgezogen und die Anrechnung oder Erstattung richtet sich nach dem Wohnsitz des Empfängers. Es macht bei Wohnsitz in Italien keinen Unterschied, ob man sein Konto in Deutschland oder England (Lynx) führt, nur bei einem Konto in Italien werden die landesüblichen (abgeltungs)Steuern schon von der Bank berücksichtigt.

      Und angesichts der komplizierten Steuerregeln in Italien, siehe hier bei Directa, wird das wohl komplziert, die Kursgewinne später in Italien ordentlich anzugeben:
      http://www.directa.com/de/pub/de/altreinfo/fisco.html

      Trotzdem ist der erste und einfachste Schritt, dem Institut in Deutschland erstmal die Wohnsitzverlegung nachzuweisen.
      Avatar
      schrieb am 03.07.16 13:37:34
      Beitrag Nr. 11 ()
      Frage:
      Wenn mir die Bank glaubt, wieso soll sie meine Dividendenauszahlungen mit mehr als 15% besteuern und mich dadurch zwingen, mich im Folgejahr an das deutsche Finanzamt zu wenden? Sie sollte ja das DBA kennen, und den richtigen Steuersatz fuer einen Auslaender anwenden.


      Taxadvisor sagt das schon richtig, bei den deutschen Dividenden wird weiterhin Kapitalertragsteuer einbehalten. Nur nicht bei Anleihen.

      Und auch bei allen anderen Dividenden wird es so sein, denn je nach Sitz der jeweiligen Aktiengesellschaft, das kann ja auch USA für Apple oder die Schweiz für Nestle sein, gelten eben bestimmte Quellensteuerregeln für die Dividendenzahlungen der Firmen, damit das Finanzamt am Firmensitz erstmal Einnahmen hat. Und wenn Ausländer die Dividenden kassieren, können sie je nach Doppelbesteuerungsabkommen DBA einenTeil erstatten und einen Teil anrechnen lassen. Im Ergebnis wird die Steuer zwischen dem Entstehungs- und dem Zuflussland aufgeteilt, was insoweit Sinn macht, dass die Firmen dort ihre Steuer zahlen, wo sie auch ihre abgase in die Luft blasen und nicht alle Gewinne erstmal steuerfrei in irgendwelche Steueroasen abfließen. Ist man in einem Land, wo aus Trägheit keine ausländischen Steuern angerechnet werden oder unter dem Freibetrag, ist das ein Bisschen "ungerecht".

      Von Italien liest man immer, die würden bei den Erstattungsanträgen Jahre für die Bearbeitung brauchen. Ich vermute, in Deutschland geht das dann schon innerhalb von Wochen / Monaten mit der Erstattung.
      Avatar
      schrieb am 07.07.16 16:35:37
      Beitrag Nr. 12 ()
      Vielen Dank Honigbaer fuer den link zum Formular und die Beitraege.

      Ich finde den Tipp bzgl Lynx trotzdem heiss aufgrund der Besonderheit meines PTF: ganz wenige Dividenden, eher (ich hoffe) Kurssteigerungen. Daher ist mir wichtig, dass keine Steuer auf Veraeusserungsgewinnen abgezogen werden. Vorteil bei Lynx ist meiner Meinung nach, dass man der Bank/dem Broker nichts "nachweisen" muss. Wie gesagt, ich frage mich, was mit "nachweisen" gemeint ist: eine Anmeldebestaetigung aud ITA ist kein Thema, eine Ansaessigkeitsbescheinigung ist eine ganze andere Nummer...
      Ich habe meiner Direktbank Bescheid gegeben, und jetzt warte ich ab, was von mir verlangt wird.
      Danke nochmals an Alle.
      r.


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