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    BGH: Paukenschlag beim Widerrufsjoker! - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.07.16 18:04:14 von
    neuester Beitrag 20.07.16 17:13:11 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.235.077
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      Avatar
      schrieb am 12.07.16 18:04:14
      Beitrag Nr. 1 ()
      Keine Verwirkung, kein Rechtsmissbrauch. Widerrufsbelehrung der Sparkassen unwirksam wegen Sternchentext.

      http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/doc…

      http://www.deutschlandfunk.de/bgh-zu-kreditvertraegen-kuendi…


      Da kommen hohe Rückforderungen auf die Banken/Sparkassen zu. Die Charts der Bankaktien sehen seit geraumer Zeit entsprechend verheerend aus (nicht der einzige Grund).

      MfG
      DerStrohmann
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 11:31:53
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hallo DerStrohmann,

      sorry, aber was schreibst du denn da für einen Mist?

      Da kommen hohe Rückforderungen auf die Banken/Sparkassen zu.
      Nein. Für die Sparkassen werden es nur geringe Rückforderungen sein (weil es nur wenige bereits abgegrenzte Fälle betrifft). Und für Banken sogar gar keine (es war nämlich ein reines Sparkassenproblem).

      Die Charts der Bankaktien sehen seit geraumer Zeit entsprechend verheerend aus (nicht der einzige Grund).
      Völliger Unsinn.
      Zugegeben, die Charts sind nicht toll, aber das angesprochene Urteil ist sicher keiner der Gründe dafür.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 13:27:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.823.050 von reckoner am 13.07.16 11:31:53Hier steht was von 200 Mrd. Rückforderungen für sämtliche Immobilienfinanzierer:

      https://www.test.de/Widerruf-Kreditvertrag-Kundenfreundliche…
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 15:36:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      Hier steht was von 200 Mrd. Rückforderungen für sämtliche Immobilienfinanzierer:
      Naja, so schreiben sie halt die Medien. Speziell die Stiftung Warentest ist in den letzten Jahren auf Bildzeitungsniveau abgerutscht, und damit absolut unseriös geworden.

      1. ist das besagte Urteil kein Grundsatzurteil, und da bei anderen Banken die Vertragsbedingungen anders sind gilt es da natürlich nicht.
      Den einzigen Grundsatz den das Urteil enthält ist imho, dass es auch nach Jahren nicht rechtsmissbräuchlich ist, eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung anzuführen (meiner Ansicht nach übrigens eine klare Fehlentscheidung, was sämtliche Rechtssicherheit von Verträgen in Frage stellt).

      2. hat man in dem Artikel einfach alle Fälle zusammengerechnet, obgleich die meisten gar nicht widerrufen wurden (wie schon angedeutet geht das jetzt nicht mehr), oder gar überhaupt kein Fernabsatz-/Haustürgeschäft vorliegt.
      Die Rede ist auch - nur - von über 1000 Fällen. Das hört sich zwar viel an, ist aber in Anbetracht der gesamten Anzahl an Verträgen ziemlich lächerlich. Rechnen wir doch mal 100T im Durchschnitt, dann reden wir hier über 100 Mio Kreditsumme, Zinsen noch weniger. Wie man da auf 200 Mrd kommt kann ich nicht nachvollziehen.
      Und noch was: Die 100 Mio gehen den Banken nicht verloren, es wird ja in den meisten Fällen nur umgeschuldet (klar, wahrscheinlich bei einer anderen Bank, aber in Summe bleibt es etwa gleich).

      Ich muss noch sagen, dass ich nicht - wie vielleicht vermutet - aus der Branche komme. Mich stört hier einfach, dass sich einzelne auf Kosten der Allgemeinheit bereichern. Der 'normale' Schuldner ärgert sich natürlich über die hohe Zinsbelastung seiner alten Kredite, muss aber damit leben. Und dann gibt es halt diese Asozialen, die jetzt nach Jahren plötzlich behaupten, sie hätten damals eigentlich den Vertrag widerrufen wollen.
      Irgendwie erinnert mich das an die Autokäufer, die sich jetzt betrogen fühlen, wobei sie sich damals ganz bewusst für die Dreckschleuder schlechthin namens Diesel entschieden haben.
      Beide Fälle haben gemeinsam, dass hier Argumente nur vorgeschoben werden um einen Reibach zu machen.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.07.16 19:44:45
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.825.063 von reckoner am 13.07.16 15:36:28
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Hier steht was von 200 Mrd. Rückforderungen für sämtliche Immobilienfinanzierer:

      Die Rede ist auch - nur - von über 1000 Fällen.


      Wo nimmst du denn die Zahl her? Hast du Quellen, die nicht auf "BILD-Zeitungsniveau" sind? Allein die örtliche Sparkasse hat im Fall meiner Eltern 10 Wochen gebraucht, um ein ablehnendes Schreiben zu formulieren. Da wird vor dem 21.06.16 noch so einiges zusammengekommen sein. Fraglich und "asozial" finde ich eher die bankenfreundliche Lobbypolitik der Bundesregierung, die den Verbraucherschutz entgegen dem eindeutigen damaligen Gesetzgeberwillen wieder beschneidet.

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      Avatar
      schrieb am 13.07.16 23:17:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      die Zahlen (beide, also die 1000 Fälle und die 200 Mrd.) hab' ich aus dem verlinkten Artikel der Stiftung Warentest. Und das passt einfach nicht zusammen.
      Mir ist natürlich klar wie man auf die Zahlen gekommen ist, und genau das hatte ich kritisiert. Wie gesagt, so sind heutzutage die Medien, alles sehr übertrieben und reißerisch.
      Ähnliches Beispiel (wieder VW): Da wird eine Entschädigung in den USA einfach voll hochgerechnet, ohne die Gegengeschäfte abzuziehen. Und Lieschen Müller zieht die Summe dann einfach vom Gewinn ab. Aber gut, das ist ein ganz anderes Thema.

      Zurück zum Kreditwiderruf: Ich behaupte nicht, dass es vielleicht noch mehr Fälle gibt, aber bei 200 Mrd. Euro wette ich dagegen, das ist viel viel zu hoch.

      Fraglich und "asozial" finde ich eher die bankenfreundliche Lobbypolitik der Bundesregierung, die den Verbraucherschutz entgegen dem eindeutigen damaligen Gesetzgeberwillen wieder beschneidet.
      Was hat es mit Verbraucherschutz zu tun, wenn jemand nach natürlicher Marktveränderung erkennt, dass er einen schlechten Vertrag geschlossen hat (nicht kurz- sondern langfristige Zinsbindung), und diesen - eigenen - Fehler nun über eine Hintertür auf die Bank abwälzen will?
      Dafür ist das Widerrufsrecht nicht gemacht worden.

      Allein die örtliche Sparkasse hat im Fall meiner Eltern 10 Wochen gebraucht, um ein ablehnendes Schreiben zu formulieren.
      Na und, meinst du dass das so lange gedauert hat, weil der zuständige Mitarbeiter der Sparkasse so viel in diese Richtung zu tun hat?
      Die Antwort war doch sicher ein Standardschreiben, welches postwendend hätte rausgehen können.
      Die 10 Wochen dürften eher andere Gründe haben, vielleicht auch taktische.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 20.07.16 17:13:11
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      die Problematik der fehlerhaften Widerrufsbelehrungen betrifft in Dtl. fast jede Bank/Sparkasse.

      Das theoretische Forderungsvolumen ist sehr hoch.

      Das liegt u.a. daran, dass nach Widerruf alle geleisteten Zahlungen der Darlehensnehmer seitens der Kreditgeber zu verzinsen sind (Folge der Rueckabwicklung). Das fuehrt dazu, dass es fuer die Kreditgeber ein Minusgeschaeft wird, weil die Marge die Hoehe der zu zahlenden Verzinsung nicht erreicht.

      Das ist zwar mit Abstand und objektiv betracht absurd, aber dennoch geltende Rechtslage.

      VG


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