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    Steuern bei Verlusten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.16 21:01:41 von
    neuester Beitrag 24.07.16 23:15:31 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.235.644
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      Avatar
      schrieb am 24.07.16 21:01:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an Alle,

      ich hoffe sehr, dass ich hier Hilfe von euch bekommen kann und brauche Rat.

      Ich habe einen Account bei Gkfx und dort habe ich letztes Jahr viel Kohle verbratten und im Endeffekt nur Verluste keine Gewinne gehabt.

      Trading sollte eigentlich ein Nebeneinkommen sein.
      Sprich, ich zahle Steuern per Steuerklasse 3 über meinen Hauptberuf. Ich würde halt gerne wissen, ob ich die Tradingverluste in meiner Steuererklärung irgendwie geltend machen kann. Wäre super, wenn Ihr mir ein paar Infos dazu geben könntet.

      Steuern als Trader | wallstreet-online.de - Vollständige Diskussion unter:
      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1184215-21-30/ste…
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 21:30:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.903.588 von shurka am 24.07.16 21:01:41Das können leider nur Großbanken :keks:
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 22:00:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.903.588 von shurka am 24.07.16 21:01:41In dem Du in diesem Jahr beim Trading von gleichen Produkten, die du letztes Jahr gehandelt hast, Gewinne machst. Dann werden deine Verluste gegen die Gewinne entgegengerechnet.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 22:08:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.903.987 von sedvi am 24.07.16 22:00:49
      Zitat von sedvi: In dem Du in diesem Jahr beim Trading von gleichen Produkten, die du letztes Jahr gehandelt hast, Gewinne machst. Dann werden deine Verluste gegen die Gewinne entgegengerechnet.


      Das habe ich mir schon gedacht. Habe ich diese Möglichkeit nur in diesem Jahr?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 22:24:00
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.904.035 von shurka am 24.07.16 22:08:24Ja, leider.
      1 Antwort

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      schrieb am 24.07.16 22:27:15
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.904.035 von shurka am 24.07.16 22:08:24"Produkte" sind nicht ganz klar ausgedrückt. Also Aktien-Verluste gegen Aktien-Gewinne, Derivate-Verluste gegen Derivate-GEwinne wäre klare, denke ich.
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 22:35:49
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.904.107 von sedvi am 24.07.16 22:24:00Aus meiner Sicht ist diese Antwort falsch. Verluste können unbegrenzt vorgetragen werden.

      Mit ist nicht klar, ob dieser Broker deutsch ist oder nicht. Wenn er es ist, dann führt er für Dich einen Verlusttopf, der ins neue Jahr mit übertragen wird.

      Wenn er ausländisch ist, dann mußt Du Deine Verluste in der Steuererklärung angeben und erhältst vom Finanzamt eine Bescheinigung über die Verluste. Wenn Du dann im nächsten Jahr Gewinne einfährst und die angibst, kannst Du die Bescheinigung einreichen und gegenrechnen.
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 22:38:52
      Beitrag Nr. 8 ()
      Du musst Deinen Verlust bei GKfx unbedingt in der Steuererklärung 2015 angeben, da es bei GKFX keine Abgeltungssteuer gibt.

      Bei Abgeltungssteuer (deutsche Broker) würde der Verlust automatisch in die Folgejahre übertragen werden (Verlusttopf). Bei Gewinnen in der Zukunft müsstest Du somit erstmal keine Steuern bezahlen, bis die Verluste von 2015 ausgeglichen sind.
      Man kann diese Verlusttöpfe mittels Depotübertrag auch zu anderen Banken/Brokern übertragen und diese dort z.b. mit Zinseinnahmen verrechnen (gleicher Verlusttopftyp: Sonstige Gewinne).

      Da dies bei Deinem Broker nicht der Fall ist, musst Du Deine Verluste vom Finanzamt anerkennen lassen und kannst diese dann gegebenenfalls, mit Gewinnen in den Folgejahren über die Steuererklärung verrechnen.
      Tust Du dies nicht.............verfällt Dein Verlust sozusagen steuerlich und du musst in den Folgejahren bei Gewinnen alles versteuern.

      Genau aus diesem Grund, habe ich nur Depots bei deutschen Depotbanken..........auch wenn dies von ausländischen Instituten immer als Vorteil dargestellt wird, dass keine Abgeltungssteuer abgeführt wird und man das Geld reinvestieren könne.

      Ich hoffe Du hast Deine Steuererklärung für 2015 noch nicht abgegeben.

      LG
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 22:54:02
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.904.185 von Freak_dd am 24.07.16 22:38:52
      Zitat von Freak_dd: Da dies bei Deinem Broker nicht der Fall ist, musst Du Deine Verluste vom Finanzamt anerkennen lassen und kannst diese dann gegebenenfalls, mit Gewinnen in den Folgejahren über die Steuererklärung verrechnen.
      Tust Du dies nicht.............verfällt Dein Verlust sozusagen steuerlich und du musst in den Folgejahren bei Gewinnen alles versteuern.

      Ich hoffe Du hast Deine Steuererklärung für 2015 noch nicht abgegeben.


      Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann hört sich das beruhigend an.
      Nein, ich habe die Steuererklärung noch nicht gemacht.
      Also bedeutet das, dass ich die Verluste indirekt doch noch steuerlich geltend machen kann. Beziehungsweise die Kohle eigentlich nicht weg ist. Ich muss sie halt nur als Gewinn wieder zurück holen.

      Als nächsten Schritt müsste ich die Verluste angeben und praktisch in den nächsten Jahren mit den Gewinnen immer wieder weiter verrechnen. Richtig?
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 23:04:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.904.275 von shurka am 24.07.16 22:54:02So siehts aus Klaus..........

      Da es sich bei den Verlusten um Derivateverluste handelt, kannst Du diese später mit jeder Art von Gewinnen verrechnen: Derivategewinne, Zinsgewinne, SOGAR AKTIENGEWINNE !!!

      Besonderheit: Man kann Derivateverluste auch mit Aktiengewinnen ausgleichen, aber man keine Aktienverluste mit Derviategewinne oder Zinsgewinnen verrechnen, sondern nur mit Aktiengewinnnen.

      Da bei Dir keine Abgeltungssteuer abgeführt wird (ausländisches Institut) musst Du das alles über die Steuererklärungen machen.

      Alles klaro Caro ?? ;-)

      LG
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 23:07:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.904.275 von shurka am 24.07.16 22:54:02........und NEIN...........Dein Geld ist nicht weg............das hat nur jemand anderes.

      ;)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.07.16 23:15:31
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 52.904.329 von Freak_dd am 24.07.16 23:07:24
      Zitat von Freak_dd: ........und NEIN...........Dein Geld ist nicht weg............das hat nur jemand anderes.

      ;)


      Super. Vielen dank für diese Ausführlichen Infos. Euch allen noch eine gute Nacht ;-)


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