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    Wertpapierleihe - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.08.16 11:27:51 von
    neuester Beitrag 26.08.16 17:36:35 von
    Beiträge: 18
    ID: 1.237.302
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      Avatar
      schrieb am 24.08.16 11:27:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gibt es noch Onlinebroker, die die Wertpapierleihe nicht machen?

      Von welche Broker weiß man z.B., dass Sie die Wertpapierleihe machen?

      Gibt es die Informationen irgendwo gesammelt oder muss man bei jedem einzelnen Broker die AGBs durchlesen?
      14 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 11:54:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.125.491 von Nudelplantage am 24.08.16 11:27:51Folgende Broker bieten Leerverkäufe an:

      Cortal Consors
      LYNX
      OnVista Bank

      (eventuell natürlich auch noch andere!)

      Quelle
      13 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 12:02:29
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.125.743 von Datteljongleur am 24.08.16 11:54:38Ich möchte nicht selber Leerverkaufen.

      Ich will wissen, welche Broker meine Aktien verleihen um damit Profit zu machen.
      12 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 12:31:24
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.125.848 von Nudelplantage am 24.08.16 12:02:29kundendepots werden überhaupt nicht verliehen
      11 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 13:05:19
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.126.097 von oscarello am 24.08.16 12:31:24Hm, bist du Dir da zu 100% sicher?


      Ist zwar schon 3 Jahre alt der Artikel, aber einen aktuelleren konnte ich nicht finden.

      http://www.start-trading.de/2013/06/26/wie-sicher-sind-aktie…

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      Avatar
      schrieb am 24.08.16 14:47:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.126.097 von oscarello am 24.08.16 12:31:24
      Zitat von oscarello: kundendepots werden überhaupt nicht verliehen


      Leider werden auch Kundendepots verliehen.

      Die geliehenen Aktien wären dann weg, wenn z.B. bei einem Aktiencrash der Leiher und Entleiher Pleite gehen.
      9 Antworten
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 14:54:58
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.127.420 von Nudelplantage am 24.08.16 14:47:10Die geliehenen Aktien wären dann weg, wenn z.B. bei einem Aktiencrash der Leiher und Entleiher Pleite gehen

      Kommt auf die Summe an. 90% des Verlustes, aber max. €20000, werden ersetzt.
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 15:53:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Diese Verleihung liegt überhaupt nicht im Interesse der Aktionäre.

      Warum soll irgendwer mit meinen Aktien Profit machen während ich dadurch zusätzlichem Risiko ausgesetz bin. Ich hab schon über 20.000€ in Aktien.
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 16:42:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.127.420 von Nudelplantage am 24.08.16 14:47:10wo steht das?
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 16:54:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      lauter falsche gerüchte hier....

      jeder depotinhaber kann unbes chränkt über seine papiere
      verfügen..siehe depotgesetz,sind kundendepots,in der fachsprache
      B-depot...
      nur das A-depot gehört der bank= eigenes depot

      glaubt denn einer im ernst,wenn meine ban,k pleite geht
      und ich h..
      abe st.10000 siemens im depot,dass die dann
      futsch sind???

      die summe von 20000 euro gilt für wertpapiere die fällig waren/sind (z.b.anleihen)
      aber dem kundenkonto noch nicht gutgeschrieben wurden
      Avatar
      schrieb am 24.08.16 18:32:24
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.127.420 von Nudelplantage am 24.08.16 14:47:10Zu diesem Thema gab es schon mal einen Thread hier in w:o.

      Ich habe damals mit Grundlage dargelegt, dass das Verleihen von Kundenbeständen gesetzlich untersagt ist. Damals habe ich auch das entsprechende Gesetz zitiert.

      Daher einfach mal ein wenig suchen oder gerne auch Goggel bemühen.

      Ein solches Verleihen stellt für die Bank auch ein Risiko dar, weil der Kunde jederzeit über seine Papiere verfügen kann. Dieses Risiko ist mit teurem Eigenkapital zu unterlegen, so dass sich diese Art von Geschäft mit Sicherheit nicht rechnet.
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.16 03:30:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.129.643 von JuliaPapa am 24.08.16 18:32:24
      Zitat von JuliaPapa: Zu diesem Thema gab es schon mal einen Thread hier in w:o.

      Ich habe damals mit Grundlage dargelegt, dass das Verleihen von Kundenbeständen gesetzlich untersagt ist. Damals habe ich auch das entsprechende Gesetz zitiert.

      Daher einfach mal ein wenig suchen oder gerne auch Goggel bemühen.

      Ein solches Verleihen stellt für die Bank auch ein Risiko dar, weil der Kunde jederzeit über seine Papiere verfügen kann. Dieses Risiko ist mit teurem Eigenkapital zu unterlegen, so dass sich diese Art von Geschäft mit Sicherheit nicht rechnet.


      Falsch

      Seite 19

      https://www.degiro.de/data/pdf/de/AGB.pdf

      Wertpapiere von Kunden werden hier verliehen.

      Natürlich hat der Kunde darauf Anspruch, aber was nütz der Anspruch, wenn die Wertpapiere weg sind und das Geld dann auch, weil es einen Bankencrash gab oder was auch immer.
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.16 13:37:34
      Beitrag Nr. 13 ()
      ich hatte das auch schon öfter hier in w.o. dargelegt...
      kundendepots sind B-depots.....girosammelverwahrung beim kassenverein...
      also wertpapiersammelbank..hier hat der kunde auch anspruch auf seinen
      anteil an der globalurkunde..odeer meint ihr die siemens-aktien hat deine depotbank in gewahrsam??
      Avatar
      schrieb am 25.08.16 18:26:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.131.932 von Nudelplantage am 25.08.16 03:30:10Nicht falsch!!

      DEGIRO ist ein niederländisches Unternehmen, und dort kann das deutsche Recht natürlich nicht angewendet werden.

      Ich bleibe dabei, dass diese Art der Entleihung für deutsche Banken nicht zulässig ist.

      Aber ich gebe Dir Recht: Für mich wäre das ein Ausschlußkriterium, wenn DEGIRO für mich in Frage kommen würde.
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.16 20:55:49
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.138.277 von JuliaPapa am 25.08.16 18:26:34Ich bleibe dabei, dass diese Art der Entleihung für deutsche Banken nicht zulässig ist.

      Tja, und um genau das gehts!
      Für einen Link, wo Deine Einschätzung bestätigt wird, wäre auch ich dankbar!

      Also ich kann via Google nichts verbindliches finden!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 25.08.16 21:18:44
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.139.240 von Datteljongleur am 25.08.16 20:55:49Guckst Du hier:

      http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1168466-31-40/ban…

      Beitrag 40 ist von mir, da steht alles drin (mit Link)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.16 11:41:53
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.139.396 von JuliaPapa am 25.08.16 21:18:44auch bei muckel-sparkassen und-volksbankengilt das deutsche depotgesetz..
      für mich ist das nichts neues in deinem beitrag...
      Auch sparkassen haben eine wertpapier-abwicklung..hat mit der
      größe eines kreditinstituts nichts zu tun.

      im übrigen tauchen solche "fragen" in diesem forum in regelmäßigen
      abstand auf..
      die masse hier kennt weder das kwg,noch das depotg und auch das wphg,
      :laugh:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.08.16 17:36:35
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 53.143.158 von oscarello am 26.08.16 11:41:53
      Zitat von oscarello: auch bei muckel-sparkassen und-volksbanken gilt das deutsche depotgesetz..


      Ich habe nie etwas anderes behauptet.


      Zitat von oscarello: für mich ist das nichts neues in deinem beitrag...


      Gefragt hatte ja auch jemand anders.


      Zitat von oscarello: Auch sparkassen haben eine wertpapier-abwicklung..hat mit der
      größe eines kreditinstituts nichts zu tun.


      Da liegst Du falsch. Nahezu alle Sparkassen und Volksbanken haben ihre Wertpapierabwicklung outgesourct. Zum Teil soweit, dass alles weg ist. Selbst Kontrolltätigkeiten machen andere. Das gilt sicher nicht für alle Häuser, gerade aber Muckel-Sparkassen und -Volksbanken machen das so.


      Zitat von oscarello: im übrigen tauchen solche "fragen" in diesem forum in regelmäßigen abstand auf..
      die masse hier kennt weder das kwg,noch das depotg und auch das wphg,
      :laugh:


      Und außerdem machen Verschwörungstheorien gegen Banken doch sooo einen Spaß... :p


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