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    Stimmrechtsmitteilung §21 WpHG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.07.16 15:03:10 von
    neuester Beitrag 18.07.16 22:09:12 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.235.254
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      Avatar
      schrieb am 15.07.16 15:03:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ist schon mal jemand in die Verlegenheit gekommen eine Stimmrechtsmitteilung nach § 21 WpHG zu machen. Die sind ja wenn ich das richtig sehe, nach überschreiten der Meldeschwellen und binnen 4 Handelstagen an den Emittent und die Bafin zu richten.
      Muss die Mitteilung irgendwelchen formellen Aspekte erfüllen? Hat jemand damit schon Erfahrung? Wo kann ich Näheres über die praktische Umsetzung herausfinden?

      Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

      Viele Grüße
      Gubble
      Avatar
      schrieb am 17.07.16 21:14:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Müsste das Formular hier sein:
      http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formular/WA/fo_w…

      Ist ein word-Dokument, wenn ich das herunterlade muss ich es erst auf soundso.doc umbenennen, damit man es im word öffnen und editieren kann.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.16 22:09:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.852.363 von honigbaer am 17.07.16 21:14:39Besten Dank für den Link!


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