CFDs, Dokumente für Steuererklärung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.07.16 17:20:30 von
neuester Beitrag 19.07.16 22:17:02 von
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Hallo
nachdem ich nun CFD-Verluste in meiner Steuererklärung angegeben habe, bekam ich heute eine Aufforderung, Dokumente nachzureichen:
"...Bitte reichen Sie die gesamten Unterlagen zu den Einzeltransaktionen nach
... Bitte erläutern Sie die Trades im Einzelnen
...Bitte beachten Sie bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, dass das Werbungskostenabzugsverbot iSd §20 Abs 9 EStG greift. Aus den bisher vorgelegten Unterlagen ist erkennbar, dass in Ihrem erklärten Verlust gazahlte Provisionen enthalten sind. Die Provisionen und die Summe der gezahlten Zinsen dürfen die Einkünfte nicht mindern."
Soweit alles klar bis auf
a) "Bitte erläutern Sie die Trades im Einzelnen"
Heißt das "Bitte senden Sie uns Nachweise jedes einzelnen Trades zu." ?
Oder was soll ich hierzu noch erläutern?
b) "Bitte beachten Sie bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, dass das Werbungskostenabzugsverbot iSd §20 Abs 9 EStG greift"
Ich nehme stark an, sie wollen mir sagen, daß ich Provisionen nicht absetzen kann.
Korrekt?
Falls jemand kurz helfen kann, danke
nachdem ich nun CFD-Verluste in meiner Steuererklärung angegeben habe, bekam ich heute eine Aufforderung, Dokumente nachzureichen:
"...Bitte reichen Sie die gesamten Unterlagen zu den Einzeltransaktionen nach
... Bitte erläutern Sie die Trades im Einzelnen
...Bitte beachten Sie bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, dass das Werbungskostenabzugsverbot iSd §20 Abs 9 EStG greift. Aus den bisher vorgelegten Unterlagen ist erkennbar, dass in Ihrem erklärten Verlust gazahlte Provisionen enthalten sind. Die Provisionen und die Summe der gezahlten Zinsen dürfen die Einkünfte nicht mindern."
Soweit alles klar bis auf
a) "Bitte erläutern Sie die Trades im Einzelnen"
Heißt das "Bitte senden Sie uns Nachweise jedes einzelnen Trades zu." ?
Oder was soll ich hierzu noch erläutern?
b) "Bitte beachten Sie bei der Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen, dass das Werbungskostenabzugsverbot iSd §20 Abs 9 EStG greift"
Ich nehme stark an, sie wollen mir sagen, daß ich Provisionen nicht absetzen kann.
Korrekt?
Falls jemand kurz helfen kann, danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.867.096 von OlafKo am 19.07.16 17:20:30Ach ja, was mir auch nicht so klar ist:
bei Forex-CFDs fallen ja keine Provisionen an, aber man zahlt den Spread.
Gilt dieser bei der Steuererklärung auch als "Provision"?
Ich kann ja schlecht im Nachhinein zu jeder Transaktion aus dem Spread - der sich alle Sek ändert - eine "Provision" berechnen (?) Welche Provision geben da andere an?
bei Forex-CFDs fallen ja keine Provisionen an, aber man zahlt den Spread.
Gilt dieser bei der Steuererklärung auch als "Provision"?
Ich kann ja schlecht im Nachhinein zu jeder Transaktion aus dem Spread - der sich alle Sek ändert - eine "Provision" berechnen (?) Welche Provision geben da andere an?
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